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Ablasten auf 3,5 welche Unterlagen


zappi1306 am 02 Okt 2013 08:20:25

Hi an alle
welche Unterlagen brauche ich wenn ich von 3,85 auf unter 3,5 ablasten möchte. Wir bestellten den neuen mit dem höheren Gewicht um Reserven zu haben - brauchen die aber durch den Leichtbau gar nicht mehr. Etwas voreilige aber .....
Muß ich damit zum TÜV? macht eigentlich keinen Sinn - aber wir sind in D!!!!
Danke für die Info´s

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Jagstcamp-Widdern am 02 Okt 2013 08:26:34

du musst zum tüv....
evtl. wollen die auch noch dein aktuelles leergewicht, also vorher alles nicht notwendige ausladen.

kamann am 02 Okt 2013 10:04:55

hallo;
wenn du einen guten händler hast kommt der TÜV oder die DEKRA vorbei und macht das vor der zulassung: erspart dir die ganze lauferei!!
mfg KH

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thomas56 am 02 Okt 2013 10:07:57

und warum bestellt man den 3,85 nicht gleich ab Werk mit 3,49? :gruebel:

zappi1306 am 02 Okt 2013 10:19:31

tja warum wohl.....

Gute gemeinte Gewichtsreserven die man aber nun nicht mehr braucht!

Gast am 02 Okt 2013 11:45:45

zappi1306 hat geschrieben:Etwas voreilige aber ..... Muß ich damit zum TÜV? macht eigentlich keinen Sinn - aber wir sind in D!!!!
Etwas voreilig könnte auch das Ablasten sein.

Leider schreibst Du keine Gewichte etc.

Wenn Du gute Unterlagen hast kannst Du direkt damit zum Strassenverkehrsamt, wenn nicht musst Du zum TÜV. Dort wird gewogen und gerechnet Personen und Gepäck wird mit der Formel berechnet usw. und dann bekommst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Wenn Du diese vom Händler bzw. Werk bekommst sparst Du das TÜV Geld.

reisemobil.online.cx am 02 Okt 2013 12:37:57

Hallo"zappi1306",
bei uns hat es beim Kauf auch der Händler übernommen. Aber es läuft folgendermaßen ab. Du oder der Händler muß mit den Unterlagen des Herstellers zum TÜV. Dort bekommst du eine Bescheinigung "Berichtigung der Fahrzeugpapiere gem. §17 FZV". Mit dieser gehst du dann zur Zulassungsstelle um die Änderung bei der Zulassung eintragen zu lassen. Sollte das Fahrzeug bereits zugelassen sein, ändert sich nicht der erste Tüv-Termin von 2 auf 3 Jahre! Geht aber sicher um ein Neufahrzeug.

Michael

dieter2 am 02 Okt 2013 12:59:30

Ich habe unseren Sunlight auch aufgelastet auf 3,85 to bestellt.

Schon aus den Grund,im COC steht das Gewicht mit 3,85 to und die Vorderachslast mit 1,95 to,das bleibt auch bei einer Ablastung da drinn stehen.

Um auf 3,5 to ablasten zu können habe ich ein Unbedenklichkeitsschreiben vom Werk angefordert,da steht drinn
das das Fahrzeug auch für 3,5 to eine Homologation hat.
Mit diesen Schreiben bin ich zum TÜV,der hat das Auto garnicht angeschaut,sondern
gleich das Gutachten für 3,5 to geschrieben.
Die Vorderachslast hat er auf 1,85 to korrigiert.
Damit zur Zulassungsstelle.

Dieter

zappi1306 am 04 Okt 2013 09:01:18

Moin und Danke für die Info´s

Am Montag ist TÜV Termin. Dann sehen wir weiter.

Danke nochmal und allzeit gute Fahrt!

tliner am 04 Okt 2013 09:15:59

thomas56 hat geschrieben:und warum bestellt man den 3,85 nicht gleich ab Werk mit 3,49? :gruebel:

Steht doch oben :idea:

thomas56 am 05 Okt 2013 10:39:28

tliner hat geschrieben:
thomas56 hat geschrieben:und warum bestellt man den 3,85 nicht gleich ab Werk mit 3,49? :gruebel:

Steht doch oben :idea:

Danke!

AB am 26 Dez 2013 20:37:06

zappi1306 hat geschrieben:Hi an alle
welche Unterlagen brauche ich wenn ich von 3,85 auf unter 3,5 ablasten möchte. Wir bestellten den neuen mit dem höheren Gewicht um Reserven zu haben - brauchen die aber durch den Leichtbau gar nicht mehr. Etwas voreilige aber .....
Muß ich damit zum TÜV? macht eigentlich keinen Sinn - aber wir sind in D!!!!
Danke für die Info´s



Hallo Zappi,
hast du nun abgelastet?

Ich möchte mein Womo auch ablasten, habe es auch mit 3,85t vom Hersteller geordert.
Kann ich mit meinen Papieren sofort zur Zulasungstelle oder muss ich noch vorher zum Tüv?
Wäre nett wenn du über das Ablasten berichten kannst.

Andreas

dieter2 am 26 Dez 2013 22:22:52

Der Weg zum ablasten geht immer über den TÜV

dieter

AB am 27 Dez 2013 17:55:36

Danke für die Info.

Schöne Andreas

heiinjoy am 28 Dez 2013 21:01:29

Hallo dieter2,

oder über die Dekra. Je nachdem wo man wohnt. In der Regel ist es so: TÜV in den alten Bundesländern und Dekra in den neuen.
Die Prüforganisation muss die Erlaubnis haben, Prüfungen nach § 13 ff Fahrzeugzulassungsverordnung vorzunehmen. Einfach mal nachfragen, denn jede Regel hat ihre Ausnahmen.




Heiinjoy

mimianja am 16 Jan 2015 19:37:09

Jup, das mit dem Ablasten habe ich hinbekommen, ohne Problem. Das Fahrzeug war neu ab Werk und wurde mit 4,2 t zugelassen, ist jetzt auf 3,5 t.

Was für Unterlagen brauche ich, wenn ich jetzt aber doch wieder auflasten möchte?
(Hoffe das ist keine doofe Frage, aber ich weiß es echt nicht)


Anja

dieter2 am 16 Jan 2015 20:29:27

mimianja hat geschrieben:Jup, das mit dem Ablasten habe ich hinbekommen, ohne Problem. Das Fahrzeug war neu ab Werk und wurde mit 4,2 t zugelassen, ist jetzt auf 3,5 t.

Was für Unterlagen brauche ich, wenn ich jetzt aber doch wieder auflasten möchte?
(Hoffe das ist keine doofe Frage, aber ich weiß es echt nicht)


Anja


Dann nimmst Du das Ablastgutachten, fährst zum TÜV und sagt Du möchtest wieder auflasten.

Dieter

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