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TÜV-Abnahme trotz Ausbau der hinteren Sitze?


hense13 am 16 Dez 2012 19:20:33

Wir haben ein Womo mit 2 Längssitzen hinter den Fahrersitzen. Unter diesen Längssitzen sind 2 aufklappbare Sitze mit Gurten verborgen. Da wir nur als Paar das Mobil benutzen, möchten wir gerne dauerhaft diese nur für die Autofahrt gedachten Sitze ausbauen. Dadurch hätten wir auch wunderbaren Stauraum gewonnen!
Ist dieses Vorhaben gestattet oder macht uns der TÜV einen Strich durch die Rechnung? ...oder müssen wir bei der TÜV-Abnahme die Sitze wieder einbauen?
Ganz lieben Dank für Antworten und noch eine schöne Weihnachtszeit!

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EmilGruenbaer am 16 Dez 2012 19:34:55

Moin
Für wieviel Personen ist das Fahrzeug zugelassen? Wie alt? Bei unserem Hymer 1990 mussten trotz 4 eingetragenen Sitzplätzen hinten keine noch Gurte sein, die hab ich jedoch damals mitbestellt.
Ansonsten tatsächlich Sitze ausbauen und zur HU wieder reinmachen. Einfach mal beim TÜV vorher fragen, vielleicht kannst Du Dir die Umbauerei sogar sparen. ( Dann aber auch zu dem TÜVler fahren zur HU! Der Kollege übermorgen weiß es evtl. "Besser" :twisted:

Klaus

matthiast4 am 16 Dez 2012 19:38:13

Bei uns hat sich der TÜV noch nicht für den Wohnteil interessiert...
Im Multivan habe ich auch bis zu 7 Sitze eingetragen und IMMER nur 6 drin, interessiert keinen Menschen.

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Gast am 16 Dez 2012 19:59:18

matthiast4 hat geschrieben:Bei uns hat sich der TÜV noch nicht für den Wohnteil interessiert...
Im Multivan habe ich auch bis zu 7 Sitze eingetragen und IMMER nur 6 drin, interessiert keinen Menschen.

Dito -> kenn ich auch so :!:

hense13 am 16 Dez 2012 20:09:41

Ganz lieben Dank für die Mitteilungen!
Es handelt sich um einen Hymer Tramp Premium T 598, den wir jetzt im Januar neu bekommen (wir freuen uns schon so sehr...!!).
Er ist für 4 Personen zugelassen, hat aber nur 3 Betten und fahren werden wir nur zu Zweit.

Die Sitze müssten ganz leicht ausbaubar sein, wir haben mal den Fotoapperat unter den Wagen gehalten.
Da gibts jeweils 2 Bügel mit insgesamt 4 Schrauben, das dürfte alles kein Problem sein (das schreibe ich als Frau, die nicht soviel Ahnung von Technik hat).

Liebe
Heike

akojah am 16 Dez 2012 21:34:12

Ich habe in unserem alten Eura die Halbdinette samt Gurtbock ausgebaut. Der Wagen hatte 4 eingetragene Sitzplätze. Jetzt sind es halt nur noch 2.
Den TÜV hat das ganze überhaupt nicht interressiert. Obwohl die auch noch die Gasprüfung gemacht haben, und aus diesem Grund im Wohnbereich waren. Ich werde aber wohl bald die Papiere wegen entfernten Gurtplätze ändern lassen.

Gast am 16 Dez 2012 21:46:12

Das spielt keine Rolle. Die Eintragung im Brief gibt nur an, wie viele Sitzplätze maximal möglich und zugelassen sind.

Mein B504 hat 4 Sitzplätze mit Gurten. Im Brief stehen 8 zugelassene.

Also schließe ich daraus, dass es egal ist, wenn du die Sitze ausbaust.

hense13 am 17 Dez 2012 09:43:58

Lieben Dank an Euch Alle!
Jetzt sehe der ganzen Sache doch gelassener entgegen. Wir werden die Sitze ausbauen und uns an dem zusätzlichen Stauraum erfreuen.
....und ich muss eins noch sagen: Ich bin durch Zufall auf dieses Forum gestossen. Gaaaanz große Klasse!!

Liebe
Heike

Nille am 17 Dez 2012 09:53:45

akojah hat geschrieben:Ich habe in unserem alten Eura die Halbdinette samt Gurtbock ausgebaut. Der Wagen hatte 4 eingetragene Sitzplätze. Jetzt sind es halt nur noch 2.
Den TÜV hat das ganze überhaupt nicht interressiert. Obwohl die auch noch die Gasprüfung gemacht haben, und aus diesem Grund im Wohnbereich waren. Ich werde aber wohl bald die Papiere wegen entfernten Gurtplätze ändern lassen.


Moin,

das könnte aber problematisch werden, wenn Du die Sitzplätze später wieder benötigst. Dann werden die aktuellen Vorschriften angewendet und Du must dann für alles einen Nachweis wg. Zugfestigkeit, Restzuladung usw. beibringen.

Jagstcamp-Widdern am 17 Dez 2012 11:55:53

wenn du mit einem pkw-kombi mit umgeklappter sitzbank zum tüv fährst, löscht der auch keine sitzplätze aus der zulassung. wenn aber jemand auf der ladefläche säsze, wär das illegal.

so ists bei dir auch: wenn du die bank hinten ausbaust, darf da auch (beim fahren) keiner mehr sitzen.

dem tüv ist das wurscht, der hat hinten drin eh nix verloren.

also bank raus und an der zulassung nix ändern!

BernhardK am 17 Dez 2012 15:07:22

Die Eintragung bis 8 Sitzplätze bezieht sich darauf,
dass darüber hinaus ein Personenbeförderungsschein erforderlich
ist. Ein VW-Bulli der zur Personenbeförderung dient, hat z.B. auch 8 Sitzplätze
mit dem Fahrzeugführer 9 Plätze. Hätte er mehr Fahrgastplätze müsste der Fahrer
einen Personenbeförderungsschein haben.
Ein Fahrzeug mit mehr als 8 eingetragenen Fahrgastplätzen darf von einer Person
ohne Personenbeförderungsschein nur alleine geführt werden. Befindet sich nur ein Fahrgast
im Fahrzeug, darf das Fahrzeug ohne Personenbeförderungsschein schon nicht geführt
werden. Es kommt also lediglich auf den Eintrag in der ZB I an, wieviel Sitzplätze
das Fahrzeug hat.

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