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Mietwomo unverschuldet beschädigt - Kaution weg 1, 2


infansammler am 21 Aug 2013 15:53:47

Hallo,

wir wurden im Urlaub mit unserem Mietwomo von einem anderem Womo gestreift und der Aussenspiegel wurde stark beschädigt. Wir haben Anzeige bei der Polizei erstattet und die Halterdaten des andren Womos bekommen.

Unser Vermieter will wegen der Beschädigung die 500 Euro Kaution einbehalten und ich soll mich mit dem Schadensverursacher einigen.
Ist das so korrekt??

Habt ihr Tipps dazu?

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berny2 am 21 Aug 2013 16:01:59

infansammler hat geschrieben:Unser Vermieter will wegen der Beschädigung die 500 Euro Kaution einbehalten und ich soll mich mit dem Schadensverursacher einigen.
Ist das so korrekt??

Ich halte das für korrekt. Euer VM hat Euch ein einwandfreies Fahrzeug übergebe und möchte es genauso zurück.

infansammler am 21 Aug 2013 16:07:14

Und was mache ich wenn der Schadensverursacher sich gerade quer stellt und keine Versicherung sich zuständig fühlt bzw. Es auf die jeweils andere schiebt?

Bleibt nur noch der Rechtsweg....

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suli am 21 Aug 2013 16:09:19

Ich halte das "zunächst" für korrekt, solange der Schaden nicht beglichen wurde. Ich glaube aber nicht, dass sich die gegnerische Versicherung mit dem Fahrer des beschädigten Fahrzeugs einigt, sondern vielmehr mit dem Halter = Vermieter.

Administrator am 21 Aug 2013 16:09:51

Was der Vermieter sagt, ist Unsinn - da rechtlich nur der Geschädigte in der Lage ist,
eine Forderung an die gegnerische Versicherung bzw den Verursacher zu stellen. Ich
vermute, der will sich die Sache nur einfach machen........

gordan am 21 Aug 2013 16:21:23

Ich denke dass eure Vermieter vorerst das Geld behalten darf bis Schadensregulierung beendet ist.
Wenn tatsächlich, Versicherung der Verursacher, ganze Reparaturkosten übernimmt und begleicht
könnt ihr eure Kaution wieder verlangen. Wer der Wertminderung durch entstandenen Schaden tragen soll
(z.B. später bei Verkauf als Unfallwagen) ist gute Frage wo ich kein Antwort weiß. Eine Mietkaution
ist eigentlich Selbstbeteiligung für Versicherung im Falle das sie Unfallverursacher sind. Der Vermieter
hat Anspruch auf Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und so lange Schaden, für Vermieter kostenlos
nicht beseitigt ist darf der Vermieter die Kaution behalten.

Gordan :hallo:

haballes am 21 Aug 2013 16:32:36

gordan hat geschrieben:Ich denke dass eure Vermieter vorerst das Geld behalten darf bis Schadensregulierung beendet ist.
Wenn tatsächlich, Versicherung der Verursacher, ganze Reparaturkosten übernimmt und begleicht
könnt ihr eure Kaution wieder verlangen. Wer der Wertminderung durch entstandenen Schaden tragen soll...



So und nicht anders ist es. Die Wertminderung wird von der gegnerischen Versicherung getragen.

Den Vermieter trifft an der ganzen Sache ja gar keine Schuld. Auch den Fahrzeugausfall während der Reparatur, eine Pauschale für Auslagen, Telefon, Porto kann er geltend machen.
Wir halten für Raum und Fahrzeugnutzung immer bis zum Ende der kompletten Schadensabwicklung die Kaution ein. Danach wird auf Heller und Pfennig abgerechnet.
Oft ist es aber auch so, das Gerichte eine Teilschuld geben oder ausländische Versicherungen nicht voll abwickeln. Dies hatte ich mal bei der Bereitstellung eines Behindertenfahrzeugs für eine Freizeitmaßnahme auf Sardinien. Da hat noch nicht mal die Kaution gereicht und der gemeinnützige Verein war zahlungsunfähig.

