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Hallo, . ist noch nicht konkret passiert, aber auf einer langen Fahrt - die wir gerade hinter uns haben - kommen einem so manche Gedanken hinter dem Lenkrad. Wenn ich mit meinem Wohnmobil von der Polizei angehalten werde und die Selbe nun mein Wohnmobil betreten möchte...darf sie das ohne Hausdurchsuchungsbefehl???? Ein Wohnmobil ist doch auch eine Wohnung - deshalb doch wohl WOHN-mobil. Hat da jemand schon mal Erfahrungen gemacht? Ich finde das interessant. Bernd Also, einen Hausdurchsuchungsbefehl gibt es nicht. Der heißt Durchsuchungsbeschluss. Wird richterlicherseits ausgestellt. Andererseits gibt es aber auch noch die sog. Gefahr im Verzug. Dann dürfen die Kollegen in Grün oder Blau auch ohne einen Beschluss rein. Muss aber schon stichhaltig sein. Die rechtliche Situation kenne ich nicht - nur Erfahrungswerte am Zoll: Zweimal in meiner ganzen Camper-Laufbahn wollte ein Zöllner ins Mobil. Beide Male mein Hinweis: "Schuhe werde ausgezogen!" Einmal brav Schuhwerk weg und eingestiegen. Einmal auf die "Durchsuchung" verzichtet ... :) Moin ! Also, als Kriminalbeamter mit 43 Jahren Berufserfahrung kann ich folgendes dazu sagen: Eine Durchsuchung des Wohnmobils, bzw. auch das Betreten desselben, ist nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss, §§ 102, 105 StPO zulässig, bei Gefahr im Verzuge, die dann aber ausführlich begründet werden müsste, ist die Anordnung des Betretens/der Duchsuchung durch den Staatsanwalt zulässig. Die Polizei konnte bis vor einigen Jahren eine Durchsuchung bei Gef.i.V. selbst anordnen, dies wurde durch ein Verfassungsgerichtsurteil abgeschafft. Seinerzeit konnten sog. "Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft" die Anordnung selbst vornehmen. Klausimaus @Klausimann Es gibt Zollgrenzbezirke. Dort werden laufend Kofferräume und Autos durchsucht. Meines Wissens auch ohne gezielten Verdacht und ohne richterliche Einzelverordnung. Zumindest wurde ich noch nie gefragt, ob ich damit einverstanden bin. Für Deutschland war mir das irgendwie schon klar, aber wie sieht es im europäischen Umland aus? Ich denke da vor allem an Frankreich, Spanien und Italien. Ihr redet doch von 2 Paar Stiefeln .. :? Polizei und Zoll .. haben ganz unterschiedliche Aufgaben und Befugnisse ... Wenn ein Womo am Zoll vorfährt ist es keine Wohnung, sondern ein Transportmittel. Diese dürfen durchsucht werden. Schuhe ausziehen kommt gar nicht in Frage. Ein Fahrzeug zu durchsuchen ist, auch wenn anstandshalber gefragt wird kein Wunschkonzert, sondern eine zollrechtliche Anordnung, gegen die es kein Rechtsmittel gibt, da sie von den Zolgesetzgebungen ausdrücklich vorgesehen ist. Eine Verweigerung ist passiver Wiederstand und somit ein Gesetzesverstoss. Beat Beat, manchmal ist nicht wichtig, was Gesetz ist, sondern was funktioniert! :wink:
Hallo Bernd was jetzt kommt weicht zwar etwas ab gehört aber auch auch zum Thema Zweitwohnung, das ist ein zweischneidiges Schwert, wen du sagst ein Wohnmobil ist eine Wohnung damit gibst du der GEZ eine Steilvorlage, denn für eine Zweitwohnung muß auch GEZ gesondert bezahlt werden, aber ich gehe davon aus du Zahlst schön brav für dein Zweitwohnsitz :D :D :D aber jetzt nicht anfangen rumzueiern, ich würde eine begehung der Polizei doch vorziehen :tudelu: Peter
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Je besser ein Kontrollorgan die eigenen Gesetze kennt, desto weniger muss es sich von renitenten Bürgern bieten lassen. :wink: Wer bescheid weiss, muss keine Angst vor Beschwerden haben, auch wenn sie ganz oben eingereicht werden. Beat
Danke Beat, Du lieferst mir damit ein weiteres Argument gegen einen Besuch der Schweiz, Volker
Und wer nichts zu verbergen hat, muß auch keine Kontrollen fürchten. :) In unser WOMO dürfen alle Kontrollorgane rein, die rein wollen. Ist allerdings erst einmal passiert, als französiche Polizisten/Zöllner ? in Südfrankreich nach Migranten gesucht haben. Anschließend wurde das WOMO auch noch auf einem Autobahnparkplatz mit Hilfe eines mobilen Röntgengerätes geröntgt.
