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WoMo aus Frankreich importieren


frieda am 14 Jan 2013 17:04:01

Das WoMo befindet sich in Deutschland und ist aber noch in Frankreich angemeldet. Es ist 10 J.alt und hat 140.000km auf den Rücken. Kann man es ohne größere Probleme in D anmelden?? oder entstehen noch größere Kosten, wie MWST? Danke für Hinweise. MfG frieda

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maniac am 14 Jan 2013 17:37:32

Hallo Frieda,

ich habe mein Womo quasi auch aus Frankreich importiert. MwSt, fällt nicht an, da EU.
Zusätzliche Kosten kommen nur für die Papiere zustande. Wichtig ist, dass du die "Carte Grise"!!! sowie das "Zertifikat De Conformité Aux Normes" bekommst und dann benötigst du noch für die Anmeldung ein deutsches TÜV/AU sowie das COC-Papier (EG-Übereinstimmungsbescheinigung / Anhang IX). Das COC könnte so um die 100 € kosten. Das bekommst du in der Regel vom jeweiligen Hersteller des Wohnmobils (Bürstner, Detlefs, etc.). Kaufvertrag etc. ist natürlich obligatorisch.
Dann sollte alles klappen. Viel Erfolg und gutes Gelingen.

bernierapido am 14 Jan 2013 17:41:31

Mehrwertsteuer braucht nicht gezaht zu werden es sei denn das Fahrzeug wurde bei einem Händler "hors taxe" "TWA 0,00€" gekauft.
Du brauchst noch eine Gasprüfung, lass die beim Händler machen. evtl. hat der Gasherd keine automatisch Gasbaschaltung bei Flammausfall.
Das Fahrzeug muss vor der Zulassung zum TÜV, wenn du keine COC (Konformitätsbescheinigung) hast, muss du ein Gutachten nach §21 machen lassen. Das Fahrzeug muss dafür "ohne Mängel" sein. Es wird gewogen, evtl auch gemessen. Also mit leerem Fahrzeug hinfahren.
Damit gehst du zum StVA und gibst dieses oder die TÜV-Bescheinigung, den Kaufvertrag, der Versicherungsnummer, dem BPA/oder Reisepass mit Meldebescheinigung und einer Einzugsermächtigung für die Steuer ab.

Hoffe, dass ich nichts vergessen habe.
Ich habe schon einen Wohnwagen, einen PKW und vier Elektroautos aus Frankreich importiert und zugelassen. Ist aber schon ein Paar Jahre her.

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bernierapido am 14 Jan 2013 17:43:16

Hab doch was Vergessen. Die "Carte grise", der französische Fahrzeugschein wird abgegeben oder ungültig gestempelt.

frieda am 14 Jan 2013 17:45:01

Danke Michel,gute Tipps und schnell. Frieda

frieda am 14 Jan 2013 18:01:50

"Carte grise" scheint der franz.Fahrzeugschein zu seien. Benötige ich auch den sog.KfZ-Brief?

laforcetranquille am 27 Jan 2013 11:55:23

Hallo, In Frankreich gibt es keinen " Fahrzeugbrief" Die carte grise ist Schein und Brief in einem und hat nicht den Wert einer absoluten Besitzurkunde wie in Deutschland.

Wim

andwein am 27 Jan 2013 13:28:07

laforcetranquille hat geschrieben:Hallo, In Frankreich gibt es keinen " Fahrzeugbrief" Die carte grise ist Schein und Brief in einem und hat nicht den Wert einer absoluten Besitzurkunde wie in Deutschland.
Wim

Hat der Brief/Schein hier in Deutschland auch nicht! Das ist ein Irrglaube aus alten Zeiten.
Andreas

andwein am 27 Jan 2013 13:34:03

Ein kleiner Nachtrag:
Im Brief, Zeile C4.c steht: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeuges ausgewiesen.

alexg am 13 Feb 2013 15:43:50

Hallo,
für den deutschen Tüv braucht man noch eine gültige Gasprüfung.

alexg am 13 Feb 2013 15:45:52

Sorry, hab das bei bernierapido überlesen :oops:

maniac am 28 Mai 2013 07:44:19

alexg hat geschrieben:Hallo,
für den deutschen Tüv braucht man noch eine gültige Gasprüfung.


Was nicht unbedingt sein muss... Ich habe bei meinem WoMo erst vor ein paar Wochen eine Gasprüfung machen lassen, die absolut Erste überhaupt. Davor hatte das Fahrzeug noch nie eine bekommen. Bei der "Einfuhr", TÜV-Prüfung und Um- bzw. Anmeldung war davon nie die Rede und hat niemanden interessiert.

gbaro am 30 Mär 2016 16:56:55

Hallo zuammen,
ich habe bei der Suche das Thema von 2013 gefunden und möchte mich nochmal aus aktuellem Anlass einklinken. Letzte Woche war ich in Nordfrankreich auf Womo-Suche und habe mir nach 10 Jahren Wohnmobilabstinenz endlich wieder eines gekauft. Bei der Recherche, wie ich das Gefährt nach Deutschland bringe(Zulassung 2/2013) komme ich trotz vieler grenznaher Telefonate mit Kehl, Freiburg und Saarbrücken nicht weiter. Wenn der Händler mir zusichert, die bisherige Zulassung(also Kennzeichen) zum Überführen am Auto zu lassen, kann ich dann damit über die Grenze zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren? Und bin ich dabei auch versichert, da ja die CG entwertet wurde? Kurzzeitversicherungen in Frankreich scheinen eher selten und teuer zu sein.
Gruß,
Gibi

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