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Wohnmobil = Wohnstätte + Arbeitsplatz - steuerlich absetzen?


Frankie am 18 Jan 2013 18:08:41

Hallo,

ich besitze ein Reihenhaus, das in sechs Jahren abbezahlt ist. Danach möchte ich das Haus verkaufen, ein Wohnmobil kaufen und Europa bereisen.

Da ich meine selbstständige Tätigkeit über das Internet ausübe, kann ich natürlich mein Arbeitszimmer + die Betriebskosten im Haus anteilig steuerlich geltend machen.

Da mir der jetzige Winter wieder fürchterlich auf den "Zeiger" geht, habe ich folgende Überlegung angestellt:

1. Haus vermieten.
2. Wohnmobil leasen und das ganze Jahr über darin wohnen (Winter im Süden) + arbeiten (Internet gibt es überall in Europa).

Mein Steuerberater hat mir mitgeteilt, dass ich dann die Leasingraten u.U. steuerlich geltend machen könnte - weitere Auskünfte erst dann, wenn mein Projekt konkreter werden sollte.

Meine Frage daher an dieses Forum:

Wer lebt bereits in einem Wohnmobil und übt von dort eine selbstständige Tätigkeit über das Internet aus?
Welche steuerlichen Vorteile sind möglich (Leasingraten absetzen, anteilige Benzinkosten, Versicherung etc.).

Ich würde mich über entsprechende Berichte + Erfahrungen freuen.

Vielen Dank im Voraus!

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fuzzy am 18 Jan 2013 19:36:43

alles im Bereich ermessenssache Deines FA, Erfahrungen anderer nützen da eher wenig.
Mach einen Termin und nimm evtl. Deinen Steuerberater gut vorbereitet mit.

mabihome am 18 Jan 2013 20:47:24

Das darf und kann natürlich niemals Ermessensentscheidung des Finanzbeamten sein. Solche Dinge unterliegen einer klaren gesetzlichen Regelung und der Anspruch auf diese gesetzliche Regelung lässt sich ggf. auch gerichtlich durchsetzen, falls der Finanzbeamte den gesetzlichen Regelungen und ggf. den einschlägigen gerichtlichen Entscheidungen nicht folgen will.

Ganz klar ist, das soweit das Reisemobil beruflich genutzt wird (und diese Tatsache auch nachgewiesen wird) , dieses auch steuerlich abgesetzt werden kann. Dann spielt es keine Rolle, ob es bar bezahlt, voll- oder teilfinanziert bzw. geleast ist. Zu berücksichtigen wäre ggf. ein Privatanteil für den privaten Nutzungsanteil.

Der Steuerberater sollte die einschlägige Gesetzgebung und Gerichtsurteile in diesem Zusammenhang kennen und wird bestimmt konkret und rechtssicher die Möglichkeiten der steuerlichen Geltendmachung darstellen können.



M.B.

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fuzzy am 18 Jan 2013 20:49:30

oder so :D

Lancelot am 18 Jan 2013 20:58:41

mabihome hat geschrieben:Das darf und kann natürlich niemals Ermessensentscheidung des Finanzbeamten sein.


Sollte man meinen ... :D

Fakt ist aber, daß jedem FA SOOOOO ein Ohr wächst, wenn die was von Womo hören .. :(

Also gilt es das Gespräch im Vorfeld zu suchen und überzeugend darzulegen, daß die Kiste überwiegend geschäftlich genutzt wird (klar, den Privatanteil mußt Du Dir anrechnen lassen).

Viel Glück !

traveller69 am 18 Jan 2013 21:36:49

Wenn ich das Wohnmobil betrieblich nutze, kann ich die Kosten geltend machen, abzüglich des privaten Nutzungsanteils - so mache ich das auch.
Im Fall von Frankie scheint mir aber das Wohnmobil nicht notwendig zur beruflichen Ausübung zu sein. Ein Arbeitszimmer wird nur dann steuerlich anerkannt, wenn es u.a. vom Rest der Wohnung abgetrennt ist, die Wohnung eine Mindestgröße aufweist und ausschließlich als Arbeitszimmer genutzt wird. All das ist bei einem Wohnmobil nicht gegeben. Ich bin kein Steuerexperte und es würde mich interessieren, wie der Steuerberater das deichseln will...

Frankie am 20 Jan 2013 15:34:05

Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Noch einmal zur Klarstellung:

Ich möchte das ganze Jahr über im Wohnmobil wohnen + arbeiten, da ich mein Haus vermieten möchte.

Der Arbeitsplatz (Tisch, Notebook, Drucker etc.) befindet sich demnach im Wohnmobil - also mein Hauptwohnsitz + Arbeitsplatz auf Rädern.

Zur Zeit wohne ich in meinem Haus und habe dort auch meinen Internetarbeitsplatz. Als Selbstständiger kann ich seit Jahren dieses Arbeitszimmer steuerlich geltend machen und ca. 10 % meiner Hauskosten absetzen (Heizöl, Versicherungen, Instandhaltungskosten etc.).

