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Versicherung wechseln......


JamesBond am 03 Dez 2012 19:19:29

Hallo,

ich brauche mal dringend Eure Hilfe.

Leider kann krankheitsbedingt, mein Schwiegervater kein Auto mehr fahren.

Somit wurde beschlossen, dass meine Frau das Auto bekommt.

Jetzt geht es um die Versicherung. Alle unsere Fahrzeuge wurden immer auf meinen Namen angemeldet, da ich den günstigeren Tarif hatte.

Und nun zu meiner Frage. Können wir das Auto auf ihren Namen umschreiben (brauchen wir dafür einen Kaufvertrag) und auf meine Versicherung anmelden. Oder kann ich nur ein Auto anmelden, welches mir auch gehört.

Ich fahre z. Z. auf 30% und denke Mal, das würden wir bei meiner Frau nicht hinbekommen als Erstwagen.

2. Das Auto ist noch angemeldet und es muß zum 1.1.2013 die Versicherung bezahlt werden. Kann man die Versicherung einfach so kündigen, oder geht das nur bei einem Verkauf und es gelten gesetzliche Kündigungsfristen.

Die Antworten sollten bitte umgehend kommen, da mein Schwiegervater kaum noch in der Lage ist zu unterschreiben.

Vielen Dank schon mal ím Voraus!!

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trebla am 03 Dez 2012 19:35:34

Hallo Peter,

wenn deine Frau schon so lange einen Führerschein besitzt, dass sie die 30% bei dieser Versicherung erreichen könnte, kann sie die Versicherung vom Vater auch mit dieser Schadenfreiheitseinstufung übernehmen.
Aber wir haben ja hier genug Versicherung?perten.

grüsse trebla

travelrebell am 03 Dez 2012 19:40:01

deine Frau kauft das FZG proforma , Fzg wird um oder abgemeldet. Damit endet die Vers.vom Oppa.

deine Frau läßt sich den SFR ( Schaden-Freiheits-Rabatt ) vom Oppa, an sich selbst übertragen. OPPA bestätigt ihr-- sie sei die ganzen Jahre sowieso das Auto von Ihm, die meiste Zeit gefahren, zumindest solange sie die FÜ-Schein besitzt und Oppa auch gleich zeitig das Auto oder andere Autos hatte. Weil eben de Oppa schon lange, lange Zeit gebrechlich war. 8)

Sucht euch einen guten Vers.-Makler der erledigt (fast) alles...

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travelrebell am 03 Dez 2012 19:47:02

achso den endgültigen Verkauf und Ende der Vers. müßt ihr der Versicherungsges. mitteilen dh. der Oppa kündigt wg. Risikowegfall....

JamesBond am 03 Dez 2012 20:10:34

travelrebell hat geschrieben:deine Frau kauft das FZG proforma , Fzg wird um oder abgemeldet. Damit endet die Vers.vom Oppa.

deine Frau läßt sich den SFR ( Schaden-Freiheits-Rabatt ) vom Oppa, an sich selbst übertragen. OPPA bestätigt ihr-- sie sei die ganzen Jahre sowieso das Auto von Ihm, die meiste Zeit gefahren, zumindest solange sie die FÜ-Schein besitzt und Oppa auch gleich zeitig das Auto oder andere Autos hatte. Weil eben de Oppa schon lange, lange Zeit gebrechlich war. 8)

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Hallo Lothar,
das würde aber bedeuten, dass wir die Versicherung übernehmen müssen, oder?

Und das wollte ich eigentlich nicht. Das ist die Axa, und die ist mir zu teuer.


Meine Planung war eigentlich die.
Fahrzeug auf meine Frau ummelden. Braucht man dafür einen Vertrag, oder langen FZ Schein und Brief?
Anschließend auf meiner Versicherung anmelden.

Sollte das so nicht gehen, wäre es auch nicht das Problem. Dann würde ich das Auto Kaufen und alles ist o.k.
Aber wie das immer so ist. Soll eben lieber wegen gedenken und so, auf ihren Namen laufen....

