dreamlinerxl am 04 Sep 2012 12:02:27 Hallo,
ich benötige mal Eure Tipps und Ratschläge.
Gibt es jemanden, der sein Womo als Firmenwagen zugelassen hat?
Wir planen die Anschaffung eines Womos über unsere Firma. Firma X würde das Fahrzeug kaufen und unterhalten und dann an Firma Y vermieten.
Wir sind gelegentlich auf Messen, Tagungen und diversen anderen Veranstaltungen. Ebenso unsere Mitarbeiter.
Die Idee mit dem Wohnmobil kam uns, da wir immer recht hohe Übernachtungskosten pro Jahr haben.
Selbstverständlich würde der Wagen auch anteilig für privaten Fahrten genutzt.
Was spricht für, und was gegen unseren Plan? Mit unserem Steuerberater habe ich natürlich schon gesprochen. Dessen Aussagen sind natürlich so gehalten, daß er schon davon abrät. War ja auch nicht anders zu erwarten.
Bitte nicht falsch verstehen, ich suche keinen illegalen Weg, sondern ehr einen "gangbaren"!
appi68 am 04 Sep 2012 12:19:05 ich denke mal laut:
bei uns im Unternehmen besteht die Möglichkeit, neben den wählbaren Fahrzeugen (Audi, VW) auch einen eigenen Wagen anzuschaffen, der dann auch wieder absetzbar ist (über pers. Steuererklärung). Dazu noch die Routex, bzw. VW-Leasing Kooperatiospartner-Tankkarten, die man nutzen kann.
Alles andere (Service, wartung) muss der Mitarbeiter selber übernehmen.
So weit ich weiss, sind die evtl. anfallenden Leasuing-, bzw. Finanzierungsraten auch dann privat absetzbar.
Ob dann natürlich ein jedes WoMo nutzbar ist, weiss ich nicht, könnte mir aber vorstellen, dass ein Kastenwagen eher Akzeptanz findet, als ein XXL-Mobil.
Da muss sich ein Steuerberater aber schon ins Thema bringen können.
altenrather am 04 Sep 2012 12:22:23 Ich sehe hier in Köln öfter mal ein " Hör und Akkustik " Wohnmobil eines Optikers herum stehen....ob es nur beklebte Reklame ist oder ein tatsächliches Firmenfahrzeug / Mobiles Geschäft ist, weiß ich leider nicht.
Könnte mir aber vorstellen, das es theoretisch machbar sein sollte....
abba am 04 Sep 2012 12:35:37 Hallo Dreamlinerxl, herzlich Willkomen hier im Forum, habe Dir mal was rausgesucht. Guggst Du mal hier, da hatte schon mal jemand dazu gefragt. --> Link
haballes am 04 Sep 2012 12:42:20 Wenn du Außendienst, Messebesuche oder das Fahrzeug als fahrendes Büro begründen kannst, sollte es keine Probleme geben.
Bekannte von mir lassen es mit obigen Gründen so laufen und nutzen es auch überwiegend so.
uschi-s am 04 Sep 2012 12:45:43 Ich sehe da keine Probleme, welche sieht denn der Stb? Wenn das Auto ordnungsgemäß angemeldet ist mir Privatnutzung hast Du doch nur Vorteile.
topolino666 am 04 Sep 2012 14:50:39 uschi-s hat geschrieben:Ich sehe da keine Probleme, welche sieht denn der Stb?
Probleme sehen eher meist die Finanzämter: Bei "Wohnmobil" schrillen bei denen alle Glocken!!!
Die Suche hier gibt zum Thema schon viel her, bei geschäftlicher Nutzung des privaten WoMos kann man halt die 30 cent/km absetzen + die Kosten für SP / CP und hat nicht das "G´schiss" mit der Anerkennung.
topolino
Matthias
cambodunum am 04 Sep 2012 14:54:56 ja FA..die stellen sich erstmal doof..geht gar nicht usw...ist ihr Privatvergnügen..am besten per Steuerberater klären lassen
Das Fahrtenbuch führen ist ja ok..nur wenn ich zb eine lange Reise über 4-5 TSD km plane, muss ich dann schon viel km geschäftlich vorweisen
Gast am 04 Sep 2012 15:07:56 topolino666 hat geschrieben:uschi-s hat geschrieben:Ich sehe da keine Probleme, welche sieht denn der Stb?
