a.miertsch am 21 Aug 2013 08:55:33 Hallo, Wer kann korrekte Aussage zur Rechtmässigkeit machen. Folgender Fall: Ein Fahrzeug wird in der Werkstatt zur Reparatur angemeldet, mit Fahrzeugschein und dem Hinweis, sich den Schaden anzusehen, was für unnötig erachtet wurde. Daraufhin wird ein Festpreis vereinbart, der auf dem Auftrag unter der Preisauflistung vom Auftragnehmer handschriftlich als" Festpreis"und mit seiner Unterschriftversehen wurde. Es handelt sich um einen PKW eines mir nahestehenden Verwandten. Ich kenne also das Auto und den Mangel und da der Junge nicht gerade auf Rosen gebettet ist, gab ich ihm den Hinweis mit dem Festpreis, was ja auch funktionierte. Nun erfahre ich die Höhe des Preises und bin einigermaßen erstaunt, wie gering der ist. Ich weiß, dass auch der beste Schrauber diesen Preis nicht halten kann und befürchte nun, dass hier Streit ins Haus steht. Daher meine Frage : Ist dieser Vertrag nun Rechtens und muß die Werkstatt zum Festpreis reparieren? Bin gespannt auf eure Meinung. Albert
Randyandy01 am 21 Aug 2013 09:11:00 um es einfach zu machen "Festpreis" ist ein vereinbarter Preis welcher für eine genau definierte Arbeit oder Artikel zu zahlen ist...
Wie im Supermarkt wo die Pulle Sekt mit 3,99 € ausgezeichnet ist und dafür verkauft wird...
wenn die werkstatt es so angenommen hat dann muss sie es so ausführen, allerdings wenn beim arbeiten festgestellt wird das man mit dem vereinbarten salär nicht auskommt muss der Auftraggeber informiert werden und es abnicken da liegt natürlich eine Gefahr..
Gast am 21 Aug 2013 09:20:49 Grundsätzlich möglich ist ein immenser Preisunterschied schon, da allein die Stundensätze für Mechaniker sehr unterschiedlich sind.
Habt ihr denn zum Festpreis auch eine detaillierte Schadens- und Leistungsbeschreibung vereinbart? Denn bei nicht erkennbaren Mängeln kann die Werkstatt nachverhandeln. Und was nicht erkennbar ist, das kann im Zweifelsfall ein Streitpunkt werden.
vemi am 21 Aug 2013 09:51:39 Ein Auftrag besteht immer aus zwei Seiten (daher 2-seitiges Rechtsgeschäft), welches aus Angebot und Annahme besteht. Legt dir die Werkstatt ein Angebot vor (1. Seite), dann wirst du im Regelfall dieses Angebot beauftragen (2. Seite), der Auftrag ist rechtsverbindlich. Änderst du nun das Angebot, z. B. durch Angabe Festpreis und beauftragst dieses, ist die Werkstatt formal nicht mehr an ihr erstes Angebot gebunden, da kein 2-seitiges Rechtsgeschäft zustande gekommen ist. Erst wenn die Werkstatt deine Änderung (welche nun die 1. Seite darstellt) annimmt und bestätigt (2. Seite) kommt ein entsprechender Auftrag zustande.
Viele Firmem haben in Ihren AGB auch einen Passus, dass handschriftliche Ergänzungen oder sonstige zusätzliche Änderungen nicht Bestandteil eines Auftrages werden. Somit würde sich im ungünstigsten Fall für dich folgende Konstellation ergeben:
Die Werkstatt gibt ein Angebot ab, du änderst es handschriftlich und die Werkstatt bestätigt diese Änderung nicht. Die Rechnung fällt später deutlich höher aus, du reklamierst und die Werkstatt verweist auf Ihre AG und die Nichtigkeit der Ergänzung. Dann hast du höchstwahrscheinlich das nachsehen.... und ein Rechtsstreit droht.