Die Kaution ist ein Pfand für die Übergabe des einwandfreien Produkts. Ist das Produkt nicht einwandfrei, darf die Kaution bis zur Beseitigung oder Klärung einbehalten werden.

Gast am 21 Aug 2013 16:33:22

infansammler hat geschrieben:Ist das so korrekt??


Ja

OttoWalke am 21 Aug 2013 16:33:53

Habt ihr geparkt oder wart ihr (beide Fahrzeuge) auch in Bewegung?

schaetzelein am 21 Aug 2013 16:38:01

du kannst den Schaden selbst beim Unfallverursacher melden. Es gibt eine Zentralnotrufnummer für Autoversicherer, über die erfährst du mit dem Kennzeichen die Versicherung des Verursachers.
0049 (0)800 25 0 26 00

Habt ihr euch gestreift oder hat er euer parkendes Fahrzeug beschädigt ? Wenn die Schuldfrage klar ist, kannst du dort deine Ansprüche stellen. Bei gegenseitigem Streifschaden wird der Schaden geteilt.

Wenn der Verursacher nicht feststellbar wäre, läuft das Ganze über die Vollkasko-Versicherung deines Vermieters. Er kann die Abwicklung nicht auf dich abwälzen. Dass er erst mal die 500 € einbehält ist verständlich.

haballes am 21 Aug 2013 16:47:57

:!: Der Mieter ist "nur" der Fahrer.

Ansprüche an den Unfallgegner hat der Wohnmobilvermieter zu stellen.
Hierfür hat er die Schadensmeldung.

Ist der Unfall schadensrechtlich geklärt, hat der Fahrer, also Fahrzeugmieter nichts mehr mit dem Unfall zu tun.


Seine Kunst, die Kaution vom Vermieter wiederzubekommen, ist nun ein eigener zivilrechtlicher Akt.
Hierfür kann er seine Rechtschutzversicherung und einen Anwalt bemühen, der Belege für den eventuellen Einbehalt der Kaution einfordern kann.

Ist der Unfall im In-oder Ausland passiert?
Zum Schaden, ein Austausch des Aussenspiegel kostet locker 500 Euronen.

martinwernerbingen am 21 Aug 2013 17:01:15

guten Tag zusammen, mir ist Ähnliches passiert. Ein Steinschlag auf der Autobahn in die Panorama Windschutzscheibe.
Es stellt sich die Frage, wer bei unverschuldetem Schaden die Kosten trägt. Meines Erachtens kann ein Vermieter nicht das ganze Risiko auf den Mieter abwälzen. Als Beispiel z.B. die Leihbohrmaschine aus dem Baumarkt, die stehen bleibt. Oder ein Schaden an Ihrer Mietwohnung, den Sie nicht zu vertreten haben.
Als Anbieter, oder Vermieter, oder Handwerker habe ich ein Restrisiko, das ich selbst zu tragen habe. Dagegen kann ich mich evtl. versichern. Bleibt also die Frage, ob ein Womo nicht besser ohne Selbstbeteiligung versichert wird. Bei den Mietpreisen eines Wohnmobils würde sich der tägliche Mietpreis vmtl. nur gering erhöhen. Ferner könnte ich als Mieter, wenn mir ein solcher Ausschluß bekannt wäre, selbst eine kurzzeitige Vollkaskoversicherung, oder eine Ergänzungsversicherung auf die Kaution abschließen.
Gerade, wenn ich mit dem Mobil unterwegs bin, muß ich mit Schäden, Vandalismus, Elementarschäden rechnen.
Für meinen Fall möchte ich diese Frage rechtlich geklärt wissen und werde Ihnen das Ergebnis hier mitteilen.
Aus meiner Sicht habe ich den falschen Vertrag unterschrieben, oder der Vermieter die falsche Versicherung abgeschlossen.
Klarheit würde uns allen, Mieter und Vermieter weiter helfen.
freundliche vom sonnigen Rhein, Martin

Gast am 21 Aug 2013 17:03:29

haballes hat geschrieben::!: Der Mieter ist "nur" der Fahrer.
Nein der Mieter ist der Mieter, muss nicht der Fahrer sein.

