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Hallo, es wird zwar nicht viele betreffen, aber dennoch dies zur Info: Die 47. Änderungsverordnung der StVZO besagt, das in § 57a Absatz 1 wegfällt. Im Klartext, für Womobile über 7500kg entfällt die Pflicht zum Einbau eines Kontrollgerätes. Dies gilt aber nur für Neuzulassungen ab 01.01.2013. Altbestände bleiben unberührt, bis ein Richter was anderes sagt. Heiinjoy Hai! Das ist wieder ein Beispiel für die schlampige Arbeit unserer Volksvertreter. Ich hab es jetzt nicht im Kopf und bin zu faul zum Suchen, aber es gibt eine Stelle im Gesetz, wo die "Fahrtenschreiberpflicht" auf den Gütertransport beschränkt ist. Dass es aber noch eine Bestimmung im 57 a StVZO gibt, hat man vergessen. Oder so die 100er-Zulassung und das Überholverbot, oder die Festlegung in die Klassen M und N, ohne die daraus folgenden Änderungen für z. B. Wohnmobile über 3,5 t zu berücksichtigen CU Vutschko Wieso sollen alle Erleichterungen immer nur für Wohnmobile gelten? Ist das nicht etwas "einseitig" gedacht? Früher mit den Scheiben wäre es ja noch möglich. Aber wo bekommt man als Privatperson eine Fahrerkarte um das Kontrollgerät zu bedienen?
Beim Landkreis Und die Unternehmerkarte für den Halter gibts bei uns beim Gewerbeaufsichtsamt. Ich finde es sehr seltsam, das wenn ich mein Fahrzeug "privat" bewege, keinerlei Begrenzungen bzgl Fahrzeiten etc habe. Fahre ich nun mit selbem Fahrzeug "geschäftlich", stehe ich voll unter Kontrolle. Bin ich da etwa ein anderer Fahrer? Dasselbe gilt ja auch für < 3,5 to, wenn man mit Anhänger fährt und somit die 3,5 to Grenze überschreitet Ich steige da nicht mehr durch! :? Nach der letzten Führerscheindiskussion, war ich nun der Meinung, dass man Privat keine ärtzliche Untersuchung und Führerscheinverlängerung für >7,5t braucht. Die Fahrerkarte dieses aber voraussetzt. :roll:
Die Fahrerkarte bestellt man in Köln über das Ordnungsamt beim Kraftfahrbundesamt, die Gesundheitsprüfung ist dafür nicht notwendig nein - eine Fahrerkarte kann "JEDER" beantragen, der einen Plaszikführerschein sein eigen nennt. Es gibt ja auch Kombinationen aus Pkw 3,5 to + Anhänger 0,75 to. die bei gewerblichen Fahrten ein Kontrollgerät erfordern. Und das geht so gerade noch mit B zu fahren. Alles bis C1E < 12 to im gewerblichen Bereich mit Fahrerkarte ohne Gesundheitsprüfung Die ärztliche Untersuchung brauchst du für Fahrzeuge über 7,5 to oder für Gespanne über 12 to. Egal, ob gewerblich oder nicht. Der gewerbliche > 7,5 to / 12 to benötigt aber zusätzlich 5 Sicherheitslehrgänge in fünf Jahren. Hallo, Hallo, Hallo, nun nicht mal alles durcheinanderschmeissen, die Fahrerlaubniss der Klasse 2 alt, neu CE, ist mit ereichen des 50 Lebensjahres an eine ärztliche Untersuchung gekoppelt. Darüberhinaus ist für gewerbliche Fahrer im Güterkraftverkehr eine Teilnahme an den 5 Modulen nach BKrFQG vorgeschrieben. Eine Fahrerkarte kann nur der bekommen, der schon einen Kartenführerschein hat, der alte graue oder der in rosa das klappt nicht. Allerdings gilt die VO (EG) Nr. 561/2006 nur für Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr. Der Threadersteller hat nur eine änderung in der deutschen StVZO gepostet, nach (EWG) Nr.3821/85 gibt es schon immer Ausnahmereglungen, die aussagen das das Gerät nicht benutzt werden muss und gegenenfalls sogar ausgebaut werden kann. Und auch nicht benutzt werden braucht. Dies verhält sich genauso für Wohnmobile über 12 t die in Deutschland keine Autobahngebühren zahlen brauchen, da kein gewerblicher Güterkraftverkehr vorliegt. Sicherlich hat der eine oder andere hier eine Grauzone in der er sich bewegt, aber das sind mit Sicherheit seltene Ausnahmefälle.
