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Hallo zusammen, als ich wegen einer Undichtigkeit im Alkoven meines Laikas, die erstmalig kurz nach Kauf des Fahrzeugs auf der ersten Reise auftrat, zum vierten Mal zum Händler in Enger bei Herford/Westfalen musste (einfacher Weg ca. 500km), fragte ich diesen, wie es denn mit einer Fahrtkostenbeteiligung seinerseits aussähe. Da es nun das vierte Mal sei, dass ich wegen desselben Schadens zu ihm musste, wäre ein Entgegenkommen seinerseits doch wünschenswert. Er meinte, wir sollten darüber reden, wenn ich das Fahrzeug bringen würde. Als ich dann das Womo Ende Januar zu ihm brachte, sagte er, wir sollten später darüber reden, er wolle erstmal die Reparatur durchführen. Bevor ich das Womo abholte, habe ich ihn mehrmals daran erinnert. Als ich nach (endlich erfolgreicher) Reparatur Mitte März das Fahrzeug abholte, meinte er, er habe noch keine Aufstellung gemacht, hat sich nochmal meinen Wohnort :confused: und meine Entfernungsangaben notiert, und er würde sich bei mir melden. Als er sich dann eine Woche später noch nicht gemeldet hatte, habe ich ihn angerufen, er vertröstete mich, er sei noch nicht dazu gekommen, aber am nächsten Wochenende würde er eine Zusammenstellung anfertigen. Und so habe ich Woche für Woche gewartet und bei ihm angerufen und wurde fast drei Monate lang vertröstet. Anfang Juni rief ich ihn dann an und sagte ihm, ich würde ihm eine Aufstellung über meine entstandenen Mehrkosten (Sprit und Bahnfahrkarten (Sparpreis)) erstellen über die wir dann reden sollten. Ein Ansatz eines bei Wohnmobilen üblichen KM-Betrages von 0,60 € hätte zum Mehrfachen des von mir berechneten Betrags geführt. Ich mailte ihm diese Aufstellung Samstags zu. Da ich in der darauffolgenden Woche Mitte Juni eh beruflich in der Nähe des Händlers unterwegs war, habe ich ihn eines Morgens angerufen und gefragt, ob er sich meine Aufstellung angesehen hätte. Er sagte mal wieder, er sei noch nicht dazu gekommen. Ich meinte, dass wir dann halt später darüber reden sollten. Er bejahte, und ich machte mich auf den kurzen Weg zu ihm. Wohlgemerkt habe ich ihm nichts davon gesagt, dass ich vorhatte, zu ihm zu fahren, da ich mich nicht schon am Telefon abwimmeln lassen wollte. Er war sehr erstaunt, mich wenig später auf seinem Hof zu erblicken. Er meinte, er habe jetzt keine Zeit, da er weg müsse. Ich hätte ihm vorher am Telefon sagen sollen, dass ich vorbei komme. Ich bot ihm an, nachmittags wieder zu kommen, was er verneinte. Er habe keine Zeit. Ich bot ihm an, Ende der Woche auf meiner Rückreise nochmal vorbei zu kommen. – Ebenfalls NEIN! Als ich ihn fragte, wann er denn endlich ein paar Minuten Zeit hätte, mit mir zu reden, meinte er nur, das würde er entscheiden. Dann fragte ich, ob ich besser zu einem Anwalt gehen solle. Er erwiderte schon wütend: „ Ja dann gehen Sie halt zu ihrem Anwalt!“ Ich entgegnete, wenn ich jetzt hier ohne Ergebnis rausginge, könne er am nächsten Tag seinen Namen im Internet lesen, weil ich dort die Geschichte erzählen würde. Da schrie er, ich hätte ihm gedroht! Ich hätte ihm vor Zeugen gedroht. Wenn er seinen Namen hier lesen würde, dann würde er zum Anwalt gehen. Ich hätte jetzt die rote Linie überschritten! Zwei weitere telefonische Versuche, wo ich ihn in aller Ruhe fragte, ob wir nicht vernünftig über die Sache reden könnten, wurden von ihm nur mit „Sie brauchen mich nicht mehr anzurufen“ und dem Auflegen des Hörers beantwortet. Eine weitere Mail, in der ich ihn bat, einzulenken, blieb unbeantwortet. Er hat scheinbar zu viel Arbeit um sich 10 Minuten Zeit für ein Gespräch mit mir zu nehmen!!! :frown: Es ist mir durchaus bewusst, dass ich das Geld ohne Anwalt wohl abschreiben kann. Mit einem Zeichen des Entgegenkommens in Höhe eines Bruchteils der gesamten Kosten von Seiten des Händlers wäre ich durchaus zufrieden gewesen. Schließlich hat er mir ja ein Fahrzeug verkauft, bei dem bei der ersten Urlaubsreise (und später noch drei Mal) das Wasser im Alkoven stand... :ertrink: Aber es wurmt mich (auch nach meinem mehrwöchigen Urlaub) immer noch maßlos, dass ich mich viereinhalb Monate von diesem Händler so hinhalten ließ. Dass ich meine Erfahrung hier niederschreibe, dient ausschließlich der Vermeidung eines Magengeschwürs. :explodieren:
Herzliches Beileid, dass mit dem Magengeschwür verstehe ich. :( Alex, ich kann Deinen Unmut sehr gut verstehen und bewundere Deine Geduld. Ob ich solange ruhig geblieben wäre? Ich kann es wirklich nicht sagen. Magengeschwür ist keine Alternative. Gut, dass Du Deinen Frust niedergeschrieben hast! Ich wünsche Dir, dass die Angelegenheit zu Deiner Zufriedenheit geklärt werden kann. Wahrscheinlich musst Du tatsächlich einen Anwalt bemühen. Vielleicht langt da ja schon ein Schreiben!