Es kann sogar sein, dass der Mieter gegen den Fahrer Ansprüche stellt und der Vermieter gegen den Mieter.

wolfherm am 21 Aug 2013 17:04:05

Hilft das jetzt weiter?

thomas56 am 21 Aug 2013 17:07:51

Mietfahrzeug ohne Eigenbeteiligung? Da wird die eigene Sorgfalt wohl ganz auf der Strecke bleiben. Und wenn jeder Kleinstschaden bei der Vers. abgerechnet werden muss, ist das nicht nur ein heiden Aufwand, sondern die Vers. wird diese Schadensflut nicht lange mitmachen.
-Meine Meinung- :ja:

Gast am 21 Aug 2013 17:08:18

Ist denn die Schuldfrage wirklich so weit geklärt, das eine Versicherung regulieren kann?

Gast am 21 Aug 2013 17:55:18

...ich würd das ding als geklaut melden und die Einzelteile bei ibä rein...haste die Kaution 10x wieder raus!

;D

Gast am 21 Aug 2013 17:59:59

aldebaran hat geschrieben:Ist denn die Schuldfrage wirklich so weit geklärt, das eine Versicherung regulieren kann?


was denkst du was da raus kommt? Nichts, wenn beide in Fahrt waren dann wird es immer 50/50 sein, sprich jeder zahlt seins und gut ist.

Gast am 21 Aug 2013 20:46:40

nethunter hat geschrieben:...ich würd das ding als geklaut melden und die Einzelteile bei ibä rein...haste die Kaution 10x wieder raus!

;D
7
UND -> wärst auch nur 500€ los :D

flens am 21 Aug 2013 21:18:18

Administrator hat geschrieben:Was der Vermieter sagt, ist Unsinn - da rechtlich nur der Geschädigte in der Lage ist,
eine Forderung an die gegnerische Versicherung bzw den Verursacher zu stellen. Ich
vermute, der will sich die Sache nur einfach machen........


Das von einem Administrator? Na, da wär ich aber vorsichtig mit Formulierungen wie "Unsinn".

Richtig ist, dass der Geschädigte eine Forderung an den Gegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung stellen kann. Aber wer ist denn der Geschädigte? Der Mieter, weil er die Kaution verliert und somit einen Schaden hat!

Der Halter muss sich nicht mit dem Gegner auseinandersetzen, er kann es, muss es aber nicht, er kann sich an seinen Mieter halten.

,

flens

mueckenstuermer am 21 Aug 2013 21:39:47

Geschädigt ist der Vermieter, weil sein Eigentum. Ersatzpflichtig ist der, der schuldhaft handelte. Fährt ein Dritter den Spiegel kaputt, trifft den Mieter kein Verschulden. Ohne Verschulden keine Haftung. Wofür soll der Vermieter also die Kaution verrechnen dürfen? Der Vermieter muss sich an den Veruracher halten. Der Mieter hat die Nebenpflicht, für eine ausreichende Sicherung der Personalien pp zu sorgen. Kaution muss herausggb werden.

Der Vermieter mag zurückbehalten, bis der Sachverhalt geklärt ist. Danach muss er zurückzahlen.

Stellt Euch vor, ein Passant schmeißt die Scheibe der Mietwohng ein. Soll das der Mieter verantworten und sich von der Kaution abziehen lassen?

Gast am 21 Aug 2013 21:56:34

Ich denke, genau so ist es.
Aber aus Sicht des Vermieters ist ja noch nicht sichergestellt, dass der "Gegner" der Schuldige ist (auch wenn hier es so ist).
Es könnte ja auch sein, dass ein Mieter das nur sagt um seine Kaution zurück zu bekommen (ich meine nicht den TE).
Sobald aber die Schuldfrage geklärt ist, sollte er die Kaution unverzüglich auszahlen.

