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Ein Nachbar macht Stress, weil wir unser Wohnmobil auf eigenem Grundstück parken, ohne andere zu behindern. Gibt es Gesetze, die das regeln? Au weia - gleich kommen die Knigge-Jünger wieder und hauen drauf... :mrgreen: MfG Bernd
Inwieweit macht er Stress? Meiner Meinung nach gibt es da keine Gesetze , die das verbieten, ausser es besteht irgendwie ein Wegerecht. Da kommt wahrscheinlich wieder mal der Neidfaktor zum Tragen :? Hallo Wir haben von Anhänger bis Womi alles stehen und es hat noch keiner gemeckert. Ich glaube es ist egal ob du Womi, Unimog oder Trecker abstellst. Netterweise nicht dirket vors Stubenfenster des Nachbarn, oder? :eek: ich wär auch angepisst, wenn mir einer sein Wohnmobil vor`s Wohnzimmerfenster stellt. Es kommt halt immer auf das "wie" und "wo" an. Wir haben unser Wohnmobil auch auf dem eigenen Grundstück stehen, aber da wird kein Fenster vom Nachbar verdunkelt oder irgendein Ausblick verstellt. Ohne juristisches Hintergrundwissen könnte ich mir dennoch vorstellen, dass das abgestellte Womo den Nachbarn zwar nicht behindert, aber belästigt. Wenn ich an einen 3 m hohen Kasten direkt vor meinem Wohnzimmerfenster denke, wäre ich wohl auch etwas angefressen - vor allem, wenn er tagelang da steht. Vielleicht wäre ein klärendes Gespräch als erster Schritt sinnvoller als gleich an regulierende Gesetze zu denken. Was stört den Nachbarn - könnte er sich eine andere Position des abgestellten Wagens vorstellen? Versuch's mal... MfG Bernd
Was kann der Nachbar dafür, wenn Du so nahe an sein Grundstück baust ... :wink:
Dann lass doch den Leuten hier den Vortritt, die davon Ahnung haben. Man müßte da schon etwas mehr Informationen haben. Grenzabstand, Höhe, Lage, Auffahrt, Vorgarten usw ob man es nur als als Nörgelei oder Beeinträchtigung seiner eventuellen Rechte zu beurteilen hat.
Ich weiß jetzt gar nicht wer zuerst da war. Müsste mal nachfragen, ob Nachbar`s Haus schon vor 1906 da war. Aber...uns`re Fenster kann zum Glück keiner zustellen. Ohne die Links verfolgt zu haben kann ich sagen, dass die jeweilige Landesbauordnung nähere Auskunft darüber geben kann. Hier kann schon reglementiert sein, dass 'mit dem Boden verbundene Räumlichkeiten über soundsoviel Kubikmeter' der Bauordnung unterliegen, so dass auch ein Wohnwagen oder ein Wohnmobil als 'Gebäude' gewertet werden könnten (Bauvorhaben, Bauantrag !!!). Das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden. Hier bei uns bestehen keine Reglements mehr in dieser Hinsicht. Davon ab, ein vernünftiges Miteinander zwischen den Nachbarn ist SEHR viel Wert...
