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Wir hatten hier im letzten Jahr einen Thread, der leider geschlossen wurde :evil: Daher eröffne ich eben einen neuen Thread, weil ich denke, es könnte den Einen oder Anderen vielleicht doch interessieren: Im Hessischen Fernsehen wurde mitgeteilt, dass diese Straftaten-Serie offensichtlich aufgeklärt und der geständige Täter festgenommen wurde. Der Link funktioniert nicht, sorry. Beim HR Nachrichten aus Hessen findet man es. Martin War also ein Sportkletterer? :D Da dein Link (zumindest bei mir) nicht geht, liefere ich den nach: --> Link Toll, wenn man ihn tatsächlich gefasst hätte. Egal ob kriminell oder psychisch krank, der ist jetzt erst mal lange Zeit weg und das ist gut so. :ja: Hoffe das man die Steine Werfer auch alle fasst.Und sie zur Abschreckung eine Saftige Strafe bekommen.Nachdem hier auf der A1 Moseltal - Reinsfeld in letzter Zeit mehrfach Steine von Brücken geworfen wurden hab ich schon ein mulmiges Gefühl wenn ich unter einer Brücke durch Fahre .Sowas ist für mich versuchter Totschlag.Die müssen in den Knast und nicht ein paar Sozialstunden.Meine Meinung, andere sehen das bestimmt nicht so. Jürgen
Hoffentlich! Wenn er einen Arbeitsplatz und einen festen Wohnsitz hat und ein Gutachter ihm eine günstige Sozialprognose attestiert, dann erscheint mir das nicht so sicher. :?
Tja, so iss das in nem Kasperle-Justiz-Theater .... leider. Wenns nach mir ginge, dann .... mehr verrat ich nicht ... sonst mach ich mich vielleicht noch unbeliebt ... Ebenso die Steinewerfer ... solange mit dem Kopp gegen den Stein gekloppt, bis der Schaden behoben ist ... wenns denn nur Sachschaden war ... aber was iss mit Personenschaden? Täter gefasst und Geständnis hat er auch abgelegt. War wohl selber LKW Fahrer. Typen gibt.. :roll: Das Motiv würd mich mal interessieren ..... wird wohl dieser Tage kommen ... Die Anklage lautet auf fünfmal versuchter Mord. --> Link Manchmal scheinen Laienrichter mit ihrer Bewertung doch nicht ganz so daneben zu liegen wie manche denken ;D ABER ich wette dass da eine schwere Kindheit, eine gute Sozialprognose etc aus dem Hut gezaubert wird und am Ende hat man noch Mitleid mit dem Schützen...... :roll: Der 58-jährige Täter ist zu 10 1/2 Jahren (zehneinhalb!!!) Freiheitsstrafe wegen vierfachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verurteilt worden! --> Link Ein Bemerkenswertes Urteil, wie ich finde. Martin Was soll an.dem Urteil bemerkenswert sein? Liebe , Alf
Das habe ich mich beim Lesen des Links auch gedacht, jemand der Bereit ist vier Menschen zu töten sollte eigentlich gar nicht mehr auf freien Fuß kommen. Servus Ich finde das Urteil mehr als gerecht , fast schon zu milde..... Ich denke, dass das Urteil nur deswegen so "hart" (!!) ausgefallen ist, weil das Gericht einen großen Presserummel zu befürchten hatte, und sich somit dem "Druck der Öffentlichkeit" ausgesetzt sah. Ansonsten habe ich über viele Jahre hinweg immer wieder erlebt, dass Gerichte deutlich zu milde geurteilt haben, und sich gegen Kritik scharf verwahrt haben, weil die Richter nicht gerne zulassen, dass man über ihre Arbeit "richtet". Die schweben über den Dingen, und urteilen "im Namen des Volkes", zu dem sie keinen Kontakt mehr haben. Ein Aspekt aus der Urteilsbegründung "gefällt" mir besonders gut: Nämlich dass der Täter, obwohl er in der Presse gesehen haben muss, dass Menschen zu Schaden gekommen waren, seinen Feldzug weiter führte und erst aufhörte, als er erwischt worden ist. Und dann stellt sich der Verteidiger vor laufende Kameras und erzählt was von Einsicht seines Mandanten... Dieser Mann hat nichts eingesehen, und auch