mit solch einer aussage stellst du dich noch eine stufe unter den händler - billig einfach nur billig ... Ahhh ... ist das die Firma mit den drei Buchstaben in Enger-Fünfhausen? Wer's wissen will, geht auf Google-Suche...passt .... Also, um dem Magengeschwür zu umgehen, kannste die Sache abschreiben. Du brauchst aber nur -1- Pille, und der Vertragsanwalt Deiner Rechtsschutzversicherung treibt ein wenig Kohle ein ..... wetten? Zumindest ein Gespräch (Aussicht auf Erfolg) würde sich lohnen .....
NEIN, sehe ich gar nicht so .... er WILL doch bekannt werden ..... ich bin ein geduldiger Mensch und ich hatte auch Problem mit einem gebraucht gekauften Fahrzeug. Der Händler war aber bei mir Kulant. Soweit ich weis MUSS der Händler sogar die Fahrtkosten bei einem Garantiefall ersetzen. Du hast viel zu lange gewartet, Frist setzen , Nachfrist setzen und Rechtsanwalt überreichen fertisch Wenns dir ums Prinzip/Geld geht und du eine Rechtschutz hast, dann ab zum Anwalt. Sonst neuen Händler suchen und einen Cola/Whisky trinken, einmal laut ?l... schreien. Vergessen. Hatte auch schon ähnliches und habe mich für Cola/Whisky entschieden.
Ganz und gar nicht billig, sondern überfällig. Wer einen seinen kunden dermaßen verarscht, vor dem müssen die anderen gewarnt werden. Punkt-aus-schluss!! Da es ja ein klare Rechtslage ist und schon div. Gerichte entschieden haben, dass der Händler für Nachbesserungen während der Gewährleistung die Fahrtkosten erstatten muss, würde ich nicht mehr zaudern sondern die Sache einen Anwalt übergeben. Egal ob mit oder ohne Rechtsschutz, die Kosten trägt letztlich bei der klaren Sachlage eh der Händler. Du hast ja wirklich Viieeeel Geduld bewiesen und ihm alle Möglichkeiten gelassen. P.S.: 4 Nachbesserungen bei gleichen Schaden hättest du auch nicht hinnehmen müssen. :eek: Hier hat ein Forumsmitglied zu dem Thema etwas geschrieben: --> Link Ansonsten: Ab zum Anwalt ! Solche Händler, die gibt es in jeder Branche, verstehen nur die Sprache der Anwälte.
Was wäre denn, nach Deiner harschen Kritik, Dein konstruktiver Vorschlag, wie der Beitragsstarter zu einer fairen Behandlung kommt? Ich bin eigentlich ganz froh, wenn so ein Beitrag kommt, von einem Forumsmitglied, der schon länger schreibt (im Gegensatz zu neuen Forumsmitliedern mit Beitragszähler = 1) und auch ausführlich, plausibel und glaubwürdig die Situation aus seiner Sicht schildert. Schließlich gehe ich auch bundesweit auf Suche nach dem für mich am besten geeigneten WoMo.