BadHunter am 03 Dez 2012 20:24:04

Ist ganz einfach: Ihr habt ja sicher die Papiere, also Fzg-Brief und -schein. Damit, mit der neuen EVB-Nummer der neuen Versicherung und dem Ausweis der Person, auf die das Fahrzeug umgemeldet werden soll, hin zur Zulasungsstelle und Fahrzeug ummelden. Dazu braucht man auch keinen Kaufvertrag oder sowas, sofern man alle Papiere hat.
Dann bei der neuen Versicherung den Antrag aufnehmen lassen, dabei sagen, dass man die SF-Jahre vom Vater "erbt", also übernimmt. Dann wird zusammen mit dem Versicherungsantrag ein Formular zur SFR-Übertragung ausgefüllt, welches vom Vater und dem neuen Versicherungsnehmer unterschrieben wird, und das wars.
Muss man nur sehen, wie schon gesagt wurde, wie lange der oder die neue Versicherungsnehmer/in schon den Führerschein hat, denn man kann nur soviele SF-Klassen übernehmen wie man auch selbst hätte "erfahren" können. Wenn die Frau den Führerschein noch nicht so lange hat, dann übernimmst Du eben selbst die SF-Klassen. Halter und Versicherungsnehmer können auch problemlos unterschiedlich sein, also z.B. Deine Frau Halterin, Du selbst Versicherungsnehmer. Kostet allerdings oft einen etwas höheren Beitrag wenn Halter und VN unterschiedlich sind, also in dem Falle auch auf Dich selbst zulassen...

travelrebell am 03 Dez 2012 20:34:31

NEIN braucht du nicht --Risikowegfall beim OPPA, der hat das Auto verkauft--Teilt seiner Versicherung mit es kommt kein FolgeFZG hinzu und bittet den Vertrag abzurechnen.

Du oder deine Gattin versichert das erworbene FZG bei XYZ und übernehmt den vom OPPA an euch abgetretenen SFR.

***********************Aber Achtung es gibt Scheiß-Versicherungen die stellen sich gerne quer wenn der Vertrag bei denen nicht fortgesetzt wird und an eine andere Gesellschaft geht, insbesonderer wenn OPPA einen Vertag hatte wo nur ER und OMMA ausschließlich dieses Auto fahren durften und deshalb einen zusätzlichen Rabatt hatten.*********************

Geh zu einem guten Makler, hier ist auch einer im Forum ! Du brauchst gute Beratung sonst ist der SFR vom OPPA einfürallemal futsch, die Versicherungen freuen sich, lieber ein paar Euro jetzt mehr bezahlen und die 30 % sichern wie dumme Schnellschüsse. DESHALB LASST EUCH VOM GUTEN MAKLER BERATEN !!!!

balvenie am 03 Dez 2012 20:38:42

Hallo Peter,

hier noch mal kurz und bündig.
Suche dir eine neue Versicherung aus und lass dir dort für deine Frau eine eVB -Nr. geben (früher Doppelkarte)
Dann das KFZ auf deine Frau ganz normal zulassen. Dann macht deine Frau mit der neuen Versicherung einen Antrag für das KFZ und gleichzeitig wird noch
ein Formular ausgefüllt für die Rabattübertragung von dem Schwiegervater auf deine Frau. Unterschreiben müssen dann beide.
Der SF Rabatt wird dann auf deine Frau übertragen. Sie bekommt aber wie hier schon erwähnt nur den SF, den sie selber hätte herausfahren können.
Beispiel: Hat den Schwiegervater SF20 und deine Frau 20 Jahre den Führerschein bekommt sie den kompletten SF. Hat sie nur 10 Jahre den Führerschein, bekommt Sie nur SF10
Auf Schwiegersohn(du) ist eine Rabattübertragung nicht möglich.
Das KFZ einfach mit der eVB-Nr. beim Straßenverkehrsamt ummelden auf deine Frau, der Vertrag deines Schwiegervaters erlischt dann automatisch.