Die Schweiz wird das überleben. :wink: Du kannst aber davon ausgehen, dass sich andere Zollgesetzgebungen in diesem Punkt kaum unterscheiden werden. Jeder Staat tut das seine um seine Interessen zu schützen. Beat
Hallo Acki,- tja lieber Acki, da hätte ich dich gerne bei unserer letzten Einreise in Spanien,von der Fähre Ceuta - Algeciras erlebt, der Zöllner hätte sich bei deinem Hinweis " Schuhe werden ausgezogen " sicher halbtotgelacht, der war mit seinem schnüffelnden " Haschhund" schneller drinnen, als ich schauen konnte. Deine Geschichte klingt zwar recht schneidig, nur wer`s glaubt :wink: :wink: Liebe Mondmann
Nimm's doch nicht so Ernst - falls dies berufeswegen möglich ist! Ein Forum ist halt auch ein wenig Stasmmtisch und nicht nur Wissens- und Wissenschafts-Austausch. :wink: Abgesehen davon bin ich lieber ein ganz klein wenig renitent, als dass ich den Dreck vom Teppich wegputze ... :D @ Acki, hier im Forum nehme ich solche Sachen nicht ernst, sonst hätte ich auch keinen Smilie gesetzt. Im Beruf sind solche renitenten Möchtegernbesserwisser das Salz in der Alltagssuppe. Also in normalen Mengen durchaus bekömmlich. :wink: Beat ... nun ja. Eine Durchsuchung nach ASOG oder StPO bzw. eine Kontrolle nach ZollVG lässt sich nicht verhindern. Auf jeden Fall kann ihr widersprochen werden, was im Protokoll vermerkt wird. Der Weg zur richterlichen Überprüfung der Durchsuchung steht offen. Die StPO sieht lediglich vor, dass Frauen von Frauen und Männer von Männer durchsucht werden. Schuhe ausziehen ist nicht vorgesehen. MfG Steffen
:lol: Beatjoos hat schon recht, Durchsuchungen sind kein Wunschkonzert. Und Kontrollen sind keine Schikane, sondern ein Mittel um Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten. Das dient vor allem dem Schutz der Menschen eines Landes. Und im Übrigen gilt: wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es auch wieder raus. Das gilt selbstverständlich für beide Seiten. Wenn mir einer bei meiner Arbeit großkotzig arrogant kam, fielen mir schlagartig alle irgendwie anwendbaren Gesetze und Verordnungen ein und die Stimmung war schlagartig frostig. Und wie bereits schon erwähnt, ein Arbeitstag kann sehr ruhig ablaufen, er kann aber auch recht "interessant" sein. Und ja, ich habe Wohnungen schon in Socken betreten, wenn die entsprechende Bitte den Zweck der Durchsuchung nicht beeinträchtigte und das Gegenüber höflich blieb. Man begegnet sich immer mindestens zweimal im Leben und Demütigungen vergisst man nie. Dabei sind Zoll, Polizei und Bürger aufeinander angewiesen, der eine braucht den anderen. Ich bin an der Schweizer Grenze schon auf den Kopf gestellt worden und musste recht blechen, aber wir waren höflich zueinander, denn der Beamte der Grenzwacht machte nichts unrechtes sondern nur seine Arbeit und die war korrekt, denn der Fehler lag bei mir. LG Eugen Wieder jemand der ehrlich zugibt das er Kontrolliert wurde. Auch wir wurden in der Schweiz kontrolliert und gewogen, war alles in Ordnung der Beamte war sehr höflich und Korrekt aber ganz eindeutig hätte er sehr sehr gerne etwas gefunden was er mit "Busse" belegen könnte. Sehr wichtig waren Reifenprofil und Gewichte, ansonsten einmal im Wohnmobil rum gekuckt und in die Garage geschaut und gute Fahrt. Wie er sagte haben manchmal WOMO Fahrer Geschirr in der Spüle stehen was nicht erlaubt ist ( Muss in die Schränke verschlossen sein ) Währst Du bereit mehr zu erzählen ?