Mir ging es in erster Linie nicht um's Geld. Der Händler kann ja auch nix dafür, dass ich so weit weg wohne. Meine Aufstellung, die ich ihm als Diskussionsgrundlage zuschickte, waren reine Spritkosten mit ca 17 ct/km sowie Fahrkarten etc. und betrug ca. ein Drittel von dem, was man in der Regel ansetzt. Und da hätte ich auch noch mit mir reden lassen. Mich ärgert vor allem, dass ich viereinhalb Monate hingehalten und für blöd verkauft wurde!!! Und selbst als ich vor ihm stand, gab er vor, keine Zeit zu haben, um über die Sache zu reden. Das wäre in wenigen Minuten gegessen gewesen. Ebenso ärgere ich mich über mich selbst, dass ich so lange (auch hier im Forum) stillgehalten habe!!! Aber jetzt geht die Sache ihren Weg! at alexg: Kannst ja versuchen, ein paar Euronen herauszuschlagen, wenn Du diese weltbewegende Geschichte RTL, dem Goldenen Blatt oder sonstigen Sorayablättern anbietest. Wenn Du (un)geschickterweise etwas 500km entfernt kaufst, rate mal: Wie weit wären dann automatisch Erfüllungsort und Gerichtsstand entfernt...? :idea: Viel Erfolg. Ich bewundere dich für deinen Langmut und deine Kompromissvorschläge, die leider nicht angenommen wurden. Hallo Alex, die Hinhaltetaktik Deines Händlers zeigt klar, dass dieser nicht gewillt ist, (aus seiner Tasche) Deine Unkosten zu erstatten. Deshalb würde ich mir mal die "Reparatur" deines Wasserschadens sehr genau ansehen. Würde mich nicht wundern, wenn hier eine "Low-Cost"- Reparatur durchgeführt worden ist. Gerade so gut, dass es ein Jahr hält, aber mit minimalstem Kostenaufwand. Ansonsten ist die Seite, auf die Peter (per Link) verweist genau die Richtige für Dich. Vermutlich sogar der Ersteller. Viel Erfolg wünsche ich dir auch! Du bist ein netter, sehr geduldiger Mensch der so was nicht verdient hat. Gordan :hallo:
Du kannst den Namen des Händlers inkl. Anschrift ohne Weiteres hier veröffentlichen, wer sich so verhält, muß sich nicht wundern, wenn ein solches Verhalten dann auch thematisiert wird - und so lange Dein Bericht den Tatsachen entspricht, hast Du rechtlich nichts zu befürchten.
:daumen2: :daumen2: :daumen2: :sky: Das veröffentlichen des Namens eines Händlers hier im Forum soll auch schon öfter zu einer beschleunigten Einigung der Parteien zu Gunsten der WOMO Eigner geführt haben, leider finde ich die Threads nicht mehr :D :D :D
Danke an Alle für den Zuspruch!!! Ich muss auch zugeben, dass mir die Sache mit dem nassen Alkoven sehr peinlich war. Da glaubt man, dass man im Laufe der Jahre Ahnung von der Marterie bekommen hat, sucht monatelang (oder eigentlich immer) nach dem geeigneten (fast perfekten) Fahrzeug, kauft dann nach drei Hymern einen Laika, und der ist beim ersten Urlaub undicht. Da versteht man dann die (Womo)-Welt nicht mehr. Und beim zweiten und dritten Wassereintritt in der selben Ecke verzweifelt man fast. Um die Marke in Schutz zu nehmen und die Ursache zu erklären: Wie sich erst viele Monate später (bei der vierten Reparatur) rausstellte, war die Markise vorne falsch verschraubt und mangelhaft abgedichtet, was sich bei Regen durch Volllaufen des Alkovens jedoch nur bemerkbar machte, wenn das Fahrzeug bergab und rechtslastig stand. Und bei mir in der Einfahrt steht es immer bergauf und linkslastig. :roll: Nach der dritten Reparatur habe ich das Womo umgekehrt stark abschüssig in die Einfahrt gestellt und konnte beim ersten Regen zusehen, wie nach wenigen Minuten das Wasser zu fließen begann. Ein Trost nach all dem Ärger mit dem nassen Alkoven: Nachdem der Alkoven bei den ersten drei Reparaturen rechts und links zusätzlich abgedichtet wurde, kann man davon ausgehen, dass das Womo im vorderen Bereich die nächsten 15 Jahre dicht bleiben dürfte. Ansonsten ist das Womo trocken. Ich messe regelmäßig durch... Dennoch hat es nach der letzten Reparatur einige Zeit gedauert, wieder Vertrauen in- und Freude an dem Womo zu bekommen...