der Rechtsanwalt nicht, der jetzt wegen des angeblichen Verstosses gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen höhere Gerichte bemühen will. Das erinnert mich daran, dass das Land Hessen dazu verurteilt worden ist, an Magnus Gäfgen 3000 € Schmerzensgeld wegen der angeblichen Foltervorwürfe zu bezahlen. Auch hier haben Richter ihre "Nähe" zum Volk gut sichtbar zur Schau gestellt. Deswegen habe ich geschrieben, dass ich es bemerkenswert finde. Und auch hier wird das BKA, welches den Täter ermittelt hat, von den Schwarzkitteln seine Klatsche kriegen, und vielleicht kann der Täter noch was raus schlagen; wie auch Gäfgen :evil:
Der Täter hat ca. 700 Mal --> Link auf Fahrzeuge geschossen, der ist Krank und gehört unter Aufsicht, sein Rechtsanwalt vermutlich auch. Vario, vorsichtig. Ein Anwalt hat alles für seinen Mandanten zu versuchen. Lieber Bennykater, Du musst dringend deine Satzzeichen besser zählen. Es gibt keine Sprache welche mehr als ein Satzzeichen in direkter Folge braucht. 10 Jahre für mehrfachen versuchten Mord ist nicht übermässig hart. Das Urteil ist genau richtig bemessen. Liebe , Alf
Das mag so stimmen, aber wenn man die Anzahl der Fälle sieht dürfte das den meisten schwer fallen zu verstehen, wo bleibt da der gesunde Menschenverstand? Es geht hier nicht um den sogenannten gesunden Menschenverstand (was ist das überhaupt? Und in vielen Fällen möchte ich davor bewahrt werden) sondern um Rechtsmittel, die jedem Menschen zustehen. Egal, was wir von dem Menschen und seinem Verhalten halten. Stell dir mal vor, bei einem Verkehrsverstoss entscheiden wir, ob du dich dagegen wehren darfst......nicht auszudenken, wenn das Volk Recht sprechen würde...... ich finde es schon erstaunlich: Da meinen manche im Forum wegen eines Verwarnungsgeldes von € 20,00 alle Rechtsmittel bis zum EuGH bemühen zu müssen und in Fällen wie vorliegend, in denen es um eine Strafzumessung von 10 1/2 Jahren und der rechtlich nicht unproblematischen Frage geht, ob dem Täter überhaupt ein Tötungsvorsatz nachzuweisen ist, möchte man den Angeklagten möglichst aller Rechtsmittel berauben und für immer wegsperren- und wenn es geht, seinen Verteidiger gleich mit dazu, da dieser - was seine Pflicht als Verteidiger ist !- sich für die Interessen seines Mandanten einsetzt. Das verstehe ich nicht. Im übrigen hat die Verteidigung bereits Revision angekündigt. Die könnte spannend werden, da der BGH dann u.a. zu klären hätte, ob die Kennzeichenerfassung über Toll- Collect , die zur Ermittlung des Täters geführt hat, überhaupt im Rahmen der Ermittlungen verwertet werden durfte. Wenn ich das richtig jetzt gelesen habe, dann plädieren einige auf mehr Rücksichtnahme und Täterschutz. Ich dagegen bin froh, wenn solche Gefahren aus unserer Gesellschaft isoliert werden. Wenn jemand eine Waffe aus einem fahrenden Auto in die Welt richtet und abdrückt, hat er Tötungsvorsatz. Allenfalls ein ausgebildeter Scharfschütze kann eine solche Situation noch "beherschen???". Und dies mit Parkvergehen zu vergleichen, das ist gewagt. Soll er in der JVA leben, soll er dort arbeiten, essen, fernsehen und am Freizeitangebot teilnehmen. Aber bitte nie wieder die Gelegenheit bekommen, mit einem Lastkraftwagen über die Autobahn zu rollen und Frust aufzubauen. Einer von uns könnten dann in sein Fadenkreuz kommen. Und ich würde jeden einzelnen hier vermissen. Wenn einer betrunken Auto fährt hat er also auch eine Tötungsabsicht. Da sind die Urteile doch noch wesentlich milder. Und warum nur haben all die schlauen Leute bei der Berufswahl nicht aufgepasst und sind nicht Richter, Strafverteidiger oder auch Piloten Lokführer usw. geworden ?
