Gast am 10 Aug 2012 09:26:04 Scheinbar ist es nicht allen recht, wenn da ein WoMo steht: --> Link
Unbekannter Bürger verteilt Zettel auf WoMos, in denen sie um Weiterfahrt zum nächsten Stellplatz auffordern. Vermutlich aber könnte es auch nur ein Einzelfall sein ( ? )
Wie die Zeitung auf eine "Bürgergruppe" kommt ist mir auch nicht klar.
Wobei man auch dazu sagen muss, dass auf diesem Parkplatz das Nächtigen verboten ist und die Gemeinde extra einen Stellplatz für ihre Gäste gebaut hat. Ich finde den Zettel angebracht und "höflich genug".
carthagocliff am 10 Aug 2012 09:38:36 Ordnung muß Ordnung bleiben :D Ob es immer noch Blockwarte gibt ??
C.
jonathan am 10 Aug 2012 10:04:37 Es kommt immer darauf an, wie etwas gesagt wird! Man sollte immer freundlich bleiben-auch als betroffener Bürger, aber trotzden ruhig auf die Situation aufmerksam machen. Hier bei mir vor der Haustür- wir wohnen mitten im Landschaftsschutzgebiet im Fehn in einer für den allg. Verkehr gesperrten Strasse mit Blick auf eines der schönen ostfriesischen Meere- kommen auch viele Angler als " Wildparker", die mich aber nicht weiter stören. Würden sich jetzt aber direkt an unserem Grundstück große WoMo oder WoWa plazieren und uns den freien Blick in die Natur nehmen, würde auch ich (vorerst) höflich auf die Stellplätze hier in 500 Meter Entfernung hinweisen- aber eben nett -von Camper zu Camper gewissermassen.
Werner
wo20 am 10 Aug 2012 10:26:34 Hallo,
ich finde den Zettel nicht unhöflich geschrieben. Und wenn da sogar Schilder stehen, dass dort das "Campen" verboten ist.... dann ist es doch o.k. wenn man darauf hin gewiesen wird, dass 2 km weiter ein Stellplatz ist.
Dann sollte man auch dort hin fahren.
Uli
SteffenBerlin am 10 Aug 2012 11:14:39 jonathan hat geschrieben:... Würden sich jetzt aber direkt an unserem Grundstück große WoMo oder WoWa plazieren und uns den freien Blick in die Natur nehmen, würde auch ich (vorerst) höflich auf die Stellplätze hier in 500 Meter Entfernung hinweisen- aber eben nett ...
.... äh ja, warum? Ist es Dein Grund- und Boden? Hast Du ein Aussichtsrecht im Grundbuch zu stehen? Bist Du befugt dazu?
MfG Steffen
Trollo am 10 Aug 2012 11:23:48 SteffenBerlin hat geschrieben:jonathan hat geschrieben:... Würden sich jetzt aber direkt an unserem Grundstück große WoMo oder WoWa plazieren und uns den freien Blick in die Natur nehmen, würde auch ich (vorerst) höflich auf die Stellplätze hier in 500 Meter Entfernung hinweisen- aber eben nett ...
.... äh ja, warum? Ist es Dein Grund- und Boden? Hast Du ein Aussichtsrecht im Grundbuch zu stehen? Bist Du befugt dazu? MfG Steffen
....genau bei so einer Reaktion würde ich mich dann doch eher dafür entscheiden, die Polizei zu holen und mich nicht auf unnötige Diskussionen einlassen.
Wie Jonathan geschrieben hat, handelt es sich um ein Landschaftsschutzzgebiet und eine nichtöffentliche Strasse.
Genau diese Ignoranz vieler Wohmobilisten, die meinen, nur weil etwas nicht verboten ist dürfe man sich überall hinstellen.
Wenn eine Gemeinde schon einen Stellplatz anbietet, sollte dieser auch genutzt werden. Gegen einen freundlichen Hinweis ist doch nichts einzuwenden?!
Da die Weißware nunmal unbehandelt nimmt, hört die Freiheit für mich da auf, wo ich anderen diese Einschränke. Ein bisschen Rücksichtnahme ist da nicht zuviel verlangt, aber leider einigen im Laufe der Evolution abhanden gekommen.
Trollo
SteffenBerlin am 10 Aug 2012 11:30:04 Trollo hat geschrieben:... würde ich mich dann doch eher dafür entscheiden, die Polizei zu holen und mich nicht auf unnötige Diskussionen einlassen.
... und die Polizei führt dann das entsprechende rechtstaatliche Verfahren durch. Alles andere ist Selbstjustiz.
Trollo am 10 Aug 2012 11:41:56 SteffenBerlin hat geschrieben:Trollo hat geschrieben:... würde ich mich dann doch eher dafür entscheiden, die Polizei zu holen und mich nicht auf unnötige Diskussionen einlassen.
... und die Polizei führt dann das entsprechende rechtstaatliche Verfahren durch. Alles andere ist Selbstjustiz.