Aus meinem Verständnis heraus müsste das dann auch für ein Wohnmobil gelten, wenn ich dort ausschließlich lebe und arbeite - oder?

In zwei Monaten habe ich wieder einen Termin beim Steuerberater - ich werde dann berichten, was er mir erzählen wird.



Frankie

wolfworldwide am 20 Jan 2013 16:04:54

Moin moin,

Dein Plan wird vermutlich so nicht funktionieren, da ein wesentlicher Nutzungsanteil des WoMos der privaten Lebensführung dienen wird. Darum kannst Du auch nicht Dein ganzes Haus steuerlich als Betriebsausgabe absetzen wenn Du darin als Selbständiger arbeitest, sondern nur das anerkannte Arbeitszimmer.


Mit besten n



Wolf

urmel71 am 20 Jan 2013 16:55:27

Einfacher wird es wohl sein, die Fahrten oder Reisen mit dem Wohnmobil die dem Geschäft dienen, auch als solche abzurechnen. Man kann dieses u.a. durch eine Kilometerabrechnung mit Fahrtenbuch nachweisen. Wenn Hotelkosten entstanden wären, kann man auch sicherlich hiervon einen Teil geltend machen. Wichtig aber wird immer sein, dem Fiskus ganz klar nachzuweisen, dass man Geschäftsreise mit privater Reise keinesfalls verbunden hat. Folglich ist es eher andersrum möglich, Hauptnutzung privat, teilweise geschäftlich genutzt wie eine Art Mietwagen.

felix52 am 20 Jan 2013 17:12:55

Jou Urmel,

wenn das Womo der "Lebensmittelpunkt" ist, gilt es, selbst für eine klare und nachvollziehbare Abgrenzung zum geschäftlichen
Bereich zu sorgen. Insofern gilt es z.B. den Arbeitsbereich klar zu trennen. Bei einer Ecke mit Laptop ist das jedenfalls schwieriger als bei den betriebl. veranlassten Reisekosten.


Felix52 :)

Gast am 20 Jan 2013 19:13:07

Hallo Frankie,

vielleicht kann dir Sascha auch einige Fragen beantworten
--> Link

Grusd

SteffenBerlin am 20 Jan 2013 21:18:41

@Frankie ... Solltest Du mit Deiner Idee beim Finanzamt scheitern, würde es mich freunen, wenn Du auch das hier berichten würdest.

MfG Steffen

allerleirauh am 20 Jan 2013 21:48:07

moin.
@ frankie
hab nich die zeit mir alle vorgängerpostings durchzulesen..
deshalb nur mal so:

ich war 6 jahre lang freiberuflich selbständig im wohnmobil unterwegs. bis 6/2012
meine auftraggeber saßen in deutschland, aber einen teil meiner aufträge konnte ich auch übers inet vom ausland (im urlaub) erledigen.

natürlich hatte ich in D eine ordentliche meldeadresse in der wohnung meiner tochter.
den büroraum dort habe ich als arbeitszimmer steuerlich geltend gemacht.
mein Womo als sokfz auch, d.h. alle einbauten,den bürotechnikanteil, die verbrauchskosten..alle laufenden kosten, die abschreibungen und reparaturen.

alle kundenfahrten habe ich mit dem womo gemacht, also waren die auch absetzbar.
und die tagespauschalen.
für private fahrten hatte ich einen pkw auf meinen namen, smile.

vielleicht hilft dir das ja weiter?
ansonsten mehr gern über kn.

lg magda

kurt2 am 21 Jan 2013 14:21:47

Hallo,
so viel ich mich erinnere gibt es hier im Forum einen User (punky), der Selbständig ist und sein Womo (zumindest offiziell) auch ganzjährig nutzt und zwar (schlauerweise) nicht als Wohnmobil, sondern als "Konferenzfahrzeug".
Er hatte das mal in einem Fred geschrieben, dass er sogar die Anschaffung des "Konferenzfahrzeuges" absetzen konnte.

Setz Dich mal mit ihm in Verbindung.

manne58 am 26 Apr 2013 16:06:41

Hallo allerleirauh,

hab nur eine frage zu deinen ausführungen:
musstest du ein fahrtenbuch fürs womo führen?

lg manni58

jakeomat am 30 Apr 2013 11:56:52

Servus Frankie,

ich bin auch selbständig (Freiberufler) und nutze mein Mobil als Zweitwohnsitz, da meine Auftraggeber meistens nicht da sind, wo ich meinen Wohnsitz habe. Das Womo habe ich als Firmenfahrzeug angeschafft und setze sämtliche Kosten dafür von meinen Einnahmen steuerlich ab. Selbstverständlich muss ich dafür ein Fahrtenbuch führen, sonst lassen sich private von geschäftlichen Fahrten nicht trennen. Allerdings steht mein Womo mehr, als dass es fährt, da ein als Fahrzeug genutztes Womo nicht mehr als "Zweitwohnung" gilt und somit auch keine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht werden kann (dazu gibt es ein höchstfinanzgerichtliches Urteil - leider).

