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Nochmal Parken mit dem Wohnmobil


hafimann am 12 Sep 2013 11:05:40

Hallo,
Habe ganz aktuell nochmal ne Frage zum Parken.

Ausgangsituation:
Öffentlicher Parkplatz im Ortsbereich, ca.20 eingezeichnete Parkflächen, Kein Parkschild o.ä., Nutzer bisher PKW, WOMO, WoWa, PKW-Hänger, Krafträder.
Neue Situation:
Blaues Parkschild (P ) mit dem Zusatzschild eines PKW (hier gibt es ja den PKW Frontalansicht und den PKW Seitenansicht)

Was bedeutet dieses Parkschild für mich als Wohnmobilhalter und Dauerparker?

Danke

Hafimann

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Gast am 12 Sep 2013 11:08:02

Du darfst da nicht parken! Ganz einfach!

Gast am 12 Sep 2013 11:12:20

So, auf die nächsten Beiträge bin ich gespannt. :)

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daffi2222 am 12 Sep 2013 11:14:05

Ein Verbotsschild ist aber mit rotem Rand.

Es soll wohl eher ein Hinweis sein. Schau mal StVo. Dort findest Du die genaue Erklärung für das blaue Schild.

thomas56 am 12 Sep 2013 11:15:35

ich antworte mit einer Gegenfrage. :D
Blaues Schild Fussgänger/Radfahrer, darfsr du da mit einem LKW durchfahren?

norsegreek am 12 Sep 2013 11:26:12

Dauerparken ist mit und ohne Verkehrszeichen verboten.
Es gibt hierfür eine zeitliche Begrenzung. Hin und wieder
markieren uniformierte Damen auch schon mal die Reifen
und erkennen daran ob das Fahrzeug bewegt wurde.
Also, vorher einfach Glück gehabt.

Jürgen

haballes am 12 Sep 2013 11:27:50

Ich glaube, es ist da ein Spezi an Bord.

:wink: --> Link

daffi2222 am 12 Sep 2013 11:29:43

P Schild darunter ein Lkw. Darfst du da auch mit Womo parken?
Es ist ein Hinweisschild. Du darfst trotzdem mit dem Womo parken.

daffi2222 am 12 Sep 2013 11:37:01

Wenn das richtig ist, dann wird es schwer für uns. Dann darfst du mit dem Womo nicht mehr auf Lkw Parkplätze. Na dann schönen Urlaub. Ich kenne es nur mit dem Parkverbot und Zusatzschild.

frajop am 12 Sep 2013 11:44:48

Zeichen 314 StVO

aus StVO zu Zeichen 314:
Ge- oder Verbot
1. Wer ein Fahrzeug führt, darf hier parken.
2. a) Durch ein Zusatzzeichen kann die Parkerlaubnis insbesondere nach der Dauer, nach Fahrzeugarten, zugunsten der mit besonderem Parkausweis versehenen Bewohner oder auf das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe beschränkt sein.

Das blaue P mit PKW darunter erlaubt also das Parken für PKWs ausschliesslich, also für Womos nicht erlaubt.


Frank

thomas56 am 12 Sep 2013 11:51:13

irgendwie doch logisch, was haben Anhänger, Wohnwagen und Wohnmobile auf öffentlichem Parkraum verloren, dafür war der Platz mit Sicherheit nicht gedacht. Das sind Fahrzeuge die nur gelegentlich genutzt werden, da ist der öffentliche Parkraum kein Aufbewahrungsort.
Wenn Platz genug ist, stört es wohl keinen, aber wenn´s knapp wird?

daffi2222 am 12 Sep 2013 11:56:00

Wohnmobil wohin????


--> Link

haballes am 12 Sep 2013 12:03:24

Da wähle ich die "LKW oder PKWmit Anhänger Gasse"

Aber das ist echt eine Lücke, weil in diesem Fall das Schild eine Empfehlung darstellt.