Administrator am 21 Aug 2013 22:09:23

flens hat geschrieben:
Das von einem Administrator? Na, da wär ich aber vorsichtig mit Formulierungen wie "Unsinn".

Ich schreib Dir sogar, dass Du Unsinn schreibst. Siehe das Posting von "Mueckenstuermer"

infansammler am 21 Aug 2013 22:23:58

Danke für eure Antworten!
Beide Womos haben sich während der Fahrt gestreift, und es wurde zufällig von der Polizei beobachtet. Da sich der andere aus dem Staub machen wollte, wurde ercauch von der
Polizei gestellt.

Ich kann iregendwie nicht verstehen, dass ich als unschuldiger, der den Schaden nicht verursacht hat bluten soll.
Ich kann ja rechtlich gesehen nicht mal den Schaden in Form der
Kaution beim Verursacher geltend machen, da ich ja nicht der Halter bin.

Das ist doch eine absolute Grauzone

OttoWalke am 21 Aug 2013 22:28:24

infansammler hat geschrieben:Danke für eure Antworten!
Beide Womos haben sich während der Fahrt gestreift, und es wurde zufällig von der Polizei beobachtet. Da sich der andere aus dem Staub machen wollte, wurde ercauch von der
Polizei gestellt.

Da hatteste ja erstmal schon Glück. Nur was hat die Polizei den zur Schuldfrage selber gesagt, nur der Angere oder beide zu 50%?

Ich kann iregendwie nicht verstehen, dass ich als unschuldiger, der den Schaden nicht verursacht hat bluten soll.


Ist das denn nun schon 100% festgestellt?

G OW

infansammler am 21 Aug 2013 22:40:49

Zur schuldfrage sagtevdie Polizei, dass der andere deutlich schneller war als erlaubt.....und das sichtbar.
Als weiteres wollte er keine Anzeige machen, ich aber schon.....sieht wohl nach einem Eingeständnis aus.

Ich finde es trotzdem zum kotzen, das alles vom guten Willen des Vermieters abhängt ob er sich einfach macht oder sich die Mühe aufnimmt....und die Kosten einfordert......

Sollte er ersteres denken, ist er uns als Kunde los.....

berny2 am 21 Aug 2013 22:50:42

infansammler hat geschrieben:Als weiteres wollte er keine Anzeige machen, ich aber schon.....sieht wohl nach einem Eingeständnis aus.

Nöö.

Gast am 21 Aug 2013 22:55:54

Also so wie du das schilderst, ist die Schuldfrage aus meiner Sicht noch nicht Hieb- und Stichfest geklärt.
Und somit verstehe ich den Vermieter. Denn solltest du eine Mitschuld zugesprochen bekommen, dann hat der Vermieter ja auch das Recht auf Kautionseinbehalt.
Nicht dass du das jetzt in den falschen Hals bekommst: Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.

berny2 am 21 Aug 2013 22:59:23

raidy hat geschrieben:Also so wie du das schilderst, ist die Schuldfrage aus meiner Sicht noch nicht Hieb- und Stichfest geklärt.
Und somit verstehe ich den Vermieter. Denn solltest du eine Mitschuld zugesprochen bekommen, dann hat der Vermieter ja auch das Recht auf Kautionseinbehalt. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.

Du sagst es... mal wieder... :idea: :)

Gast am 21 Aug 2013 23:01:59

infansammler hat geschrieben:Zur schuldfrage sagtevdie Polizei, dass der andere deutlich schneller war als erlaubt.....und das sichtbar.
Als weiteres wollte er keine Anzeige machen, ich aber schon.....sieht wohl nach einem Eingeständnis aus.
Ich vermute das auch der Vermieter Dir kein Fahrzeug mehr vermieten wird.

Mit Sicherheit ist es nicht "vom guten Willen des Vermieters" abhängig, ob dieser die Kosten einfordert. Ich vermute einmal das er die Sachlage objektiv prüft und dann danach handelt.

