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Ausschluss des Rücktrittsrechts bei unerheblichen Mängeln


sneiper am 28 Jul 2011 09:56:28

Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zum Ausschluss des Rechts zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei Unerheblichkeit eines Sachmangels getroffen.

Die beiden Partein stritten um die Rückabwicklung eines Kaufvertrages für eine Wohnmobil zum Preis von 134.437 €. Nach Übergabe war das Wohnmobil vier Mal in der Werkstatt der Beklagten nachgebessert worden. Nach dem letzten Werkstattaufenthalt erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kaufvertrag.


Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Sachmängel, deren Beseitigung Aufwendungen von lediglich knapp einem Prozent des Kaufpreises erfordern, als unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB einzustufen sind und daher einen Rücktritt vom Kaufvertrag nicht rechtfertigen; dies gilt auch für ein Fahrzeug der "Luxusklasse".

Urteil vom 29. Juni 2011 – VIII ZR 202/10
--> Link

Vorinstanzen:

LG Lübeck - Urteil vom 7. Januar 2010 – 10 O 251/07

OLG Schleswig - Urteil vom 8. Juli 2010 – 16 U 10/10

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Gast am 28 Jul 2011 10:00:09

also ging es um knapp 1300€, dass ist ja wirklich lächerlich bei dem Kaufpreis. Waren die Rollos defekt?

Gast am 28 Jul 2011 10:03:43

Jetz hab ichs mal durchgelesen, das ganze hat 5 Jahre gedauert... Luftdruck im Reifen, ich glaubs ja nicht. Und das mit der Tür, sieht man das nicht vorher, Querulanten.

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rinto am 28 Jul 2011 10:05:18

Aber Rdnr.22 des Urteils beachten: 1 %- Grenze gilt in den dort genannten Fällen nicht !

Viele aus Nürnberg, Edgar

Gast am 28 Jul 2011 10:11:31

Wenn zur Wandlung berechtigt, das über ein Prozent der Kaufsumme in Reperaturen oder Nachbesserungen gesteckt werden müssen.
Sage ich mal das nur jedes 5. Wohnmobil bei Neukauf nicht gewandelt werden kann :!:

Denn meißtens sollte man das Womo beim abholen, lieber zum nachbessern dalassen :!: :D

Jörg

Gast am 28 Jul 2011 10:29:26

trumanius hat geschrieben:Jetz hab ichs mal durchgelesen, das ganze hat 5 Jahre gedauert... Luftdruck im Reifen, ich glaubs ja nicht. Und das mit der Tür, sieht man das nicht vorher, Querulanten.


mein Favorit: der fehlende Gardinenstopper! :P

Wenn man so mit der Lupe durchkraucht, wird man jede Menge "finden". Aber wie blöd ist denn der Händler, der diesen Kleinkram nicht beim ersten Mal abstellte? Der Kunde war doch nicht nur einmal da ....

Andreas

Advantage am 29 Jul 2011 00:00:45

Hallo,

ich kann mir dies nur so vorstellen, dass die Fronten von ZWEI Sturköpfen wirklich dermaßen verhärtet waren, dass kein vernüftiges Gespräch mehr möglich war.

Wenn diese Mängel das Maß der Dinge wären, müssten 99 von 100 Wohnmobilen gewandelt werden :D

Gast am 29 Jul 2011 09:08:13

Wenn diese Mängel das Maß der Dinge wären, müssten 99 von 100 Wohnmobilen gewandelt werden


Stimmt :!:
Man ist immer wieder erstaunt, das Dinge von Anfang an funktionieren und einfach nicht zu reklamieren sind :!: :D

Jörg

uwe brökelm am 03 Aug 2011 17:04:41

ich sags ja..hoffentlich lesen dieses forum keine normalen menschen..die müssten doch wirklich denken die reisembilisten haben nicht mehr alle auf der latte..
was ich immer nur komisch finde..bevor das mobil gekauft wird..wird auch 5-10 mal zum händler gefahren um es sich von vorne bis hinten anzuschauen..und um über den preis zu sprechen..und dann nochmal ne nacht schlafen..dann wieder dort hin..und dann nach dem 5-10besuch wird gekauft..
aber ist dann mal was drann..na dann ist es lästig 4 mal zu fahren...und man möchte es bezahlt haben.. komisch

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