ava am 13 Sep 2012 20:24:42 Hallo,
am Wochenende kommen Leute aus Schweden und möchten unser Womo kaufen. Falls es dazu kommt, was empfiehlt sich da für die Überführung nach Schweden und mit unserem WomoKennzeichen ? Müssen wir unser Womo bei der KFZ-Stelle zuerst abmelden ? Dann kann der Käufer ein Kurzkennzeichen dort kaufen ? Ist dazu eine sog. Deckungskarte nötig ? Wenn ja, wird auch eine schwedische Deckungskarte bei der Zulassung anerkannt ?
geronimo6768 am 13 Sep 2012 21:20:05 Egal was passiert... Das Wohnmobil auf jeden Fall NUR abgemeldet übergeben. Ansonsten kann es passieren, dass Du Dir einen Wolf läufst und vor lauter Problemen mit Versicherung und Finanzamt nicht mehr in den Schlaf kommst.
Bei der Zulassungsstelle lassen sich sogenannte Ausfuhrkennzeichen erwerben. Die dafür erforderliche Versicherung gibt es in jedem Versicherungsbüro (finden sich fast immer in der Nähe der Zulassungsstellen). Eine schwedische Versicherung wird dabei wahrscheinlich nicht anerkannt.
Alternativ (ob das allerdings legal ist weiss ich nicht, da diese Nummern nur in Deutschland gültig sind) könnte das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen (früher "rote Nummer) nach Schweden gefahren werden. Auch diese bekommt man bei der Zulassungsstelle. Hierfür bedarf es einer Versicherung, die auch von jedem Versicherungsbüro (auch z.B. per SMS) zu erhalten ist.
BadHunter am 14 Sep 2012 07:45:38 geronimo6768 hat geschrieben:Alternativ (ob das allerdings legal ist weiss ich nicht, da diese Nummern nur in Deutschland gültig sind) könnte das Fahrzeug mit einem Kurzzeitkennzeichen (früher "rote Nummer) nach Schweden gefahren werden. Auch diese bekommt man bei der Zulassungsstelle. Hierfür bedarf es einer Versicherung, die auch von jedem Versicherungsbüro (auch z.B. per SMS) zu erhalten ist.
Rote Kennzeichen haben nix mit Kurzzeitkennzeichen zu tun! Rote Kennzeichen sind Händlernummern (fangen nach den Buchstaben für den Bezirk mit den Ziffern 06 an) die für Probefahrten oder Überführungsfahrten genutzt werden können und dauerhaft gültig sind, dazu gibt es ein Heft in welchen bei jeder Fahrt das entsprechende Fahrzeug eingetragen sein muss..
Es gibt auch noch rote Kennzeichen für Youngtimer, die dann aber auch nur für Fahrten zu Veranstaltungen, Treffen oder für Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden dürfen. Die fangen dann mit den Ziffern 04 an.
Kurzzeitkennzeichen sind wie normale schwarz auf weiß, mit einem gelben Balken an der Seite der den letzten Tag der Gültigkeit angibt. Diese Dinger gelten immer für 5 Tage, wäre also für eine solche Ausfuhr richtig. Gelten aber, soweit ich weiß, nur in Deutschland.
Dafür braucht man von einer Versicherung eine EVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen, kostet so um die 100 € wenn hinterher kein Fahrzeug weiterversichrt wird. Dann zur Zulassungsstelle, Kennzeichen besorgen und los gehts.
ava am 14 Sep 2012 08:02:54 vielen Dank, das hilft mir weiter, mal sehen wie es läuft...
pipo am 14 Sep 2012 08:12:14 Nur Kurzzeitkennzeichen :!:
Alles andere bedeutet ein zu großes finanzielles Risiko.
peter
wolfherm am 14 Sep 2012 08:21:18 Hallo,
die Kennzeichen nennen sich Zollkennzeichen / Transitkennzeichen.
Schau mal hier, da steht was dazu: --> Link
Übrigens, bei solchen Fragen würde ich mich bevorzugt an mein zuständiges Straßenverkehrsamt wenden, die können dir in der Regel die richtige Auskunft geben. In Foren wird immer so viel gemutmaßt. :D
geronimo6768 am 14 Sep 2012 10:39:06 @ BadHunter...
die sogenannten Kurzzeitkennzeichen waren früher auch rot und fingen mit XX- 04... an und wurden auch unter "rotes Kennzeichen" geführt. Heute sind diese natürlich schwarz auf weiss und sind heute wie früher 5Tage gültig.
Gast am 14 Sep 2012 12:26:54 Hallo,
einen Verkauf nach Schweden hatte ich auch mal. Lief alles sehr gut.
1. Barzahlung bei Abholung und am besten gleich mit dem Käufer zur Bank und das Geld auf Dein Konto einzahlen.
2. Danach mit dem Käufer zur Zulassungsstelle und das Fahrzeug ummelden (Ausfuhrkennzeichen)
Ich würde mich auf nichts anderes einlassen.