Die bekommst du zumindest in Baden-W. beim TÜV, dazu brauchst du nur noch ein Passfoto von Dir und (glaube ich) 40 Euronen dann hast du das dingens. Ist Euch schon mal aufgefallen, dass hier von gewerblich gesprochen wird. Privat ist man nicht betroffen - oder setzt jemand das Womo zum gewerblichen Transport ein ? Für Testfahrten und Überführungsfahren braucht man auch keine Fahrerkarte. Es gibt auch andere Möglichkeiten die Lenk- und Ruhezeiten nachzuweisen. Wombat!
klar, wenn das Fahrzeug zwischen 2,8 und 3,5 to liegt geht das. Problem ist eigentlich nur, wenn das Fahrzeug ab und zu auch gewerblich läuft und das für die Hilfskontrolleure eindeutig erkennbar ist Das ist nicht richtig. Im der Regel fahre ich 26 t. Ich fahre gelegentlich Lkw zu Testzwecken - ich bekomme von der Firma einen Schrieb das ich eine Testfahrt oder Überführungsfahrt mache. Darauf trage ich die Fahrzeiten / Ruhezeiten ein. Ich muß mir natürlich die Mauttickets irgendwo an der Tanke kaufen. Ich dürfte die Fahrerkarte garnicht benutzen, weil die Fahrt nicht registriert werden kann. Das sind Fahrzeuge im Normalfall auch gewerblich genutzt werden. Wombat1 Und wie kann ich als Womo-fahrer das nun anwenden? Genügt es, wenn ich mir bei gewerblichen Fahrten nen Zettel schreibe : Dies ist eine Testfahrt? :?: Du braucht für ein Wohnmobil keine Fahrerkarte Hier ein Beitrag vom TÜV-Süd Benötige ich zum Fahren eines Wohnmobils eine Fahrerkarte? Da ein Wohnmobil nicht für den gewerblichen Transport von Personen bzw. Gütern eingesetzt wird, unterliegt der Fahrer nicht den Bestimmungen der Fahrpersonalverordnung und somit wird keine Fahrerkarte benötigt. hier ein Link dazu --> Link Wombat1 Fahrtenschreiber Fahrerkarte Aufzeichnungspflicht Fahr- und Ruhezeiten ALLES nur bei gewerblichem Transport sonst nichts davon Wohnmobil =nicht gewerblicher Transport P U N K T Wieso darf ich denn mit meinem Wohnmobil keine gewerblichen Transporte durchführen? Ist das ein neues Gesetz? Ein gerwerblicher Tranport ist ein Transport von Waren gegen entgelt. Kannst du das? Hast du die Ladekapazität? Wenn du dein WoMo als Dienstfahrzeug benutzst und dabei deine Berufsausrüstung und einige Ersatzteile mitnimmst ist dies ein gewerblicher Einsatz aber kein Transport. Beat klar - wenn ich den Anhänger ankoppele kann ich das @Klausevert; was treibst du denn gewerblich mit deinem Fahrzeug ?? Hallo ! Bei gewerblichem Güterverkehr fällt man unter die Vorschriften der EGVO. Von 2,8 bis 3,5 Tonnen gilt die nationale Vorschrift. Dann muss bei gewerblichen Güterverkehr zwar ein Arbeitszeitnachweis geführt werden, jedoch hat man die Wahl zwischen einem persönlichen Kontrollbuch oder einem Kontrollgerät. Ab 3,5 t fällt man unter die EG-Vorschriften und man muss ein EG-Kontrollgerät im Fahrzeug eingebaut haben. Das Alles eben nur bei gewerblichem Güterverkehr. Leiht man sich am Wochenende z.B. einen 10 Tonner-LKW aus, um für seine Oma einen Umzug durchzuführen, fällt man nicht unter die Vorschrift, da man privat fährt und nicht gewerblich. Man muss das eingebaute Kontrollgerät nicht benutzen. Somit scheidet die Kontrollgerätepflicht für WoMos aus. Hallo BernardK, Leihe bitte nur bis 7,5t aus, alles andere wird sehr teuer. Ab 7,5 t gibt es keine Befreiungen mehr. Heiinjoy Habe auch schon Aussagen, gehört, wie, wenn ein Gerät vorhanden ist, muss es auch betrieben werden. Habe ein Gerät eingebaut, muss es also bei abgelasteten 7,49t nicht nutzen. Was wäre, wenn wieder aufgelastet wird? :gruebel:
Alles weiß ich nicht mehr, da ich schon zu lange aus dem Job bin, 40 Jahre waren genug. Der Beitrag sollte wohl entfernt werden -> soviel "Unwahrheiten" und Überarbeitungen in diesem Artikel -> vieles ist schlichtweg falsch :!: 1. Ich kann gar nichts herunterladen -> Der Chef und die BAG schon bzw. der Boss leiht mir sein Gerät :wink: , man kann das Gerät ansich und die FK auslesen ... 2.Habe ich kein Kortrollgerät zu Hause und kann nichts auf den PC Überspielen 3.Kontrolle habe ich nur per Ausdruck am Fahrtenschreiber direkt 4.kostete meine Fahrerkarte 50€ 5. Führerschein weg -> Fahrerkarte weg :!: zumindest Ungültig -> Der ruht nicht auf Zeit , er ist abhängig vom Führerschein .... Dort steht nur "belangloses Zeug " und wie schon geschrieben ->Ohne die 5 Module des Berufskraftferergesetz ........gibts gar keine FK .. Übrigens , sieht meine FK ganz anders aus wie auf dem Bild und bei mir steht auch nicht "Drivercard " Der Beitrag von ----Randyandy01---- im Beitrag zuvor, gibt es zutreffend und Wahrheitsgemäss wieder :!: |
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