xcamping
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Neue EU-Richtlinie: Am 19. Januar kommt der Führerschein


vagabund61 am 07 Dez 2012 10:03:20

Alte Fahrerlaubnisse gelten
noch bis Anfang 2033
Bislang waren Fahrerlaubnisse
ein Leben lang gültig. Künftig
gelten Führerscheine aber nur
noch 15 Jahre. Dann müssen Sie
erneuert werden. Das verlangt
eine neue EU-Richtlinie.
Damit wollen die Politiker u.a.
sicherstellen, dass Name und
Passfoto auf dem neuesten Stand
sind.
Betroffen von der Neuregelung
sind alle, die ihren Führerschein
ab dem 19. Januar 2013
bekommen. Aber auch all jene,
die ab diesem Stichtag einen
Ersatz für ein gestohlenes oder
verbummeltes Dokument beantragen,
oder ihren alten Papierführerschein
gegen die derzeit
aktuelle Scheckkarten-Version
umtauschen wollen.
Die bislang gültigen Führerscheine
(egal, ob grau, rosa oder
Plastik) sind noch zwei Jahrzehnte,
bis Anfang 2033, gültig.
Bis dahin müssen auch diese
umgetauscht werden.
Der Umtausch selbst sei laut
Bundesverkehrministerium eine
reine Formsache. Allerdings
fallen dafür Gebühren an. Ein
Gesundheitscheck oder erneute
Fahrprüfungen werden nicht verlangt.
Neben der Einführung eines
Ablaufdatums werden auch die
Führerscheinklassen EU-weit
vereinheitlicht. Dadurch gibt es
ab dem 19. Januar einige Änderungen
für Führerscheinneulinge.
Bei älteren Exemplaren bleibt
die erteilte Fahrerlaubnis in
vollem Umfang erhalten.
Das ändert sich bei den Führerscheinklassen
ab dem 19. Januar
2013:
Motorisierte Zweiräder: Hier
stehen laut TÜV Nord die
meisten Neuerungen an. So verschmelzen
in der neuen Klasse
AM die Klasse M für höchstens
45 km/h schnelle Mopeds mit
maximal 50 Kubikzentimetern
Hubraum und die Klasse S für
vergleichbar motorisierte Kraftfahrzeuge
mit drei und vier
Rädern. Das Mindestalter bleibt
bei 16 Jahren. Außerdem gibt es
die AM-Freigabe wie zuvor die
alte Moped-Klasse zum Pkw-
Führerschein (Klasse B) dazu.
Fahren ab 16: Bevorzugen
Jugendliche ab 16 Jahren ein
Leichtkraftrad mit höchstens 125
Kubikzentimetern Hubraum und
11 kW/15 PS oder ein bis zu 15
kW/20 PS starkes Dreirad, brauchen
sie dafür die Klasse A1. Die
Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit
auf 80 km/h bis
zum 18. Lebensjahr fällt in dieser
Klasse weg.
Motorrad-Anfänger: Die alte
Klasse A mit dem Zusatz „beschränkt“
für den Einstieg in die
Motorradwelt wird durch die
Klasse A2 ersetzt. Der Vorteil:
Fahranfänger dürfen damit stärkere
Maschinen fahren, die Leistungsbeschränkung
wird von 25
kW/34 PS auf 35 kW/48 PS
angehoben. Außerdem können
A1-Besitzer nach zwei Jahren
nur durch eine praktische Prüfung
die A2-Lizenz für Motorräder
bekommen. Ohne Theorieprüfung.
A2-Novizen kommen
aber nicht mehr automatisch
nach zwei Jahren in die Klasse A
ohne Leistungsbeschränkung.
Motorrad Klasse A: Wer noch
vor dem 19. Januar 2013 den
Motorradführerschein der Klasse
A beschränkt ausgehändigt bekommt
oder schon besitzt, hat
Glück. Denn in diesem Fall profitiert
der Biker-Nachwuchs von
der neuen 48-PSLeistungsgrenze
und rutscht
trotzdem noch nach zwei Jahren
prüfungsfrei in die Klasse A.
Fahren mit Anhänger: Für Autofahrer
reicht die Lizenz der
Klasse B künftig ohne weitere
Einschränkungen für mehr als
750 Kilogramm schwere
Anhänger, solange das zulässige
Gesamtgewicht der Zugkombination
3,5 Tonnen nicht überschreitet.
Wer ein paar Extra-
Fahrstunden nimmt, kann diesen
Wert auf 4,25 Tonnen erweitern.
Das ist z.B. bei Wohnwagen interessant.
Auf dem Führerschein
wird dann zur Klasse B die
Schlüsselnummer 96 hinzugefügt.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

Tipsel am 07 Dez 2012 10:08:09

Bitte hier weitermachen

--> Link

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Frontträger
Nachteile Alkovenfenster ?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt