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Kontrollgerät für Womo über 7500kg


heiinjoy am 20 Jan 2013 10:11:30

Hallo,

es wird zwar nicht viele betreffen, aber dennoch dies zur Info:

Die 47. Änderungsverordnung der StVZO besagt, das in § 57a Absatz 1 wegfällt. Im Klartext, für Womobile über 7500kg entfällt die Pflicht zum Einbau eines Kontrollgerätes. Dies gilt aber nur für Neuzulassungen ab 01.01.2013. Altbestände bleiben unberührt, bis ein Richter was anderes sagt.



Heiinjoy

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RaiWo am 20 Jan 2013 11:01:50

Hai!
Das ist wieder ein Beispiel für die schlampige Arbeit unserer Volksvertreter. Ich hab es jetzt nicht im Kopf und bin zu faul zum Suchen, aber es gibt eine Stelle im Gesetz, wo die "Fahrtenschreiberpflicht" auf den Gütertransport beschränkt ist. Dass es aber noch eine Bestimmung im 57 a StVZO gibt, hat man vergessen. Oder so die 100er-Zulassung und das Überholverbot, oder die Festlegung in die Klassen M und N, ohne die daraus folgenden Änderungen für z. B. Wohnmobile über 3,5 t zu berücksichtigen
CU
Vutschko

klausevert am 20 Jan 2013 11:08:07

Wieso sollen alle Erleichterungen immer nur für Wohnmobile gelten?
Ist das nicht etwas "einseitig" gedacht?

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thomas56 am 20 Jan 2013 11:38:05

Früher mit den Scheiben wäre es ja noch möglich. Aber wo bekommt man als Privatperson eine Fahrerkarte um das Kontrollgerät zu bedienen?

klausevert am 20 Jan 2013 11:44:38

thomas56 hat geschrieben:... wo bekommt man als Privatperson eine Fahrerkarte um das Kontrollgerät zu bedienen?


Beim Landkreis
Und die Unternehmerkarte für den Halter gibts bei uns beim Gewerbeaufsichtsamt.

Ich finde es sehr seltsam, das wenn ich mein Fahrzeug "privat" bewege, keinerlei Begrenzungen bzgl Fahrzeiten etc habe.
Fahre ich nun mit selbem Fahrzeug "geschäftlich", stehe ich voll unter Kontrolle.

Bin ich da etwa ein anderer Fahrer?
Dasselbe gilt ja auch für < 3,5 to, wenn man mit Anhänger fährt und somit die 3,5 to Grenze überschreitet

thomas56 am 20 Jan 2013 12:04:42

klausevert hat geschrieben:
thomas56 hat geschrieben:... wo bekommt man als Privatperson eine Fahrerkarte um das Kontrollgerät zu bedienen?


Beim Landkreis
Ich steige da nicht mehr durch! :?
Nach der letzten Führerscheindiskussion, war ich nun der Meinung, dass man Privat keine ärtzliche Untersuchung und Führerscheinverlängerung für >7,5t braucht. Die Fahrerkarte dieses aber voraussetzt. :roll:

Gast am 20 Jan 2013 12:16:27

thomas56 hat geschrieben:Früher mit den Scheiben wäre es ja noch möglich. Aber wo bekommt man als Privatperson eine Fahrerkarte um das Kontrollgerät zu bedienen?


Die Fahrerkarte bestellt man in Köln über das Ordnungsamt beim Kraftfahrbundesamt, die Gesundheitsprüfung ist dafür nicht notwendig

klausevert am 20 Jan 2013 12:18:00

nein - eine Fahrerkarte kann "JEDER" beantragen, der einen Plaszikführerschein sein eigen nennt.
Es gibt ja auch Kombinationen aus Pkw 3,5 to + Anhänger 0,75 to. die bei gewerblichen Fahrten ein Kontrollgerät erfordern. Und das geht so gerade noch mit B zu fahren.
Alles bis C1E < 12 to im gewerblichen Bereich mit Fahrerkarte ohne Gesundheitsprüfung

Die ärztliche Untersuchung brauchst du für Fahrzeuge über 7,5 to oder für Gespanne über 12 to.
Egal, ob gewerblich oder nicht. Der gewerbliche > 7,5 to / 12 to benötigt aber zusätzlich 5 Sicherheitslehrgänge in fünf Jahren.

