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Eintrag in der CoC EG-Übereinstimmungsbescheinigung


dieter2 am 03 Nov 2012 13:05:35

Moin
Habe gerade diese Bescheinigung vor mir liegen.
Unter Verschiedenes steht wie auf den Bild zu sehen ist:

Spalte 16.1 steht das zulässige Gesammtgewicht von 3850 kg
Spalte 16.2A2 steht die zulässige Achslast der Hinterachse von 2000 kg

Nach den Eintrag darf die Hinterachse im Hängerbetrieb 100 kg mehr haben
und das Gesammtgewicht darf auch 100 kg mehr haben,also 3950 kg bei Hängerbetrieb.

Ich interpretiere das so,ich kann das Womo bis aufs letzte Kilo auslasten und
dann darf ich die Stützlast noch dazu rechnen :roll:

Das die Hinterachse bei Hängerbetrieb 100 kg mehr darf hatte ich schon beim Vorgänger,aber das das Gesammtgewicht auch mehr sein darf hatte ich noch nicht.

Ich denke Ihr seht das auch so



Dieter

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beatjoos am 03 Nov 2012 13:12:32

Das ist schon so. Nur müssen diese Daten auch in den Fahrzeupaieren so vermerkt sein, sonst nützt dir das Ganze zumindest im Ausland gar nichts.

Beat

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