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Versicherung eines Wohnmobils mit altem Hagelschaden


Anfaengerlise am 10 Jun 2013 21:17:18

Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei, ein gebrauchtes WoMo zu kaufen und fahnde nach einer bezahlbaren UND sinnvollen Versicherung fürs "Urlaubswägele"

Nun folgende Frage: Welche Gesellschaft versichert ein WoMo Dach, welches bereits einen (alten) Hagelschaden hat gegen Unfall- (Park - Baum - ...) Schäden?
Ich habe gehört, dass viele Versicherungen bei einem solchen Fahrzeug das Dach gar nicht mehr in den Versicherungsschutz nehmen - stimmt das?

Vielen Dank für jedwede hilfreichen Infos!

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jerek am 10 Jun 2013 21:30:07

Ähhh... welche Versicherung prüft denn den Zustand eines Wohnmobils vor Versicherungsbeginn? Den Wert des Fahrzeugs musst du eh angeben und dieser sollte durch einen Kaufvertrag oder ein Gutachten belegbar sein. Ob ein Hagelschaden schon beim Kauf vorhanden war oder nicht hat zumindest unsere Versicherung nicht interessiert :)

wolfherm am 10 Jun 2013 21:33:10

Wenn der vorhandene Hagelschaden schon einmal mit der Versicherung abgerechnet, aber nicht repariert wurde, wird bei einem weiteren Hagelschäden nichts bezahlt oder nur dann, wenn der zweite Schaden wesentlich umfangreicher ist. Aber nur die Differenz.

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Anfaengerlise am 10 Jun 2013 21:51:50

Hallo an alle und Frage an "wolfherm",

mir geht es weniger darum, einen eventuellen neuen Hagelschaden abzusichern, sondern um andere mögliche Schäden (zum Beispiel nicht aufgepasst an niedriger Brücke oder Ast... - wie gesagt ich bin absoluter Anfänger).
Von einem TÜV Mitarbeiter habe ich den Hinweis bekommen, dass einzelne (welche???) Versicherungen ein Dach, bei dem irgendwann mal ein Hagelschaden abgewickelt wurde auch gegen andere Schäden nicht mehr versichern!!?? Hier möchte ich möglichst nicht `reinfallen!

Grüsle

Susanne

wolfherm am 10 Jun 2013 21:56:16

Da hat der Kollege keine Ahnung. Das wäre ja so, dass ich einen richtigen Parkrempler auch nicht versichert und abgerechnet bekommen wuerde, wenn ich im Lack Kratzer hätte.

Wenn du ganz sicher gehen willst, schreibe die Versicherung an, schildere dein Problem und lasse dir eine schriftliche Antwort geben. Dann weißt du genau, wie es diese Versicherung handhabt.

Anfaengerlise am 10 Jun 2013 22:01:47

Danke! - Susanne

jerek am 10 Jun 2013 23:07:28

wolfherm hat geschrieben:Wenn der vorhandene Hagelschaden schon einmal mit der Versicherung abgerechnet, aber nicht repariert wurde, wird bei einem weiteren Hagelschäden nichts bezahlt oder nur dann, wenn der zweite Schaden wesentlich umfangreicher ist. Aber nur die Differenz.

Das gilt aber doch nur wenn das Fahrzeig bei der gleichen Versicherung versichert ist, oder?
Oder woher soll Versicherung ABS wissen dass Versicherung XYZ schonmal einen Hagelschaden bezahlt hat?

wolfherm am 10 Jun 2013 23:09:36

Datenaustausch unter den Versicherungen? Wahrheitsgemäße Angaben? Versicherungsbetrug bei doppelter Abrechnung?

jerek am 10 Jun 2013 23:41:24

wolfherm hat geschrieben:Datenaustausch unter den Versicherungen? Wahrheitsgemäße Angaben? Versicherungsbetrug bei doppelter Abrechnung?

Ob an Punkt 1 was dran ist, das wollte ich ja grad wissen :)
Punkt 2, wahrheitsgemäße Angaben. Was soll denn angegeben werden? Wenn bei Versicherungsbeginn nicht nach bereits bestehenden Schäden gefragt wird, dann ist der Käs doch schon gegessen. Oder wird bei der Meldung eines Schadens gefragt ob bereits vorher ein Schaden an genau dieser Stelle vorlag? (Ernstgemeinte Frage, hatte bisher noch keinen Kaskoschade ausser Glasbruch)
Punkt 3 trifft ja nur dann zu, wenn man selbst bereits den Schaden gemeldet hat. Oder woher soll der neue Besitzer wissen ob der Vorbesitzer einen Hagelschaden bei seiner Versicherung gemeldet hat?

maniac am 11 Jun 2013 07:33:44

jerek hat geschrieben:Das gilt aber doch nur wenn das Fahrzeig bei der gleichen Versicherung versichert ist, oder?
Oder woher soll Versicherung ABS wissen dass Versicherung XYZ schonmal einen Hagelschaden bezahlt hat?