Randyandy01 am 20 Jan 2013 12:46:36

Hallo, Hallo, Hallo,

nun nicht mal alles durcheinanderschmeissen, die Fahrerlaubniss der Klasse 2 alt, neu CE, ist mit ereichen des 50 Lebensjahres an eine ärztliche Untersuchung gekoppelt.
Darüberhinaus ist für gewerbliche Fahrer im Güterkraftverkehr eine Teilnahme an den 5 Modulen nach BKrFQG vorgeschrieben.

Eine Fahrerkarte kann nur der bekommen, der schon einen Kartenführerschein hat, der alte graue oder der in rosa das klappt nicht.
Allerdings gilt die VO (EG) Nr. 561/2006 nur für Fahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr.

Der Threadersteller hat nur eine änderung in der deutschen StVZO gepostet, nach (EWG) Nr.3821/85 gibt es schon immer Ausnahmereglungen, die aussagen das das Gerät nicht benutzt werden muss und gegenenfalls sogar ausgebaut werden kann.
Und auch nicht benutzt werden braucht.
Dies verhält sich genauso für Wohnmobile über 12 t die in Deutschland keine Autobahngebühren zahlen brauchen, da kein gewerblicher Güterkraftverkehr vorliegt.
Sicherlich hat der eine oder andere hier eine Grauzone in der er sich bewegt, aber das sind mit Sicherheit seltene Ausnahmefälle.

proudbadener am 20 Jan 2013 12:50:59

thomas56 hat geschrieben:Früher mit den Scheiben wäre es ja noch möglich. Aber wo bekommt man als Privatperson eine Fahrerkarte um das Kontrollgerät zu bedienen?



Die bekommst du zumindest in Baden-W. beim TÜV, dazu brauchst du nur noch ein Passfoto von Dir
und (glaube ich) 40 Euronen dann hast du das dingens.

daffi2222 am 20 Jan 2013 12:58:48

Bevor es ungenau. Wird:


--> Link

wombat1 am 20 Jan 2013 13:33:34

Ist Euch schon mal aufgefallen, dass hier von gewerblich gesprochen wird.
Privat ist man nicht betroffen - oder setzt jemand das Womo zum gewerblichen Transport ein ?
Für Testfahrten und Überführungsfahren braucht man auch keine Fahrerkarte.
Es gibt auch andere Möglichkeiten die Lenk- und Ruhezeiten nachzuweisen.


Wombat!

klausevert am 20 Jan 2013 14:01:17

wombat1 hat geschrieben:Es gibt auch andere Möglichkeiten die Lenk- und Ruhezeiten nachzuweisen.


klar, wenn das Fahrzeug zwischen 2,8 und 3,5 to liegt geht das.

Problem ist eigentlich nur, wenn das Fahrzeug ab und zu auch gewerblich läuft und das für die Hilfskontrolleure eindeutig erkennbar ist

wombat1 am 20 Jan 2013 14:23:09

Das ist nicht richtig. Im der Regel fahre ich 26 t.
Ich fahre gelegentlich Lkw zu Testzwecken - ich bekomme von der Firma einen Schrieb das ich eine Testfahrt oder Überführungsfahrt mache.
Darauf trage ich die Fahrzeiten / Ruhezeiten ein. Ich muß mir natürlich die Mauttickets irgendwo an der Tanke kaufen.
Ich dürfte die Fahrerkarte garnicht benutzen, weil die Fahrt nicht registriert werden kann.
Das sind Fahrzeuge im Normalfall auch gewerblich genutzt werden.

Wombat1

klausevert am 20 Jan 2013 14:30:51

Und wie kann ich als Womo-fahrer das nun anwenden?
Genügt es, wenn ich mir bei gewerblichen Fahrten nen Zettel schreibe : Dies ist eine Testfahrt? :?:

wombat1 am 20 Jan 2013 14:36:28

Du braucht für ein Wohnmobil keine Fahrerkarte

Hier ein Beitrag vom TÜV-Süd

Benötige ich zum Fahren eines Wohnmobils eine Fahrerkarte?

Da ein Wohnmobil nicht für den gewerblichen Transport von
Personen bzw. Gütern eingesetzt wird, unterliegt der Fahrer nicht
den Bestimmungen der Fahrpersonalverordnung und somit wird
keine Fahrerkarte benötigt.

hier ein Link dazu

--> Link


Wombat1

rjlehrbach am 20 Jan 2013 14:41:00

Fahrtenschreiber
Fahrerkarte
Aufzeichnungspflicht
Fahr- und Ruhezeiten


ALLES nur bei gewerblichem Transport sonst nichts davon

Wohnmobil =nicht gewerblicher Transport P U N K T

klausevert am 20 Jan 2013 14:49:52

Wieso darf ich denn mit meinem Wohnmobil keine gewerblichen Transporte durchführen?
Ist das ein neues Gesetz?

beatjoos am 20 Jan 2013 14:59:54

Ein gerwerblicher Tranport ist ein Transport von Waren gegen entgelt. Kannst du das? Hast du die Ladekapazität?

