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Liebe Foris, mit Sicherheit ist doch hier jemand vertreten, der Ahnung hat. Ich würde gerne mal wissen, wann ein Wohnmobil 3,5t das erste Mal nach Erstzulassung zur HU muss. Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass ein Neufahrzeug das erste Mal nach 3 Jahren zur Hauptuntersuchung muss. Das scheint bei Fahrzeugen, die als Wohnmobil zugelassen sind wohl anders zu sein. Weiß jemand was genaues? Alexandra Hallo Alexandra, bis 3,5 t das erste mal nach 3 Jahren dann alle 2 Jahre. So wars bei uns.
Nein, bei Womo <3,5 to sind es 3 Jahre ab Neuzulassung, dann alle 2 jahre Dann versteh ich die Welt nicht mehr: Erstzulassung: 09/2011 gekauft haben wir im 05/2012 TÜV-Plakette und Eintrag im Schein 09/2013 irgendwas stimmt doch hier nicht. Meine Vermutung: der Erstbesitzer hat das Fahrzeug als Nutzfahrzeug zugelassen (wegen der Steuer?), denn wenn ein Fahrzeug zur Personenbeförderung genutzt werden kann oder wird, dann gelten glaube ich 2 Jahre nach Zulassung. Der Himmel weiß, wie er das wohl hingekriegt hat. Es war, ist und bleibt ein Wohnmobil. Vielleicht sollte ich mal versuchen über die Zulassungsbehörde meine Plakette (bis 09/2014) zu bekommen? Ob ich wohl Erfolg haben werde? :roll: Alexandra
Oder als Mietfahrzeug ... War es als Vermietmobil zugelassen? Die muessen jedes Jahr zur Untersuchung. Vermietung sicherlich nicht. Denn dann wäre ja auch der TÜV bereits 2012 fällig. Irgendwie steig ich da nicht mehr durch :? Vielleicht doch ein Fehler bei der Zulassungsbehörde? mein Bully bekam als Nutzfahrzeug auch nur 2 Jahre. Mein Prüfer beim TÜV Rheinland erklärte nach erfolgter Gasprüfung (2 Jahre nach EZ, 3,5 to), dass ich mit der Plakette bzgl. der HU (3 Jahre) Glück gehabt habe, da Wohnmobile bereits nach 2 Jahren zur ersten HU müssen, da sie nicht als PKW gelten.
Darf ich fragen, was du für ein Fahrzeug hast und wie bzw. als was du es zugelassen hast, damit du unter die 3-Jahres Regelung fällst. Vielleicht hilft das hier --> Link weiter. Für mich ist allerdings der Hinweis auf Neuzulassung schwammig, denn nach wenigen Monaten, in Eurem Fall sind es ja nur sechs Monate gewesen, ist das ja kein Neufahrzeug mehr. Der Fehler lag wohlbei der Zulassungsstelle des Erstbesitzers. Ich denke allerdings nicht, das man im Nachhinein, wegen des erfolgten Halterwechsels, noch den HU-Termin ändern kann, es sei denn, die ausführende Stelle ( Zulassungstele ) erkennt ihren Irrtum an. I
Sorry, das kann auch nicht stimmen. Mein Fahrzeug war in der Vermietung. Habe es gekauft als es 1 Jahr alt war. Jetzt zum ersten Mal zum Tüv, nach 3 Jahren. zul. Gesamtgewicht 3,5t. Liebe Norbert [Quote Darf ich fragen, was du für ein Fahrzeug hast und wie bzw. als was du es zugelassen hast, damit du unter die 3-Jahres Regelung fällst.[/quote] WoMo 3,5 to., teilintegriert, Ziffer 5 Zulassungsbescheinigung: FZ.Z.PERS.BEF.B. 8 SPL. WOHNMOBIL
WoMo 3,5 to., teilintegriert, Ziffer 5 Zulassungsbescheinigung: FZ.Z.PERS.BEF.B. 8 SPL. WOHNMOBIL[/quote] Genau so stehts auch in unseren Papieren. Ha, also doch Fehler Zulassungsbehörde :lol: Diese Bayern...... Ich dachte immer in Bayern läuft alles rund. :ja: Manche machen einen neuen TÜV wenn sie es verkaufen wollen, das hierdurch der Verkaufswert steigt. Leute kaufen immer gerne mit "TÜV neu!". Für mich ist allerdings der Hinweis auf Neuzulassung schwammig, denn nach wenigen Monaten, in Eurem Fall sind es ja nur sechs Monate gewesen, ist das ja kein Neufahrzeug mehr. Der Fehler lag wohlbei der Zulassungsstelle des Erstbesitzers. Ich denke allerdings nicht, das man im Nachhinein, wegen des erfolgten Halterwechsels, noch den HU-Termin ändern kann, es sei denn, die ausführende Stelle ( Zulassungstele ) erkennt ihren Irrtum an. I[/quote] Hallo Werner, vielen Dank für den Link. Das bestätigt ja meine Theorie: 3 Jahre nach Erstzulassung. Der Fehler wird wohl bei der Zulassungsstelle in Bayern passiert sein. Ich bin mal gespannt ob ich es irgendwie hinkriege. Leider läuft mir die Zeit davon. Plakette gilt jetzt bis 09/2013 und die Mühlen mahlen bekanntlich langsam. :twisted:
In der Vermietung muss es jedes Jahr zur Untersuchung. Danach alle zwei Jahre.
