Licht an in Österreich
Ganzjährige Lichtpflicht für Autofahrer ab 15. November
Autofahrer in Österreich müssen nach Informationen des ADAC ab 15. November 2005 ganzjährig mit Licht fahren. Die neue Verordnung gilt für alle Straßen, also sowohl für Ortsstraßen als auch für Bundesstraßen und Autobahnen. Mit der Einführung der Lichtpflicht, die auch für ausländische Fahrer gilt, will man die allgemeine Verkehrssicherheit erhöhen. Nach den neuen Bestimmungen sind verschiedene Lichtquellen für das Fahren am Tag erlaubt.
Zugelassen sind neben dem normalen Abblendlicht beispielsweise auch Abblendscheinwerfer alleine, ohne dass gleichzeitig die Rücklichter und weitere Leuchten brennen. Möglich sind auch Abblendscheinwerfer mit elektronisch reduzierter Leistung sowie Tagfahrleuchten, wobei andere Scheinwerfer (Abblendlicht, Nebelscheinwerfer oder Fernlicht) nicht gleichzeitig brennen dürfen. Das so genannte Begrenzungslicht darf, muss aber nicht gleichzeitig mit Tagfahrleuchten brennen.
Verboten ist künftig, unbeleuchtet oder nur mit eingeschaltetem Begrenzungslicht zu fahren. Tabu sind am Tag und bei guten Sichtverhältnissen Nebelscheinwerfer, das Fernlicht sowie ein zu stark gedimmtes Abblendlicht. Die bisherigen Bestimmungen bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder bei Tunnelfahrten bleiben unverändert. Allerdings: Tagfahrleuchten genügen dann nicht mehr und sind daher verboten. Wer nach der Einführung der Regelung am 15. November ohne Licht in eine Verkehrskontrolle gerät, muss zunächst nicht mit einem Bußgeld rechnen. Ab wann Lichtmuffel zur Kasse gebeten werden, steht derzeit noch nicht fest.
Quelle ADAC

