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Hilfe - liebe Womoler, kann uns jemand weiterhelfen? Wir waren mit unserem Womo (keine Plakette) für 3 Wochen in Schottland und sind wohl auf der Hinfahrt zu nahe an London vorbeigekommen, weil uns unser Navi aufgrund eines Staus dorthin gelotst hat. Nun kommen wir heim und finden einen Verwarnungsbescheid des "TfL" (Transport for London) vor. So ganz kommen wir mit diesem Schreiben aber nicht klar, es wird uns ein Bußgeld von 500 - 1000 Pund angedroht. Hat jemand von euch schon einmal ähnliche Erfahrungen gemacht? Was kann man tun? Vielen Dank für jede Antwort! LG, Ilse Ilse, wenn es doch nur angedroht wird :eek: Du weisst ja offensichtlich, was Du verbockt hast..... :wink: Stell doch einfach mal das Schreiben hier ein.... :ja: Felix52 :) Hallo, ist das Schreiben auf Deutsch? Ansonsten findet ihr alle Info´s hier: --> Link Praktische Erfahrungen habe ich aber nicht. Celso Wir haben uns einfach vorher angemeldet. Kostet auch nichts. :razz:
Hallo Ilse, ich vermute mal, falls Du Citymaut-pflichtg geworden bist, indem Du an einem der Mauttage die Londoner City-Zone befahren hast und innerhalb einer Frist die fällige Maut nicht bezahlt hast, wirst Du mit dem angedrohten Bußgeld 'beglückt'. MfG Paule2 Hallo Ilse, Offensichtlich habt ihr die M25 (Ringautobahn um London) verlassen und seid in die LEZ eingefahren, ohne euch vorher registriert zu haben. Wohnmobile ohne Plakette zahlen, wenn vorab registriert, normalerweise unter 3,5t 100£ Tagesgebühr, über 3,5t 200£. Da euer WoMo nicht vorher registriert wurde, ergeht automatisch ein Bußgeldbescheid. Der Bußgeldbescheid ist vermutlich vom europäischen Inkasso-Marktführer European Parking Collection ausgestellt, der mittlerweile in zahlreichen europäischen Ländern tätig ist. Diese Firma ist keine Behörde sondern ein Privatunternehmen, das seine Bußgeldbescheide nicht ohne weiteres in Deutschland vollstrecken kann. Nach einigen Neuerungen bzw. Anpassungen der Gesetzeslage werden meines Wissens zwar Bußgeldbescheide aus dem Ausland mittlerweile auch in Deutschland (durch deutsche Behörden) vollstreckt, aber nur solchen von staatlichen Behörden(!), nicht von Privatunternehmen. Ich würde z.B.beim ADAC/AvD oder einem guten Verkehrsrechtler nachfragen, bevor ich auch nur einen Cent bezahle. Im Fall des Nichtbezahlens dürft ihr aber mit eurem WoMo (bzw. mit diesem Kennzeichen :D ) nicht mehr nach Großbritannien fahren, ansonsten werdet ihr direkt bei der nächsten Einreise zur Kasse gebeten. , Stefan
Lese ich das richtig, sind es 100 britische Pfund, dass wären ja rd. 116,00 €. Habe gerade den Link studiert, es sind ja nur 10 Pfund, also vermutlich verschrieben, aber gleich zweimal :gruebel: wie in einigen Foren oder Chat´s einfach auf Igno setzen.. :D Tagesgebühr 10 € wenn man sich vorher registriert. Da nicht registriert, beträgt das Bussgeld £120 und wird bei schneller Zahlung innerhalb 14 Tagen auf £60 ermäßigt. Wenn Sie das Bußgeld nicht innerhalb 28 Tagen bezahlen, erhöht sich der fällige Betrag auf £180. Wird auch dieses Bußgeld in Höhe von £180 nicht bezahlt, erfolgt eine Schuldeintragung beim zuständigen County Court (Amtsgericht) und die geschuldete Summe beträgt dann £185. Bei Nichtbezahlung dieser Summe wird ein Antrag auf Pfändungsbeschluss gestellt, um den Schuldbetrag durch Gerichtsvollzieher beizutreiben. Die Einholung ausstehender Bußgeldbeträge für Fahrzeuge, die außerhalb Großbritanniens zugelassen sind, erfolgt durch ein europäisches Inkassobüro, Pfändungen durch zugelassene Gerichtsvollzieherdienste. Mein Wissenstand ist, dass im Ausland verhängten Geldbußen