Aber meine Meinung darf ich doch wohl noch sagen - verbunden mit einem Rat. Aber Du hast Recht: demnächst werde ich (Dich) fragen, ob ich mich hier äußern darf. ganz wichtig ist erstmal die grundfrage: zugelassen oder abgemeldet? Und warum macht er Stress?? Er wird doch gesagt haben was ihn stört!? Bei solchen Fragen empfehle ich immer zu erst beim Ordnungsamt der Gemeinde / Stadt anzurufen. Die sollten das Wissen :wink: Ansonsten würde mich auch sehr Interessieren welche Gründe der liebe Nachbar anführt oder herrscht generell dicke Luft? chrwi will`s glaub ich gar nicht mehr wissen :roll: ist schon wieder auf "Langzeitreise" :D ach, und dann aber einen Tröt eröffnen. Mich würde es aber interessieren, weil ich mein Wohnmobil zwar auf dem Grundstück parke, aber doch sehr nah an der Straße :D nicht dass noch wer auf dumme Gedanken kommt :twisted: och Martina... wenns deinen NB stört, ich stelle so ein schönes Womo gerne bei mir ab! 8) ist das nicht ein wenig weit für mich ? :D mit Sicherheit! Aber ich kann es doch abholen und fahre dann über I, F, GB....... zu mir... :mrgreen: haha, netter Versuch :D Vielen Dank für die vielen raschen Antworten. Vor allem die rechtlichen Hinweise sind sehr hilfreich. :roll: Ich seh grad, das es entgleitet. Auf deinem privaten Grundstück kannst dein Fahrzeug parken, wenn keine Gefahr besteht. (Bauuntergrund hauptsächlich) Probleme wirst du bekommen, ein Carport oder eine Halle zu errichten. Fahrzeug und Bauwerk werden unterschieden. Wenn du einen Möbelwagen hast, ist es nicht anders. Betreibst du dagegen eine Wohnmobilvermietung, oder einen Wohnmobilhandel mit mehreren Fahrzeugen, dann gelten Gewerberichtlinien. Fährt deine ganze Familie privat Wohnmobil, hat die Nachbarschaft großes Pech. :mrgreen: Moralisch musst du dich auf nette Nachbarn einstellen. Ich hatte als junger Mensch das Vergnügen in der Innenstadt zu wohnen und einen Stückgutlastkraftwagen zu fahren. Ich habe von den Bewohnern, die hinter den Fenstern wohnten, vor denen ich von Freitagnachmittag bis Montagmorgen parkte, exotische Tiernamen gelernt, die ich auch heute noch im Alltag anwenden kann. Das Thema scheint ja wohl doch etwas emotional geladen zu sein. :wink: Daher: Das Womo steht nicht vor einem Fenster eines Nachbarn, behindert niemanden und fällt auch optisch nicht sehr auf, ist angemeldet und stoerte in 15 Jahren auch keinen anderen Nachbarn. Das Thema wird von einem neuen Nachbarn stellvertretend für andere 'Kommunikationsprobleme' diskutiert. Mal sehen, was die örtlichen Behörden dazu sagen. Melde mich wieder, wenn ich Antwort habe. Nochmals vielen Dank. LG chrwi Ich würde das Problem völlig pragmatisch sehen und das WoMo einfach da stehen lassen. Es gibt doch nur zwei Möglichkeiten: 1) Du bist im Recht: Dann kann er machen was er will, sein Rechtsanwalt wird es ihm schon erklären. 2) Du bist nicht im Recht (was ich nicht glaube): Dann lasse ich es trotzdem stehen und der Nachbar muss reagieren. Er muss sich erkundigen und Maßnahmen dagegen einleiten. Ob er das wirklich tun wird? Ich denke nein. Und tut er es doch und bekommt recht, dann hast du halt Pech gehabt. Aber es dauert mind. 1 Jahr, bevor er damit durchkommt. Wie gesagt, ich denke du bist im Recht - aber wer weiß das schon zu 100%. Die beste Lösung: Lade deinen Nachbarn auf Kaffee und Kuchen oder einen guten Wein ein. Am besten im Wohnmobil. Erkläre ihm, warum es bei dir am Haus am besten steht. Oft sind es einfach nur die netten Worte und das gesuchte Gespräch, welches Probleme aus der Welt schafft. Übrigens: Ich durfte mein neues WoMo auch nicht benutzen. Meine Nachbarn sagten: "Erst zahlst du mal einen Felgengeld, dann darfst du damit kommen". Das Felgengeld war ein Kasten Bier. :lach:
Komische Einstellung. Ich empfehle bei solchen Fragen das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen.