Leider konntest Du Dich noch nicht entschließen zu schreiben ob der andere verwarnt wurde bzw. ob und wie die Polizei sich äußerte. Eine Möglichkeit der Polizei sich zu äußern wäre ein Bussgeld oder ein Strafverfahren gegen den anderen Fahrer.

Die Aussage, da der andere keine Anzeige gegen Dich stellt glaubst Du entnehmen zu können, dass dieser sich als Schadensverursacher erklärt halte ich für unschlüssig.

Nehmen wir doch den fiktiven Fall an, dass sich in der Mitte der Fahrbahn ein durchgezogener Strich befunden hätte, den Du überfahren hättest, er aber sehr schnell oder von mir aus auch zu schnell gefahren.

Als Schadensverursacher würde dann derjenige angesehen werden, der die Mitte der Fahrbahn bzw. hier den durchgezogenen Strich überfahren hätte. Auch wenn Du 30 km/h und der andere 50 km/h gefahren wärst, würde dies an dieser Tatsache nichts ändern.

Nur so als Beispiel.

OttoWalke am 22 Aug 2013 00:34:33

Die Anderen hier,
haben es ja schon geschrieben.
Ist also noch alles offen, ich glaube auch nicht das die Polizei sich in Deinem Fall zu ner eindeutigen Schuldaussage hat hinreißen lassen.
Die Aussage das der nach deren Meinung zu schnell war sagt gar nichts aus, ohne echten Beweis das der deutlich auf Deiner Seite war, gibts da 50/50 im Endeffekt.

Beim letzten mit dem ich mich mit dem PKW "getroffen" habe, musste die Polizei
(es passierte genau vor ner Wache und er bestand da drauf das da Klären zu lassen)
im 1h lang erklären, das in so einem Fall sie nur die Personalien aufnehmen, wenn er mich Anzeigen würde.
Ich natürlich ne Gegenanzeige mache und der ganze Spass für uns beide deutlich teurer wird.
Selbst dessen Beifahrer fragte ihn ob er nicht mehr alle auf der Latte hätte,
sein Schaden war ein Spiegelglas vom 92er Astra ohne alles.
Bei meinem XM war da deutlich mehr Matsch, aber die gibts ja zum Glück für ein Apfel und nem Ei gebraucht und in Wagenfarbe komplett zuhauf beim Verwerter.
Wie gesagt, nach ner guten Stunde sinnloser Diskussionen in der Wache,
und meinem inzwischen dritten Stimmungswechsel dort, auch die Staatsmacht wurde so langsam richtig sauer,
machte ich dem ganzen ein Ende und fuhr mit im zu Opel bezahlte knapp 15,-€ für sein Spiegelglas,
und machte es ihm auch noch rein. :roll:
Obwohl ich genau wusste das er auf meiner Seite war, und auch sein Mitfahrer das wohl so sah,
ihm aber verständlicher Weise nicht in den Rücken fallen wollte, und offiziell eben nichts gesehen hatte.

In Deinem Fall gehts ja um ein paar mehr Eumel, also dann mal los und bring den ganzen Apparat zum Laufen.
Da verdienen dann wenigstens noch ein paar andere ein paar Scheiben Wurst für ihr Brot.
Wie heißt es doch immer so schön, "des Anwalts Liebling". ;D

Würde mich freuen zu hören wie das ganze dann bei Dir ausgegangen ist, und ob Du im Nachhinein das wieder so machen würdest. :wink:

Jetzt weist Du aber warum der Vermieter die Provision erst mal einbehalten hat, für den ist es derzeit erst mal so, als ob Du den Spiegel abgefahren hast.


G OW

berny2 am 22 Aug 2013 01:00:20

OttoWalke hat geschrieben:Jetzt weist Du aber warum der Vermieter die Provision erst mal einbehalten hat, für den ist es derzeit erst mal so, als ob Du den Spiegel abgefahren hast.

Njet, für den VM ist es so, dass er ein beschädigtes Fahrzeug zurück gebringt hat... :idea:

Tipsel am 22 Aug 2013 01:08:03

Steht sowas nicht im Mietvertrag?