von 70 oder mehr Euro grundsätzlich hierzulande vollstreckt werden dürfen. Grundlage für die Strafvollstreckung ist das Europäische Geldsanktionsgesetz (EuGeldG) gültig ab 28.10.2010. Was genau soll jetzt ein Anwalt tun ? Das ist richtig, aber das Inkassounternehmen wird zunächst versuchen das Geld einzutreiben und ansonsten dem Auftraggeber melden das dies nicht möglich ist. Dieser wird dann die Kosten für den Versuch zu dem bereits aufgelaufenen Betrag addieren und dann der in Deutschland zuständigen Behörde - dem Bundesamt für Justiz - die Vollstreckung unter Vorlage der zu vollstreckenden Entscheidung sowie dem vollständig und korrekt ausgefüllten dafür vorgesehenen Formblatt beantragen. Dann kommt eine deutscher Gerichtsvollzieher und holt das Geld, dass ganze dauert zwar lange aber wird dadurch nicht billiger. Kannst einen Anwalt fragen, aber der kann Dir leider auch nichts anderes sagen. Allerdings kenne ich das Schreiben das Du erhalten hast nicht und der Sachverhalt könnte anders liegen, daher im Zweifel doch lieber zum Anwalt. Allerdings kann es sein das der auch kostet, bzw. die Versicherung die den bezahlt Dich kündigt. Sollte man sich alles vorher überlegen. Hallo, wi haben auch ein solches Schreiben bekommen. Mit Foto. Wir sollen auf dem Weg zum Lee Valley Camping in die LEZ gefahren sein. Es gibt davon übrigens 2(Campingplätze). Alles was dann eigentlich erwartet wurde war eine nach gereichete Anmeldung. Gemacht. Damit war die Sache dann erledigt. Ist man sozusagen für das nächste Mal registriert. Ich kann nur raten sich die Karten von der LEZ genau anzusehen. Ich bin mir eigenltich sicher das ich nicht in die Zone eingefaahren bin. Es gab kein Kamerabatterie welche ich dafür erwartet hatte. Das Foto stammt anscheinend von einer Geschwindigkeitskamera. Die M25 hat zum Camping eine "Delle" in der Zone. SiggyJC
Nee, nee 100£ bzw. 200£ sind schon korrekt --> Link WoMo ohne Plakette!
Nach meinem bescheidenen Wissensstand werden die Forderungen der englischen Behörde unwiderruflich an die EPC abgetreten, somit kann bei Erfolglosigkeit der EPC der geforderte Betrag nicht erneut durch die lokale Behörde eingefordert werden. Ich kenne das Schreiben von Ilse nun auch nicht im Wortlaut, von daher ist es müßig, sich jetzt hier darüber den Kopf zu zerbrechen. Ich kann nur meine Erfahrung und meinen Wissenstand einbringen; da ein Teil meiner Familie in England lebt und der andere Teil öfter mal dorthin fährt, bin ich da halbwegs im Thema. Bevor ich ein Bußgeld an die EPC zahle, die für überzogene Forderungen und Intransparenz bekannt ist, würde ich auf jeden Fall Kontakt mit TfL direkt aufnehmen, den Sachverhalt schildern, und so vielleicht mit der "normalen" Tagesgebühr davonkommen. Einen entspannten Sonntag wünscht Stefan
Ich denke auch, ihr solltet Euch da allerschleunigst drum kümmern. Bei Bedarf übersetze ich das gern für Euch. Hier noch ein link zu den aktuellen Bußgeldern: --> Link Für WoMos bis 3,5t 500£, bei Bezahlung innerhalb 14 Tagen 250£, WoMos über 3,5t 1000£, innerhalb 14 Tagen 500£!!! Hier --> Link der ganze Spaß auf Deutsch. Bei einem "Erstverstoß" erhält man (zumindest als Halter eines in GB registrierten Fahrzeugs) normalerweise erst einmal einen "warning letter", erst nach einer Karenzzeit von 28 Tagen wird bei nochmaliger Einfahrt in die LEZ ein Bußgeld fällig. Da Ausländer nicht schlechter gestellt werden dürfen als Inländer, wäre das mein schlagendes Argument gegen die Erhebung eines Bußgeldes. Der Passus mit dem warning Letter ist auf der TfL Website zu finden, oder aber auch hier: --> Link Und noch ein link zum Thema ausländische Bußgelder vom AvD: --> Link Im letzten Absatz geht es um die ausländischen Inkassobüros. , Stefan