Hallo, hängt von vielen Faktoren ab, rechtlich meine ich. In unserer Landesbauordnung gibt es z.B. die Grundflächenzahl. Heisst, wieviel Fläche des Grundstücks darf bebaut, überbaut werden. Desweiteren ist, bei uns zumindest, die bebaubare Fläche ausgewiesen. Ich wollte mir auf der Rückseite meines Grundstücks eine Einfahrt machen, da ist ein Feldweg. Ich hätte dann unseren Wohnwagen im Garten abstellen können. Jemand vom Bauamt war zufällig wegen einer anderen Sache vor Ort (war kurz nach Fertigstellung des Hauses). Antwort: Einfahrt und Wohnwagen abstellen, heisst Abstellplatz. Abstellplatz dort ist ausserhalb der bebaubaren Fläche und verboten. Hab ihn dann mal gefragt ob ich in meinem Garten nicht machen darf was ich will und wen es eigentlich stört ob ich dort meinen Wohnwagen abstelle. Er meint "wo kein Kläger da kein Richter", aber wenn einer meckert muss ich das Ding weg holen. Solche Sachen sind i.d.R. in der Landesbauordnung verewigt, also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Man muss ich da schon genau erkundigen. Dieter hm- es ist doch eine Bauordnung und keine Parkordnung , oder? Kann mir vorstellen, dass es bei einem Wohnwagen anders ist, als beim Wohnmobil. Wenn keine Saisonkenz. dran sind, sollte es keine Probleme geben- schließlich könnte man ja täglich damit fahren.... Also wird das gleiche, was für PKW gilt, auch fürs Womo gelten.... Wenn PKW erlaubt ist, dann auch Womo, oder?...
warum? Weil ein angemeldetes Kraftfahrzeug jederzeit bewegbar ist. Da gehen im Klagefall dem Richter vielleicht die Argumente aus. Stellst du einen alten Wohnwagen mit Vorzelt auf dein Grundstück könnte man zum Beispiel an der Grundstücksnutzung sägen. Alles jetzt mal hypothetisch von mir dahingekritzelt, aber Gerichte kommen schonmal auf komische Urteile. Und ein angemeldetes Fahrzeug kann sofort mobil sein. Das entspannt enorm. Mein Wohnmobil (Kastenwagen) steht auf meinem Grundstück und niemand hätte das Recht, es mir zu verbieten. Zum einen habe ich Platz genug, kann sogar rangieren und wenden, zum anderen ist mein WoMo auch mein Alltagsfahrzeug, da ich kein anderes Auto besitze. 8) flanelly
Moin, mach es genau so :wink: :top:
Und das in Deutschland mit seinen tausenden Vorschriften auf Bundes/Landes... ebene ? Nach Durchsicht von einigen Hundert Seiten Gesetzestexten u.a. kannst du hoffen, daß du das im Moment darfst. Von nächster Woche ist noch nicht die Rede. Und daß du auch noch dahinfahren darfst ! Und daß da nicht plötzlich ein Naturschutzgebiet entsteht, wo Fahrzeuge nur auf Beton stehen dürfen, der aber in Naturschutzgebieten nicht gebaut werden darf :-) Wo nicht mal das Fahrrad in der Garage stehen darf, wenn nicht auch noch ein Auto drin steht ? Vom Rasenmäher ganz zu schweigen. RK
Ich glaube der Tröd beginnt mit den Worten: "Ein Nachbar mach Stress.." Ideale Voraussetzungen für einen gemeinsamen Dialog :roll: Und sich vorher zu Informieren hat noch niemanden geschadet :!: Ich halte diesen Fred auch für Zukünftige für ganz interessant. Etliche Käufer eines Wohnmobils haben den Einfamilienklassiker mit Stellfläche neben dem Haus. Mit dem Cabrio der blonden Tochter gab es nie Probleme, weil Herr Nachbar ihr beim Einsteigen in den Ausschnitt schauen konnte. Und nun wo Töchterchen ausgezogen ist und die Lebensversicherung in einen Liner verwandelt wurde und an gleicher Stelle parkt, faulen dem nun eh gelangweiltem Nachbarn auf den Südseitenfenstern die Orchideen weg und er fängt das Bombenbauen an. Da denkt man auf der Caravan Messe gar nicht so drüber nach.
