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Sachmangel, Nachbesserung, Schadenersatz - wer hat Tipps???


Delfinkg am 15 Sep 2005 21:08:59

Hallo und guten Abend!
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand den einen oder anderen konkreten Tipp als Hilfe für die Lösung meines Falles geben könnte, ohne dass ich mir von einem Anwalt eine Rechtsauskunft einholen muss:
„Mein neues Wohnmobil (Bürstner) war aufgrund diverser Sachmängel zur Nachbesserung beim zuständigen Verkäufer in der Werkstatt. Diesen Werkstatt-Termin hatten wir 8 Wochen vorher gemeinsam geplant und auch schriftlich so festgelegt. Obwohl das WoMo sogar 10 zusätzliche Arbeitstage in der Werkstatt war, konnte der Verkäufer nicht alle Mängel anstandslos beheben, ganz im Gegenteil:
- Teile fehlten nach wie vor; eine zweite Nachbesserung wird somit unumgänglich,
- es wurde sogar ein absolut altes (verstaubtes) Teil eingebaut (Sonatic-Platte), und dieses sogar mit fehlerhafter Funktion,
- beim Einbau der Gassteckdose wurde sehr "großzügig" ausgesägt (ohne Schablone) und anschließend versäumt die offenen Fugen zu versiegeln.
Und die Krönung des Ganzen war, dass die Sonatic-Fernanzeige nicht an dem Platz angebaut wurde, den ich verbindlich vorgegeben hatte (neben der Duomatic-Fernanzeige). Hier wurde seitens der Werkstatt willkürlich ein anderer Platz – über dem Bett – gewählt, und mit nicht nachvollziehbaren technischen Details begründet. Zudem wurde vorher nicht einmal versucht mit mir telefonisch Verbindung aufzunehmen, obwohl dieses einvernehmlich vorher so festgelegt wurde.“
1. Fragen: Welche Kosten kann ich geltend machen?
- Fahrtkosten für welche Strecke und in welcher Höhe pro km?
- Wie hoch sind Fahrtkosten für 3,5 t – WoMo anzusetzen, ggf. mit Begründung?
- Kann ich jetzt weitere Kosten geltend machen, weil ich ein zweites Mal in die Werkstatt muss?
2. Fragen: Kann ich Schadenersatz für die falsche Platzierung der Fernanzeige fordern, und wenn ja, in welcher Höhe oder alternativ als „Sachleistung“?
Ich bedanke mich für die Hilfe im Voraus. :P
– Gerd

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Gast am 16 Sep 2005 07:46:43

also grundsätzlich wurde schon vor längere zeit festgelegt, dass man seine fahrkosten (sprit) erstatte bekommt. da war vor 2 jahren mal was darüber in der pm gestanden. auch ausfallzeiten sind erstattungspflichtig. zb ein dadurch ausgefallener urlaub. zu den anderen sachen die du ansprichst kann ich nur sagen, dass es nicht hin zunehmen ist, da deine auswand beschädigt ist und wie du sagst sehr grosszügig ausgeschnitten, würde ich hier kein auge mehr zu drücken. selbst bei noch so toller abdichtung wird sich das loch nicht verkleinern und somit immer ein risiko sein, das wasser einbricht. auch dinge die klar besprochen sind und auch schriftlich festgelgt sind, müssen so gemacht werden. warum bespricht man sie vorher? nun da schon vieles falsch gelaufen ist und du natürlich nicht noch mehr löcher in deinem Womo willst, musst du das schlucken oder dass fahrzeug wandeln. aber hierfür brauchst du einen anwalt, den der händler macht nicht gerade einen guten eindruck. dem händler musst du jetzt erst einmal einen brief mit all den mängel und fehlern schreiben, das ganze per einschreiben mit rückschein. darin forderst du ihn zu einer stellungsnahme innerhalb einer frist von 10 tage auf. wichtig ist, dass du jeden mängel beschreibst und einzel ausführst. auch musst du deine enttäuschung zum ausdruck bringen und du kannst gleich damit kommen das du total unzufrieden bist und fahrzeug zurückgeben willst, da es nicht mehr dem neufahrzeug entspricht. danach wird man sehen wie der händler anspringt, ob er eine gesprächsbereitschaft zeigt oder ob er sich in ausreden flüchtet. dann wirst aber nicht um einen anwalt herum kommen.

Camperfan am 16 Sep 2005 19:57:42

Hi Gerd,

Oha, das ist aber schon heftig.

Nicht das Nachbessern von Werksfehlern, sondern die Schlamperei bei dem nachtäglichen Einbau der Zubehörteile.

Welcher Händler ist das denn?

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