Moinsen,
die Regelung kannte ich bisher nicht, danke dafür! Aber mal was zu Straftaten:
Straftaten, die im Ausland begangen werden, werden auch in DE verfolgt und man erhält nochmals Post vom deutschen Richter.
Selbst wenn die Straftat im Ausland zu keiner Strafe geführt hat, kann man dafür in DE verknackt werden, das sie hier separat neu verhandelt wird.
Nehmen wir Beispielhaft an, jemand war mit 1,1 Promille im Ausland unterwegs, erhält eine Strafe, aber nur ein geringes Fahrverbot. Das wird nach DE gemeldet...
Da Straftat, folgt ein Urteil, die ausländische Strafe wird dabei angerechnet und es folgt ein Fahrverbot nach deutschem Recht.
Vorsicht, auch Fahrten mit nur 0,3 Promille können im Ausland und hier u.U. eine Straftat darstellen.
Der Grundsatz lautet einfach, auch im Ausland begangene Straftaten werden in DE so behandelt, als wären sie in DE begangen worden, war immer schon so.
Gemeldet wird hier nach anderen Rechtsgrundlagen, die haben mit der EU-VO nichts zu tun.
Hier im Fred sind ja eher die Ordnungswidrigkeiten gemeint, die werden hier nicht weiter vom Staatsanwalt verfolgt.
Hier kann es natürlich passieren, dass man im Ausland ein Fahrverbot für eine Ordnungswidrigkeit erhält, wofür man hier kein Fahrverbot erhalten würde.
Meiner Meinung nach kann dieses Fahrverbot auch nur in jenem Land gelten, aber nicht hier.
Die Führerscheinrichtlinie der EU (EG 126/2006) behandelt in erster Linie die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Fahrerlaubnis und die Mitteilungspflichten bei Erwerb im Ausland und Übersendung der Daten an den Mitgliedstaat, wo der Erwerber seinen Wohnsitz hat, nicht aber die Folgen eines Entzuges der Fahrerlaubnis. An keiner Stelle habe ich einen Passus gefunden, der besagt, dass ein erteiltes Fahrverbot auch in den anderen Mitgliedstaaten gilt.
Im Gegenteil, meist wird sogar auf den Territorialitätsgrundsatz hingewiesen. Egal, die VO kann IMHO bei Ordnungswidrigkeiten gar keine Anwendung finden, da dies nicht Thema der VO ist.
Link zur Verordnung:
--> LinkLG vom Mikesch
...der sich natürlich gerne eines Besseren belehren lässt...