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anhaengerkupplung
hallo
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Garantieansprüche


shoveljogi am 01 Feb 2013 20:34:39

Hallo WoMo Freunde,
ich habe mir Ende 2011 ein neues WoMo zugelegt das Theater fing schon bei der Übergabe an, die hauseigene Firma/ Werkstatt hat die Markise genau über den Außlass der Dunstabzugshaube gebaut( ca. 90 % verdeckt).Bei Regenfahrten läuft permanent Wasser in die Küche weil die Dichtlippe auch nicht verbaut worden ist. Letzte Woche sah ich, das die Kantenleiste die von vorne bis hinten über das Dach montiert ist komplett durch gerissen ist. Ich habe alles schön fotografiert und dem Händler zugesandt.
Das mit der Markise wurde schon beder Übergabe festgehalten.
Was steht mir zu? Kilometerpauschale( hin und zurück 1000km)? Er braucht das WoMo 3 Tage damit der Kleber aushärten kann.
3 Tage von meinem Jahreurlaub (das sind 10 %)Meine Fahrtzeit ( mind. 6 Std)
Muss ich im WoMo in seiner Halle schlafen damit der Kleber aushärten kann?
Was kann ich Ihm in Rechnung stellen?
Bin für jede Hilfe dankbar. Es kann ja nicht sein das ich dafür bezahlen soll wenn der Hersteller bzw. Händeler mist baut.

Jogi

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elias-04 am 02 Feb 2013 00:46:17

Hallo,
lies Dir mal diesen Artikel durch: --> Link
Demnach hast Du Anspruch auf Kostenerstattung für den Überführungsaufwand.

aus Düsseldorf, Achim

elias-04 am 02 Feb 2013 00:50:32

Hallo,
ich bin´s noch mal mit einem Nachtrag: --> Link

, Achim

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argoscamper am 02 Feb 2013 09:26:18

Ich fuhr bestimmt 3 mal von Nürnberg nach Dülmen,
und es wurde von Bürstner komplett alles erstattet TOP :D

fabi am 02 Feb 2013 09:37:16

Hallo Jogi,
was für ein Womo hast Du eigentlich?
Fabi

dieter2 am 02 Feb 2013 10:48:27

Hallo Jogi

Ändere die Überschrifft von Garantieansprüche auf Gewährleistngsansprüche.( wird gerne durcheinander gewürfelt)

Bei Garantieansprüche gibt es kein Wegegeld,es sei es steht in den Garantiebedingungen.
Halte ich aber für ausgeschlossen.

Dieter

fabi am 02 Feb 2013 11:54:32

Habe ich auch festgestellt:
Gewährleistung ist anders als Garantie.
Im Rahmen der Garantie würde ich aber fragen, ob es auf Kulanz Fahrtkostenerstattung gibt.
Habe ich bei Bürstner bekommen.
Fabi

andwein am 02 Feb 2013 12:07:31

Hallo,
wenn es wirklich um "Garantieansprüche" geht, sollte man klären wo der "Ort zur Erbringung" der Garantieansprüche ist. Meist ist dies der Verkaufsitz/Auslieferungsort der Ware.
Nur Kaufvertrag und AGBs lesen hilft hier weiter. Die Meinung des geneigten Forums ist in der Rechtssprechung meist unerheblich.
Andreas

shoveljogi am 10 Feb 2013 13:07:47

Hallo zusammen,
erstmal Danke für die Anworten, es wird sich ja dann um Gewährleistung handeln. Es handelt sich um einen Italiener mit 3 Buchstaben mit Punkt dazwischen. War eigentlich immer sehr zufrieden mit dem WoMo. Aber ich habe keine Lust mehr mit dem Geschäftsführer über solche Sachen zu diskutieren, wie" das er die Markise immer so anbringen lässt. Er ist ja hier Geschäftsführer und weiss was ermacht". Ich möchte mein WoMo nur ordnungsgemäss repariert haben ohne das mir irgentwelche Kosten entstehen. Er kann sich jetzt mit meinem Anwältin rumärgern, ich habe da keine Lust mehr drauf. Des weiteren werde ich auch nicht in meinem WoMo in seiner Halle schlafen!!!3 Tage Urlaub soll ich dafür Opfern, der kann mich mal kreuzweise. Soll er Doch einen seiner Mitarbeiter schicken die das WoMo abholen und wieder zu mir bringen, dann gewöhnt er sich an die Preise.Er hat ja schließlich auch Servcestationen bei mir in der Nähe.
Ich habe die Schnauze voll!!!