Aber ich würde mir das zweimal überlegen mit dem richterlichen...... Das kann ja eine ganze Weile dauern bis dieser kommt und solange wirst Du wohl warten müssen. In GR werden die Womos vor Befahren der Fähre immer kontrolliert. Na ja die Sturköppe und die immer Rechhabenwollenden werden dann wohl das nächste Schiff nehmen müssen..... ....oder das Übernächste :lach: Hm, also ich will's mal so sagen. Wenn ich nichts zu verbergen habe und die Obrigkeit (ob Polizei oder Zoll ist zweitrangig) äußert den Wunsch mein Womo betreten zu wollen.....sollen sie doch. Mir ist die Spucke zu schade um mich darüber zu ereifern. Abgesehen davon, wüßte ich in dem Moment eh nicht den entsprechenden Paragr. um das zu verhindern. Und ich denke mal, das Letzteres auf die Mehrheit der Womobesitzer zutrifft. Eisbaerchen :dance2: :dance2: :dance2: :dance2: Helmut Vor 14 Tagen einmal Wohnraum Kontrolle in Calais und bei Ankunft in Dover das volle Programm Wohnraum und öffnen aller klappen zum Schuhe ausziehen waren die ned aufgelegt :-)
Ich denke mal wenn man höflich fragt, ob der denn das Recht hätte das WoMo zu betreten, würde man schon die richtige Antwort bekommen. Auch wenn ih nichts zu verbergen hätte muss bei mir nicht jeder Polizist durchs Wohnmobil laufen. Warum auch? Verkehrssicherheit kann auch von aussen kontrolliert werden und das mitzuführende Verband- und Warnmaterial habe ich unter dem Fahrersitz und zeige es gerne vor.
Bin ich ganz bei Dan-Hu....wer seine Freiheit zu Gunsten seiner Sicherheit aufgibt wird am Ende beides verlieren. Die Beamten haben es ohnehin nicht leicht bei ihrem Dienst,da muß man nicht noch durch stures Verhalten für zusätzliche Erschwernis sorgen.Wenn mich ein Polizist oder Zöllner fragt ob er in mein Womo darf sehe ich keinen Grund nein zu sagen,ich habe nichts zu verbergen,ausserdem verlängern Diskussionen nur die ganze Prozedur.Ich bin gerade letzte Woche als Busfahrer unweit Idstein kontrolliert worden,das ging durch sachlichen Umgang miteinander in weniger als 8 Minuten über die Bühne,hätte ich noch lange Diskutiert hätte es viel länger gedauert.Leben und leben lassen,das ist die Devise. Arno
Absolut auch meine Meinung :daumen2: Peter
Stimmt, da gibt es für den Zoll - glaube ich - die sog. "Verdachtsnachschau" (was fürn Wort) Klausimaus
Und die Frage bleibt letztendlich bestehen, ob Die die hier ganz weit "Ausholen" auch tatsächlich auch so agieren, was ich persönlich stark bezweifle. Ich sehe weder ein Problem darin, einen Polizisten in mein Womo schauen oder den Zoll auch mal etwas tiefer stöbern zu lassen. Sie machen auch nur ihren Job.
