tammy99 am 29 Nov 2012 16:52:31 Moin zusammen, habe mal ne Frage: Angenommen ich habe jetzt ein Womo gekauft und schließe später eine Rechtsschutzversicherung ab. Nun habe ich in ein paar Jahren z.B. einen Wasserschaden, der noch unter die Dichtigkeitsgarantie fällt und benötige vielleicht einen Anwalt. Bezahlt so etwas die Versicherung oder lehnt sie ab, weil ich die Versicherung erst nach dem Kauf des Womos abgeschlossen habe? Danke Euch! LG, Fred
Gast am 29 Nov 2012 17:05:23 vielleicht hilft das weiter --> Link
haballes am 29 Nov 2012 17:09:11 Zuerst einmal must du in die Bedingungen schauen ab wann deine Rechtschutzversicherung in Kraft tritt. Die meisten ab Zahltag.
Neue Fälle werden übernommen. Offene Verfahren nicht. Heisst, wenn du gegen den Dealer schon jahrelang prozessierst, weil zum Beispiel die Federn ewig brechen, dann übernimmt das deine neue Rechtschutz nur, wenn es vor Vertragsabschluß abgeklärt war. Kommt jetzt ein Motorschaden neu hinzu, der mit dem bisherigen Vorfall nichts zu tun hat, dann greift deine Rechtschutz.
Solltest du vorher eine andere Rechtschutz gehabt haben, so betreut die aber noch die alte Geschichte.
In meiner Bude hab ich seit Jahren ein Verfahren, wo ein Patient von uns gestürzt ist und geklagt hat, mittlerweile geht es um mehrere hunderttausend Euronen. Als es passierte, war die damalige Betriebshaftpflicht und Rechtschutz fristgemäß gekündigt, da wir eine günstigere am Ball hatten. Mittlerweile läuft das Verfahren über 6 Jahre und wir korrespondieren in diesem Fall wie gewohnt mit unseren alten Versicherern. Alle neuen laufen mit denen, die wir danach hatten oder haben.
starlight am 29 Nov 2012 17:52:31 hallo,
es ist ganz einfach; Für ein Haus, das in Flammen steht, zahlt die Feuerversicherung nur, wenn diese vor dem Brand abgeschlossen wurde. Nach dem Brand kannst Du eine Versicherung nur für einen späteren (erneuten) Brand abschließen. Man spricht vom "Versicherungsprinzip".
Nichts anderes gilt sinngemäß bei Rechtschutzversicherungen.
tammy99 am 29 Nov 2012 17:58:21 Danke schon mal für die Antworten! Das Prinzip ist mir ja schon klar, aber mir gehts um Dinge, die vielleicht schon bei Abschluss ursächlich vorhanden aber erst später aufgetreten sind. Z.B. undichter Aufbau 2010, Versicherung 2012 abgeschlossen, Schaden 2013 mir Rechtsstreit. Ich hab halt die Befürchtung, dass die Versicherungen sich hier irgendwie rausreden...
LG, Fred
starlight am 29 Nov 2012 18:06:37 tammy99 hat geschrieben:Danke schon mal für die Antworten! Das Prinzip ist mir ja schon klar, aber mir gehts um Dinge, die vielleicht schon bei Abschluss ursächlich vorhanden aber erst später aufgetreten sind. Z.B. undichter Aufbau 2010, Versicherung 2012 abgeschlossen, Schaden 2013 mir Rechtsstreit. Ich hab halt die Befürchtung, dass die Versicherungen sich hier irgendwie rausreden...
LG, Fred
Hallo, du sagst es; Auf den "Abschluss" (Vertragsdatum) kommt es grds. an. Ist der Kaufvertrag vor Abschluss der Rechtschutzversicherung dürfte es diese Versicherung nicht interessieren, ob aus diesem Vertragsverhältnis irgendwelche vermeintliche Ansprüche oder Nichtansprüche erwachsen. Im Übrigen haben nicht alle Rechtschutzversicherungen Versicherungsfälle aus KFZ-Kauf/Verkauf/Verträgen oder KFZ-Werkstattverträgen abgesichert. Also genau den Versicherungsumfang bzw. die Versicherungsbedingungen durchlesen!
tammy99 am 29 Nov 2012 18:13:06 ja, aber dieser Schaden war bei Abschluss vielleicht gar nicht bekannt, was dann?
starlight am 29 Nov 2012 18:16:54 tammy99 hat geschrieben:ja, aber dieser Schaden war bei Abschluss vielleicht gar nicht bekannt, was dann?
dann rührt dieser Schaden aber ebenfalls aus dem besagten Vertragsverhältnis; Es ist praktisch sch..egal, wann der Schaden aufgetreten ist, entscheidend für den Eintritt der Rechtschutzversicherung ist der Abschluss derselben vor Wohnmobilkaufvertragsabschluss.