Soviel zum Formaljurismus
Vemi
pepe53 am 21 Aug 2013 10:23:25 Festpreise können Sinn machen, haben aber auch ihre Tücken. Wie der TE ja schreibt gibt es ein Einverständnis zum vereinbarten Festpreis. Knackpunkt ist hier tatsächlich die Auflistung der auszuführenden Arbeiten. Je genauer desto besser. Unvorhersehbare zusätzliche Leistungen müssen nachträglich vereinbart werden. Einfach ausführen und in Rechnung stellen geht nicht. In der allgemeinen Rechtssprechung ist ein bis 10% höherer Preis als vereinbart auf Nachweis möglich - auch ohne ausdrücklichem Auftrag. Gilt also im Prinzip als vereinbart. Eine ordentlich arbeitende Firma informiert aber darüber. Aber gehen wir mal davon aus, dass die beauftragte Firma seriös ist.
thomas56 am 21 Aug 2013 10:29:55 a.miertsch hat geschrieben:Ich weiß, dass auch der beste Schrauber diesen Preis nicht halten kann
erzähl doch mal ein bisschen genauer. Ein Festpreis hat aber nur Gültigkeit, wenn er von beiden Seiten bestätigt wurde. Nur von einer Seite reicht niemals!
matthiast4 am 21 Aug 2013 10:31:56 Wenn der Sekt im Supermarkt mit 3,99 ausgezeichnet ist, dann muss er dafür noch lange nicht an der Kasse verkauft werden, auch wenn viele der Meinung sind. Das Preisschild ist als invitatio ad offerendum zu verstehen, Aufforderung ein Angebot zu machen. Der Kunde geht mit der Flasche an die Kasse und macht das Angebot, die Flasche zu 3,99 zu kaufen, die Verkäuferin nimmt das Angebot entweder an, oder macht ein Gegenangebot (höherer Preis in der Kasse), dann kann der Kunde sich entscheiden. Sehen die meisten Gerichte übrigens auch so. Wie so oft, unterscheidet sich die Wirklichkeit und das 'gefühlte' Recht auch hier.
Zunächst ist zu prüfen, ob der Vertrag mit dem 'Festpreis' wirksam vereinbart ist, also so angenommen wurde.
In wie weit von einem verbindlichen Kostenvoranschlag (nichts anderes ist der Festpreis) abgewichen werden kann ist eher unstrittig, eigentlich darf man davon nicht abweichen, anderes regelt §313 BGB, wenn sich etwas entscheidendes an der Vertragsgrundlage ändert (und die Werkstatt mehr Geld will) kann Dein Bekannter den Vertrag kündigen / zurücktreten.
Eine 100% Garantie, dass die Werkstatt das zu dem Preis machen MUSS hat er also so einfach nicht.
Ich gehe allerdings von einem rein hypothetischen Fall aus, ansonsten würde ich dazu nichts sagen könne. ;o)
haballes am 21 Aug 2013 10:46:19 Zitat Wikipedia:
Vertragspreis, Festpreis, Gleitpreis
Ein vertraglich vereinbarter Preis ist immer ein Festpreis (auch wenn er nicht als solcher bezeichnet wird), wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Nur in seltenen Ausnahmefällen, wenn die Umstände sich so grundlegend geändert haben, dass ein Festhalten an dem Preis unzumutbar wäre, kann der Preis geändert werden (§ 313) BGB (Die Vertragsparteien können sich natürlich immer einigen, den Preis zu ändern).
Als „Gleitpreis“ wird ein Vertragspreis bezeichnet, wenn im Vertrag Preisgleitklauseln vereinbart sind, die eine Änderung des Preises in Abhängigkeit bestimmter Indizes (wie z. B. Lebenshaltungs- oder Lohnkostenindex, Indizes für Rohstoffpreise) vorschreiben. Gleitpreise werden in Verträgen vereinbart, die eine so lange Laufzeit haben, dass die Entwicklung der Kosten nicht mehr abgeschätzt werden kann.
Der Einheitspreis in Bauverträgen gemäß VOB/B ist insofern ein Sonderfall, als die Einheitspreise in der Regel zwar Festpreise sind (wenn nicht Preisgleitklauseln vereinbart wurden, was in der Praxis selten ist). Trotzdem kann eine Anpassung einzelner Einheitspreise erfolgen, wenn die Menge der tatsächlich ausgeführten Teilleistung um mehr als 10 % von der im Leistungsverzeichnis vorgesehenen Menge abweicht (§ 2 Nr. 3 VOB/B). Zitatende.
Gut ist immer, die vereinbarte Summe in einen Vertrag aufzunehmen und diesen beidseitig zu unterschreiben. Nirgendwo darf eine Postion auftauchen, wo irgendwie die sinngemäßen Worte "nach Aufwand" auftauchen. Und genauso sollen die auszuführenden Positionen und Leistungen genauestens in dem Vertragswerk definiert werden.