Da bin ich voll bei Dir. :ja:
Da bin ich voll bei Dir. :ja:
Hi JoS, Moderation:Teil des Postings wegen Verstoß gegen die AGB entfernt ätt alexg: Ärger' dich nicht, ärger den Verursacher deiner Magenverstimmung. Wer meint, so mit einem Geschäftspartner umgehen zu können, hat die volle Schärfe des Forums verdient. :!: Beauftrage einen Anwalt, halt dich jetzt komplett raus aus der Geschichte und freu dich anschliessend über deutlich mehr Geld als Du ursprünglich wolltest. Viel Spaß, Volker :wink:
Auch ohne Rechtsschutz kannst du einen Anwalt nehmen. Der Anwalt wird bei unklarer Rechtslage bei dir in Vorkasse gehen, vielleicht aber auch nicht, je nachdem. Und wenn der Händler zahlt, zahlt der Händler auch noch die Kosten vom Anwalt, ist ja klar. Sofort zum Anwalt, diese Art von Händler wollen es nicht anders und haben es auch nicht andres verdient. Zu viele ziehen zu oft "den Schwanz ein", mich eingeschlossen. :( Ciao Didier
Moderation:nächster Edit [quote Um die Marke in Schutz zu nehmen und die Ursache zu erklären: Wie sich erst viele Monate später (bei der vierten Reparatur) rausstellte, war die Markise vorne falsch verschraubt und mangelhaft abgedichtet, was sich bei Regen durch Volllaufen des Alkovens jedoch nur bemerkbar machte, wenn das Fahrzeug bergab und rechtslastig stand. [/quote] Hat der Händler die Markise nachträglich montiert, ist er in der Pflicht, sowieso. War diese ab Werk montiert, würde ich mal bei Laika Deutschland anklopfen (Hymer Gruppe). Auch das Verhalten des Händlers sollte Laika wissen. Nur so können die guten von den schlechten unterschieden werden. , Ralf
Hallo Ralf, das Womo war bei Kauf bereits 8 Jahre alt und die Markise war schon vorher dran. Wer die angebaut hat (der ursprüngliche Händler???) und wann, ist ohne weiteres nicht festzustellen.
:roll: Ja, bei Gebrauchtwagen 12 Monate. Iss doch logisch. Bon Voyage Ich würde mal das Kleingedruckte genau lesen. In der Regel ist der Firmensitz des Lieferanten der Erfüllungsort für solche Leistungen. Der Verkäufer kann ja nichts dafür, wenn sein Käufer so weit weg wohnt. --> Link Der Hersteller meines Womos ist auch 1000 km von mir weg, der zahlt mir auch nichts, wenn ich da hin muss (muss ich zum Glück auch nicht! :wink: )
So sehe ich das auch. Allerdings gibt es auch Händler die trotzdem eine Bahnfahrkarte/Gutschwein ect. springen lassen, wenn es tatsächlich zu häufigeren Reparaturen kommt. Ich habe aber auch lernen müssen, dass ich mit meinem Händler/Verkäufer ein Goldstück in der Branche erwischt habe :wink: Nachdem ich auch unser WOMO 700 Km von unserem Wohnort entfernt gekauft habe, war der Händler bis heute äußerst kulant und hat uns die 2 notwendig gewordenen Fahrten zu ihm während der Garantiezeit mit 50 Cent pro gefahrenen Kilometer ersetzt. Und auch das Werk in Sassenberg hat mir, wenn auch mit Nachdruck des Händlers und meiner Wenigkeit, 2 Fahrten entsprechend ersetzt. So bin ich damals in den ersten 2 Jahren nach dem Neukauf schon 3000 Km allein für Werkstattaufenthalte gefahren. :eek: Mit dem Kilometergeld haben wir jeweils dort oben ein paar erholsame Urlaubstage verbracht. :lol: Die zeit, die dafür notwendig war hatte ich, denn ich war schon in p. ATZ. Das mag für Berufstätige ganz anders aussehen. :eek: So gehts halt auch, wenn der Händler Stil und Format hat und will, das der Kunde wiederkommt bzw. seinen Betrieb weiter empfiehlt, was ich auch hier gerne des öfteren gemacht habe.