Probleme sehen eher meist die Finanzämter: Bei "Wohnmobil" schrillen bei denen alle Glocken!!! Die Suche hier gibt zum Thema schon viel her, bei geschäftlicher Nutzung des privaten WoMos kann man halt die 30 cent/km absetzen + die Kosten für SP / CP und hat nicht das "G´schiss" mit der Anerkennung. topolino Matthias
Ich sehe auch keine Probleme, wenn man's richtig macht. Die Firma (meine, eine GmbH) stellt mir das WoMo als Firmenfahrzeug mit privater Nutzung zur Verfügung. Gleiche Spielregeln wie beim "normalen" PKW. 1 %-Versteuerung als geldwerter Vorteil usw.
Mit anderen Konstellationen kenne ich mich nicht aus.
Ich kenne mich aber mit Steuerberatern aus. Und da gibt es viele, die nicht beraten, sondern nur Mandanten verwalten und wenig Lust haben, sich in solche Spezialfälle mal einzuarbeiten. Abraten kann jeder. :?
travelrebell am 04 Sep 2012 15:34:08 Frage ist wie hoch sind die Übernachtungskosten Kosten p.a. und wieviel kann künftig eingespart werden. Kann dann der Steuerberater argumentativ mit Euren Sachbearbeiter beim FA verhandeln und gut ist. Einsparpotential muß schon erheblich sein ggü. Hotel u. Pension ....
Nille am 04 Sep 2012 15:34:58 Das geht schon, man sollte aber tunlichst zusehen, das mehr als 50% der Fahrten dienstlich sind. Somit kann man auch den Privatanteil nach prozentualer Nutzung berechnen, ansonsten wird das aufgrund der hohen Listenpreise und relativen Wertstabilität und damit verbundener Buchgewinne beim Verkauf ein Zuschussgeschäft und spart steuerlich nichts oder nur wenig.
Beim Verkauf aus dem Betriebsvermögen an Privat muss man 1 Jahr Gewährleistung geben.
boxer80 am 04 Sep 2012 15:56:42 Hallo
Ich hatte das Wohnmobil auch auf meine Firma zugelassen.
Jedoch nicht als erstes Fahrzeug. Dann wurde auch nicht von der 1% Regelung gebrauch gemacht.
Bei der Betriebsprüfung wurde dann das Wohnmobil nicht voll anerkannt, und ich konnte nachzahlen.
Danach habe ich das Wohnmobil in Privatbesitz übernommen, und nach km Pauschale abgerechnet, welche sich dann aber nach den tatsächlichen Kosten berechnet.
Somit wurde dann für eine dienstliche Fahrt von 1000 km eine steuerfreie Erstattung von 670.-€ gezahlt. Das war dann wieder in Ordnung.
Die betrieblich gefahrenen Kilomter dürfen jedoch nicht über 49% der Gesamtkilometer liegen.
Meine Meinung: Raus aus der Firma
fuzzy am 04 Sep 2012 17:11:12 red mal mit Deinem Finanzamt, alles andere ist blauer Dunst !
traveller69 am 04 Sep 2012 17:42:21 Ich habe mein neues Wohnmobil als Firmenfahrzeug zugelassen. Habe beim Finanzamt angerufen und mit der Führung eines Fahrtenbuches haben sie mir sofort grünes Licht gegeben. Im Gegensatz zum PKW wird das WoMo über 8 und nicht 6 Jahre abgeschrieben.