Jegliche Sonderarbeiten sind aus diesem Vertrag rauszuhalten. Im Zweifelsfalle zerreißen beide Seiten einvernehmlich den Vertrag und schließen einen Neuen. Nichtbeachtung kann bei Gericht dazu führen, das der Vertrag als ungültig erklärt wird.
Beispiel: Anruf. Ich hab jetzt die Räder runter, die Bremsen müssten auch.
Wer mal gebaut hat, der weiß wie Handwerksvolk ihre mühsam vom Bauherrn runtergedrückten Ausschreibungen mit "Sonderarbeiten" wieder in einen gewinnbringenden Rahmen bringen. :mrgreen: Was in heutigen Zeiten nicht verwerflich ist oder anzuprangern wäre.
a.miertsch am 21 Aug 2013 12:41:25 Also, der Reihe nach: Es geht um einen Auftrag über das Wechseln eines Radlagers. Der Auftragnehmer hatte den Fahrzeugschein und das Angebot, sich das Fahrzeug anzusehen. Das Fahrzeug ist 20! Jahre alt, er hat den Schaden nicht ansehen wollen. Es wurde also per PC der Arbeitsaufwand und die Materialkosten ermittelt und ausgedruckt. Diese Endsumme wurde als Festpreis vor Übergabe an den Kunden auf dem Auftrag vom Auftragnehmer, also nicht, wie User vermi vermutet hat vom Auftraggeber(Kunde), handschriftlich und mit dessen Unterschrift bestätigt. Da mir persönlich die Problematik des Lagerwechsels bekannt ist, und eine Spurvermessung, wie vom Hersteller verlangt wird, im Auftrag nicht erscheint, befürchte ich Kosten, die über den Wert des Fahrzeuges hinausgehen. Für die Techniker: Es handelt sich um die Raumlenkerachse beim MB W201. Wer sich auskennt, weis nun um meine Befürchtungen, die mich veranlassten, diese Frage in den Raum zu stellen. Es steht auch für mich außer Frage, dass eine 10-15%ige Steigerung als durchaus legitim anzusehen ist. Im Übrigen, bin ich über die vielen Beiträge in so kurzer Zeit überrascht und allen Schreibern dankbar. Albert
thomas56 am 21 Aug 2013 13:01:05 und wie ist nun der Preis und wurde die veranschlagte Zeit genannt? :?:
vemi am 21 Aug 2013 13:30:12 a.miertsch hat geschrieben:Diese Endsumme wurde als Festpreis vor Übergabe an den Kunden auf dem Auftrag vom Auftragnehmer, also nicht, wie User vermi vermutet hat vom Auftraggeber(Kunde), handschriftlich und mit dessen Unterschrift bestätigt.
Sorry, habe ich dann "falsch" gelesen.... dennoch: Schließen AGB handschriftliche Änderungen des Vertrag aus, ist es irrelevant wer diese durchgeführt hat. Schaut hier also sicherheitshalber nochmals in die AGB. Vemi
a.miertsch am 21 Aug 2013 15:38:21 vemi hat geschrieben:a.miertsch hat geschrieben:Diese Endsumme wurde als Festpreis vor Übergabe an den Kunden auf dem Auftrag vom Auftragnehmer, also nicht, wie User vermi vermutet hat vom Auftraggeber(Kunde), handschriftlich und mit dessen Unterschrift bestätigt.