ja genau wegen dem bin ich vorsichtig mit Äußerungen. Was es alles gibt Hallo, Leute , die Kommunen geben sich ein Recht, wie sie mit besonders spezifizierten Dingen umgehen . Also so , wie das hier so großspurig rausgehauen wird ist das nicht . Ich würde bei dem Ornungsamt nachfragen . Wenn der Nachbar sich beschwert muss dem nachgegangen werden . Fühlt er sich belästigt , hat das etwa die Größenordnung, als wenn zwischen 13 und 15 Uhr Rasen gemäht wird , oder nach 22 Uhr im Garten lautere Musik gespielt wird und sich jemand gestört fühlt . Übrigens , wenn es für die Allgemeinheit nicht zugängliches Privatgrundstück ist braucht er auch nicht angemeldet zu sein . Hier scheint im Vordergrund aber die Belästigung zu stehen. Ich hatte einen Alkoven auf der Straße zu stehen . Eines Tages erschien ein älterer Mann und bat mich , ob ich das Ding nicht ein Stück weiter stellen könne , seine Frau würde beim Frühstück nicht mehr auf die Grünanlagen gucken können. Im ersten Augenblick hatte ich eine passende Antwort geladen . Dann habe ich mit ihm abgemacht : Ich stelle das Fahrzeug weg und er passt etwas darauf auf . Schon waren alle zufrieden. Giovanni.
Manchmal ist das aber auch ganz praktisch. Können dann die Nachbarn von gegenüber nicht mehr reinschauen. Aber Grünanlage hat Vorrang. Ganz klar! Guude! Nur mal so: Eine Garage ist bestimmungsgem. zum Unterstellen von Pkw bestimmt. Das schreibt der Bebauungsplan so vor. Dem stimme ich auchnzu, wenn ich in diesem Gebiet einen Bauplatz kaufe. Bei uns war die Vorschrift, dass eine Garage gebaut und ein Stellplatz eingerichtet wird. Im Haus gegenüber wohnen zwei Familien und der Sohn der Eigentümer. Die Eltern habe zwei Autos, der sohn ein Auto und einen Firmenkastenwagen. Die Tochter, diezweite Familie,hat ein Auto. Vor der Garage befinden sich 3 Plätze, um dort Autos zu parken. Und wie sieht es aus? Die Garage ist voll mit Gerödel, incl. brennholz. Alle Autos stehen auf der Strasse!!! Kommt die Freundin vom Sohnemann, steht ein weiteres Fahrzeug und gegenüber. Die Folge: Wenn ich mit meinem WoMo rein- oder raus will, muss ich mir die Tage und die Tageszeit anschauen, um meine Einfahrt benutzen zu können. Wenn ich z. B. Den Sohn anspreche, stellt er seine Fahrzeuge sofort weg. Also insoweit kein Problem. Ich darf nur nicht nach Hause kommen, wenn alle Fahrzeuge auf der Strasse stehen. Und spontan wegfahren ist auch nicht so.dazu kommt, dass dezweite Nachbar, der auch gegenüber wohnt, die Autogarage in ein Kinderzimmer umgewandelt hat und sein zweites Fahrzeug auch auf der Sreasse parkt. Und was will man da machen? Krach mit den Nachbarn??? Da schränke ich mich lueber ein, denn ich weiß ja nicht, wie lange ich dort noch wohne. CU Vutschko Moin, ja die lieben Nachbarn .... ich wohne zur Miete, gottseidank, aber Stress wegen dem Wohnmobil habe ich auch. Es parkt zugelassen am Straßenrand. Verbleiben noch gemessene (!) 3.70 m für die Durchfahrt. Nun kommen dahinter und davor noch Fahrzeuge dazu. Auf 30m ist dann irgendwann der rechte Fahrbahnrand in der 30er Zone zugeparkt. Nachbar holt die Polizei. Man käme bei Gegenverkehr ja überhaupt nicht mehr durch die Straße (nur wenig Anliegerverkehr übrigens). Die kommen tatsächlich und ich werde angemault. Bin ja der dem Nachbar einzig namentlich bekannte Hakter in der ganzen Reihe. Ich stehe selbstredend weiter dort. Und nun der Witz an der Sache: Klar kommt der Nachbar dort bei Gegenverkehr nicht durch! Hat nicht ein einziges Fahrzeug, nicht mal ein Fahrrad. Der fährt Bus und auf dem Weg zur Haltestelle benutzt er nicht mal den Gehweg dieser Straße, sondern einen völlig anderen Weg. Ja so sind sie halt die Blockwarte der Nation ... Andreas |
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