Und eigentlich möchte man LKW Fahrern nicht den wenigen Raum, der ihnen zur Verfügung steht, zu stellen.

viking92 am 12 Sep 2013 12:03:32

hafimann hat geschrieben: Blaues Parkschild (P ) mit dem Zusatzschild eines PKW (hier gibt es ja den PKW Frontalansicht und den PKW Seitenansicht)

Gilt doch eh nur für Fahrzeuge bis 2,8t zGgw, oder?


haballes am 12 Sep 2013 12:08:01

3,5t.
Die 2,8t Grenze ist lange aufgehoben.

frajop am 12 Sep 2013 12:20:19

haballes hat geschrieben:3,5t.
Die 2,8t Grenze ist lange aufgehoben.


Das gilt aber nicht durchgängig. Für Parken auf dem Gehweg (Zeichen 315) gilt noch 2,8t.


Frank

viking92 am 12 Sep 2013 12:24:11

Ahhh...ok, dann war's das mit "halb auf dem Gehweg" parken.

Tja, Probleme, mit denen sich ein 3,85 t GSD nicht rumschlagen muss. :D

thomas56 am 12 Sep 2013 12:46:07

anfangs wird es nur ein Verdrängungsprozess sein und die Wohnwagen fahren eine Strasse weiter und irgendwann kommen Gesetze gegen Laternenparker. Dann wird´s für Alle eng! :?

Acki am 12 Sep 2013 12:58:25

daffi2222 hat geschrieben:Wohnmobil wohin????


--> Link

Nach links - Womo-Zeichen hat auf dem Schild einfach nicht mehr Platz gehabt ... :D

daffi2222 am 12 Sep 2013 13:15:45

Tja Acki, die gibt es auch mit Womo. :) :eek:

suli am 12 Sep 2013 13:42:00

Das Zusatzschild "Wohnmobil" ist ja noch nicht sooo lange in der StVO. Wohnmobile sind nach wie vor für die Straßenverkehrsbehörden "exotische" Fahrzeuge; erst nach und nach sieht man z.B. auf Raststätten das Zusatzzeichen für Wohnmobile (ist aber m.E. derzeit noch selten).

Nur zum Verständnis: Straßenverkehrsbehörden sind selbst (je nach Bundesland) kleinste Gemeindeverwaltungen. Da sitzen keine Spezialisten die sich Gedanken machen, ob man mit dem Zusatzschild "Pkw" Wohnmobile ausschließt oder nicht - es sei denn der "Zuständige" fährt selbst ein Womo.

thomas56 am 12 Sep 2013 13:44:05

da sitzt aber ein "Spezialist", warum sonst die nachträglichen Zusatzschilder? :wink:

LowCostDriver am 12 Sep 2013 14:21:07

Acki hat geschrieben:
daffi2222 hat geschrieben:Wohnmobil wohin????


--> Link

Nach links - Womo-Zeichen hat auf dem Schild einfach nicht mehr Platz gehabt ... :D


Vorsicht bei diesem Schild!
Nicht selten finden sich auf Park- und Rastplätzen in der reinen PKW- Spur kurz darauf 2 Betonkübel, die ca. 2,10 Meter Fahrbahnbreite zulassen. Mit einem Wohnmobil kann die Reise an diesen Kübeln schnell zu Ende sein!
Die künstlichen Fahrbahnverengungen sind hauptsächlich dafür angelegt, die LKW dort fern zu halten, um den PKW- Lenkern eben auch noch ein Mindestraum an Parkplätzen zur Verfügung zu stellen.
Wir selber haben es mit dem Gespann schon erlebt: 3 Parkplätze angefahren (also Parkplätze, keine Rasthöfe an BAB, die sind nachts immer voll!), alle 3 komplett voll. Mit dem Hängerle konnten wir dann auch nicht in die PKW- Reihe, das war mir zu riskant zwischen den Betonpfeilern durch.
Wir sind von der Autobahn ganz abgefahren für unsere Pause.

rkopka am 12 Sep 2013 14:28:13

Was ist dann eigentlich mit Motorrädern ? Dafür gibts ja nur sehr selten eigene Schilder.

RK

Gast am 12 Sep 2013 14:36:27

Wie schön war es da in Frankreich, da gab es auf vielen Raststätten Wohnmbilparkplätze.

wolfherm am 12 Sep 2013 14:48:17

Was wollt ihr überhaupt auf Raststätten? Angeblich bleibt da doch keiner wegen der großen Überfallgefahr.....

