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Auflastung nach Ablastung


sauerlaender1968 am 28 Apr 2013 20:58:12

Hallo zusammen,
ich war eine Weile nicht aktiv hier, weil ich lange auf der Suche nach dem passenden Fahrzeug war ;-). Nun habe ich endlich zugeschlagen und einen LMC 690 auf Sprinter 313 gekauft. Der Wagen hat Luftfederung und war wahrscheinlich ursprünglich auf 3,85t gelastet. Im Fahrzeugschein steht jetzt Ablastung auf 3,5t ohne Veränderungen am Fahrzeug.
Nun die entscheidende Frage: Muss der Wagen zum TÜV wenn ich ihn wieder auf 3,85t auflasten möchte oder kann ich einfach beim Anmelden angeben, dass ich wieder 3,85t eingetragen haben will?

Danke schon einmal vorab für Eure Hilfe.



Uwe

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tliner am 28 Apr 2013 21:03:00

Guten Abend,
würde mit beiden Bescheinigungen einmal 3,5 / einmal 3,85 zur Zulassungsstelle. Bei uns läßt sich so etwas auch tel. erfragen
Und dann ggf. TÜV/DEKRA usw. aber auch die werden es Dir Morgen Tel. beantworten.

sauerlaender1968 am 28 Apr 2013 21:05:02

Ok danke tliner das wird wohl das einfachste sein beim TÜV nachzufragen. Hätte ich eh wahrscheinlich gemacht, aber ich wollte trotzdem hier mal in die Runde fragen, weil ja solche Sachen sicher schon x-mal hier besprochen wurde.



Uwe

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Paulinchen2013 am 28 Apr 2013 21:06:03

Wir mussten für die Wiederauflastung zum Tüv - weil im Zuge der vorherigen Ablastung Sitzplätze gestrichen und im Schein vermerkt wurden - um die wieder eingetragen zu bekommen mit der Auflastung mussten wir vorfahren.

Wir haben das aber auch vorher telefonisch mit der Zulassung und dann mit dem Tüv geklärt.

tliner am 28 Apr 2013 21:08:51

Paulinchen2013 hat geschrieben:Wir mussten für die Wiederauflastung zum Tüv - weil im Zuge der vorherigen Ablastung Sitzplätze gestrichen und im Schein vermerkt wurden - um die wieder eingetragen zu bekommen mit der Auflastung mussten wir vorfahren.

Wir haben das aber auch vorher telefonisch mit der Zulassung und dann mit dem Tüv geklärt.

sag ich doch :lol:

sauerlaender1968 am 28 Apr 2013 21:12:22

Danke auch Carla ich weiß zwar , dass keine sitzplätze gestrichen wurden, aber der TÜV will sicher kontrollieren , ob das Luftfahrwerk noch in Takt ist u.s.w. darum schätze ich auch, dass wir wohl zum TÜV müssen. Was solls wird auch kein Problem, kostet halt dann nur nochmal ein paar Euronen extra 8)



Uwe

Paulinchen2013 am 28 Apr 2013 21:12:51

tliner hat geschrieben:
Paulinchen2013 hat geschrieben:Wir mussten für die Wiederauflastung zum Tüv - weil im Zuge der vorherigen Ablastung Sitzplätze gestrichen und im Schein vermerkt wurden - um die wieder eingetragen zu bekommen mit der Auflastung mussten wir vorfahren.

Wir haben das aber auch vorher telefonisch mit der Zulassung und dann mit dem Tüv geklärt.

sag ich doch :lol:



Ich habs aber nochmal in schöner gesagt :P :tanz:

Paulinchen2013 am 28 Apr 2013 21:16:30

sauerlaender1968 hat geschrieben:Danke auch Carla ich weiß zwar , dass keine sitzplätze gestrichen wurden, aber der TÜV will sicher kontrollieren , ob das Luftfahrwerk noch in Takt ist u.s.w. darum schätze ich auch, dass wir wohl zum TÜV müssen. Was solls wird auch kein Problem, kostet halt dann nur nochmal ein paar Euronen extra 8)



Uwe


Unser normaler Tüv lag da nur 2 Wochen davor - und da war die Extrafederung hinten noch gar nicht verbaut. Der war ohne schon ab Werk mit 3,85 t zugelassen. Aber bei dem Termin zwecks der Sitzplätze und der Ablastung hat der Tüv im Grunde ausser den Papieren nix angeschaut oder überprüft.

dieter2 am 28 Apr 2013 23:09:30

Die Zulassungsstelle wird ohne ein TÜV Gutachten keine technische Veränderung eintragen.

Dieter

Administrator am 28 Apr 2013 23:51:02

meiner Meinung nach kann man bei dem Eintrag "ohne technische Änderungen" ohne TÜV Bescheinigung beliebig zwischen den beiden Gewichten auf der Zulassungsstelle entscheiden, da es hier nur um den verkehrsrechtlichen, nicht aber um den technischen Aspekt geht.

chrisk am 29 Apr 2013 10:01:26

Bei mir ging es nur mit Besuch beim TÜV. Kosten waren unter 40 €.