Viel Glück!
trecke am 14 Sep 2012 14:30:55 Genau ..
vor 4 Wochen hat ein schwedisches Paar sich einige Womos bei Mobile.de ausgesucht, Flug gebucht, mit Mietwagen alles angesehen und sich dann für meinen entschieden.
Blitzüberweisung, zusammen zur Zulassungsstelle gefahren, ich hab abgemeldet, Kurzzeitkennzeichen auf Namen des schwedischen Käufers und dann war er weg ...
( der Schwede hatte sich allerdings schon vorab bei seiner Versicherung den Versicherungsschutz geholt - Vollkasko)
Jürgen
ava am 14 Sep 2012 18:41:53 Ein Ausfuhrkennzeichen schlägt der ADAC vor, hatte ihn angeschrieben, aber so schnell keine Antwort erwartet. Sie kam heute Nachmittag:
Es muß eine bes. Haftpflichtvers. abgeschlossen werden, die bei jeder ADAC-Geschäftsstelle für 15 Tage = 80 Euro zu erhalten ist. Der Käufer benötigt Paß, diese o.g. Haftpfl.Vers.Bestät., Zulassungsbesch.I, Nachweis über Haupt und gg.Abgasunters. Die Zulass.Stelle gibt ein Ausfuhrkennzeichen für 15,00 Euro aus und eine befristete Zulass.Beschein.I für 30,00 Euro und die Zulass.Beschein II wird fortgeschrieben. Das Womo muß der Zul.Stelle vorgeführt werden.
Das wäre für alle der sicherste Weg.
Danke für Eure Vorschläge, das war sehr hilfreich.
frboe am 14 Sep 2012 19:03:32 pipo hat geschrieben:Nur Kurzzeitkennzeichen
peter
diese sind aber im ausland nicht gültig !
brainless am 14 Sep 2012 23:22:40 ava hat geschrieben:Ein Ausfuhrkennzeichen schlägt der ADAC vor, hatte ihn angeschrieben, aber so schnell keine Antwort erwartet. Sie kam heute Nachmittag: Es muß eine bes. Haftpflichtvers. abgeschlossen werden, die bei jeder ADAC-Geschäftsstelle für 15 Tage = 80 Euro zu erhalten ist. Der Käufer benötigt Paß, diese o.g. Haftpfl.Vers.Bestät., Zulassungsbesch.I, Nachweis über Haupt und gg.Abgasunters. Die Zulass.Stelle gibt ein Ausfuhrkennzeichen für 15,00 Euro aus und eine befristete Zulass.Beschein.I für 30,00 Euro und die Zulass.Beschein II wird fortgeschrieben. Das Womo muß der Zul.Stelle vorgeführt werden. Das wäre für alle der sicherste Weg. Danke für Eure Vorschläge, das war sehr hilfreich.
Der ADAC schlägt nur vor,
was ihm nützt.
Wenn man mal ein wenig im Netz sucht, findet man exact den selben Versicherungsumfang schon für 47,50 € - statt für 80,-€.
Wenn man jetzt, statt der vom ADAC vorgeschlagenen 15 Tage, nur 9 Tage wählt, bekommt man die Versicherung schon für 38,90 € - selbst ein Womo sollte die Strecke nach Schweden in 9 Tagen schaffen,
Volker
:wink:
ava am 15 Sep 2012 08:41:49 Kurzzeitkennzeichen im Ausland
Da die Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens ein nationaler Verwaltungsakt ist, ist es nicht gestattet, dieses für Fahrten ins oder aus dem Ausland zu verwenden (verbotene Fernzulassung). Da Kurzzeitkennzeichen und entsprechender Fahrzeugschein keine offiziellen Zulassungsdokumente darstellen, müssen diese im Ausland auch nicht akzeptiert werden. Allerdings existiert innerhalb der EU-Mitgliedstaaten seit 2007 eine Anerkennungspflicht für das deutsche Kurzzeitkennzeichen. Somit ist die Nutzung eines Kurzzeitkennzeichens auch über die deutschen Grenzen hinaus innerhalb der EU-Mitgliedstaaten möglich.
Nachdem ich das gefunden habe, würde ich doch der Einfachheit halber ein Kurzkennzeichen bevorzugen:
--> Link[/list]
Gast am 15 Sep 2012 12:41:30 Moin,
ich habe mal ein Womo an einen Iren verkauft, kam mit dem Flugzeug,
sind zum Straßenverkehrsamt gefahren, ich habe das Womo abgemeldet, der Ire hat ein Ausfuhrkennzeichen bekommen und konnte bei dem Schildermacher gleich eine Versicherung abschließen, hat vor 3 Jahren 80 € gekostet, war alles in einer halben Stunde erledigt und er ist mit dem Womo richtung Irland gefahren.
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