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Führerscheinentzug auch im Ausland ?


tober am 11 Dez 2012 21:22:15

Bin auf diese Seite gestossen --> Link

Da steht dann bei EU-Führerschein folgendes :
Spätestens ab dem 19.01.2013 werden europaweit nur noch einheitliche Führerscheine ausgestellt. So sieht es die die dritte Führerscheinrichtlinie der EU (EG 126/2006) vor. IST MIR KLAR
Mit der Neuregelung soll erreicht werden, dass Fahrverbote auch in anderen Staaten anerkannt werden können, HOPPLA Das ist mir neu.

Weiß da jemand schon mehr wie das gehen soll ? Nicht das ich Angst hätte - mit meinen Punkten in Flensburg wär ich permanent letzter in der Fussball-Bundesliga :D

Aber so nach dem Motto in Italien für irgendwas 2 Monate Fahrverbot bekommen und das gilt für gesamt EU und wahrscheinlich auch Schweiz.

Also für Chips und Bier sollte es reichen, jetzt seid Ihr drann :ja:

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beatjoos am 12 Dez 2012 01:06:09

Das kann dir unter Un^mständen heute schon passieren. Zwischen der Schweiz und Deutschland gibt es bereits heute einen entsprechenden Datenaustausch. So kann folgendes geschehen:

Ein Deutscher Automobilist wird mit über 0,8 %o Alkohol im Blut in der Schweiz beim autofahren erwischt. Er erhält sofort ein dreimonatiges Fahrverbot für die Schweiz. Der Vorfall wird an die Deutschen Behörden weitergeleitet. Etwa zu dem Zeitpunkt ab dem er in der Schweiz wieder fahren dürfte, wird ihm dann der Führerschein von seinen heimatlichen Behöden entzogen. Das heisst er darf dann nirgendwo mehr fahren.

Nun wird diese Praxis wie es scheint europaweit wirksam.

Beat

haballes am 12 Dez 2012 01:39:10

Unvernünftig ist die Regelung nicht.
Ich finde es nicht gut, das jemand, der in Italien im Sommerurlaub jemanden angefahren hat, in Malta weiter rumfahren darf.

Und als Hobbyalkoholiker lass ich auch im Urlaub die Fahrzeugschlüssel in der Tasche, wenn ich getankt habe.

Ich hab mit dieser Regelung kein Problem. Ganz im Gegenteil, wenn die EU alles so konsequent umsetzen würde, wäre vieles besser.

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ottomar am 12 Dez 2012 11:57:39

beatjoos hat geschrieben:Ein Deutscher Automobilist wird mit über 0,8 %o Alkohol im Blut in der Schweiz beim autofahren erwischt. Er erhält sofort ein dreimonatiges Fahrverbot für die Schweiz. Der Vorfall wird an die Deutschen Behörden weitergeleitet. Etwa zu dem Zeitpunkt ab dem er in der Schweiz wieder fahren dürfte, wird ihm dann der Führerschein von seinen heimatlichen Behöden entzogen. Das heisst er darf dann nirgendwo mehr fahren.


Hallo Beatjoos,

wenn das so zutrifft, wie Du schreibst, was ich nicht bezweifeln will, dann hieße das ja z.B. für Pendler, dass sie zwei Mal für ein Vergehen bestraft würden. Das wäre aber nach meinem Rechtsverständnis nicht zulässig.

Kennst Du Quellen? Vielen Dank!


Mit freundlichen n,

Ottomar

deedee am 12 Dez 2012 12:47:07

Sehe ich auch so .. Doppelbestrafung ist nicht zulässig.

beatjoos am 12 Dez 2012 23:51:26

Der Führerscheinentzug ist in der Schweiz keine Strafe, sondern eine Administrationsmassnahme. Sie wird von keinem Gericht sondern von einem Amt verfügt. Dies Vorgehensweise ist vom Europäischen Gerichtshof in Strassburg so sanktioniert und nicht als Dppelbestrafung angesehen. Dagegen wurde selbstverständlich bereits geklagt, aber eben erfolglos.

Das dies so Abläuft wie von otomar befürchtet habe ich in meinem Umfeld schon mehrfach erlebt. Belegen kann ich euch das aus Datenschutzgründen nicht.

Beat

ottomar am 13 Dez 2012 00:06:10

Hallo Beat,

vielen Dank für die Aufklärung.

Das Umdefinieren von Aufgaben der Jurisdiktion in solche der Exekutive ermöglicht eine Doppelbestrafung. Ich staune und habe wieder etwas gelernt.

Über die Implikationen dieses Vorganges mag man gar nicht nachdenken.