Das wäre eine freiwillige Leistung, zu der der Händler m.E. nicht verpflichtet ist. Das hängt sicher auch vom Geschäft ab, wenn man einen Neuen für 100k€ gekauft hat, ist das sicher anders als bei einem 8jährigen Gebrauchten. Übrigens, das "Gutschwein" war gut! :D
Hallo Thomas, mit dem Zitieren von Urteilen ist es immer recht schwierig. Oft sind ganz spezielle Vorfälle beurteilt die nicht immer übertragbar sind. Über deinen Link habe ich nur Urteile gefunden bei denen der Käufer die Mitwirkungpflicht verletzt hat. Im 2. Urteil steht dann übrigens im Nachsatz folgendes: Der ZDK kommt zu dem Fazit: Sofern Erfüllungsort der Nacherfüllung der Firmensitz des Verkäufers ist, muss der Käufer, der einen Mangel an seinem Fahrzeug rügen möchte, dieses zunächst auf eigene Kosten zu Überprüfungszwecken zu dem Händler bringen, der ihm das Fahrzeug verkauft hat. Der Händler ist weder dazu verpflichtet, das Fahrzeug abzuholen noch eine Bestätigung der Übernahme der Transportkosten zu erteilen. Erst wenn sich nach der Überprüfung herausstellt, dass ein Mangel vorliegt, muss der Händler dem Käufer die angefallenen Transportkosten erstatten und das ist genau das was ich auch meinte: Wenn ich einen Garantiefall habe muss der Händler mir die Fahrtkosten ersetzen. Dein Argument: Was kann der Händler dafür wenn der Kunde 1000 km entfernt wohnt antworte ich mit einer Gegenfrage: Warum soll der Kunde bestraft werden wenn der Händler sein Versprechen nicht einhält. Der Kaufvertrag wird über eine Ware abgeschlossen die in Ordnung sein muss. Wenn die Ware dann Mängel aufweist hat doch erstmal der Verkäufer seine Hausaufgaben nicht gemacht. Wir können jetzt natürlich eine unsägliche Diskussion darüber anfangen das es Mängel gibt die er vorher nicht sehen kann. Am Ende hat aber der Verkäufer mein Geld und ich eine Ware die nicht dem entspricht was wir im Kaufvertrag vereinbart haben. Ralf Hallo Ralf, ja, ich weiss, mein Link war nicht optimal. Ich bin der Meinung, dass wir uns hier in einer Grauzone bewegen. Was ist, wenn der Käufer mit der Kiste nach Australien umzieht, muss der Verkäufer da auch die Kosten übernehmen? Wo ist die Grenze? Ohne genaue Kenntnis des Kleingedruckten wäre ich hier sehr vorsichtig mit Schuldzuweisungen. Vielleicht hat ja der Händler, um die Gewährleistung zu umgehen, das Womo auch als "Exportfahrzeug" deklariert? :wink: Habe übrigens gerade gelesen, dass es nicht mehr "Erfüllungsort", sondern "Leistungsort" heisst. Hallo nochmal, ich wollte keine erneute Diskussion über den rechtlichen Anspruch von Fahrtkostenerstattung im Rahmen von Gewährleistungsreparaturen entfachen. Über die Höhe eines Anspruchs entscheiden dann andere Instanzen. Ich habe nur dargestellt, wie ich von diesem Händler viereinhalb Monate mit der Zusage, er würde mit mir darüber reden bzw. mir eine Aufstellung oder ein Angebot zuschicken, von Woche zu Woche hingehalten wurde. Ich wollte nur aufzeigen, wie ich dort als (gutmütiger und sehr kompromissbereiter) Kunde behandelt wurde.
Hallo Thomas, er kann es deklarieren wie er möchte, aber wenn er innerhalb von D an einen privaten Kunden verkauft, kann er die Sachmängelhaftung nicht ausschließen. Er kann sie von den vorgesehenen 24 Monaten Dauer auf 12 Monate im Kaufvertrag verkürzen - das war's dann auch. Das Thema "Wegzug des Käufers nach Vertragsabschluß / Übernahme des Vertragsgegenstandes" könnte dahingehend beurteilt werden, daß eine hierdurch entstehende Erhöhung der Wegekosten zu Lasten des Käufers geht...........das ist aber nur meine Vermutung. Volker :wink: Hallo Volker, der TE hat seinen Wohnsitz in F, also doch Exportfahrzeug? :wink: Grundsätzlich ist die Taktik des Händlers natürlich jämmerlich. Die Tatsache, dass er an den Reisekosten nichts bezahlen will, hätte er auf Anfrage klipp und klar kommunizieren müssen.
Das geht wohl nur bei Gebrauchtsachen. Dieter
Tchja wenn du ihm Fristen gesetzt hättest wäre die Sache sicherlich erledigt gewesen. Ich bin auch ein gutmütiger Mensch, aber irgendwann ist Schluss mit Lustig :!:
Hallo Dieter, hättest besser mal den Thread durchgelesen: Das Wohnmobil war bei Kauf 8 Jahre alt.........wohl kaum noch als neu zu bezeichnen, oder? Volker :wink:
... weshalb wohl viele Fahrzeuge mit Tageszulassung verkauft werden(?).
Für ein Fahrzeug mit Tageszulassung gilt die gesetzliche Gewährleistung für Neufahrzeuge :!: :mrgreen:
Um die Zulassungszahlen in der KBA-Statistik zu pushen, Volker :wink: |
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