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Gasdruck 30 oder 50 mbar


Aragorn66 am 16 Okt 2005 18:21:12

Hallo

kann mir jemand sagen welchen Gasdruck ich nach den heutigen Gesetzen beim Selbstausbau wählen muss? Laut Reimo ist das egal es müssen nur alle Geräte den gleichen Druck haben. Aber ich meine ich habe irgendwo gelesen das bei Erstabnahmen nur noch 30mbar zugelassen werden.

Vielleicht kennt sich ja jemand mit den neuen Verordnungen aus. Habe leider in den Foren nichts gefunden :versteck:

Vielen Dank im voraus
Aragorn66

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frebeka am 16 Okt 2005 18:48:26

Hallo,

wer ist Reimo :?: :?: :?:

Laut EN 1949 und EN 12864 dürfen seit dem 1.1.2003 in neu zugelassenen Fahrzeuge und in Neufahrzeugen nur noch 30 mbar-Anlagen verbaut werden.
Die 50 mbar Geräte sind als Ersatz für defekte Geräte gedacht.
Die Änderung des Betriebsdrucks erfolgte im Zuge der EG-Harmonisierung. :wink:

Selbst bei einem Wahlrecht würde ich nicht auf die "alte" 50 mbar-Anlage gehen, nicht alle Gasgeräte bekommt man noch mit diesem Druck.
Und für die Zukunft bist du auf einem sterbenden Ast.

Aragorn66 am 17 Okt 2005 00:54:11

Hi

nagut du sagst in Neufahrzeugen. Nun möchte ich aber die Anlage in meinem Ducato Bj. 99 installieren, zählt dann das Datum der erstabnahme oder das Datum der Fahrzeugzulassung :?: :?: :?: :?: . Sogesehen ist es ja eine Zulassung vor 2003.


Aragorn66

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frebeka am 17 Okt 2005 19:43:05

Hallo,

das sind die leidigen Vorschriften.

Wenn dein Fahrzeug vor dem 1.1.2oo3 zugelassen/in den Verkehr kam, hast du ein Wahlrecht mit 30 oder 50 mbar.

mikel am 18 Okt 2005 13:04:08

Vielleicht habe ich jetzt einen Denkfehler, aber: Wenn Aragon66 vorhat den Fiat selbst auszubauen, gehe ich mal davon aus, das er jetzt als PKW oder Transporter zugelassen ist oder war. Wenn er ihn jetzt als sonstiges KFZ Wohnmobil umschlüsseln möchte, muß er doch einen §25 machen (neu oder Vollabnahme), dann muß er nach meinem Gefühl auf jeden Fall die 30 mbar Anlage eingebaut haben, oder??

frebeka am 18 Okt 2005 14:20:02

Hallo Mikel,
mikel hat geschrieben:Vielleicht habe ich jetzt einen Denkfehler, aber: Wenn Aragon66 vorhat den Fiat selbst auszubauen, gehe ich mal davon aus, das er jetzt als PKW oder Transporter zugelassen ist oder war. Wenn er ihn jetzt als sonstiges KFZ Wohnmobil umschlüsseln möchte, muß er doch einen §25 machen (neu oder Vollabnahme), dann muß er nach meinem Gefühl auf jeden Fall die 30 mbar Anlage eingebaut haben, oder??


Beim Umschlüsseln bleibt aber der Tag der Erstzulassung am ..... bestehen und wenn das vor dem Stichtag liegt dann bleibt die Wahl.

Die Sicherheitsvorkehrungen (zB Gurte) hängen ja auch an der Erstzulassung. Wenn du heute ein Fahrzeug von 1970 zum Womo umbaust musst du immer noch keine Gurte nachrüsten.

mikel am 18 Okt 2005 16:43:12

Hallo Frebeka,

stimmt, da hast Du Recht, Gurte muß man auch nicht anbringen.

Wenn er die Wahl hat, würde ich auch die 30 mbar Anlage bevorzugen, wie Du bereits erwähnt hast!

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