stimmt, deshalb haben sie ja sogar noch weniger Arbeit, wenn ich ihnen den Zugang verwehre. Ich glaube aber auch, dass die Beamten nicht aus Jux und Dollerei in ein Auto oder WoMo wollen. Die haben bestimmt besseres zu tun. Ich wurde übrigens mit dem WoMo noch nie kontrolliert. Weder vom Zoll noch von der Polizei. Und das, wo ich doch schon öfters mit einem älteren WoMo aus Holland gekommen bin ;-)
HalloJames ! Ich meinte damit auch nicht, dass ich auf einem Durchsuchungsbeschluss bestehen würde. Ich habe hier lediglich versucht, die Rechtslage darzustellen. Ich persönlich habe überhaupt kein Problem, ein Betreten meines Womos zu gestatten (wenn denn gefragt wird). Zu dem Warten ist folgendes zu sagen: Bei einer förmlichen Durchsuchung, also mit Erwirken eines richterlichen Beschlusses, erfolgt die Anordnung des Richters telefonisch, dauert also nicht lange. Aber, wie gesagt und auch von vielen geschrieben: Fragt man höflich, darf jeder reinkommen. GR ist klar: Da geht's, genau wie in Italien bei der Einreise auch, um das Aufspüren von Flüchtlingen. Klausimaus Ich denk der Zoll hat mehr Möglichkeiten wie die Polizei. An den EU Außengrenzen bestimmt. Wenn ich in meinen Berufsleben aus den Zollhafen in Hamburg kam hatte keine gefragt ob sie in mein Fahrzeug dürfen. Die sind reingekommen und haben alles durwühlt,Fahrerhaus und Ladefläche. Wenn irgend ein Verdacht war kam die schwarze Gang,die haben das Fahrzeug dann auseinander genommen. Dieter es gibt doch für fast alle Rechtsfragen Fach-Leute , einfach einmal Tante Google bemühen , und zack findet sich z.B. so etwas zum Thema "Durchsuchung" : --> Link und damit ist das Thema ja wohl durch :D Jan
hallo, wenn aber oben ein Kripobeamter sagt, dass eben gerade dies nicht mehr zutrifft, was dann? :D Zitat von der verlinkten -privaten- Seite: Dies geschieht entweder aufgrund richterlichen Durchsuchungsbeschlusses oder – wenn dieser nicht rechtzeitig eingeholt werden kann – wegen Gefahr im Verzug. Aus meiner Sicht ist das anders --> Link Man muss unterscheiden: Wohnmobil im Fahrbetrieb auf der Strasse = normales Fahrzeug das auch von der Polizei / Zoll durchsucht werden darf. Es muss behandelt werden wie jedes andere Fahrzeug auch. Wohnmobil parkt vorübergehend weil dem Fahrer “Unwohl geworden ist” oder der Fahrer auf die Toilette muss = Zulässiges Parken = keine Sondernutzung. Wohnmobil stellt sich auf Parkplätzen oder öffentlichen Grundstück und “wohnt” dort, übernachtet dort auch = Unzulässige Sondernutzung die nicht gesattet ist ausser mit Sondergenehmigung. Wohnmobil steht auf einem Stellplatz oder Campingplatz = Wie eine Wohnung anzusehende Nutzung, die Zulässig ist und die Polizei darf nur mit Haus Durchsuchungsbeschluss eines Richters ins Wohnmobil. Hier greift in Deutschland Art 13 GG ( Unverletzlichkeit der Wohnung ) im Ausland konforme Rechte. Moin ! Und genau das ist eben falsch. Es darf eben nicht ohne weiteres ein Fahrzeug durchsucht werden, egal, ob es steht, fährt oder sonstwas. So, das wars jetzt aber von mir. Glaub es oder lass es sein. Klausimaus