Gast am 29 Apr 2013 19:25:26

Ich denke es liegt wohl im Ermessen der Zulassungsstelle, wenn beide Gutachten im Original vorliegen ....

sauerlaender1968 am 29 Apr 2013 19:36:33

Mein Vater hat heute bei Mercedes nachgefragt wegen der Auflastung. Die Antwort kam mir ziemlich unwahrscheinlich und unprofessioniell vor um ehrlich zu sein. Der Meister hat im PC nachgeschaut und meinte, dass der Vorbesitzer den Wagen als PKW zugelassen habe und in dem Zusammenhang dann den Partikelfilter für die Grüne Umweltplakette hat verbauen und eintragen lassen. Er sagt es sei im PC anhand der Fahrgestellnummer nicht zu erkennen ob eine 3,85 To Achse oder eine 3,5 To Achse verbaut sei. Ich muss mich wohl doch selber telefonisch mit dem TÜV und/oder der Zulassungsstelle in Verbindung setzen 8).
Komisch kommt mir die Aussage des Meisters trotzdem vor und das jede Minute komischer :mrgreen:

eyrie am 30 Apr 2013 10:31:52

die antwort kann dir am besten die zulassungstelle oder der tüv geben.

lg

jakeomat am 30 Apr 2013 11:10:26

sauerlaender1968 hat geschrieben:Die Antwort kam mir ziemlich unwahrscheinlich und unprofessioniell vor um ehrlich zu sein.


Ich verstehe nicht, was daran so komisch sein soll - Nachdem du ja nur "annimmst", dass das Fzg mal mit 3,85t zugelassen war, besteht doch durchaus die Möglichkeit, dass das niemals der Fall war (und aufgrund einer evtl. verbauten 3,5t Hinterachse vielleicht sogar trotz Luftfederung nicht möglich ist). Auch die PKW-Zulassung finde ich nicht merkwürdig, ist sie doch die einzige Chance, die in der Haftpflicht bereits gesammelten Prozente nicht zu verlieren.

Dass die Hersteller anhand der Fahrgestellnummer nicht nachvollziehen können, welche Teile eingebaut wurden, kenne ich aus Erfahrung auch. Bei meinem alten Jetta2 war der Schlauch für die Kurbelgehäuseentlüftung porös geworden. Auch anhand der Motornummer konnte VW nicht feststellen, welcher von 3 (!) möglichen Schlauchformen verbaut wurde, ich musste mit dem Altteil anrücken, so dass die Form verglichen werden konnte. Ebenso später bei der Lima (dort standen 2 zur Auswahl :mrgreen: )

Gast am 30 Apr 2013 13:59:25

sauerlaender1968 hat geschrieben:Mein Vater hat heute bei Mercedes nachgefragt wegen der Auflastung. ........ Er sagt es sei im PC anhand der Fahrgestellnummer nicht zu erkennen ob eine 3,85 To Achse oder eine 3,5 To Achse verbaut sei.


Hallo sauerlaender1968!

Ich wundere mich über so eine Aussage des Mercedes-Mitarbeiters. Meine Werkstatt, eine ganz normale Mercedes PKW und LKW-Werkstatt, war stets in der Lage, anhand der Fahrzeugdaten zu erkennen, was alles von LMC/TEC in das Fahrgestell hineingebaut wurde. Mein Sprinter 313 mit Sprintshift, gebaut als Fahrgestell KW46 /2004, also Ende November ´04 und als Womo im identischen Werk, LMC+TEC in Sassenberg, aufgebaut, hat seit Zulassung ein

max. zGG von 3,8 t,

eine Auflastung auf 3,85 t ist, bzw. war nicht möglich.

Als zulässige Achslast HA ist bei mir im KFZ-Brief eingetragen 2240 kg. Das alles ist zusammen unter der Fahrzeugidentnummer auch bei Mercedes auszulesen.

Meine nachträglich eingebaute Zusatzluftfeder hatte keinen Einfluss auf die Achslast, sondern nur auf den Fahrkomfort.

Wenn der Wagen Deines Vaters zwischenzeitlich ohne technische Veränderung abgelastet wurde, um in die Förderung für den Partikelfilter zu kommen, muss dies damals ja irgendwie bestätigt worden sein. Also sollte es auch mit gleicher Begründung möglich sein, das Fahrzeug wieder aufzulasten. Quasi als reinen Verwltungsakt durchzuführen. Dafür würde ich bei der Zulassungsstelle einmal mit den kompletten Unterlagen vorsprechen.
Viel Erfolg auf jeden Fall.

sauerlaender1968 am 30 Apr 2013 19:17:37

Habe heute selber sowohl mit TÜV, Zulassungsstelle und auch mit Mercedes gesprochen. Es ist alles genauso wie ich es mir schon vorher gedacht hatte. Der Wagen ist mit verstärkter Vorderachse und verstärkter Hinterachse von LMC ausgeliefert worden. Das Luftfahrwerk ist wie schon hier erwähnt nur für besseren Fahrkomfort. Jedenfalls weiß ich jetzt, dass ich trotzdem vom TÜV ein neues Gutchter benötige (ca. 40-50 €) und dann ist die Auflastung zurück auf 3,85 to. kein Thema.

Danke allen die sich tatkräftig an meinem Thread beteiligt haben.



Uwe

dieter2 am 14 Okt 2014 17:15:21

So ist es.

Die Zulassung trägt nur technische Änderungen ein wo ein Gutachten vom TÜV vorhanden ist.

Dieter

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