stift am 03 Jun 2013 12:46:18 hallo an alle! am wochenende ist es soweit! werde mein erstes wohnmobil in empfang nehmen! jetzt stosse ich auf das thema versicherung: ich fahre seit 25 jahren unfallfrei, allerdings sind alle kfz auf meine mutter zugelassen, sie arbeitete bis letztes jahr in einer bank und da gab es spezielle tarife, jetzt ist sie im ruhestand. meine freundin fährt annähernd genausolange auto und ist in sf22.... sollte ich jetzt das Womo auf mich oder meine freundin zulassen & versichern? könnte ich von meiner mutter sf übernehmen? wer kennt sich hier aus und kann mir tipps dazu geben? danke!
Kochgenie am 03 Jun 2013 12:47:16 in der regel kanst du von einem nahen verwandten die Rabatte übernehmen.
stift am 03 Jun 2013 12:56:34 und was passiert bei dem verwandten dann? meine mutter hat ja z.b. selbst ein auto und fährt und das von mir ist bei ihr als zweitwagen zugelassen....
abba am 03 Jun 2013 12:57:22 ... das war einmal. Das gleiche Problem hatten wir auch. Du kannst nur noch Rabatte von Ehemann auf Ehefrau übertragen, wenn einer davon stirbt. Ansonsten fällst Du zurück. Allerdings wird auch in Anrechnung gebracht, wie lange Du den Führerschein hast, sodass Du nicht ganz wie ein Führerscheinneuling eingestuft wirst. Diese Aussage habe ich letzte Woche von Versicherungsvertretern zweier verschiedener Versicherungen bekommen.
BadHunter am 03 Jun 2013 13:30:30 Natürlich kann man auch in direkter Verwandschaft von den Eltern die SF-Jahre übertragen lassen (meist auch ohne Weiteres von Großeltern). Das ist bei der Aufnahme des Versicherungsantrages einfach ein extra Formular, das dann von beiden, also in diesem Falle der Mutter und Dir, unterschrieben werden muss.
Übertragen werden können i.d.R. die schadenfreien Jahre, die man sich selbst hätte erfahren können seit man den Führerschein hat. Normalerweise wird dann auch zusätzlich zum Formular eine Kopie des Führerscheines verlangt.
Mehr ist da nicht zu tun.
dramme73 am 03 Jun 2013 13:31:09 Hallo,
Was hältst Du von folg. Lösung : habe das gerade durch: PKW auf den Namen meiner Frau mit SF 23 / läuft bei ihr als Zweit PKW; Sohn hat seit 14 Jahren Führerschein; sein Auto bei Ortswechsel und Kfz.Ummeldzng auf seinen Namen zugelassen - sog. Auseinanderfallen von Versicherungsnehmer und Kfz-Halter - ( Kfz Brief und Kfz Schein) ; Versicherung mit SF 23 bleibt bei meiner Frau. Macht aber nicht jede Versicherung.
von Olli aus GÖ
BadHunter am 03 Jun 2013 13:33:14 abba hat geschrieben:... das war einmal. Das gleiche Problem hatten wir auch. Du kannst nur noch Rabatte von Ehemann auf Ehefrau übertragen, wenn einer davon stirbt. Ansonsten fällst Du zurück. Diese Aussage habe ich letzte Woche von Versicherungsvertretern zweier verschiedener Versicherungen bekommen.
Welche Versicherungen waren denn das? Wäre mir absolut neu... Bei "uns" kann man zwischen Eheleuten jederzeit die SF-Jahre tauschen, ebenso von Eltern oder Großeltern jederzeit die SF-Jahre übernehmen, auch wenn die noch leben....
pipo am 03 Jun 2013 13:56:55 Auch wenn der Link schon etwas älter ist, zeigt er, dass ohne direkte Nachfrage bei der Versicherung keine valide Aussage möglich ist.. :ja: --> Link
brainless am 03 Jun 2013 14:22:44 pipo hat geschrieben:Auch wenn der Link schon etwas älter ist, zeigt er, dass ohne direkte Nachfrage bei der Versicherung keine valide Aussage möglich ist.. :ja: --> Link
Vollkommen richtig, aber in der von dir verlinkten Liste muß ich mir nur den ersten Anbieter ansehen: - Code: --> Link
Adler [i]Im Ermessen des Versicherers[/i]
und weiß gleich, daß wenn "das Ermessen" meines Versicherers einer Übertragung nicht zustimmen würde, es in meinem Ermessen liegt, zu einer anderen Gesellschaft zu wechseln. 8) Versicherungsunternehmen sind miteinander in Wettbewerb stehende Wirtschaftsunternehmen, keine hehren Konkurrenten der Caritasverbände, Volker :wink:
bernhardm am 03 Jun 2013 14:42:10 Versicherung suchen die die Übertragung macht, Fahrzeug dort versichern. Wenn die Versicherung zu teuer ist, kannst Du zur Not zum Jahreswechsel dann mit dem frisch übertragenen Freiheitsrabatt wieder woanders hin wechseln.
