ein Bürstner wars glaub ich nicht, ein Carado auch nicht........... :lach:
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Bestimmt auch keine Hymer!! Ullrich seiner war nicht sooo teuer :D :D Hallo, der BGH hat heute entschieden, das der Käufer eines WOMOs, welches mit div. Mängeln ausgeliefert wurde, kein Recht auf Wandlung hat, wenn er dem Verkäufer nicht immer wieder die Möglichkeit einräumt, auftretende Mängel zu beheben. Egal, wieviele Mängel das WOMO hat, solange der Verkäufer sich bemüht und immer wieder bemüht....... Jetzt wird es schwer für Käufer von Montagsautos/Wohnmobilen bei div.Mängeln zu wandeln. --> Link Gewinnen werden sicher Individualhersteller, die keine Fließbandproduktion haben. na ja wenn man die urteilsbegründung liest, schaut es aber schon ein bisschen anders aus.
Am Radio hat sich das noch drastisch schlechter für den Wohnmobilisten angehört. Mal sehen, da kommen bestimmt noch weitere und deutlichere Interpretationen dieses Urteils. Vielleicht wird sich ja hier auch noch der eine oder andere Anwalt zu dem Thema äußern. :wink: Das Urteil bestätigt nur die bisher schon gängige Rechtsprechung,dass nur erhebliche Mängel,die die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs beeinflussen, zum Rücktritt berechtigen können. Dies gilt i.ü. nicht nur bei WoMos,sondern bei allen Kaufgegenständen wie Autos, Möbel.... Unwesentliche Mängel wie hier haben immer schon nur zu Nachbesserungsansprüchen geführt. Also nichts Neues unter der Sonne von Karlsruhe. "Lästigkeitswert"! Dieses Wort sollte man sich merken! Spontan würde ich es als Unwort des Jahres vorschlagen. :D Als Wohnmobilfahrer kann man dieses Wort jedenfalls rege gebrauchen! :D :D ... und für die Berechnung der Erheblichkeit dürfen alte, schon beseitigte Mänge und neue Mängel nicht addiert werden. Man kann also nur einmal, muss dann aber richtig reklamieren, wenn man vom Kaufvertrag zurücktreten möchte. MfG Steffen ...kann man dann auch mit Lästigkeitswerten Geld bezahlen oder müssen die Scheine in Ordnung sein?? Klaus |
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