Dort sollte doch festgehalten sein, wie im Fall des Falles die Abwicklung vonstatten geht.

Und solange das nicht klar ist, ist wieder mal alles Spekulatius, denn jeder macht sich seine eigente Verfahrensweise zurecht, wie er es sich denkt. Aber die Tatsachen vom Kleingedruckten wissen wir alle nicht.

Wenn ich ne Wohnung miete, krieg ich die Kaution bei Auszug auch erst wieder, wenn ich alles im vertraglich vereinbarten Zustand zurückgebe.

Und solange der Schaden nicht behoben ist, gibts auch die Kaution nicht zurück.

Wer sich im Endeffekt um die Regulieren kümmern muss, sollte im Kleingedruckten stehen.

OttoWalke am 22 Aug 2013 02:38:31

berny2 hat geschrieben:
OttoWalke hat geschrieben:Jetzt weist Du aber warum der Vermieter die Provision erst mal einbehalten hat, für den ist es derzeit erst mal so, als ob Du den Spiegel abgefahren hast.

Njet, für den VM ist es so, dass er ein beschädigtes Fahrzeug zurück gebringt hat... :idea:


Sorry Berny,
aber wo bitte ist da jetzt in unseren beiden Aussagen der Unterschied zur Sache? :nixweiss:


G OW

haballes am 22 Aug 2013 08:04:49

Ich hab den Titel des Tröts nochmal genau gelesen.
Und da hab ich einen kleinen entscheidenden Fähler gefunden, der die Diskussion bereinigt.

Die Worte " Kaution weg" fachen die Glut an. "Kaution einbehalten" hätte dort stehen müssen.

Nehmt an, ihr vermietet euer Wohnmobil. Ihr macht einen üblichen Vertrag, nehmt einen 500Euroschein Kaution.
Nach drei Wochen bekommt ihr das Fahrzeug innen vernünftig gereinigt wieder, lediglich der Beifahrerspiegel hängt in Fetzen runter. Euer Mieter zuckt mit den Schultern, sagt den typischen Satz, den meine angestellten Fahrer auswendig kennen :D : "Ich war nicht Schuld", drückt euch eine Unfallaufnahme in die Hand und zuckt mit den Schultern.
Würdet ihr ihm den Geldschein wieder geben, oder ihm sagen: " Ich kläre den Schaden und wenn alles wieder im Lot ist, überweise ich dir das Geld" ?

Gibt obiger Vermieter auch nach Klärung des Schadens die Kaution nicht raus, dann kann man ihn dazu verklagen.
Wobei er das Recht hat, alle Umstände die er hatte, in zulässiger Höhe von der Kaution abzuziehen. Er ist im Gegenzug aber auch verpflichtet, das Geld zu üblichen Verzinsungen anzulegen und darf es nicht für sich nutzen. In dem Fall hier sinnfrei, aber liegt zum Beispiel ein schwerer Schaden vor und es läuft ein Beweissicherungsverfahren, dann kann sich die Auszahlung einer Kaution schon einmal über ein Jahr hinziehen. Oder denken wir an den Fall hier zurück, wo einem Fori, ich glaub in Marroko schuldlos der VI zerteilt wurde und er am Ende einer langen Zeit dann von dortigem Gericht eine Teilschuld bekam.
Wär das ein Mietmobil gewesen, was hätte der Vermieter denn dafür gekonnt? Da wär die Kaution im Geschäft gar verpufft.

mueckenstuermer am 22 Aug 2013 08:36:44

Tipsel hat geschrieben:Wenn ich ne Wohnung miete, krieg ich die Kaution bei Auszug auch erst wieder, wenn ich alles im vertraglich vereinbarten Zustand zurückgebe.

Und solange der Schaden nicht behoben ist, gibts auch die Kaution nicht zurück.

.


Die Frage ist doch nicht, ob ich die Kaution tatsächlich zurückbekomme, sondern ob ich einen Anspruch auf Rückzahlung habe. Natürlich kann man sich in sein Schicksal fügen... Nur weil ein Vermieter noch keinen anderen Haftenden hat, heißt das noch lange nicht, dass er den Mieter in Anspruch nehmen kann.