Hallo Klaus, ich hatte Dich schon richtig verstanden und es war mir auch klar, dass es Dir um Recht oder Unrecht geht. Nur manchmal kann Rechthaben auch nach hinten losgehen.... :lach: Da hat Klausimaus vollkommen Recht, ob das Teil fährt oder auf einem Campingplatz ist egal, wann und wie durchsucht werden darf regeln in der BRD Vorschriften hier die StPo, und nicht die Meinungen von Fernsehzuschauer die den letzten Derrik gesehen haben. Zu dem Punkt Schuhe ausziehen, man darf dies verlangen, aber diesem Verlangen muß nicht nachgegeben werden, sollte es am Fahrzeug deswegen zu Verschmutzungen bzw. zu Schäden kommen kann man diese geltend machen. Darüber wird sogar nach der Durchsuchung eine Belehrung ausgehändigt. Wer nichts zu verbergen hat, geht doch den Weg des geringsten Widerstandes. Damit meine ich nicht, dass man immer nachgeben sollte. Aber wenn ich mit einem Wohnmobil unterwegs bin, möchte ich doch so schnell wie möglich meine Fahrt fortsetzen. In Deutschland kann ich ja durchaus mit der entspr. Behörde ( Polizei oder Zoll ) diskutieren. Wer "gewinnt " aber dabei ? Im Ausland sieht es denn wohl anders aus. Kleine Begebenheit in Frankreich am Grenzübergang von Belgien nach Frankreich auf dem Weg in die Bretagne. Monatsanfang Sept. 1995: Police nationale (hier Grenzpolizei ) und als Unterstützung die CRS. Gefragt wurden wir nach unserem Zweck und Ziel des Aufenthaltes und gleichzeitig wollte man unser Fahrzeug betreten. Ziel und Zweck genannt, ausgestiegen und die Seitentür geöffnet und eine einladende Geste gemacht. Beamter der CRS stand an der geöffneten Tür, schaute nur ins Wohnmobil und wünscht nur "bon voyage" . Diskussionen mit der CRS bringen nur Ärger. Der Grund der anwesenden Sicherheitskräfte waren die Demonstrationen gegen den damaligen Präsidenten J. Chirac in Paris. Man befürchtete auch Demonstranten aus dem benachbarten Ausland. Wer die CRS nicht kennt, sollte mal im Netz nachschauen. Diese Einheiten sind speziell für die Sicherheit zuständig. Und wenn man nicht die franz. Sprache beherrscht, sollte auf versuchte Diskussionen tunlichts verzichten. vom linken Niederrhein Manfred Klar, solche Gedanken kommen einem manchmal, aber mal ehrlich. Gibt man sich den Stress wirklich? In 98% der Fälle sind die Polizisten auch nur Menschen, die ihren Job machen und sicher einen Grund haben ins Wohnmobil zu steigen. Ich glaube die wenigsten sind wirklich geil darauf in der Dreckwäsche anderer rumzuwühlen. Die restlichen zwei Prozent, die so was aus Freude an der schikane machen. So what? Können rein, sind dann frustriert weil sie nix finden und ich freue mich 8heimlich). Insbesondere im Ausland kennt man doch die Rechtslage nicht, so dass man schnell in Teufels Küche kommt. Und wenn die dann tatsächlich ihre Grenzen überschritten haben, wer will schon so was vor Gericht durchsetzen. Den Spruch "..ich habe nichts zu verbergen" mag ich auch nicht, aber man sollte doch überlegen, ob sich Widerstand lohnt. Viel besser ist da "Wie man in den wald hineinruft...." Kleine Anekdote dazu: Dieses Jahr bei der Rückreise von Korsika, Grenze Italien - Schweiz. Schwizer Zöllnerin winkt mich raus und fragt ziemlich pampig auf italienisch nach meiner Vignettte. Ich halte ihr meine Bescheinigung für die Schwerlastabgabe hin, in die ich natürlich den aktuellen Tag eeingetragen hatte. Plötzlich ein netttes lächeln, sie wünscht mir gute Reise, alles fein. Klar muss man nicht pampig sein, aber ich kann auch verstehen, dass die dame täglich mit nörgelnden mautprellern zu tun hat, die nicht kapieren, dass die Gesetzte nicht