woslomo hat geschrieben:Was passiert eigentlich mit den Daten, die bei der Beantragung und beim Gebrauch der Gobox gesammelt werden?
Bei der Benutzung wird an jedem Mautgestell bei Pipsermeldung aufgezeichnet wer, wann mit Datum und Uhrzeit wo gefahren ist und danach wird die Maut berechnet.
Es wird ein lückenloses Fahrzeug Bewegungsprofil aufgezeichnet und gespeichert. Ich habe auch von Fotodokumentation gehört.
Wie lange werden die Daten unter wessen Kontrolle gespeichert?
Wer hat außer der ASFINAG noch Zugang zu den Daten?
Werden die Daten von Behörden auch für die Erfassung von möglichen Vergehen wie z.B.Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Benutzung einer nicht zulässigen Fahrspur z.B. bei Überholverbot genutzt?
Ich habe dazu keinerlei Informationen gefunden. Kann mir jemand weiterhelfen?
Ich kenne nicht das genaue Prozedere der ASFINAG, habe aber mit ähnlichen Systemen in D und A zu tun.
Die Bilder dienen der Überprüfung von Achsenzahl und Kennzeichen. Wenn alles OK ist, müssen die vermutlich gleich oder kurzfristig gelöscht werden. Nur die unklaren Fälle gehen an die Zentrale zur manuellen Überprüfung. Wir haben hier ja recht strenge Datenschutzbestimmungen. Z.B. müssen Daten und Fotos(?)oft sogar verschlüsselt werden, damit nicht zufällig jemand etwas damit anfangen kann.
Brücken mit Kameras und Auswertung des Fahrzeugtyps gibt es relativ wenige. Meist nur in der Nähe von großen Knotenpunkten.
Geschwindigkeitsmessungen brauchen dieses Systeme nicht, die vorhandenen Sensoren liefern da als Nebenprodukt wenn überhaupt zu unzuverlässige Werte.
Eine Art Sectioncontrol über die Mautgestelle wären zwar prinzipiell möglich aber ohne Bilder und amtlich geeichte Zeit- und Entfernungsmessung zwischen den Brücken nicht ausreichend.
Überholverbot und Fahrspur wäre zwar denkbar, hätte ich aber noch nicht gehört. Die normalen Brücken können vermutlich 2 Spuren nicht 100% sicher trennen, ohne Foto ist das sowieso kaum beweiskräftig. Auch Kopplung von Auswertungen und Fotos mit anderen Unternehmen und Behörden dürfte eher schwierig sein (Gesetzeslage).
RK