sauerlaender1968 hat geschrieben:Mein Vater hat heute bei Mercedes nachgefragt wegen der Auflastung. ........ Er sagt es sei im PC anhand der Fahrgestellnummer nicht zu erkennen ob eine 3,85 To Achse oder eine 3,5 To Achse verbaut sei.
Hallo sauerlaender1968!
Ich wundere mich über so eine Aussage des Mercedes-Mitarbeiters. Meine Werkstatt, eine ganz normale Mercedes PKW und LKW-Werkstatt, war stets in der Lage, anhand der Fahrzeugdaten zu erkennen, was alles von LMC/TEC in das Fahrgestell hineingebaut wurde. Mein Sprinter 313 mit Sprintshift, gebaut als Fahrgestell KW46 /2004, also Ende November ´04 und als
Womo im identischen Werk, LMC+TEC in Sassenberg, aufgebaut, hat seit Zulassung ein
max. zGG von 3,8 t,
eine Auflastung auf 3,85 t ist, bzw. war nicht möglich.
Als zulässige Achslast HA ist bei mir im KFZ-Brief eingetragen 2240 kg. Das alles ist zusammen unter der Fahrzeugidentnummer auch bei Mercedes auszulesen.
Meine nachträglich eingebaute Zusatzluftfeder hatte keinen Einfluss auf die Achslast, sondern nur auf den Fahrkomfort.
Wenn der Wagen Deines Vaters zwischenzeitlich ohne technische Veränderung abgelastet wurde, um in die Förderung für den Partikelfilter zu kommen, muss dies damals ja irgendwie bestätigt worden sein. Also sollte es auch mit gleicher Begründung möglich sein, das Fahrzeug wieder aufzulasten. Quasi als reinen Verwltungsakt durchzuführen. Dafür würde ich bei der Zulassungsstelle einmal mit den kompletten Unterlagen vorsprechen.
Viel Erfolg auf jeden Fall.