Sorry, habe ich dann "falsch" gelesen.... dennoch: Schließen AGB handschriftliche Änderungen des Vertrag aus, ist es irrelevant wer diese durchgeführt hat. Schaut hier also sicherheitshalber nochmals in die AGB. Vemi
Macht nix, ist jedem schon passiert. Nur was ist dann eine schriftliche Zusage mit Unterschrift noch wert. Dann ist es ja unsinnig, überhaupt einen Vertrag zu abzuschliessen. Der Kunde kann doch die AGB in kleinster Schrift und unter Zeitdruck überhaupt nicht realisieren. Mit der Auftragserteilung gibt er doch dem Auftragnehmer einen gewissen Vertrauensvorschuß. Wenn der Filialleiter schon mit an sich ungültigen Unterschriften operiert, ist doch auch ein gewisses Maß an arglistiger Täuschung im Spiele. Thomas, den Preis wage ich hier gar nicht zu sagen, aber wenn es erledigt ist, wirst du ihn erfahren. Albert
ahd250 am 21 Aug 2013 18:45:36 a.miertsch hat geschrieben: und eine Spurvermessung, wie vom Hersteller verlangt wird, im Auftrag nicht erscheint,
Halloundso, dann gehe ich mal davon aus daß keine Spurvermessung durchgeführt wird. Und wozu auch, wenn ich "nur" ein Radlager tausche verstelle ich dabei die Achse nicht. Ob nun der Hersteller eine Vermessung verlangt lasse ich mal dahin gestellt. Wirklich nötig ist sie nicht. Man nennt das dann: "Zeitwertgerechte Reparatur". Sei doch froh wenn die Werkstatt es günstig macht. Und wenn Du unbedingt auf eine Achsvermessung bestehst, kannst Du sie ja kriegen, dann aber auch extra bezahlen. (Ist aber nur meine Meinung.)
thomas56 am 21 Aug 2013 18:49:45 a.miertsch hat geschrieben:den Preis wage ich hier gar nicht zu sagen
mehr als 40,- wird es wohl nicht kosten. :D Beim Käfer hab ich es in 10 Min. umgeschraubt. Heute ist wohl alles gepresst? :?
ahd250 am 21 Aug 2013 18:56:49 Hallo nochmal,
gerade eben habe ich in den Reparaturleitfaden für MB 201 geguckt, da steht nichts von Achsvermessung drin. Konnte ich mir auch gar nicht vorstellen. Ein Hinterachslager erneuern: 3,08 Std, Ein Vorderachslager erneuern: 1,5 Std.
Hauptarbeit 1K04020000 Radlager hinten links erneuern 3,08 umfasst Arbeiten 0000005894 Laufrad hinten links ab-/anmontieren umfasst Arbeiten 0000000157 Bremsklötze hinten links aus-/einbauen umfasst Arbeiten 0000005128 Bremsscheibe hinten links aus-/einbauen umfasst Arbeiten 0000000564 Bremsbacken Feststellbremse links aus-/einbauen umfasst Arbeiten 0000000159 Mitnehmerflansch hinten links aussen aus-/einbauen umfasst Arbeiten 0000005686 Radlager hinten links aus-/einbauen umfasst Arbeiten 0000010501 Radschrauben mit Drehmomentschlüssel nachziehen
Hauptarbeit 1J09025000 Radlager vorn links erneuern 1,50 umfasst Arbeiten 0000005898 Laufrad vorn links ab-/anmontieren umfasst Arbeiten 0000005054 Sensor Raddrehzahl vorn links aus-/einbauen umfasst Arbeiten 0000005045 Bremsscheibe vorn links aus-/einbauen umfasst Arbeiten 0000000130 Antriebswelle vorn links lösen/befestigen umfasst Arbeiten 0000007566 Radlagergehäuse vorn links aus-/einbauen umfasst Arbeiten 0000005586 Radlager vorn links aus-/einbauen umfasst Arbeiten 0000010501 Radschrauben mit Drehmomentschlüssel nachziehen
a.miertsch am 21 Aug 2013 21:08:07 Also, die Sache ist vom Tisch und allen hilfreichen Hinweisern sei gedankt. Den selbsternannten Fachleuten auch. Nur sollten sie richtig lesen, es handelt sich um ein 20 Jahre altes Auto, mit einer komplizierten Radführung. da ist nix mit Schraube raus und neue Schraube rein. Da ist alles verkeimt und verrostet. Wer wissen will, wie soetwas ausgeht, schaut mal ins MB Forum. Freilich liest sich das alles so einfach und ist vom Aufwand her sicher nicht mehr, als MB vorschreibt, solange die Teile noch neu sind. Wenn es jemand für 40€ macht, dem würde ich noch 20€ schenken. Aber es ist wie immer hier, es gibt immer Leute, die alles noch ein bisschen besser können wollen. Ob dem so ist, bleibt ja schön im Dunklen der Anonymität. Aber der Kern des Themas wird immer mehr verzerrt. Deshalb wollen wir die Sache hiermit abschließen. Wir sind zufrieden, weil meine Befürchtungen unnötig waren, denn die Frage war ja eigentlich ob ein Festpreis auch als ein solcher angesehen wird, nicht wie schnell wechsele ich ein Radlager. Albert
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