Jogi

kurt2 am 10 Feb 2013 13:13:53

Hallo Jogi,
ganz Deiner Meinung. :ja:

Gast am 10 Feb 2013 13:26:58

> Es handelt sich um einen Italiener mit 3 Buchstaben mit Punkt dazwischen. <

Sendung mit der Maus oder was, ganz schön albern :(

Ostwestfale am 10 Feb 2013 16:14:56

shoveljogi hat geschrieben:Hallo zusammen,
erstmal Danke für die Anworten, es wird sich ja dann um Gewährleistung handeln. Es handelt sich um einen Italiener mit 3 Buchstaben mit Punkt dazwischen. War eigentlich immer sehr zufrieden mit dem WoMo. Aber ich habe keine Lust mehr mit dem Geschäftsführer über solche Sachen zu diskutieren, wie" das er die Markise immer so anbringen lässt. Er ist ja hier Geschäftsführer und weiss was ermacht". Ich möchte mein WoMo nur ordnungsgemäss repariert haben ohne das mir irgentwelche Kosten entstehen. Er kann sich jetzt mit meinem Anwältin rumärgern, ich habe da keine Lust mehr drauf. Des weiteren werde ich auch nicht in meinem WoMo in seiner Halle schlafen!!!3 Tage Urlaub soll ich dafür Opfern, der kann mich mal kreuzweise. Soll er Doch einen seiner Mitarbeiter schicken die das WoMo abholen und wieder zu mir bringen, dann gewöhnt er sich an die Preise.Er hat ja schließlich auch Servcestationen bei mir in der Nähe.
Ich habe die Schnauze voll!!!

Jogi


Die beste Einstellung in einem Vergleich zu Enden der auch Dich viel viel Kohle kosten wird.
Auch Du bist zur Schadenminderung verpflichtet. Und nur weil der andere Kosten erstatten must
heisst das nicht, dass Du mit dem Hubschrauber abgeholt und nach Hause geracht werden must.

Die unfachmännisch angebrachte Markise ist nämlich Problem des Händlers und nicht des Herstellers,
es sei denn der Hersteller hat die Markiese im Werk montiert.
Warum sollte also der Hersteller etwas tun, was der Händler eigentlich zu verantworten hätte.

Gesetzlich hast Du das Recht die Fahrtkosten hin und zurück erstattet zu bekommen.
Ob dies auch für Übernachtungen gilt oder Zwischenheimfahrten musst Du noch prüfen.

Ich würde ein Wochende hinbringen und mit dem Zug zurück fahren.
Am darauf folgenden Wochenende wieder mit dem Zug hinfahren und abholen.
So, jetzt kannst Du noch mit ihm über die Kosten der Zugfahrt streiten.
Aber warum 3 Tage Urlaub opfern und so viel Ärgern?
Verleidet Dir nur das Womo-fahren und sonst nix.

Bon Voyage

shoveljogi am 03 Mär 2013 18:09:34

Hallo WoMo Gemeinde,
habe den Händler angeschrieben mit anliegenden Fotos. Die Antwort kam von seinem Anwalt. Habe die Sache jetzt auch weitergegeben,da der Händler an einer gütlichen Einigung anscheinend nicht intressiert ist. :evil:


Der Jogi

frboe am 03 Mär 2013 20:08:49

shoveljogi hat geschrieben:Hallo WoMo Gemeinde,
habe den Händler angeschrieben mit anliegenden Fotos. Die Antwort kam von seinem Anwalt. Habe die Sache jetzt auch weitergegeben,da der Händler an einer gütlichen Einigung anscheinend nicht intressiert ist. :evil:


Der Jogi


das es immer noch ..... die bei solchen händlern kaufen und unbegreiflich. aber er ist ja billig.....

urmel71 am 03 Mär 2013 21:43:47

frboe hat geschrieben:das es immer noch ..... die bei solchen händlern kaufen und unbegreiflich. aber er ist ja billig.....


Dummes Geschwätz!! Egal ob ich einen Neuwagen um € 12.000 oder um € 100.000 kaufe. Ich kann ich erwarten, dass
dieser richtig zusammengebaut ist und einwandfrei funktioniert.

Manchmal hilft es ungemein an diesen "Schausonntagen" wenn Müller-Lüdenscheid´s und Lieschen Müller gerade auf Besichtigungstour sind,
im Autohaus etwas rumzupoltern. Unter der Woche hat man ja eh wenig Zeit. :D

frboe am 04 Mär 2013 20:04:42

urmel71 hat geschrieben:
frboe hat geschrieben:das es immer noch ..... die bei solchen händlern kaufen und unbegreiflich. aber er ist ja billig.....

Manchmal hilft es ungemein an diesen "Schausonntagen" wenn Müller-Lüdenscheid´s und Lieschen Müller gerade auf Besichtigungstour sind,
im Autohaus etwas rumzupoltern.

das nenne ich dummes geschwätz...

BOWO am 04 Mär 2013 21:36:05

Fahrtkostenerstattung im Rahmen der Gewährleistung ist klar, aber Hotel / Entschädigung für Werkstatttage? Wohl kaum.
Hast du schon mal bei deinen PKW beim Werkstattaufenthalt "Entschädgung für entgangene Urlaubstage" erhalten?

Man soll auch nicht überziehen, der Händler hat ein Rwecht auf drei Nachbesserungen, du hast ein Recht auf kostenlose Reparatur und Fahrtkostenerstattung, mehr wohl nicht. Wer beim Händler im locker erreichbaren Umfeld kauft, oder eine Marke mit vernünftigen Händlernetz, kennt übrigens die Probleme gar nicht. :)

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