Da ich meine betriebliche Nutzung nur schätzen kann, wird sich noch herausstellen, ob es sich lohnt. Auch wenn es etwas Mühe bedeutet, habe ich deswegen auch das Fahrtenbuch gewählt und nicht die 1%-Regelung, die richtig teuer werden kann, wenn man dann doch nicht so viele Kilometer fährt.
Die 30 Cent-Pauschale pro km halte ich in diesem Fall für nicht sehr günstig. Die ist bei einem 10 Jahre alten Kleinwagen ein gutes Geschäft, aber wohl eher nicht bei einem neuen Womo und den steigenden Spritpreisen. Da ist es besser, die tatsächlichen Kosten geltend zu machen.
Übringens:
Bis 10% betriebliche Nutzung darf das Fahrzeug nicht ins Betriebsvermögen.
Zwischen 10% und 50% kann es in das Betriebsvermögen.
Ab 50% muss es in das Betriebsvermögen.
=> einfach mal das Finanzamt anklingeln und über die erstattete Mehrwertsteuer erstmal freuen, bis der private Anteil bei der nächsten Steuerklärung versteuert wird ;)
joekel am 04 Sep 2012 17:50:39 Hallo, also ich kann nur empfehlen mit dem Finanzamt zureden. Wobei ich mich immer über die Steuerberater ärgere, denn ein Anruf des Beraters beim Finanzamt wäre da hilfreicher als dieseständige drumrumrederei.
Unser Deal mit der Prüfung wurde mit 20% Privatanteil ausgehandelt und entsprechend schriftlich beschieden. Alles andere gibt Ärger...
mfg jo
fuzzy am 04 Sep 2012 18:23:36 sag ich ja :D
traveller69 am 04 Sep 2012 18:55:12 na endlich sind wir uns mal alle einig :sauf:
mabihome am 04 Sep 2012 19:03:15 Ich glaube, ich kann etwas zum Thema beitragen, weil ich in der Frage beruflich ein wenig vorbelastet bin :-)
Also, es ist definitiv möglich das Reisemobil als Betriebsausgaben über die Firma abzurechnen. Sogar die Umsatzsteuer aus der Anschaffung bekommt man in dem Fall erstattet.
Damit sich das in letzter Konsequenz tatsächlich lohnt, sollte für dieses Fahrzeug ein Fahrtenbuch geführt werden und tatsächlich mehrheitlich betrieblich genutzt werden. Dann lohnt es sich tatsächlich, denn es kann ja nicht nur das Wohnmobil abgeschrieben werden, sondern auch jegliche in Zusammenhang mit dem Reisemobil anfallenden laufenden Kosten und die Aufrüstung (Luftfederung, Hubstützen, Brennstoffzelle) :D
Und wie erwähnt: die Umsatzsteuer gibt es als Vorsteuerabzug anteilig auch zurück. Ein Fahrtenbuch für das Reisemobil ist ja auch nicht so aufwendig, weil ja die täglichen Kurzfahrten wegfallen, wie sie z.B. beim Fahrtenbuch für einen PKW anfallen.
Wenn dann lt. Fahrtenbuch z.B. 70% betriebliche Fahrten anfallen ist die Berechnung der Steuerersparnis ganz einfach (etwas vereinfacht dargestellt, läuft aber darauf hinaus):
Umsatzsteuer aus den Rechnungen einschl. Kaufpreis x 70% = "Steuerersparnis"
Kaufpreis : 8 Jahre x 70% x persönlicher Spitzensteuersatz = "Steuerersparnis"
laufende Kosten x 70% x persönlicher Spitzensteuersatz = "Steuerersparnis"
Ein neues Reisemobil mit ausgewiesener Umsatzsteuer zum Bruttokaufpreis von 60.000,- € belastet das Geldsäckel
auf diese Weise zunächst nur mit gut 50.000,- €. Rest kommt erstmal als Vorsteuerersattung vom Finanzamt :twisted:
Ich kenne einen Steuerberater, der rät von dieser Sache ganz und gar nicht ab, sondern würde das unter den geschilderten Voraussetzungen seinen Mandanten sogar ausdrücklich empfehlen :D
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