Hallo und guten Abend!
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand den einen oder anderen konkreten Tipp als Hilfe für die Lösung meines Falles geben könnte, ohne dass ich mir von einem Anwalt eine Rechtsauskunft einholen muss:
„Mein neues Wohnmobil (Bürstner) war aufgrund diverser Sachmängel zur Nachbesserung beim zuständigen Verkäufer in der Werkstatt. Diesen Werkstatt-Termin hatten wir 8 Wochen vorher gemeinsam geplant und auch schriftlich so festgelegt. Obwohl das WoMo sogar 10 zusätzliche Arbeitstage in der Werkstatt war, konnte der Verkäufer nicht alle Mängel anstandslos beheben, ganz im Gegenteil:
- Teile fehlten nach wie vor; eine zweite Nachbesserung wird somit unumgänglich,
- es wurde sogar ein absolut altes (verstaubtes) Teil eingebaut (Sonatic-Platte), und dieses sogar mit fehlerhafter Funktion,
- beim Einbau der Gassteckdose wurde sehr "großzügig" ausgesägt (ohne Schablone) und anschließend versäumt die offenen Fugen zu versiegeln.
Und die Krönung des Ganzen war, dass die Sonatic-Fernanzeige nicht an dem Platz angebaut wurde, den ich verbindlich vorgegeben hatte (neben der Duomatic-Fernanzeige). Hier wurde seitens der Werkstatt willkürlich ein anderer Platz – über dem Bett – gewählt, und mit nicht nachvollziehbaren technischen Details begründet. Zudem wurde vorher nicht einmal versucht mit mir telefonisch Verbindung aufzunehmen, obwohl dieses einvernehmlich vorher so festgelegt wurde.“
1. Fragen: Welche Kosten kann ich geltend machen?
- Fahrtkosten für welche Strecke und in welcher Höhe pro km?
- Wie hoch sind Fahrtkosten für 3,5 t – WoMo anzusetzen, ggf. mit Begründung?
- Kann ich jetzt weitere Kosten geltend machen, weil ich ein zweites Mal in die Werkstatt muss?
2. Fragen: Kann ich Schadenersatz für die falsche Platzierung der Fernanzeige fordern, und wenn ja, in welcher Höhe oder alternativ als „Sachleistung“?
Ich bedanke mich für die Hilfe im Voraus. :P
– Gerd