...... Ja nee iss klar, ein freundliches Gespräch oder Hinweis ist Selbstjustiz :lol:
Tipsel am 10 Aug 2012 11:46:08 Traurig genug, dass überhaupt Hinweise notwendig sind. Wenns verboten ist, und außerdem ein Stellplatz angeboten wird, nutzt man den Stellplatz und gut ists. Dazu isser immerhin angelegt worden.
schnatterente am 10 Aug 2012 11:48:24 So isses, der Artikel ist sehr eindeutig geschrieben und bedarf eigentlich keiner Diskussion. :)
Parken erlaubt, Übernachten verboten. Fertig!
haballes am 10 Aug 2012 12:17:39 Ich denke einfach, daß man von selbst aus etwas Umsicht üben sollte, wenn man nicht irgendwann hier in Germanien ein generelles Übernachtungverbot haben möchte.
Als Wildsteher stelle ich mich möglichst unauffällig und niemals dort hin, wo schon ein anderes Mobil steht. Wer mich unterwegs außerhalb von Campingplätzen oder Stellplätzen trifft, der wird denken, daß das Fahrzeug dort nur geparkt ist. Allenfalls meine Satschüssel zeugt von Leben an Bord.
Und wo ausdrücklich die in Deutschland geltende Übernachtungsklausel durch ein Verbotsschild ausgehebelt ist, da parke ich noch nicht mal, sondern fahre einen Kilometer halt weiter.
AB am 10 Aug 2012 12:34:35 Hat der nur geparkt, oder wollte er auch übernachten?
Zum Parken braucht man keinen Stellplatz anfahren.
Andreas
Ausderasche am 10 Aug 2012 13:15:35 Die Situation in Menzenschwand ist eindeutig ausgeschildert, da gibt es kein vertun. Tagsüber Parken für WOMOs gratis erlaubt - man kann also z.B.von dem riesigen Parkplatz im Möslegrund aus wunderbar wandern, Rad fahren, etc. - Nachts kann man auf dem ebenfalls sehr ordentlichen und sehr ruhig gelegenen SP am Ski-Lift für 5 € inkl. V+E + 1,--€ stehen, falls Strom benötigt wird.
Über diese Regelung braucht man sich als Wohnmobilist überhaupt nicht aufzuregen. Wenn doch jeder Ort so einen SP und solche Regelungen hätte, was wäre das Wohnmobilstehen schön!
Frank
schnatterente am 10 Aug 2012 13:26:05 Es fehlt hier nur noch der Eintrag in die SP-Datenbank. Habe da nix gefunden, also wer gerade in der Nähe ist, muß sich da mal drum kümmern. :)
Oder ist das der beschriebene SP?
--> Link
Ausderasche am 10 Aug 2012 13:34:17 @Schnatterente: Ja, das ist er.
SP Menzenschwand und Foto von Spaziergang im Möslegrund:
--> Link
Frank
a.w.meincke am 10 Aug 2012 14:05:07 Woran erkenne ich eine "für den allgemeinen Verkehr gesperrte Straße" ?
alzu am 10 Aug 2012 14:24:54 Aber wenn es ihm doch an € 5,- fehlte! Sollte er etwa am Parkplatzeingang betteln gehen?
jonathan am 10 Aug 2012 14:40:45 a.w.meincke hat geschrieben:Woran erkenne ich eine "für den allgemeinen Verkehr gesperrte Straße" ?
Daran:
--> Link
Darüberhinaus auch noch vorhanden: das Zeichen für Naturschutzgebiet und sogar ein Halteverbotsschild......
Sollte ansich reichen :roll: , da wir die einzigen " Anlieger" hier sind.....
Werner
a.w.meincke am 10 Aug 2012 14:57:37 Na ja, wer da unbefugt hineinfährt und parkt muß sich nicht wundern.
Allerdings gibt es auch von Privatleuten aufgestellte Verbotsschilder an öffentlichen Straßen, deren "Übertretung" z.B. von der herbeigerufenen Polizei nicht geahndet wird, weil "ungültig". Obgleich also ungültig und unrechtmäßig, bleiben sie dort stehen.
Gibt es z.B. in Leer. In Ostfriesland ist eben alles etwas anders... :D
jennergruhle am 11 Aug 2012 03:15:57 a.w.meincke hat geschrieben:Allerdings gibt es auch von Privatleuten aufgestellte Verbotsschilder an öffentlichen Straßen, deren "Übertretung" z.B. von der herbeigerufenen Polizei nicht geahndet wird, weil "ungültig". Obgleich also ungültig und unrechtmäßig, bleiben sie dort stehen.
Gibt's das auch als Parkverbotsschild mit Abschlepp-Drohung? Dann hätte ich gern eins für unseren Gehweg vorm Haus. Da stehen immer die 4rschlochparker, welche die 100...200m bis zur nächsten Parkmöglichkeit nicht gehen wollen.
ale1972 am 26 Aug 2012 11:49:50 ES wird schon seine Gründe haben, warum es dort verboten wird und wir alle kennen auch die WoMo-Schweine, die unseren Ruf versauen. Wahrscheinlich haben die Bürger diesbezüglich schlechte Erfahrungen gemacht. Toleranz geht eben immer von beiden Seiten aus.
|
|