Mag vielleicht stimmen, aber ich lese nicht daraus, dass diese von dir genannten Beträge für Wohnmobile gelten, sondern u.a. für Transportfahrzeuge und Lastkraftwagen, wenn das Kfz nicht den Abgasnormen entspricht und ein Wohnmobil gehört in meinen Augen nicht dazu. Auf der Zielseite meines links auf "what are the penalty charges" klicken, in der Tabelle finden sich dann u.a. Motor Caravans (= Wohnmobile)
Oder hier: --> Link Ät brawo1: Wenn wir schon spekulieren, dann richtig! Was sind denn "Specialist vehicles"? Das sind alle möglichen "Sonderfahrzeuge" wie Klärgrubentanker, Gasflaschentransporter, Müllwagen, Kehrmaschinen oder auch Feuerwehrfahrzeuge. Oder motorisierte Pferdeboxen :D :D Geht ja doch eigentlich recht deutlich aus der bzw. den Tabellen (eine für die "schweren" Fahrzeuge, eine für die "leichten" Fahrzeuge) hervor, welche Fahrzeuge "affected" sind. , Stefan
Indeed! :) ... und wenn das ambulance vehicle zum Wohnmobil umfunktioniert wurde? ![]() Solcherlei kann man übrigens z.B. hier käuflich erwerben: --> Link Ich warte auf Ilses Brief ... Ottomar So, jetzt erst einmal danke für eure rege Beteiligung. Den Brief kann ich leider im Moment nicht einstellen, da ich gerade keine Möglichkeit zum scannen habe. Da mich das Ganze dann doch sehr unruhig gemacht hat und der Brief auch sehr unverständlich geschrieben war, habe ich beim TfL angerufen. Es handelt sich wohl tatsächlich wie Stefan geschrieben hat, um einen "warning letter". Falls wir nochmal ohne Registrierung in die LEZ einfahren wird es teuer. Wir waren uns schon im klaren, dass es diese Zone gibt. Vor zwei Jahren sind wir schon einmal um London herum Richtung Norden gefahren. Alles kein Problem. Dieses Mal hat uns unser Navi aufgrund eines Staus umgeleitet, leider sind wir dadurch in die Zone gekommen. Unsere Freunde, die mit Ihrem Womo auf der Nebenspur waren, haben keinen Brief bekommen. Am besten ist es wirklich, sich nicht nur allein auf das Navi zu verlassen. Vielen Dank nochmal! Ilse Hallo Ilse, das ist ja erfreulich, dass Ihr "Rowdies" nochmals glimpflich davon gekommen seid. Interessant ist auch, dass es die von Stefan angeführten "warning letters" in diesem Zusammenhang gibt. So hat man denn offensichtlich einen Verstoß frei :mrgreen: Darf ich Dich bitten, falls Du mal irgendwann die Möglichkeit zum Scannen hast, das Brieflein hier einzustellen? Vielen Dank! Ottomar Das finde ich echt kulant. Respekt.
Sehe ich auch so, da habe ich schon andere Sachen mitbekommen ( nein ich sag jetzt nichts von der Schweiz :D ) Schöne aus Portugal bei 32 Grad Hallo allerseits, ich wollte auch zum Lee Valley-Campingplatz und habe anschließend diesen Schrieb bekommen. Habe dann beim Kontakt-Center (Nr. im Brief) angerufen und dort hat man mir erzählt, dass der Brieft erstmal nur eine Warnung ist. Beim nächsten Mal hätte ich mich anzumelden oder Strafe zu zahlen. Hoffe, dass das spätere rausfahren aus London nicht als nächstes Mal mitzählt:-)) Hallo Liter, Danke für den Hinweis! Bis jetzt bin ich davon ausgegangen, dass die Zufahrt zum Lee Valley Campsite direkt von der Autobahn ohne Registrierung möglich ist. Müssen wir mal kontrollieren. LG Celso Und hier kommt die Kontrolle: Es gibt zwei CPs im Lee Valley. Dieser hier liegt außerhalb der LEZ: --> Link Aber dieser hier innerhalb: --> Link Ohne Anmeldung bei TOL nur den erstgenannten CP anfahren!!! Sonst hat man den "Freischuss" nicht mehr. Besser noch: Meldet Euch online an, geht ganz einfach und kostet nichts. |
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