Moin! Ich gehe mal stark davon aus, dass sich die Ermittlungsbehörden v o r Auswertung der Daten von Toll-Collect einen richterlichen Beschluss beschafft haben. Klausimaus an haballes. Das mit dem Vorsatz ist nicht ganz so einfach, wie Du glaubst. Beim sog. direkten Vorsatz muss der Täter das Wissen und Willen haben, um das beabsichtigte Ziel zu erreichen. Er muss also beim Angaben des Schusses also den Tod eines Menschen wollen. Nach der Einlassung des Angeklagten im vorliegenden Verfahren hatte er diese Absicht nicht. Beim sogenannten "dolus eventualis" oder dem bedingten Vorsatz muss der Täter beim Abgaben des Schusses zumindest damit rechnen, dass ein Mensch getötet werden könnte und dieses Ergebnis billigend in Kauf nehmen ( "ich will es zwar nicht, aber wenn es passiert, ist mir das auch recht"). Ob die Einlassung des Angeklagten für diese Art des Vorsatzes ausreichend war, ist nach dem Urteil des LG WÜ zwar anzunehmen; es bleibt jedoch offen, ob der BGH dies ähnlich sehen wird. Und nein haballes, keiner verharmlost. Und Gott sei Dank leben wir in einem Rechtsstaat, in dem eine Verurteilung ausschließlich nach den Regelungen des Gesetzes mit der Folge zu erfolgen hat, dass auch dem Straftäter Rechte zustehen. insbesondere auf ein faires Verfahren und eine Verurteilung, die auf Einhaltung der Regelungen des StGB und der StPO erfolgt und die auch von einem höheren Gericht auf ihre Richtigkeit geprüft werden kann. :daumen2: Da , Edgar bin ich bei Dir. "Kopfab" Parolen gehören in keinen Rechtsstaat. Und auch ein fairer Prozeß mit der unserer Kultur würdigen Unterbringung steht meiner Meinung nach jedem Straftäter zu. Wo ich mich mit schwertue, ist der in meinen Augen zu stark auf "Resozialisation" geprägte Strafvollzug. Hier stell ich einmal einfach die Meinung auf, daß gewisse Taten und Täter nicht zu resozialisieren sind. Und so, wie ein Schlachter nach dem ersten Rind seine Hemmschwelle für immer überwunden hat, sind für mich Täter, die bewußt eine Waffe in eine Gegend richten, wo sie damit rechnen müssen, ein unbeteiligtes Lebewesen zu treffen genauso in dieser Gruppe, wie Brandstifter und Triebtäter. Alle diese Gruppen sollen gerne weiter leben dürfen, sich aber in einem geschlossenen forensisch betreutem Umfeld bewegen. Einfach zu unserem Schutze. Wenn ich zum Beispiel an "Gladbeck" zurück denke und man der Presse Glauben schenken darf, wie Rösner sich heutigst äußert, dann wird mir vor der Freilassung Degowskis Angst und Bange. Und solche Nummern sind schon oft schiefgelaufen und haben Unbeteiligte geschadet. .....na ich sage mal ganz einfach: das Rechtsempfinden von getroffenen Betroffenen ist ein anderes. Die wollen verständlicherweise keine Nachsicht für einen überführten Täter und pfeifen auch auf die frühzeitig erstellten Sozialprognosen irgendwelcher Art. Es kommt einem wirklich so vor, als wären Täter-und Opferschutz gleichwertig, aber für den Täter mehr angewandt. :(
... das eben NICHT durch geschickte Schachzüge von Winkeladvokaten in seinem Ergebnis ad absurdum geführt werden kann :roll: . Fairness auf BEIDEN Seiten :!: Er war´s doch, oder gibt´s daran Zweifel ? Dann soll er auch die gerechte Strafe verbüßen .. und sich nicht evtl "wegen eines Verfahrensfehlers" nochmal rausstehlen wollen .. DAS verstehen viele nicht, mich eingeschlossen :!: Ist es wirklich so schwer zu verstehen, dass eine gelungene Resozialisierung die beste Möglichkeit ist, weitere Opfer zu verhindern? Ich verstehe nicht, wieso immer wieder geäußert wird, der