Das macht in diesem Fall keinen Sinn. Baujahr und Erstzulassung im 09/2011, verkauft in 05/2012. Der Vorbesitzer hätte ja keinen Grund gehabt bei einem so jungen Fahrzeug die Tüv-Abnahme machen zu lassen. Zumal dann ja bei der 2-Jahres Regelung wieder 2014 rausgekommen wäre. :ja: Sollte ich es nicht geändert bekommen, habe ich wenigstens den Vorteil, dass die Gasprüfung und HU immer gleichzeitig fällig ist :D Also, immer positiv denken. Vielleicht hat der Vorbesitzer das Womo auf 3,5 to abgelastet? Dann bleibt die 2 Jahresfrist bestehen. Dieter Habe vor 2 Jahren einen neuen Anhänger angemeldet, auf die frage warum ich nur 2 Jahre TÜV bekomm die Antwort: "Hat sich geändert, gibt es nicht mehr" Dann bin ich abgezogen :roll: Bei Anhängern ist das auch anders, die bekommen nach Zulassung nur 2 Jahre Tuev. Hatte mich bei der Erstzulassung meines 2,6 Tonnen Kippers auch gewundert. Kurt Hallo meiner war Zulassung 08 2010 Musste dann auch 2012 zur ersten HU Also zwei Jahre ! VG Uwe P.S. Habe jedoch über 3, 5 Tonnen
Kann man das irgendwo in den Papieren sehen, ob das so ist? Ich weiß überhaupt nicht, ob das bei unserem Fahrzeug sein kann. :nixweiss:
Schau in die COC Da steht es so drinn wie er vom Werk ausgeliefert wurde. Dieter
musst du bei über 3,5 to nicht jährlich zum TÜV ?
erst ab dem 7. Jahr Erst nach dem sechsten Jahr. Vorher alle zwei Jahre. So, alles erledigt. Man höre und staune: Wir bekommen einen neuen Schein und eine neue Plakette!!! Der ersten Zulassungsbehörde in Bayern ist ein Fehler unterlaufen - wie schon vermutet. Was ich aber lobenswert finde, ist, dass man dazu steht und den Fehler wieder ausbügelt :top: . Auch wenn es Anfangs einiges an Überzeugungskraft gekostet hat, denn man war ja nicht zuständig :evil: Morgen früh fahre ich zur hiesigen Zulassungsstelle und erhalte meine Plakette sowie einen neuen Schein. TÜV bis 09/2014 :lol: Geht doch! aus dem schönen Münsterland
Wohnmobile > 3,5 bis 7,5 Tonnen müssen in den ersten 72 Monaten nach Erstzulassung alle zwei Jahre zur technischen Untersuchung vorfahren. Ab dem siebten Zulassungsjahr muss das Fahrzeug jedes Jahr dem Prüfer vorgeführt werden. Wenn also ein Womo mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5 t schon sechs Jahre alt ist und der Besitzer nicht vor dem 72. Monat noch einmal eine Verlängerung über zwei Jahre bekommen hat, muss es tatsächlich jährlich zur HU. In dem von mir geschilderten Sonderfall eben erst im 85. Monat, also nach sieben Jahren +1 Monat. Die meisten werden sich aber nicht die Mühe machen, genau abzuzählen, wann sie ein viertes Mal für zwei Jahre TÜV bekommen, will sagen, sie gehen in den ersten sechs Jahren schön brav jedes 2. Jahr zur HU, dann stets weiter in jedem Jahr. Womobesitzer, deren Womo über 7,5 t zGG sind, müssen das ja schon von Beginn, also ab dem ersten Jahr. Hallo alewolhav, das ist mal eine schöne Überrasschung. Ich hätte nicht gedacht, dass sich da noch jemand zu rührt.
als ich mein Womo erstzugelassen habe , unter 3,5t, stand auch geschrieben, erste HU nach 2 Jahren, ich wieder rein in die Zulassungsstelle, Zulassungstante hat sich entschuldigt, wurde alles noch mal neu geschrieben, jetzt 3 Jahre. Prima... Bei meiner Erstzulassung in 02/2013 habe ich eine Plakette mit 02/2016 bekommen für ein WoMo mit 7,49t. Hier hat die Zulassungsstelle wohl einen Fehler gemacht und es auch im Schein so eingetragen (3 Jahre).
Wer nicht rechnen kann :D :D :D Dank an brainless, der mich auf meinen Fehler aufmerksam machte. Muss natürlich 95 Monate heißen, was annähernd 8 Jahren entspricht! at alby Schön, wenn es noch ein paar unwissende MA bei der Zulassungstelle gibt. Zwei Jahre wären ja richtig gewesen, aber, wenn die Zulassungsstelle es so will, sollte man nicht mosern! Hallo zusammen, bei uns wurden bei 3,5t Neuzulassung auch 24 Monate eingetragen. Kurz vor Ablauf dieser 24 Monate haben wir bei der Zulassungsstelle nachgefragt ob das so richtig ist - aufgrund der Nachfrage wurde auf 36 Monate korrigiert. Bei unseren Bekannten ein ähnliches Spiel, Erstzulassung mit 24 Monate - mit sofortiger Nachfrage gab es eine Entschuldigung und 36 Monate, auch 3,5t. Thomas |
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