Wenn du dein WoMo als Dienstfahrzeug benutzst und dabei deine Berufsausrüstung und einige Ersatzteile mitnimmst ist dies ein gewerblicher Einsatz aber kein Transport.

Beat

klausevert am 20 Jan 2013 15:04:21

klar - wenn ich den Anhänger ankoppele kann ich das

Randyandy01 am 20 Jan 2013 15:41:12

@Klausevert; was treibst du denn gewerblich mit deinem Fahrzeug ??

BernhardK am 20 Jan 2013 18:12:34

Hallo !

Bei gewerblichem Güterverkehr fällt man unter die Vorschriften der EGVO.
Von 2,8 bis 3,5 Tonnen gilt die nationale Vorschrift. Dann muss bei gewerblichen
Güterverkehr zwar ein Arbeitszeitnachweis geführt werden, jedoch hat man die
Wahl zwischen einem persönlichen Kontrollbuch oder einem Kontrollgerät.
Ab 3,5 t fällt man unter die EG-Vorschriften und man muss ein EG-Kontrollgerät im
Fahrzeug eingebaut haben. Das Alles eben nur bei gewerblichem Güterverkehr.
Leiht man sich am Wochenende z.B. einen 10 Tonner-LKW aus, um für seine Oma
einen Umzug durchzuführen, fällt man nicht unter die Vorschrift, da man privat
fährt und nicht gewerblich. Man muss das eingebaute Kontrollgerät nicht benutzen.
Somit scheidet die Kontrollgerätepflicht für WoMos aus.

heiinjoy am 22 Jan 2013 18:01:49

Hallo BernardK,

Leihe bitte nur bis 7,5t aus, alles andere wird sehr teuer. Ab 7,5 t gibt es keine Befreiungen mehr.



Heiinjoy

thomas56 am 22 Jan 2013 18:38:21

Habe auch schon Aussagen, gehört, wie, wenn ein Gerät vorhanden ist, muss es auch betrieben werden.
Habe ein Gerät eingebaut, muss es also bei abgelasteten 7,49t nicht nutzen. Was wäre, wenn wieder aufgelastet wird? :gruebel:

BernhardK am 22 Jan 2013 19:35:07

heiinjoy hat geschrieben:Hallo BernardK,

Leihe bitte nur bis 7,5t aus, alles andere wird sehr teuer. Ab 7,5 t gibt es keine Befreiungen mehr.



Heiinjoy


Alles weiß ich nicht mehr, da ich schon zu lange aus dem Job bin,
40 Jahre waren genug.

Gast am 22 Jan 2013 20:11:32

daffi2222 hat geschrieben:Bevor es ungenau. Wird:


--> Link


Der Beitrag sollte wohl entfernt werden -> soviel "Unwahrheiten" und Überarbeitungen in diesem Artikel -> vieles ist schlichtweg falsch :!:
1. Ich kann gar nichts herunterladen -> Der Chef und die BAG schon bzw. der Boss leiht mir sein Gerät :wink: , man kann das Gerät ansich und die FK auslesen ...
2.Habe ich kein Kortrollgerät zu Hause und kann nichts auf den PC Überspielen
3.Kontrolle habe ich nur per Ausdruck am Fahrtenschreiber direkt
4.kostete meine Fahrerkarte 50€
5. Führerschein weg -> Fahrerkarte weg :!: zumindest Ungültig -> Der ruht nicht auf Zeit , er ist abhängig vom Führerschein ....
Dort steht nur "belangloses Zeug "
und wie schon geschrieben ->Ohne die 5 Module des Berufskraftferergesetz ........gibts gar keine FK ..
Übrigens , sieht meine FK ganz anders aus wie auf dem Bild und bei mir steht auch nicht "Drivercard "
Der Beitrag von ----Randyandy01---- im Beitrag zuvor, gibt es zutreffend und Wahrheitsgemäss wieder :!:

daffi2222 am 22 Jan 2013 22:20:39

Ich denke mal, das dieser Link genauer ist. Hatte den anderen nicht genau gelesen. Sorry.

--> Link

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