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Moin Ich bin in Spanien unterwegs, und hier kusieren Gerüchte, das jemand 1500,00€ bezahlen mußte, weil auf seinem Navi der Blitzer Warner installiert war. Das Navi wurde obendrein noch eingezogen. Hat jemand Erfahrungen diesbezüglich gemacht, wenn ja lasst es uns wissen, aber bitte keine Antworten die um 10 Ecken eingegangen sind. :bindagegen: Kann da nichts dazu sagen, meinen Blitzerwarner hat noch niemand eingezogen, hab dies auch sehr gut im Kühlergrill versteckt und hinten sehen sie aus wie Parksensoren.
Nun ja, da wird es halt wie mit allem sein, da kann keiner was wirkliches sagen sondern nur vom hören sagen bzw. der Schwager eines Schwagers desen Schwager hat einen Kumpel der einen Kumpel hat desen Schwager usw. ....... Ich kannvon mir nur sagen das mein Tom Tom in Österreich und Italien vor Stationären Radarfallen warnt, in Deutschland nicht wo es meinen Wissens nach auch Verboten ist, wie es in A und I ausssieht weis ich nicht ist mir auch egal. Ansonsten sehe ich es diesbezüglich so, wo kein Kläger da kein Richter :D
Na da haste ja mal wieder richtig geholfen mit deiner Antwort. :lol:
Ich halte das eher für eine dieser "üblichen" Scheisshausparolen. - Pardon,... :oops:
Nunja, die Weissheit weshalb Du nachfragst ist Dir ja auch nicht gerade persönlich widerfahren oder :wink: Ich denke dieses Gerücht hat schon mehr wie 10 Ecken gesehen. Grundsätzlich kannst Du mit solchen Strafen rechnen. Im Ausland soll ja vieles Möglich sein, aber die Chance zur Kasse gebeten zu werden ist kaum in Promillezahlen zu fassen, was aber nicht heisst, dass es Dich nicht treffen kann. peter Meine Widergabe von Gerüchten geht 'nur' um 2 Ecken. In einem anderen Forum (in English) wurde bekannt gegeben, dass es zumindest in Frankreich so ist, dass das Navi eingezogen und beschlagnahmt wird, sollte die Radarwarnung vorhanden sein (ich vermute eher: eingeschaltet sein) ... plus eine gewisse Strafe. Ob das nun in Spanien auch so eingeführt worden ist, ist mir (noch) nicht bekannt. Schade, dass ich diese Original-Mitteilung nicht mehr habe ..... Ich muss mein Garmin auch 'umswitschen', da ist die Radarwarnung für F auch drauf ...
Hallo, weisst Du, wie das geht? Habe das 3790T.
Du mit deiner noch mehr :razz:
Ich hab das ZUMO 550 ... muss ma nachgucken .... sag Bescheid ... Ahhhh... könnte sein, dass ichs schon gefunden habe. Unter dem Menü-Punkt "Annäherungsalarme" hab ich das Häkchen bei "Garmin Gefahrenpunkte" entfernt. WISSEN tue ich das aber erst, wenn ich mal wieder im F-Land bin .... weil hier im D-Land isses eh und von Haus aus deaktiviert ....
DANKE, alles klar! :ja: Hi, zu der Anmerkung: Blitzerwarner usw ist "gut im Kühler versteckt". Man muss ja unterscheiden zwischen nur GPS-gestützten Anzeigen von z.B. stationären Blitzercameras (in Navis, handys usw) und technischen Warnern, die mit verschiedenen Sensoren auf die unterschiedlichsten Messungen reagieren . Nur, der versteckte Einbau von Sensoren nutzt nichts. Das ist jetzt nicht über 3 Ecken usw sondern konkret: Die Polizei ihrerseits kann messtechnisch das Vorhandensein von Blitzerwarner-Sensoren bei Geschwindigkeitdsmessungen fest stellen. Gibt man Geräte dann nicht raus/und zu oder sagt man nicht, wo die sind, kann das Kfz beschlagnahmt werden.