Peter (so heisse ich auch)

travelrebell am 03 Dez 2012 20:41:00

add Badhunter...

ist das verlustrisiko für den SFR auszuklammern....wenn....der VN (hier de OPPA) ausschließlich die eigene NUTZUNG des FZGs als Fahrer versichert hatte ? Kann die Gesellschaft die Übertragung verweigern da der SFR-Übernehmende nicht plausibel machen kann das FZG vorrangig gefahren zuhaben ???

BadHunter am 03 Dez 2012 20:44:57

Beim "vererben", also vollständiger und endgütiger Übertragung auf einen direkten Verwandten, sollte es da keine Probleme geben. Wenn der Versicherungsvermittler einigermaßen Ahnung hat wird das alles korrekt im Übertragungsformular eingetragen, dann erfragt der neue Versicherer die SF-Jahre beim alten Versicherer, und gut ist...

travelrebell am 03 Dez 2012 20:53:48

ja so war das alles einmal, und ging lange Zeit immer klar, seit dem Gesellschaften Nachlaß für beschränkten Fahrerkreis gewähren( Nur VN +Gattin usw.) kann die Übernehmende nicht mehr behaupten SIE sei vorrangig das Auto gefahren,---denn SIE hätte es---GAR NICHT---- gedurft. DA STECKT DER PFERDE-FUSS :twisted: der Gesellschaften.
Deshalb Nummer sicher gehen ggf. den Vertrag für ein Jahr zähneknirschend übernehmen, bei nur Anrechnung des SFR logisch. Nächste Jahr kündigen...


Natürlich alles egal wenn OPPA nicht so eine Vertragskonstellation hatte....logisch :D

JamesBond am 03 Dez 2012 20:55:20

Danke Euch allen erst einmal!!!


Aber oh, ohhhh,

bevor das hier in die falsche Richtung abdriftet.

Ich versuche es noch mal. Warscheinlich hatte ich mich zu dusselig ausgedrückt.



Wir haben ein Auto => Erstfahrzeug (1)
Wir haben ein Womo => Zweitfahrzeug (2)

Beide versichert bei der HUK

So. Und nun bekommen wir das Auto (3) von Schwiegervatern. Versichert bei der Axa und somit zu teuer.

Somit soll 1 jetzt weg.

Und aus 3 wird 1 nämlich unser Erstfahrzeug.

Und das soll jetzt bei der HUK als Erstfahrzeug angemeldet werden.

Also nichts mit Rabatt retten oder umschreiben. Und ich habe bereits die 30%
Meine Frau soll nur die Besitzerin sein. Mehr nicht.


Ich hoffe, das ist jetzt sooo einigermaßen verständlich rübergekommen....

JamesBond am 03 Dez 2012 20:57:09

BadHunter hat geschrieben:Beim "vererben", also vollständiger und endgütiger Übertragung auf einen direkten Verwandten, sollte es da keine Probleme geben. Wenn der Versicherungsvermittler einigermaßen Ahnung hat wird das alles korrekt im Übertragungsformular eingetragen, dann erfragt der neue Versicherer die SF-Jahre beim alten Versicherer, und gut ist...


ne, neee, mein Schwiegervater ist noch nicht tot!!

BadHunter am 03 Dez 2012 21:00:34

JamesBond hat geschrieben:ne, neee, mein Schwiegervater ist noch nicht tot!!


Das war mir schon klar, deshalb hab ich das ja auch in " " gesetzt... Das Wort "Vererben" bezog sich ja nur auf die SF-Jahre...

travelrebell am 03 Dez 2012 21:03:40

Nein Peter ist wichtig ...


Der Rabatt gehört zu dem VersicherungsNehmer, das ist sein Nachlaß für unfallfreie Jahre, die will er EUCH jetzt übertragen, weil deine Frau oder Du die sowieso meiste Zeit das Autogefahren habt ;-) und ihr so talentierte Autofahrer seid...

das geht in der Regel ganz simpel, aber es gibt Ausnahmen, seit es so viele neue Vertragsmöglichkeiten auf dem Markt gibt.