Gast am 22 Aug 2013 08:47:27

Ich vermute das auch der Vermieter Dir kein Fahrzeug mehr vermieten wird.


also dann mal los und bring den ganzen Apparat zum Laufen ... Wie heißt es doch immer so schön, "des Anwalts Liebling". ;D


Ich finde es zunehmend schade, das (immer dieselben?) User hier nahezu jedes Thema dazu benutzen, um sich auf Kosten anderer zu produzieren. Egal ob es um vermeintlich nicht empfehlenswerte Stellplätze, Dash-Board-Cams, veganes Essen, Batterien, Nudelwasser oder Gas-Überfälle geht - es dauert nicht lange, und im Thema wird munter aufeinander eingedroschen. Sachdienliche und vor allem korrekte Beiträge von Usern mit Fachwissen (und das kann man mueckenstuermer vielleicht unterstellen) ändern daran scheinbar gar nichts.

Wohin soll sich das entwickeln?

a.miertsch am 22 Aug 2013 09:43:55

aldebaran hat geschrieben:
Ich vermute das auch der Vermieter Dir kein Fahrzeug mehr vermieten wird.


also dann mal los und bring den ganzen Apparat zum Laufen ... Wie heißt es doch immer so schön, "des Anwalts Liebling". ;D


Sachdienliche und vor allem korrekte Beiträge von Usern mit Fachwissen (und das kann man mueckenstuermer vielleicht unterstellen) ändern daran scheinbar gar nichts.

Wohin soll sich das entwickeln?

Ganz einfach. Schreiben um des Schreibens Willen, egal was ,Hauptsache es wird geschrieben.
Albert

daffi2222 am 22 Aug 2013 10:53:00

Rede mit dem Vermieter. Er ist auch an einer schnellen Regulierung interessiert. Macht die Schadensmeldung gemeinsam und fertig is.

Dann ein Bier und es gibt noch viel Urlaub ohne schlechten Beigeschmack.

Prost

berny2 am 22 Aug 2013 13:05:55

OttoWalke hat geschrieben:
berny2 hat geschrieben:
OttoWalke hat geschrieben:Jetzt weist Du aber warum der Vermieter die Provision erst mal einbehalten hat, für den ist es derzeit erst mal so, als ob Du den Spiegel abgefahren hast.

Njet, für den VM ist es so, dass er ein beschädigtes Fahrzeug zurück gebringt hat... :idea:

Sorry Berny,
aber wo bitte ist da jetzt in unseren beiden Aussagen der Unterschied zur Sache? :nixweiss:
G OW

Moin Otto,
der "Unterschied" ist der, dass das zurückgebrachte Fahrzeug eine Beschädigung aufweist. Details über die Beschädigung usw. sind erst mal sekundär.

eisloewe62 am 22 Aug 2013 13:30:28

haballes hat geschrieben:Nehmt an, ihr vermietet euer Wohnmobil. Ihr macht einen üblichen Vertrag, nehmt einen 500Euroschein Kaution.
...
Würdet ihr ihm den Geldschein wieder geben, oder ihm sagen: " Ich kläre den Schaden und wenn alles wieder im Lot ist, überweise ich dir das Geld" ?


Gefühlt dürfte der Vermieter doch nur den Selbstbehalt der Vollkasko "einbehalten", oder? Und auch dieser Betrag dürfte ja erst NACH der Klärung der Schuldfrage dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Was hat denn eine Kaution mit einem Unfallschaden zu tun?