Gast am 12 Sep 2013 14:50:30

wolfherm hat geschrieben:Was wollt ihr überhaupt auf Raststätten? Angeblich bleibt da doch keiner wegen der großen Überfallgefahr.....


Es war halb eins morgens und ich war müde...

Wir hatten vorher eine Freundin aus Frankreich gefragt. Auf der L'Atlantique nach Nantes geht das, im Süden würde ich das auch nicht machen.

suli am 12 Sep 2013 15:00:38

thomas56 hat geschrieben:da sitzt aber ein "Spezialist", warum sonst die nachträglichen Zusatzschilder? :wink:



Die nachträgliche Anbringung des Zusatzschildes "Pkw" erfolgt meistens um Lkws fernzuhalten. Inzwischen ist es Sitte geworden, dass Lkw-Fahrer ihren Sattelzug mit nach Hause nehmen und auf allen möglichen und unmöglichen Flächen das Gefährt abstellen. Ganz zu schweigen von den "scheinselbständigen" Fahrern mit ihren Lkws - aber das ist ein anderes Thema.
Selbst die Schulbusfahrer nehmen ihren Bus inzwischen mit nach Hause; das Ergebnis sind endlose Streitereien mit der Nachbarschaft.

Acki am 12 Sep 2013 15:04:25

wolfherm hat geschrieben:Was wollt ihr überhaupt auf Raststätten? Angeblich bleibt da doch keiner wegen der großen Überfallgefahr.....

Mit G :stumm: :stumm: -Warner doch gar keine Gefahr ... :D

Gast am 12 Sep 2013 15:08:48

Schreibt man Gaswarner nicht in einem Wort???

franz_99 am 12 Sep 2013 15:09:31

also ich fahr ja in France gar nicht auf die Autobahn, was da alles passieren kann

Gast am 12 Sep 2013 15:12:36

Acki hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:Was wollt ihr überhaupt auf Raststätten? Angeblich bleibt da doch keiner wegen der großen Überfallgefahr.....

Mit G :stumm: :stumm: -Warner doch gar keine Gefahr ... :D

Gag-Warner? :D

Gast am 12 Sep 2013 15:15:37

wer will schon auf franz. Autobahn fahren?
Da kommt man ja schnell vorran. So ein Unsinn - ich will doch das Land genießen = nur Landstraße und Landschaft + Menschen gucken :lol: !

Bei Pausen parke ich mein kleines WoMo da, wo Platz ist und ich keinen behindere.

Sonnige Zeiten
gerwulf

hafimann am 12 Sep 2013 18:53:25

Ich versuche dies alles mal einigermaßen zu sortieren.

Parkschild "P" mit PKW Zusatz nur für PKW
Folglich Parkverbot für WOWA, Pkw-Hänger, WOMO, Kraftrad, LKW unter 7,5 to, LKW über 7,5 to, Bus, Traktor, Fahrrad, Mofa,
da ausschließlich PKW Parken.
Dies ist doch die DEUTSCHE Gründlichkeit in höchster Form oder?.
Übrigens "thomas56"
Zu Deiner Aussage was WOMO und WOWA und PKW-Hänger auf öffentl. Parkplätze zu suchen haben.
Im Gegensatz zu WOWA und PKW Hänger handelt es sich beim WoMo um ein selbstständiges KFZ mit eigenem Antrieb welches (nicht gerate wenig) KFZ steuerpflichtig ist und somit jedem PKW und LKW usw. gleichgestellt ist . Hier wird unterschieden zwischen eigenem Antrieb und ohne eigenem Antrieb(welche nur zeitlich befristet im öffentlichen Bereich abgestellt werden dürfen ).
Übrigens ob Fahrzeuge ,egal welche Art selten oder öfter oder sehr oft benutzt werden ist in der Parkplatzfrage nicht relevant.
Fazit: Ich weis immer noch nicht ob ich weiterhin auf meinem (öffentl.) Stammplatz parken darf. Werde einfach, noch vor dem ersten Knöllchen die freundliche Frau in Uniform fragen.