JamesBond am 03 Dez 2012 21:03:55

BadHunter hat geschrieben:
JamesBond hat geschrieben:ne, neee, mein Schwiegervater ist noch nicht tot!!


Das war mir schon klar, deshalb hab ich das ja auch in " " gesetzt... Das Wort "Vererben" bezog sich ja nur auf die SF-Jahre...


Alles klar.....

palstek am 03 Dez 2012 21:05:01

JamesBond hat geschrieben:Also nichts mit Rabatt retten oder umschreiben. Und ich habe bereits die 30%
Meine Frau soll nur die Besitzerin sein. Mehr nicht.


Gar kein Problem, haben wir auch so ähnlich (nur andersrum). Wenn du Fahrzeug (3) bei der Versicherung anmeldest, hast du die Möglichkeit, Halter und Versicherungsnehmer getrennt anzugeben. Manche Versicherungen verlangen dafür einen Aufschlag, manche nicht.


Frank

travelrebell am 03 Dez 2012 21:19:06

UND GEH ZUR EINEM / MAKLER...der ist verantwortlich es richtig für euch zuerledigen !!!


müßte gehen...klappt meistens....üblicherweise .... sind nur ein " vielleicht klappt es " - "Vielleicht aber auch nicht !"

JamesBond am 03 Dez 2012 21:19:26

travelrebell hat geschrieben:Nein Peter ist wichtig ...


Der Rabatt gehört zu dem VersicherungsNehmer, das ist sein Nachlaß für unfallfreie Jahre, die will er EUCH jetzt übertragen, weil deine Frau oder Du die sowieso meiste Zeit das Autogefahren habt ;-) und ihr so talentierte Autofahrer seid...

das geht in der Regel ganz simpel, aber es gibt Ausnahmen, seit es so viele neue Vertragsmöglichkeiten auf dem Markt gibt.



Wow, dann ergeben sich ja ganz neue Aspekte.

Meine Frau nimmt den Rabatt, meldet das Auto als Erstfahrzeug bei der HUK an und bekommt die 30 %.

Und ich gehe mit dem Womo, auch auf Erstfahrzeug und gehe von 60 % auch auf 30 %.



Das wäre doch möglich, oder???????


Ich glaube, ich werde Morgen gleich mal mit der Versicherung sprechen......

travelrebell am 03 Dez 2012 21:38:14

mach mal langsam Bond...James Bond ! :-)

erst mal die Prozente vom OPPA holen...


...dann schauen was mit dem Womo ist, die Rabattstaffeln von Womo sind meist anders wie die für PKW....und von Gesellschaft zu Gesellschaft auch noch unterschiedlich ....

Nur der freie Makler können dir da die optimale Lösung aufzeigen, alle andern haben nur beschränkt Ahnung bzw. sind weisungsgebunden von dem Arbeitgeber Vers. XYZ !!!!

Gast am 03 Dez 2012 21:59:34

Geh in Deiner näheren Umgebung zu einem Kollegen von mir .

BigPit (Makler)

JamesBond am 03 Dez 2012 22:05:37

bigpit hat geschrieben:Geh in Deiner näheren Umgebung zu einem Kollegen von mir .

BigPit (Makler)



Danke, werde ich morgen mal machen......

JamesBond am 04 Dez 2012 16:13:49

So, habe mal mit je einem Mitarbeiter der HUK und AXA gesprochen.

Den 30% Beitragssatz kann lt. AXA meine Frau übernehmen.

Bei der HUK können wir das Auto anschließend auf ihren Namen als Erstfahrzeug anmelden.

Das Womo kann auch als Erstfahrzeug, auf meinen Namen, umgemeldet werden.

Somit steht einer zukünftigen, günstigen, Erstfahrt unserer Tochter nichts mehr im Wege.....