Richtig. Die sollen die Frequenzen bzw. elektromagnetischen Wellen der Messgeräte feststellen und dann den Fahrer warnen: Alle Gute kommt eben ursprünglich aus den USA. In Germany sind diese Warngeräte lt. FernmeldeAnlagenGesetz verboten. Ich kann nicht sagen wie verbindlich der Link ist. --> Link Aber danach sind die 1500.- ja noch günstig :lol: Die Strafen - was die Geldbuße betrifft - kann ich irgendwie verstehen, egal ob "unsinnig oder nicht" was je nach Strecke für Geschwindigkeiten erlaubt sind. Solche dinger (Radarwarner) haben ja nur den zweck diejenigen Fahrer die vorsätzlich zu schnell fahren temporär - an der messtelle - zu Bremsen. Danach gehts wieder mit Geschwindigkeitsübertretung weiter :D Mein Navi gibt einen Ton/Warnung wenn ich zu schnell fahre.Grundsätzlich und ohne Radarwarner. Aktualisierung ist da natürlich Pflicht 8) Das Verbot für den Blitzerwarner im Navi gilt nur für den Fahrzeugführer. Hat der Beifahrer in seinem Smartphone einen Blitzerwarner, gilt das nicht für den Fahrer. Der Beifahrer kann nicht belangt werden.
Und dann muss man noch eine Kleinigkeit dazusagen: In Amerika wird die Radarmessung von vorne (gegen Fahrtrichtung) gemacht, man fährt also direkt in die "Radarkeule" hinein und damit kann ein Messgerät die benutzte Frequenz vorher ausmessen und anzeigen. In Deutschland wird meist in Fahrtrichtung gemessen, man fährt von hinten in die Radarmessung. Die Vorwarnzeit ist damit (aufgrund der Ausstrahlungskeule) wesentlich geringer und es ist meist zu spät um zu reagieren. Andreas
Hmmmm... in Deutschland. Im Ausland würde ich mich nu nicht so sehr darauf verlassen .... weil ichs nicht weis wie's dort ist...
Nicht ganz so .... Die meisten Gechwindigkeitsmessungen erfolgen 'entgegen der Fahrtrichtung', die Ausnahmen sind fest installierten 'Starenkästen'. Die am Häufigtsten verwendete Methodik ist die 'mobil installierte Anlage' .... Und wenn das Provida-Fahrzeug hinter dir ist, haste mal grad ganz viel Pech. Am Besten, man hält sich so einigermaßen ans Limit .... Mein Radarwarner nennt sich Tempomat. Den stelle ich auf maximal +10 km/h ein und alles ist gut. ;D So wurde ich bereits seit vielen Jahren nicht mehr geblitzdingst. Fährt in Deutschland ein Fahrzeug mit einem eingebauten und eingeschalteten Radarwarngerät auf die Messstelle einer Lasermessung zu, schlägt das Lasermessgerät Alarm. Der Betroffene wird daraufhin angehalten, alles Abstreiten ist dann überflüssig. Der Betroffene erhält dann eine Anzeige wegen unerlaubten Betreibens einer Fernmeldeanlage. Das Radarwarngerät wird sichergestellt bzw. beschlagnahmt.
Nein, Andreas, das war einmal. Bei uns wirst Du regelmässig von vorn gemessen und fotografiert. Sonst könnteste ja leugnen, dass Du gefahren bist. Von-hinten-Messungen werden kaum noch, vielleicht hier und da noch bei Rotlichtverstössen, durchgeführt. Es wird immer von vorne gemessen und fotografiert. An der Ampel auch,die Anlage steht immer an der Ecke gegenüber. Dieter
Das muss mir jetzt mal einer erklären. Ein Lasermessgerät erkennt einen Radarwarner? Erkennt der radarwarner das Lasermessgerät überhaubt? Und mal ganz davon abgesehen, wie erkennen die Messgeräte die Warner? Ich würde davon ausgehen, dass die Warner passive Geräte sind. Die senden doch nix, wie werden die erkannt? Grundsätzlich halte ich nix von den Warnern, finde es auch OK, dass die verboten sind, aber hier wird teilweise so viel technischer Mumpitz erzählt, dass ich doch geren Details wüsste, bevor ich mir ein Urteil erlaube. Das Lasergerät Riegl LR 90 erkennt ein eingeschaltetes Radarwarngerät, wenn der Laserstrahl auf das Fahrzeug, das auf die Messstelle zufährt, gerichtet wird. Das Lasergerät löst dann einen Sirenenalarm aus. Es muss sich allerdings um spezielle Radarwarngeräte handeln, die man versteckt im Fahrzeug einbauen kann. Es geht hier