Täterschutz stünde höher als der Opferschutz. Wer das so formuliert, sollte vielleicht seinen Begriff des Opferschutzes überdenken.Was ist denn mit dem Begriff Opferschutz überhaupt gemeint? Was da hervorlugt, ist doch nichts anders als eine zu starke Gewichtung des Rachegedankens. Und damit ich richtig verstanden werde: Was mir nicht gefällt, sind die in letzter Zeit immer mehr sich häufenden Fälle von "Kuhhandel" zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung. An dieser Stelle wird doch das Schuldprinzip ausgehebelt. Da verspricht der Verteidiger dem Staatsanwalt, dass sein Mandant ein wenig geständig sein könne, wenn das Strafmaß herabgesetzt würde - und der Staatsanwalt lässt sich darauf ein. Und wieso ist die Staatsanwaltschaft so bemüht, auf Biegen und Brechen Verfahren zu beschleunigen? Bestimmt nicht, weil sie notorisch überbesetzt ist. Dies widerspricht meinem Rechtsempfinden. Und noch etwas: Wie soll denn polizeilicher Opferschutz gewährleistet werden, wenn völlig verfehlte Polizeireformen unter der Überschrift "Es muss gespart werden" nur dazu führen, dass es zu Veränderungen der Verwaltung kommt, die Anzahl der Kollegen auf der Straße aber immer weiter sinkt?
Opferschutz ist ein blödes Wort, denn das Opfer ist ja bereits ein Opfer und kann rückwirkend nicht mehr geschützt werden. Es geht um die schwer zu widerlegende Behauptung, der Täter würde nach der Tat nach allen Regeln der Kunst psychologisch oder sonst wie betreut und betütelt und das meist traumatisierte Opfer wird in dieser Hinsicht allein gelassen. Einen Opferschutz in dem Sinne des Wortes, dass jeder davor geschützt wird, Opfer zu werden, ist unrealistisch.
Ottomar, das ist mir zu negativ ausgedrückt. Sühne hört sich doch gleich ganz anders an! :wink: ....ottomar, ich weiss ja nicht was du schon so alles erlebt hast, aber zwischen Theorie und Praxis besteht ein gewaltiger Unterschied. Und nur immer das Gute in jedem und allem zu sehen ist zwar scheinbar deine Einstellung, wird aber nicht von jedem geteilt. Auch wenn du in deinem ersten Satz Andersempfindenden Verständnisschwierigkeiten unterstellst. Betroffene sehen es anders. Warst du schon ein Betroffener? Ich glaube, dann hätte sich deine Meinung auch geändert. Ich habe in meinem Berufsleben leider nur die benachteiligte Opferseite im Nachteil gesehen, aber auch gesehen wie die Täterseite behandelt wird und auf ihre Rechte besteht und auch bekommt. Leben nehmen, schwerste Verletzungen beibringen, Verführen, Vergewaltigen, oder sonstige Gewalt entweder aus Machtgelüsten oder anderen abartigen Gedanken den Opfern Leid zufügen wird per Gesetz in Auslegung bearbeitet und der/den Tätern werden oftmals günstige Sozialprognosen ausgestellt und dann wird"versucht" zu resozialisieren. Das ging schon oft in die Hose. Die Opfer bleiben ihr Leben lang auf der Strecke. Es ist so einfach sich hinzustellen und zu behaupten, die Resozialisierung funktioniert. Sie funktioniert eben nur in Einzelfällen. Wenn du jetzt behauptest, das durch diese Einzelnen zu weniger Opfer kommen würde, sage ich ja, aber was ist mit den anderen bei dieser großen Lüge! Hallo Wolfgang, das Vorliegen eines Verfahrensfehlers bedeutet aber, dass das Verfahren nicht fair war. Wenn ein Verteidiger diesen Verfahrensfehler aufdeckt, dann mag das Ergebnis am Ende aus der Sicht des Bürgers "unfair und ungerecht" sein. Für den Rechtsstaat wäre es aber fatal, Verfahrensfehler nicht zu ahnden, selbst wenn im Extremfall ein Mörder freigesprochen werden müsste.