Hier wäre ich ganz vorsichtig. Die Versicherungen verfügen über eine übergreifend vernetzte Datenbank. In dieser werden alle regulierten Schäden dokumentiert. Gab es also z.B. ein von der Versicherung XYZ regulierten Hagelschaden am Fahrzeug mit der Fahrgestellnummer 123 ,kann der Versicherer ABS, der das Fahrzeug danach versichert, diesen Schaden in der Datenbank finden. Kann also die fachgerechte Reparatur des Hagelschadens nicht nachgewiesen werden, wird dieser Schaden nicht ein zweites Mal reguliert.

Gast am 11 Jun 2013 09:00:56

spätestens in der Schadenanzeige zum "neuen" Schaden kommt die Frage nach:
"nicht reparierten Vorschäden" .... wenn ich von so einem Vorschaden keine Kenntnis habe, muss ich auch in keinem Forum nachfragen

die bereits gemachte Empfehlung schafft Klarheit : ...konkrete Anfrage an die Versicherung (schriftliche Angebotsanfrage)

Narbe am 11 Jun 2013 11:46:24

Ich habe unser Womo bei der Basler über ESV Schwenger mit genau so einem Hagelschaden versichert.
Wichtig dabei ist, wahrheitsgemäße Angaben machen. Ein 2. Hagelschaden wird nicht mehr bezahlt, (außer es haut mir das Alublech durch) ist mir aber auch egal, aber wenn du andere Schäden hast und unter einer zu niederen Brücke durchfährst, so ähnlich wie kürzlich der Doppeldecker-Reisebus, wird der Schaden bezahlt.

bernhardm am 12 Jun 2013 20:15:04

Beim Schadengutachten überprüft der Gutachter auch ob unreparierte Vorschäden da sind. Bei einem zweiten größeren Hagelschaden sieht er natürlich nicht, welche Dalle alt ist und welche neu, aber bei einem Loch durch einen Ast sieht er sehr wohl, dass das Dach schon einen Hagelschaden hat.

wolfherm am 12 Jun 2013 21:04:32

Und was macht der Gutachter, wenn er neben den Hagelschäden auch ein Loch von einem Ast verursacht sieht?

Laikaemma am 12 Jun 2013 22:56:47

Die erste frage müsste sein....ist der 1te hagelschaden überhaupt über der versicherung abgewickelt worden.
Keine ahnung wie alt dein Womo ist. Viele versichern autos ja auch nur haftpflicht und das ist bei womo auch möglich.

Wenn der hagelschaden abgewickelt wurde und auch bezahlt ist, ist ein vermerk im zentralrechner mit deiner womo fahrgestellnummer hinterlegt...

Beispiel.
Womo listenpreis laut gutachter 40.ooo €
Hagelschaden reparaturkosten laut Gutachten 10.000 €
Wert deines womo bei nicht repariertem schaden 30.000 €
Wird der Schaden repariert hättest du ein verlust von sagen wir ca -1000 € vom listenpreis.
Aber nur wenn es in einer fachwerkstatt mit belegen oder rechnung gemacht wurde.

So war meine erfahrung 2006 hagel in krefeld

bernhardm am 14 Jun 2013 07:47:28

wolfherm hat geschrieben:Und was macht der Gutachter, wenn er neben den Hagelschäden auch ein Loch von einem Ast verursacht sieht?

In das Gutachten schreiben, dass zwei Beschädigungen aus unterschiedlichen Schadenereignissen vorliegen.

Oder konkreter - holst Du ihn wegen des Loches (das Du über Deine Versicherung regulieren willst) wird er in's Gutachten schreiben, dass bereits ein unreparierter Vorschaden (Hagelschaden) besteht. Was die Versicherung draus macht, dürfte ziemelich vom Einzelfall abhängen. Während ein Hagelschaden oftmals nur ein optisches Problem ist, ist ein Loch im Dach auch ein Dichtigkeitsproblem das zwingend behoben werden muss. Die Versicherung muss im Prinzip die Kosten tragen die für eine fachgerechte Wiederherstellung des vorherigen Zustandes nötig sind. Nunja - ein Dach fachgerecht so reparieren, dass ein Hagelschaden vorhanden ist, ist schwierig und sinnlos.

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