nicht um die Radarwarner, die im Navi eingebaut sind, die zeigen lediglich die Standorte der festinstallierten Starenkästen. Hi, Radarwarner wird oft als so eine Art ungenauer Überbegriff verwendet. Deshalb hatte ich ja schon geschrieben: Man muss unterscheiden zunächst mal generell zwischen A) GPS-gestützen Warnern vor z.B. europaweiten fest installierten sogen. Blitzercameras - das können technisch viele Navis und Smartphons (wenn man den Dienst dafür bezahlt, teils auch kostenlos je nach Software) (und das ist in vielen Ländern teils erlaubt und auch für D gab es im Frühsommeeine öffentliche eine Disskussion/Veröffentlichung im Der Spiegel , ob das nicht erlaubt wäre/sein sollte/ sprich halbwegs gesetzliche Grauzone bzw nicht ganz geklärt??) und B) den sogen. Radarwarnern als "Überbegriff". Und bei denen muss man noch viel merh differenzieren. Weil Radarmessung in/Radarfrequenzbereichen hat insofern nichts mit Laserfrequezbereichs-Messungen zu tun. Es gibt da viele Gerätesorten und auch Spezialisten z.B. speziell nur für Laser, die vor Lasermessungen warnen - allerdings wenn die bei Laser warnen, dann ist es im Gegensatz zu Radaremessung für Gegenreaktionene/bremsen usw bereits zu spät und man ist schon erfasst(Messzeit 0,3 Sekunden) , deshalb haben sich z.:b: die Laserwarner zwecks Verhinderung von Messerfassung aktiv zu Laserstörern weiter entwickelt usw usw Neben den Spezialisten gibt aber auch universelle Geräte, die können GPD-Warner + Laser + Radar auf den meisten europaischen Messfrequenzen und Lichtschranken und und, fast alles in einem einzigen Gerät, z.B. das Quintezz Drive Control GPS , sogar gegen Messungen seitlich und von hinten für nur um mdie 200 € - während echte Spezialisten, die nur z.B. Laser-Messabwehr können, als Einbau leicht 1000 € und merh kosten können (viele Unternehmer und Handelsvertreter, die auf den Schein angewiesen sind und unter Termindkruck jährlich 60 000 km fahren usw, "sollen dem Hörensagen nach, bestimmte Unternehmer-Kfz sollen fast schon serienmäßig ?? " aufwendige getarnte Anlagen drin habnen - heisst es, wenn es denn stimmt) Und natürlich hat die Polizei längst nachgerüstet und kann ihrerseits die Geräte messtechnisch orten - teils auch passive Sensoren erkennen Ergänzung zwischem passivem Sensor für ganz bestimmte Frequenz und aktivem Sender auf der gleichen Frequenz ist fast immer eine Interaktion realisierbar - sie sind ja schon auf die gleichen Wellenlängen abgestimmt Mittlerweile gibt es Warner, die sich nach der erfolgten Alarmmeldung sofort "tot stellen". Diese Todphase läßt sich individuell anpassen und sogar auch das Gerät nur manuell wieder "scharf" schalten. Ist es lange genug abgestellt, (z.B. 15 oder 20 Minuten) kann die Exekutive das Gerät nicht orten. Wenn sie es nicht durch Augenschein findet, wird es nicht möglich sein, den Vorwurf des Verstosses gegen das Fernmeldegesetz aufrecht zu erhalten, Volker :wink:
Diese Taugenichtse sind ja auch wenig verbreitet, deswegen rechnet keiner mit diesen Dingern. Es gibt (mobile) Geschwindigkeitsmessungen mit Laserstrahlen unterschiedlicher Wellenlänge, Radarmessung mit unterschiedlichen Funkfrequenz, Lichtschranken mit 433Mhz-Ankopplung, Kontaktschleifen ohne schnurlose Schnittstelle zum Detektieren. Ausser das Auto von Knight-Rider kenne ich keinen eigenständigen Warner, der das alles kann. Allerdings müßen mobile Messplätze oft erst mal genehmigt werden, einmal bekannt, haben Blitzerdatenbanken den viel größeren Vorteil als "Detektoren". Allerdings haben auch Blitzer-Navis ihre Grenzen: In Italien wurde auch schon mal die Zeit vom Entnehmen eines Autobahnticket bis zum Bezahlen am Ende eines Abschnitts als "Geschindigkeitsmessung" genommen, wie mir ein Arbeitskollege aus seiner leidvollen Erfahrung berichtet hat. |
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