und da werden die Nichtjuristen wohl schwer Verständnis für finden! Stimme Dir zu, Thomas. Kann Dir allerdings versichern, dass auch der Jurist darüber nicht unbedingt glücklich ist, das Ergebnis als Organ der Rechtspflege aber akzeptieren muss. Hmmm ... wenn alle Beteligten darüber "unglücklich" sind ... warum ändert man dann das nicht :?: Jedenfalls für solche Fälle, wo die Realität aufgrund von Verfahren untergebügelt wird ... Gibt´s da keine Prioritäten-Ideen dazu : Verfahren muß sich unterordnen ... :nixweiss: ....und noch dazu: es ist müßig den Begriff "Opferschutz" aufzudröseln. Es weiss jeder was damit gemeint ist. Haarspalterei ist da für mich die harmlose Bezeichnung, kenne noch ne andere, die ist aber unfein!
Edgar, wem ist dann noch damit gedient? Der Jurist ist nicht damit einverstanden und "im Namen des Volkes" ist es auch nicht. Hallo Maddin, da haben wir wieder die Problematik schriftlicher Kommunikation ...
Das ist jedermanns Recht.
Ich sehe die Problematik bei denen, die, aber das habe ich schon ausgeführt, zu sehr nur eine Seite der Strafjustiz sehen. Sie hat aber mindestens drei. Natürlich spreche ich keinem Betroffenen seine Gefühle ab, fordere aber die zum Nachdenken über ihre Begrifflichkeiten auf, die reflexhaft - und vor allen Dingen, ohne betroffen zu sein - sofort nach schärfsten Strafen rufen, gar rechtsstaatliche Prinzipien außer Kraft gesetzt sehen wollen. Lies doch bitte die bereits bis jetzt in diesem Thread angeschlagenen (Unter)töne nach.
Was ist daran verkehrt, dass die Täterseite ihr Recht bekommt?
Aus eben diesen Gründen schrieb ich von "gelungener" Resozialisierung. Warum schreibst Du versucht in Anführungszeichen? Wenn Du damit andeuten willst, dass die Bemühungen häufig scheitern, so muss ich Dir zustimmen, die Frage ist nur, warum dies so ist. Kannst Du Dir vorstellen, dass aus den Einzelfällen gelungener Resozialisierung auch eine Vielzahl gemacht werden könnte? Und wäre das nicht eine tolle Sache, wenn man (fast) keine hochgefährlichen Verbrecher mehr in die Freiheit entlassen würde, sondern Menschen, die den Weg in unsere Gesellschaft gefunden haben? Aber warum misslingt viel zu oft die Resozialisierung in der Haft? Pro Jahr werden in der Bundesrepublik ca. 80 000 Menschen aus der Haft entlassen. Und dann? Es gibt einen verhängnisvollen Fehler in der Gesamtkonstruktion. Nach wie vor wird bei ca. 70% der Haftentlassenen davon ausgegangen, dass mit Haftende die Bemühungen um den Entlassenen ein Ende finden können. Gerade das ist aber grundfalsch. Aus Geldmangel wird darauf verzichtet, den Entlassenen gerade während der ersten sechs Monate weiterhin zu begleiten. Und in just diese Zeit fällt die höchste Quote an erneuter Delinquenz. Rund 90% der Mittel für Resozialisierung werden schon im Gefängnis verbraucht, für die "zweite Halbzeit" bleibt dann der spärliche Rest.