Ich lerne aber, die AGBs der Vermieter sagen was anderes.
Hier sehe ich als Mieter eine Vermauschelung zwischen dem Zweck einer Kaution und dem Versicherungsfall bei einem Unfall. Bei einer PKW-Anmietung habe ich noch nie eine Kaution hinterlegt, bei Wohnungsanmietung schon. Ich spekuliere mal: Abgefahrener Spiegel = PKW, keine Kaution, demolierter Schrank/Tisch = Wohnung, Kaution wird fällig. Nur ist dies wohl kein geltendes Recht.?

johannes3101 am 22 Aug 2013 15:59:23

Ohne detaillierte Schadensschilderung lassen in diesem Fall nur Spekulationen und Mutmaßungen zu !
Begegnungsverkehr, geparktes Wohnmobil angefahren usw., Hauptsache Anzeige erstattet und damit unverschuldet ?
Keinerlei Aussage zum Schadensverlauf und jeder stellt eine These auf und der Vermieter muss für den Schaden aufkommen.
Mal ehrlich, viele haben es in ihren Postings sehr einfach ausgedrückt.. wir sind alle unschuldig !

Alleine die Wortwahl ist provokativ und der Inhalt nicht aussagefähig - also her mit der Kohle bzw. Kaution du böser Vermieter !

matthiast4 am 22 Aug 2013 16:20:37

Das Fahrzeug ist beschädig, das zählt, und dann ist die Kaution erst mal weg.
Da der TE ja UNSCHULDIG ist, kriegt er sie ja wieder, wo ist das Problem?

Bei einer PKW Anmietung zahlt man immer Kaution, deswegen tut man das mit Kreditkarte / EC Karte, die garantieren die Kaution, so und nicht anders kenne ich das, ausser vielleicht bei einem Schrott-Panda auf Mallorca.

Jagstcamp-Widdern am 22 Aug 2013 16:23:05

ich glaub du kriegst nicht mal den schrottpanda ohne kaution über karte...

Gast am 22 Aug 2013 16:28:28

johannes3101 hat geschrieben:Begegnungsverkehr - Hauptsache Anzeige erstattet und damit unverschuldet ? Keinerlei Aussage zum Schadensverlauf - Alleine die Wortwahl ist provokativ und der Inhalt nicht aussagefähig - also her mit der Kohle bzw. Kaution du böser Vermieter !
Hinweis - das Zitat wurde von mir stark eingekürzt, da zu viel nicht zitiert werden darf.

Das war auch der Sinngehalt meines Beitrages von Seite 2 ganz unten ( ca. 22:00 Uhr )

Ich habe geschrieben, dass der TE alleine aus der Tatsache das er einen Strafantrag stellt glaubt nicht für den Begegnungsunfall haften zu müssen. Ich kann auch jeden Fußgänger anzeigen den ich auf der Straße sehe und was soll`s. Interessiert keinen Menschen. Gleiches gilt für die Aussage, dass der andere zügig bzw. schnell gefahren sei.

Aus dem Tread glaube ich entnommen zu haben, dass beide Fahrzeuge in Gegenverkehr fuhren und ein Begegnungsunfall alleine dadurch entstanden ist, da der andere Verkehrsteilnehmer schnell fuhr, was er glaubt das dies die Polizei festgestellt habe. Ob und was die Polizei in ihrem Bericht schreiben wird ist offenbar dem TE nicht bekannt, denn ich vermute das da nur steht, dass die Polizei einen Begegnungsunfall festgestellt hat.

Ich kann mir absolut nicht vorstellen, dass ein Verkehrsteilnehmer als Alleinverursacher benannt wird, weil er subjektiv "schnell" fuhr.

Dies wird sich auch der Vermieter gedacht haben, wenn ein Mieter solche Äußerungen macht und seine Kaution zurück verlangt, würde ich ihm kein Fahrzeug mehr vermieten und ich bin überzeugt davon das dies auch keiner machen würde.

Beide Verkehrsteilnehmer haben § 1 der Straßenverkehrs-Ordnung zu beachten, dazugehört das beide Verkehrsteilnehmer nötigenfalls anhalten wenn ein berührungsloses vorbeifahren nicht möglich ist. Eine Annahme das ein Fahrzeugführer "mehr Schuld habe" weil er etwas schneller gefahren ist als der andere Verkehrsteilnehmer wird wohl keinen Bestand haben.

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