BadHunter am 29 Nov 2012 18:35:50 Und daran denken: bei Rechtschutzversicherungen gibt es Wartezeiten! Geht also auch nicht, heute abzuschließen, morgen den Kaufvertrag zu unterschreiben... Meist gelten 3 Monate Wartezeit, ausser z.B. bei Verkehrsunfällen, die kann man ja auch schlecht vorhersehen... Und mal bei Anwälten nachfragen, welchen Versicherer die empfehlen können! Die wissen, wie gut welche Versicherung zahlt und kooperiert. Viele Versicherer gehen nur über eine Instanz und zahlen danach nicht weiter, viele schreiben den Anwalt vor, meist muss man in einem Rechtschutzfall auch vorher vom Versicherer eine Deckungszusage einholen....
Ich habe nur mit der Advocard persönliche Erfahrungen: freie Anwaltswahl, egal wieviele Instanzen, vorherige Deckungszusage muss nicht eingeholt werden, wenn der Anwalt die Sache übernimmt zahlen die auch, unbegrenzte Deckungssumme.
Wie gesagt, mal erkundigen, welche RS-Versicherung empfohlen wird, was nützt es, wenn die Anwälte später Probleme machen oder man einen Fall nicht durchsetzen kann...
frboe am 29 Nov 2012 20:10:40 manche haben probleme ...
tammy99 am 29 Nov 2012 20:16:55 Vielen Dank für die Hilfe, den einen Kommentar ignoriere ich mal :D
Mir ging es eigentlich nur darum, ob es Sinn macht, jetzt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um für spätere Eventualitäten bzgl. meines jetzigen Womo gerüstet zu sein. Da ich aber das Fahrzeug schon habe, macht es anscheinend keinen Sinn mehr. Das wollte ich ja nur klären. Also DANKE, BadHunter als Experten kann man ja wohl voll Vertrauen :)
LG, Fred
Alain1 am 29 Nov 2012 20:17:39 Oje dann haben wir aber Glück gehabt. Sohn kauft sich ein eigenes Auto. Nach ca 2 Monaten fällt uns ein kein Verkehrsrechtschutz. Also schnell eine abschließen. Ca. 3 Monate später PKW in Werkstatt, Meister ist fest überzeugt, dass das Fahrzeug einen schweren Unfall gehabt haben muss. Beim Autoverkäufer nachgefragt, dieser verneint natürlich. Also Versicherung angerufen und ab zum Anwalt. Prozess gewonnen. Hm da haben wir wohl eine äußerst großzügige Versicherung oder einen dummen Sachbearbeiter .
BadHunter am 29 Nov 2012 21:53:21 Naja, der Fall ist so klar, da weiß die Rechtschutzversicherung, dass der Fall gewonnen wird, und als Folge muss dann sowieso der Prozessgegner die Anwaltskosten zahlen.... Die Versicherung hat also kein Risiko gesehen...
Gast am 30 Nov 2012 09:28:52 eigentlich ist in den Bedingungen alles klar geregelt :? man könnte ja auch offene Fragen an die gewünschte Rechtsschutzversicherung direkt stellen und eine verbindliche Auskunft zu den Versicherungsunterlagen nehmen ... das halte ich für sicherer als unverbindliche Forumsaussagen
brainless am 01 Dez 2012 22:15:16 tammy99 hat geschrieben:Vielen Dank für die Hilfe, den einen Kommentar ignoriere ich mal :D
Mir ging es eigentlich nur darum, ob es Sinn macht, jetzt eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, um für spätere Eventualitäten bzgl. meines jetzigen Womo gerüstet zu sein. Da ich aber das Fahrzeug schon habe, macht es anscheinend keinen Sinn mehr. Das wollte ich ja nur klären. Also DANKE, BadHunter als Experten kann man ja wohl voll Vertrauen :)
LG, Fred
Hi Fred, vertrau keinem "Experten". :mrgreen: Ich würde an deiner Stelle einem Versicherungsmakler die Bedenken, die Du hast, schildern und ihn fragen, ob er schriftlich eine Leistungsübernahme der von ihm vermittelten Rechtsschutzversicherung -in diesem Fall- zusagen kann. Vertrau mir - ich bin kein Experte, 8) Volker :wink:
frboe am 01 Dez 2012 22:25:54 tammy99 hat geschrieben: den einen Kommentar ignoriere ich mal :D
das würde ich mir mal genau überlegen ....und mich fragen ob es nicht zutrifft.
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