Das ist leider so. Hier sind riesige Aufgaben, vor denen sich die (politisch) Verantwortlichen bis heute weitgehend drücken. Es ist halt einfacher und kostengünstiger, auf private Initiativen zu verweisen. Dass bei uns Opfer von Straftaten auf den Weißen Ring, die Deutsche Opferhilfe und andere private Organisationen angewiesen sind, ist nach meiner Meinung eine ausgemachte Schande. Nur, bitte, spiele nicht Resozialisierung und Opferhilfe gegeneinander aus. Beides ist für den einzelnen Büger und für die ganze Gesellschaft wichtig. Hallo ottomar, :) natürlich ist es dein Recht, so zu denken wie du es willst. Aber du unterstellst Einseitigkeit und schreibst selbst so. Dein letzter kleiner Absatz würdigt erst die Opfer. Um nicht wieder Streitigkeiten hervor zu rufen, werde ich das Wort nicht benutzen was mir in diesem Sinne, aber auch bitte nur in diesem Sinne einfällt. Es gibt halt von Grund auf gute Menschen, die es verstehen diese Menschen, die am Abgrund der Gesellschaft ihr Geschäft betreiben, die deren Taten bis zur Harmlosigkeit herunterbrechen, weil es ja sein könnte.... Du denkst anders als ich....bei mir ist es die langjährige Erfahrung und das Leid der Betroffenen gewesen, die mich als Realist und nicht als, es könnte aber bei bestimmten Vorrausetzungen..... denken läßt. Die Wahrheit ist meist eine andere. Ich mußte auch oft die Täterseite humanitär abhandeln. Ich will keine biblische Anwendung der Sühne, aber eine volle Sühne wie es das Gesetz vorsieht und nicht Abstufungen der Schuldfähigkeiten, oder Einsprüche dagegen. Vorzeitige Entlassung, ist ein Tritt in den ? der Opfer, sollten sie leben! Erwiesen ist erwiesen! Schuldeingeständnis ist Schuldeingeständnis und darf nicht durch gezeigte Reue das Strafmaß mildern. Ich kann dir auch was vorheulen. Die Opfer und deren Familien haben rein gar nix davon. Im Falle dieses LKW-Schützen sind es bewußte Taten gewesen und er hat billigend in Kauf genommen jemanden zu verletzen. Das dabei auch der Tod, oder Lenkunfähigkeit eines seiner Opfer dabei rauskommen könnte, hat er gewußt. Jeder der schießt, weiss dass er oft nicht das trifft was er anvisiert, ein sich bewegendes Objekt schon gar nicht. Dabei wären dann noch andere betroffen gewesen. Und Schwachsinnigkeit wurde ihm meines wissens nicht amtlich bescheinigt. Habe jedenfalls nix drüber gelesen. Jetzt Mitleid mit dem Täter zu haben, geht mir gegen den Strich. Genauso wenig wie ich deinen Charakter und deine Einstellung ändern kann, kann man das bei anderen, darf man Gewalttätern mit Nächstenliebe Verständnis entgegen bringen. .....Und in Gänsefüßchen setzte ich was um es hervor zu heben. Maddin, Du redest leider konsequent an mir vorbei. Also nochmals: Ich bin für gerechte, harte Strafen. Ich bin gegen eine Aufweichung des Strafmaßes durch das Bezeugen von Reue. Ich bin gegen einen Kuhhandel zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Ich bin dagegen, Straftaten zu verharmlosen. Ich bin dafür, dass Haftstrafen auch Strafe sein sollen. Ich bin dafür, dass der präventive Aspekt der Resozialisierung stärker betont wird, und zwar durch Ausweitung der Resozialisierung über die Haftentlassung hinaus. Ich bin dafür, die personelle Ausstattung bei Polizei und Strafvollzug den wirklichen Bedürfnissen anzupassen. Ich bin dafür, dass Opfer von Straftaten sachgemäße und nachhaltige Hilfe erfahren. Ich bin dafür, dass diese Hilfe, sollte sie nicht oder nur zum Teil vom Täter finanziert werden, von staatlichen Stellen übernommen wird. Ich bin dafür, dass bei geeigneten Täterprofilen der Täter-Opfer-Ausgleich stärker berücksichtigt wird, ohne dass dabei das Opfer zum zweiten Mal zum Opfer wird oder eine zweite Traumatisierung stattfindet. Und nun, Maddin, sage mir bitte, was an meinen Gedanken falsch ist. Ok, dann entschuldige, hatte dich falsch gelesen! Jetzt sind wir beisammen! Wäre ja auch noch schöner gewesen ... Und nun wieder zurück zu diesem unsäglichen LKW-Schützen. Ich für meinen Teil habe ja schon gewisse Zweifel an der geistigen Gesundheit und sittlichen Reife eines Menschen, der Derartiges anstellt. Einen, sagen wir mal, Bankräuber kann ich verstehen, aber so etwas ... Das kommt mir alles sehr, sehr seltsam vor. Gerade auch die Begründung des Täters, warum er auf Autotransporter schoss.
Könnte Strafmildernd sein! :eek: :mrgreen: |
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