...und ein wenig sparen, können wir dabei auch.

travelrebell am 04 Dez 2012 16:38:45

na prima, richtig Asche gespart, kannste allen hier einen ausgeben :bia:

JamesBond am 04 Dez 2012 18:24:12

Bitteschön:


Bild Bild Bild Bild

JamesBond am 08 Dez 2012 14:46:34

Ich habe es jetzt so gemacht, wie von einigen hier vorgeschlagen.

Das Auto ist umgemeldet und die neue Versicherung hat einen "Antrag auf Anrechnung der Schadenfreiheit von einer anderen Person (Rabattübertragung)" zum neuen Vertrag mitgesendet.

Den fülle ich heute noch aus, und wenn alles so läuft wie geplant, haben wir zwei günstige Versicherungsverträge.....

JamesBond am 08 Dez 2012 19:18:31

Eine Frage habe ich jetzt noch:


Muss die alte Versicherung noch gekündigt werden, oder ist das mit der Ummeldung erledigt?

Danke schon mal.

berny2 am 08 Dez 2012 19:30:17

JamesBond hat geschrieben:Eine Frage habe ich jetzt noch:
Muss die alte Versicherung noch gekündigt werden, oder ist das mit der Ummeldung erledigt?
Danke schon mal.

Die Ummeldung eines KFZ hat nichts mit einem Versicherungsvertrag zu tun.

JamesBond am 08 Dez 2012 19:48:41

Danke....

globulli am 09 Dez 2012 13:56:14

JamesBond hat geschrieben:Danke Euch allen erst einmal!!!


Aber oh, ohhhh,

bevor das hier in die falsche Richtung abdriftet.

Ich versuche es noch mal. Warscheinlich hatte ich mich zu dusselig ausgedrückt.



Wir haben ein Auto => Erstfahrzeug (1)
Wir haben ein Womo => Zweitfahrzeug (2)

Beide versichert bei der HUK

So. Und nun bekommen wir das Auto (3) von Schwiegervatern. Versichert bei der Axa und somit zu teuer.

Somit soll 1 jetzt weg.

Und aus 3 wird 1 nämlich unser Erstfahrzeug.

Und das soll jetzt bei der HUK als Erstfahrzeug angemeldet werden.

Also nichts mit Rabatt retten oder umschreiben. Und ich habe bereits die 30%
Meine Frau soll nur die Besitzerin sein. Mehr nicht.


Ich hoffe, das ist jetzt sooo einigermaßen verständlich rübergekommen....


Hallo Peter,

wo soll denn das Problem sein. Du willst doch nur das "Auto" austauschen, oder??
Das ist doch egal, ob der Opa das an Dich vermacht oder ob Du eines kaufst und das "alte" abstoßen willst. Oder habe ich das ganz falsch verstanden?

Gast am 09 Dez 2012 14:13:25

JamesBond hat geschrieben:Eine Frage habe ich jetzt noch:


Muss die alte Versicherung noch gekündigt werden, oder ist das mit der Ummeldung erledigt?


... mit einem Eigentümerwechsel / Fahrzeugverkauf ist das automatisch erledigt !

JamesBond am 09 Dez 2012 14:21:48

Danke,

aber durch wen wurde denn jetzt die alte Versicherung benachrichtigt?

Gast am 09 Dez 2012 14:24:47

JamesBond hat geschrieben:aber durch wen wurde denn jetzt die alte Versicherung benachrichtigt?


... durch das Straßenverkehrsamt.

JamesBond am 09 Dez 2012 14:40:01

Danke Dir!!!


Dan brauche ich ja die Karte, die mir die neue Versicherung mitgesendet hat nicht mehr abzuschicken.

Gast am 09 Dez 2012 22:01:38

JamesBond hat geschrieben:Danke Dir!!!

Dan brauche ich ja die Karte, die mir die neue Versicherung mitgesendet hat nicht mehr abzuschicken.


... habe ich noch nie bekommen :?

und ich melde fast jedes Jahr ein Fahrzeug neu an...

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