WomoRadler am 12 Sep 2013 19:05:47

hafimann hat geschrieben:Fazit: Ich weis immer noch nicht ob ich weiterhin auf meinem (öffentl.) Stammplatz parken darf. Werde einfach, noch vor dem ersten Knöllchen die freundliche Frau in Uniform fragen.

Dann musst Du nochmal gründlicher lesen.
Es wurden sogar beispielhafte Gründe für das Aufstellen des PKW-Zusatzschildes angeführt.

BernhardK am 12 Sep 2013 22:37:23

Ein Bekannter von mir hat seinen VW-Bulli als WoMo ausgebaut
und als solches zugelassen. Er darf nun nicht mehr auf dem Parkplatz
in der Nähe seines Arbeitsplatzes parken, da der Parkplatz auch nur das
Parken für PKW gestattet.
Er muss sich jetzt eine andere Parkmöglichkeit suchen.
Der VW-Bulli hat sich äußerlich nicht verändert sondern wurde lediglich
durch den Innenausbau als WoMo zugelassen.
Es kommt auf die Fahrzeugangabe in der ZB 1 an, die Größe des Fahrzeugs ist egal.

thomas56 am 12 Sep 2013 22:50:35

hafimann hat geschrieben:Fazit: Ich weis immer noch nicht ob ich weiterhin auf meinem (öffentl.) Stammplatz parken darf.


ich bin da zuversichtlich, dass man für "Stammgäste" eine Sonderregelung finden wird!

matthiast4 am 13 Sep 2013 07:47:54

BernhardK hat geschrieben:Ein Bekannter von mir hat seinen VW-Bulli als WoMo ausgebaut
und als solches zugelassen. Er darf nun nicht mehr auf dem Parkplatz
in der Nähe seines Arbeitsplatzes parken, da der Parkplatz auch nur das
Parken für PKW gestattet.
...cut...


Genau, weil die Politesse ja auch bei jedem Fahrzeug eine Abfrage macht, wie es zugelassen ist.
Mein Multivan ist auch kein PKW, das sieht bloß keiner...

Und wo parken So. KFZ Bürofahrzeug oder Werkstattwagen, wo parken selbstfahrende Arbeitsmaschinen?
Man kann es auch alles etwas übertreiben. Wo kein Kläger, da ist auch kein Richter.

kintzi am 15 Sep 2013 21:03:27

Ansonsten führt doch euer eigenes "nur Womo"Schild mit u. pinnt es, wo gewünscht , zeitweilig an. :razz: Gr. R

Gast am 15 Sep 2013 22:42:18

wolfherm hat geschrieben:Was wollt ihr überhaupt auf Raststätten? Angeblich bleibt da doch keiner wegen der großen Überfallgefahr.....


... habe ich in den letzten fast 40 Jahren noch nicht erlebt !

ich bin einer der sehr wenigen, der sich auf Rastplätzen sicher fühlt :)

Gast am 15 Sep 2013 22:47:48

hafimann hat geschrieben:Fazit: Ich weis immer noch nicht ob ich weiterhin auf meinem (öffentl.) Stammplatz parken darf. Werde einfach, noch vor dem ersten Knöllchen die freundliche Frau in Uniform fragen.


... ob die das weiß ? da wäre ich mir nicht sicher...

daffi2222 am 20 Sep 2013 10:58:44

Hab einmal mal die Polizei darauf angesprochen.

Bei einer Verfolgung der Missachtung dieses Schildes würde es heißen: sie parkten auf einer Fläche die nicht für dieses Fahrzeug zugelassen ist.

Kosten 15€

Autobahnparkplatz: würden wir nicht verfolgen, es sein denn, es ist Parkraumnot. Dann muss das Wohnmobil oder Gespann diesen Parkplatz räumen.

Das Schild stellt kein Parkverbot dar.

haballes am 20 Sep 2013 11:20:15

daffi2222 hat geschrieben:Hab einmal mal die Polizei darauf angesprochen.....Kosten 15€


Das rechnet sich ja schon fast gegen einen Stellplatz und wenn man dann auch ortsgünstig steht.... :juggle:

Gast am 20 Sep 2013 11:25:05

:thema:

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