Bei deiner Planung sehe ich auch das Problem, dass sich die private von der geschäftlichen Nutzung schlecht trennen läßt. Und ein Zweitwohnsitz ist es ja auch nicht, das scheidet schon deswegen aus, weil du ja damit unterwegs sein willst. Da du wohl auch keine Kunden im Womo empfängst, fällt die "Konferenzfahrzeug"-Lösung wohl auch aus.

Da hilft wohl wirklich nur ein Termin mit deinem FA-Sachbearbeiter und deinem Steuerberater, damit du später keine unangenehme Überraschung erlebst.

Viele und viel Erfolg!

Jake

hbrunow am 24 Jun 2013 19:26:52

Mein Wohnmobil nutze ich mehr als 182 Tage im Jahr im europäischen Ausland bei Baustelleneinsätzen.
Mein Arbeitgeber gönnt mir gemäß der firmeninternen Dienstreiserichtlinie 20€ Übernachtungsgeld pro privat übernachteter Nacht.
Erst wenn hier die Eigenkosten pro Tag belegbar höher als 20€ am Tag sind, gönnt einem das FA Werbungskosten geltend zu machen.
Eine Eigennutzung entfällt u.U., wenn das Womo permanent am Arbeitsplatz bleibt, ohne es für Heimfahrten zu nutzen.

Steuertipp Doppelter Haushalt im Wohnmobil?
Wenn Sie aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt (am Beschäftigungsort) unterhalten, können Sie die Aufwendungen als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung ansetzen.

Die doppelte Haushaltsführung muss natürlich beruflich veranlasst sein. In diesem Fall können Sie
die Fahrtkosten aus Anlass des Wohnungswechsels zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung sowie für wöchentliche Heimfahrten an den Ort des eigenen Hausstands,
angemessene Unterkunftskosten am Beschäftigungsort (z. B. Zweitwohnung),
Verpflegungsmehraufwendungen, allerdings (nur) für die ersten drei Monate nach Bezug der Zweitwohnung am neuen Beschäftigungsort und
etwaige Umzugskosten
geltend machen.
Weil Sie dem Finanzamt einen doppelten Haushalt nachweisen müssen, brauchen Sie neben der Zweitwohnung am Beschäftigungsort einen eigenen Hausstand an Ihrem privaten Wohnort. Wie wichtig eine Aufsplittung der normalerweise einheitlichen Haushaltsführung auf zwei verschiedene Haushalte ist, zeigt folgender Fall:
Ein Arbeitnehmer hatte auf dem Firmengelände seines Arbeitgebers ein Wohnmobil abgestellt. Währende der Woche übernachtete er in dem Wohnmobil und an den Wochenenden benutzte er es für die Fahrten zu seinem Lebensmittelpunkt. Und genau diese Fahrten waren das Problem: Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung in diesem Fall nicht erfüllt sind.
Die Richter begründen ihre Entscheidung so: Von einem „Wohnen” bzw. einem Führen eines (zweiten) „Haushalts” am Beschäftigungsort kann beim Leben in einem Wohnmobil während der Arbeitswoche jedenfalls dann nicht die Rede sein, wenn das Fahrzeug nicht am auswärtigen Standort bleibt, sondern zu Wochenendheimfahrten bzw. weiteren Dienst- oder Privatfahrten verwendet wird.
Fundstelle: § 9 Abs. 1 Nr. 5, § 12 EStG; FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 23.7.2008, Aktenzeichen 2 K 1238/08, rechtskräftig

Gast am 25 Jun 2013 10:40:04

Hallo !

Der Knackpunkt wird hier sein, dass Frankie ja keine Kunden besucht und nicht auf irgendwelchen Baustellen sein muß oder freiberuflich irgendwo hin muß. Dann ist ein Fahrzeug, egal welcher Art, sicherlich absetzbar. Das funktioniert bei mir auch ganz gut.

Wenn man dauerhaft im Wohnmobil leben möchte, braucht man ja leider in Deutschland immer noch einen festen Wohnsitz/Betriebssitz ( Stichwort ladungsfähige Anschrift(?)). Von diesem Wohnsitz/Betriebssitz aus, kann ohne Weiteres das Geschäft per Internet abgewickelt werden.

Wenn Du Dich also entscheidest, Dein Gewerbe von Unterwegs weiter zu betreiben, dann kannst Du vermutlich die entstandenen Kosten für die Internetverbindung und Verbrauchsmaterial etc. absetzen, aber nicht die Fahrzeugkosten, da Du ja -wie ich das verstanden habe- eigentliche kein Fahrzeug zur Ausübung des Gewerbes brauchst.

meine Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.

Michael

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