haballes am 03 Jun 2013 15:10:58 Die R..V hat mir die SF von meinem zu dieser Zeit seit drei Jahren verstorbenen Vater angerechnet. War kein Problem im Jahre 2011. Ich habe nur schriftlich erklären müssen, das ich in den letzten Jahren aus Pflegegründen seine Kiste fuhr. :pfeif:
Ganzalleinunterhalter am 03 Jun 2013 19:49:52 Hatte wir mit der Versicherung vom pflegebedürftigen Schwiegervater genauso gemacht - allerdings wurden uns nur die Jahre angerechnet, wo wir das Fahrzeug mitgenutzt haben :cry: SF7 statt SF8
abba am 03 Jun 2013 19:50:29 BadHunter hat geschrieben:abba hat geschrieben:... das war einmal .......
Welche Versicherungen waren denn das? Wäre mir absolut neu... Bei "uns" kann man zwischen Eheleuten jederzeit die SF-Jahre tauschen, ebenso von Eltern oder Großeltern jederzeit die SF-Jahre übernehmen, auch wenn die noch leben....
Das waren die mit dem großen A am Anfang und dem z am Ende und die mit den drei Buchstaben, deren erster ein H ist. Aber vielleicht ist das ja wirklich von Versicherung zu Versicherung anders. Allerdings haben beide glaubhaft versichert, dass das geändert wurde, als viele Führerscheinneulinge die Schadensfreiheitsklasse vom Opa übernommen haben und aufgrund der fehlenden Fahrpraxis Unfälle gebaut haben. Was mir eigentlich schon einleuchtet.
Bravada am 04 Jun 2013 00:45:34 da Deine Mutter bei ner Bank arbeitet kann Sie das wohl checken wie da geht.
BadHunter am 04 Jun 2013 05:28:41 abba hat geschrieben: Allerdings haben beide glaubhaft versichert, dass das geändert wurde, als viele Führerscheinneulinge die Schadensfreiheitsklasse vom Opa übernommen haben und aufgrund der fehlenden Fahrpraxis Unfälle gebaut haben. Was mir eigentlich schon einleuchtet.
Deswegen ist es so, dass nur die Jahre, die man selbst erfahren könnte seit man den Führerschein hat, anderechnet werden, aber das ist schon sehr lange so... Wer den Führerschein schon seit 25 Jahren hat kann auch SF25 übernehmen... Aber, wie schon gesagt wurde, kann es auch Versicherungen geben, die es anders handhaben... Sollte aber die Ausnahme sein...
will49 am 04 Jun 2013 08:21:55 was du überhaupt nicht beachtet hast, was passiert denn , wenn deine freundin Dich verlässt ? ????? :eek:
leider habe ich auch den zirkus ende 2012 mit und zwischen den versicherungen erlebt. Bekam die neue prämie für 2013 mit einer ordentlichen erhöhung, andere AN eingeholt mit den ausgewiesenen freiheitsklassen der RMV/K....g. gekündigt alt und neu verbindliches AN/Vertrag abgefordert. im januar plötzlich korrektur auf fast die diesselbe höhe /anhebung der schadensfreiheitsklasse von 10 auf 3 . hatte doch der vorgänger Kr...g die unfallfreien jahre seit 2009-neuzulassung- "vergessen" in der zentralen datenbank richtig einzugeben !. Beschwerde , rvm kümmert sich -----> ende märz endlich von 3 auf 4 runtergestuft . keine aussage wieso nicht die 10 weiter . Ist "sondervereinbarung " gewesen + somit nicht zu übernehmen.
Fazit : der wechsel war überflüssig ,. da ja offensichtlich dort interne absprachen zwischen den grossen versich. bestehen. werde zum 30.10 . also rechtzeitig bei der Bas...r kündigen und mit einem mann meines vertrauens im territorium neu abschliessen. wenn überhaupt.
also probier es einfach aus. gehe jeden punkt des kleingedruckten durch ( es gibt versicherer , bei denen gibt es KEINEN auslandsschutzbrief ! also extra beim ADAC zb. )
Rainer aus dem dunkel der versicherungsgeschädigten womofahrer :(
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