von den polizisten gemacht werden. hallo, an der albanisch-mazedonischen Grenze wollte ein Zollbeamter auch in mein Womo einen Blick werfen. Habe ich selbstverständlich nicht verweigert. Ich habe schließlich nichts zu verbergen. Ich hatte den Eindruck, der Zöllner hat sich aber nicht für mein Gepäck etc. interessiert, sondern wollte lediglich allgemeine Womo-Besichtigung durchführen. Daher wahrscheinlich auch seine Äußerung "very nice, very wonderful" nach kurzem Einblick ins Fahrzeuginnere. Vielleicht ist dies sogar öfters der Fall, dass sich Uniformierte mehr fürs Fahrzeug allgemein (Ausstellungscharakter), als für den Inhalt und für die Insassen interessieren. Ich glaube es ist unstrittig das man die Polizisten vernünftig behandelt und sie in der Regel auch gewähren läßt. Wenn es aber um die Rechte von Bürgern gegenüber der Polizei geht ist es immer noch so, dass die Polizei zum Teil nach den Vorschriften der Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer, zum Teil auch nach Bundesrechts verdachtsunabhängige Kontrolle durchführen darf. Dabei kann es sich um „normale“ Verkehrskontrollen handeln, aber auch um gezielte Kontrollen z.B. nach Personen, Waffen, Übergewicht oder ähnlichem mehr. Dabei kann die Polizei verlangen das man auf die Waage fährt oder sogar der Polizei einige km folgt um auf eine Waage zu fahren. Auch darf die Polizei in den Kofferraum sehen oder ins Handschuhfach schauen oder auch ins Klo eines Wohnmobiles nachschauen ob dort eine Person ist die sich versteckt. ( Wenn ich Verkehrsteilnehmer bin ) Stehe ich auf einen CP darf die Polizei nicht kommen und in mein WOMO Klo schauen ob sich dort eine Person versteckt oder ob das WOMO Übergewicht hat. Auch da habe ich eine andere Ansicht. Polizisten fordern den Fahrer z.B. auf das Warndreieck zu zeigen, um zum einen unauffällig in den Kofferraum zu sehen zum anderen zu sehen ob der Fahrer betrunken ist oder unter Drogen steht ( wie er geht und den Kofferraum öffnet ) Zöllner beobachten die Insassen ganz genau werden sie nervös oder hektisch oder bleiben sie ruhig. Ansonsten lassen wir einige nette Worte ab und lassen die weiterfahren. Werden die nervös, verhalten die sich auffällig fahren wir mal an die Seite, es könnte sich lohnen. :D Sehe ich so nicht. Eine Fahrzeugkontrolle kann u.a. eine Verkehrskontrolle nach § 36 Straßenverkehrsordnung, eine Polizeikontrolle nach Polizeirecht, eine Zollkontrolle gem. Abgabenordnung oder Grenzkontrolle an internationalen Grenzen durch die Polizei sein. Zusätzlich dürfen unsere Polizisten im Ausland oder andere Polizisten aus dem Ausland auch bei uns kontrollieren, aber ich glaube nur 30 km von der Grenze entfernt aber nach dem Recht der Polizisten, die kontrollieren. Aber vielleicht habe ich zu viel Derrik gesehen :D ist ja letzlich auch völlig Banane.... diese Diskussion. Ansicht stösst auf Ansicht und es endet wie immer ... der Thread wird gecancelt. Ich werde mich auf keinen Fall mit den Sheriffs anlegen , nur weil die Burschen mal ein älteres , aufgeräumtes Wohnmobil anschauen wollen :) Wir haben rein gar Nichts zu verbergen , so das ich evtl. auch noch Kaffee und Plätzchen anbieten lassen würde :) Und mal eben durchfegen hinterher ... macht mir auch keinen Harten (Gesichtsausdruck) :D Jan |
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