Mit freundlichen n,

Ottomar

tober am 13 Dez 2012 08:42:53

Das erinnert doch an Doppelbestrafung früherer Tage. Wenn man von Mutti ne Ohrfeige bekam und zu Vati gelaufen ist - Wähhhhhhhhhhhh, Mami hat mich gehauen. - Zack , gabs noch eine mit dem Kommentar "wirste schon verdient haben" :D

Aber mal Ernsthaft - Das ist schon heftig, der "Lerneffekt" allerdings wird weitaus höher sein bei so einer vorgehensweise. 8)

JuliVert am 17 Mär 2017 19:50:33

Der Beitrag ist zwar schon älter, aber vielleicht bin ich ja nicht die einzige, die ältere Beiträge liest.
Deshalb eine Antwort von mir dazu: ja.
Konkretes Beispiel (Spanien): betrunken eine Einbahnstrasse in der verkehrten Richtung gefahren und in flagranti erwischt worden.
Das Fahrzeug wurde in derselben Strasse geparkt, der Führerschein an Ort und Stelle eingezogen (für 1 Jahr).
Ne, ich nicht. Ich war zum übersetzen mit zur Polizei und zum Gericht.

schnecke0815 am 18 Mär 2017 05:45:54

In Dänemark ist in bestimmten Fällen nicht nur der Führerschein sondern auch das Fahrzeug weg.

dieter2 am 18 Mär 2017 15:02:04

Ich sags ja, Alkohol macht nur Verdruss :ja: :cry:

Gruss Dieter

wfo47 am 18 Mär 2017 21:10:49

Es ist doch nicht nur derAlkohol, sonder nach meiner Einschätzung geht es primär um die chronischen zu schnell Fahrer.
In der Schweiz 30km/h schneller als erlaubt, ist sofort der Lappen weg und dein Fahrzeug beschlagnahmt.
Und das geht Ruck-Zuck. :roll:

villadsen am 18 Mär 2017 21:23:08

schnecke0815 hat geschrieben:In Dänemark ist in bestimmten Fällen nicht nur der Führerschein sondern auch das Fahrzeug weg.

Nach meines Wissen nur bei vielfach Wiederholungstäter.
MfG
Thomas V.

DigiMik am 20 Mär 2017 03:56:36

Moinsen,

die Regelung kannte ich bisher nicht, danke dafür! Aber mal was zu Straftaten:
Straftaten, die im Ausland begangen werden, werden auch in DE verfolgt und man erhält nochmals Post vom deutschen Richter.
Selbst wenn die Straftat im Ausland zu keiner Strafe geführt hat, kann man dafür in DE verknackt werden, das sie hier separat neu verhandelt wird.

Nehmen wir Beispielhaft an, jemand war mit 1,1 Promille im Ausland unterwegs, erhält eine Strafe, aber nur ein geringes Fahrverbot. Das wird nach DE gemeldet...
Da Straftat, folgt ein Urteil, die ausländische Strafe wird dabei angerechnet und es folgt ein Fahrverbot nach deutschem Recht.
Vorsicht, auch Fahrten mit nur 0,3 Promille können im Ausland und hier u.U. eine Straftat darstellen.

Der Grundsatz lautet einfach, auch im Ausland begangene Straftaten werden in DE so behandelt, als wären sie in DE begangen worden, war immer schon so.
Gemeldet wird hier nach anderen Rechtsgrundlagen, die haben mit der EU-VO nichts zu tun.

Hier im Fred sind ja eher die Ordnungswidrigkeiten gemeint, die werden hier nicht weiter vom Staatsanwalt verfolgt.
Hier kann es natürlich passieren, dass man im Ausland ein Fahrverbot für eine Ordnungswidrigkeit erhält, wofür man hier kein Fahrverbot erhalten würde.
Meiner Meinung nach kann dieses Fahrverbot auch nur in jenem Land gelten, aber nicht hier.
Die Führerscheinrichtlinie der EU (EG 126/2006) behandelt in erster Linie die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Fahrerlaubnis und die Mitteilungspflichten bei Erwerb im Ausland und Übersendung der Daten an den Mitgliedstaat, wo der Erwerber seinen Wohnsitz hat, nicht aber die Folgen eines Entzuges der Fahrerlaubnis. An keiner Stelle habe ich einen Passus gefunden, der besagt, dass ein erteiltes Fahrverbot auch in den anderen Mitgliedstaaten gilt.
Im Gegenteil, meist wird sogar auf den Territorialitätsgrundsatz hingewiesen. Egal, die VO kann IMHO bei Ordnungswidrigkeiten gar keine Anwendung finden, da dies nicht Thema der VO ist.
Link zur Verordnung: --> Link

LG vom Mikesch

...der sich natürlich gerne eines Besseren belehren lässt...

schnecke0815 am 20 Mär 2017 06:22:40

villadsen hat geschrieben:Nach meines Wissen nur bei vielfach Wiederholungstäter.


Nein, ab 2 Promille --> Link

Asterixwelt am 20 Mär 2017 09:15:58

Hallo,

ich hoffe, die Wennigsten können/versuchen mit 2 Promille noch das Auto zu steuern.

gruß

Michael

villadsen am 20 Mär 2017 20:33:20

Nein, ab 2 Promille --> Link

Dieser Artikel ist quatsch. Ja, der Strafrahmen geht bis zu konfiskation des Autos, aber es steht klar und deutlich im Gesetzestext dass dieser möglichkeit da ist um Wiederholungstäter zu stoppen.

Davon abgesehen, hat man einen harten Straf verdient wenn jemanden mit über 2 Promille Auto fährst.

MfG
Thomas V.

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