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Schutzbrief für Wohnmobile


conrad163a am 16 Aug 2012 11:18:42

Hallo

Es geht mir noch mal um Schutzbriefe für Wohnmobile und die zeitliche Begrenzung im Ausland.
Wenn jemand im südlichen Ausland Überwintert dann gilt der Schutzbrief zB. bei einigen Anbietern nur 36 Tage, wenn man danach ein Problem hat erhält man keine Leistungen. Ist das bei allen Anbietern der Fall????
Kennt sich jemand aus und kann berichten???

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Gast am 16 Aug 2012 11:24:34

Moin,

wenn ich z.b. in Malaga eine Panne habe, weiß doch keiner ob ich 30 Tage oder 90 Tage in Spanien bin... oder ?

mein ja nur ma so :?

Gast am 16 Aug 2012 11:28:14

Ich habe den Schutzbrief in meiner WoMo-Versicherung mit drin. Kostet netto 12,61 € jährlich. Ich weiß nicht, ob ich die Vers.-Gesellschaft hier nennen darf, aber m. W. machen das mittlerweile doch fast alle.

Die Leistungen sind nach meiner Meinung ausreichend. Alles, was ich brauche ist abgesichert.

Deswegen würde ich ganz einfach mal nachfragen, ob Du das nicht einbinden kannst, dann gilt es das ganze Jahr und Du hast eine Sorge weniger.

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wolfherm am 16 Aug 2012 11:46:04

Vertust du dich jetzt mit der Auslandskrankenversicherung? Schutzbriefe gelten m. E. ganzjährig und ohne Aufenthaltsbegrenzung. Welchen Schutzbrief meinst du denn?

conrad163a am 16 Aug 2012 11:48:40

Hallo Hennes

Was machst Du wenn man auf zB. Sardinien ist???

conrad

conrad163a am 16 Aug 2012 12:02:01

Hallo Wolfgang

Ich meine die Schutzbriefe der Automobilclubs. Nach meinem Kentnisstand, sind zB. beim ACV 36 Tage und beim ADAC 46Tage nach der Einreise die Leistungen im Ausland begrenzt, danach gibt es nichts mehr.
Wie es bei Schutzbriefen der Versicherer über die Kasko ist weiß ich nicht.
Kennt sich einer aus??

Gast am 16 Aug 2012 12:02:18

wolfherm hat geschrieben:Vertust du dich jetzt mit der Auslandskrankenversicherung? Schutzbriefe gelten m. E. ganzjährig und ohne Aufenthaltsbegrenzung. Welchen Schutzbrief meinst du denn?


Ich glaube, Du hast recht, Wolfgang. Aus den Bestimmungen z. B. für den ADAC Auslandskrankenschutz:

Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 45 Tage einer jeden Auslandsreise
während der Laufzeit des Vertrages und beginnt mit Grenzübertritt ins Ausland. Der
Vertrag muss vor Grenzübertritt in das Ausland abgeschlossen werden. Versicherungsschutz
besteht weltweit mit Ausnahme Deutschlands und des Landes, in dem
Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben. Der Versicherungsschutz endet mit Grenzübertritt
nach Deutschland bzw. 45 Tage nach Beginn des Auslandsaufenthaltes
bzw. mit Beendigung des Versicherungsvertrages.


Bitte also die Frage neu formulieren... :razz: :wink:

conrad163a am 16 Aug 2012 12:09:49

conrad163a hat geschrieben:Hallo Wolfgang

Ich meine die Schutzbriefe der Automobilclubs für Leistungen bei Pannen und Unfällen. Nach meinem Kentnisstand, sind zB. beim ACV 36 Tage und beim ADAC 46Tage nach der Einreise die Leistungen im Ausland begrenzt, danach gibt es nichts mehr.
Wie es bei Schutzbriefen der Versicherer über die Kasko ist weiß ich nicht.
Kennt sich einer aus??

wolfherm am 16 Aug 2012 12:15:13

Conrad,

wir drehen uns im Kreis. Dann zeige doch mal die Bestimmung des ADAC mit den 46 Tagen. Das ist nicht der Schutzbrief.

conrad163a am 16 Aug 2012 12:52:49

Die Antwort auf meine Frage beim ACV
Wie Frau........Ihnen bereits geschrieben hat gilt die Schutzbriefversicherung des ACV für einen maximalen Auslandsaufenthalt von 6 Wochen, sprich 36 Tagen. Innerhalb dieses Zeitraumes kann das komplette Leistungsspektrum der ACV Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden. Ab dem 37. Tag entfallen alle Ansprüche auf Ersatzleistungen so lange, bis Sie sich mindestens einen Tag auf Deutschem Boden befunden haben. Danach beginnt die Frist wieder von vorne.

Diesen Bescheid habe ich erhalten, darauf hin habe beim ADAC nachgelesen und der bietet eine ähnliche Leistung an.
Daher meine unsicherheit und Fragen.

wolfherm am 16 Aug 2012 12:57:52

Meinst du diesen Schutzbrief? --> Link

conrad163a am 17 Aug 2012 10:08:16

Hallo Wolfgang

Nein das meine ich nicht!!!! Der Link zeigt ja eine Krankenversicherung.

Ich meine einen Schutzbrief der bei Pannen Unfällen usw. eintritt. Der ACV macht da bei 36 Tagen schluß. Ich habe ja die Antwort des ACV mitgeteilt. Ich suche jetzt einen Schutzbrief wo mir auch geholfen wird wenn ich zB. nach 4 Monaten aufenthalt im Ausland einen Schaden am Wohnmobil habe .

conrad

wolfherm am 17 Aug 2012 10:44:32

Hallo Conrad,

der ADAC hat folgende Bestimmung bei der Plus-Mitgliedschaft:


Die personenbezogenen Leistungen gelten für Reisen, die mehr als 50 km (Wegstrecke) vom Wohnsitz entfernt
sind. In Europa besteht Schutz bei Reisen bis zu 92 Tagen, außerhalb Europas bis zu 45 Tagen (gerechnet zum
Zeitpunkt des Schadenereignisses).

Wobei hier nicht klar erklärt wird, wie die Frist nachgewiesen werden muss.

bonjourelfie am 17 Aug 2012 10:54:52

Hallo Wolfgang,

Ich bin auch gerade beim Suchen.
Wo hast du das gefunden?

LGElfie

wolfherm am 17 Aug 2012 10:57:06

Hier: --> Link

bonjourelfie am 17 Aug 2012 11:02:33

Danke Wolfgang, war für mich neu, aber gut zu wissen.

LGElfie

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