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Moin, kann ich die Angabe eines konkreten Liefertermins verlangen, wenn der Händler eine Anzahlung in Höhe von rund 15% auf die Kaufsumme verlangt? MfG Bernd
Verlangen? Bekommen wirst du aber wahrscheinlich keine konkrete Angabe. Die werden auch vom Werk nur eine vorläufige Angabe bekommen. Wie bei PKW's auch. Aber warum will der eine Anzahlung? Da wäre ich vorsichtig. Wenn du Pech hast und der in der Zwischenzeit insolvent wird, schaust du in die Röhre. Wenn Anzahlung, dann nur gegen Bankbürgschaft. Schau mal nach, hatten wir kürzlich erst. Auch wenn er sich auf ein Lieferdatum festlegt wird im Kleingedruckten drin stehen, dass es sich nicht um einen Fixtermin handelt und sich die Lieferung um drei Monate verzögern kann :wink: Anzahlung nur gegen Bankbürgschaft :!: Danke für die Antworten. Auf die Frage nach dem Grund für die Anzahlung lautete die Antwort einfach "is nu ma so bei uns". Ausweichen auf einen anderen Händler will ich nicht, weil ich dort ansonsten recht zufrieden bin. Bankbürgschaft ist auch klar - den Thread hatte ich verfolgt. Meine Frage basiert auf der Befürchtung, dass ich einen zinslosen Kredit gewähre, dessen Laufzeit ich nicht überblicke und die durch schleppende Abwicklung noch verlängert werden kann. MfG Bernd Servus auch ein seriöser Händler wird sich wohl absichern bevor er ein Fahrzeug bestellt ...... mit der Bankgarantie dürfte doch wohl beiden Seiten gedient sein . Ansonsten musst du halt ein vorhandenes Fahrzeug nehmen .... oder einen anderen Händler suchen. 8) 8) 8) Wenn man sich die Rückseite der verbindlichen Bestellung/Kaufvertrag anschaut, dann wird man feststellen, dass der Händler bei Nichtabnahme des Fahrzeugs dem Kunden 15% vom Kaufpreis berechnet. Das ist vielfach die Provision, die er schon mal vereinnahmen möchte. Wenn es dann Schwierigkeiten gibt, ist er als Händler fein heraus und der Kunde schaut in die Röhre. Trau schau wem…….??? Und ohne Bankbürgschaften geht da nichts, denn sonst ist das Geld weg. Augenscheinlich wieder ein Händler der sich gerne in der Grauzone bewegt.
Tchja Deine Befürchtungen fallen wohl unter Restrisiko. Entweder Du willst da kaufen, weil Du zufrieden warst oder Du kaufst wo anders. Rede mit dem Händler, teile Ihm offen Deine Bedenken mit und versuch das Risiko gerecht zu verteilen. Keine Ahnung was der Unsinn mit der Anzahlung soll, Ware gegen Geld, is nu ma so, bei mir :mrgreen: Schließlich habt ihr beide einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag geschlossen, der mit Sicherheit Schadenersatzklauseln bei Nichtabnahme enthält. Einen Händler der eine Anzahlung haben will, würde ICH meiden und das nicht nur bei einem so teuren Objekt wie ein Womo. Matthias
Bei mir wollte er auch (für einen Gebrauchten im Herbst, Abholung im Frühjahr) eine Anzahlung, schließlich sollten für mich auch noch Anbauten geschehen. Allerdings reichten ihm €1000, wohl mehr um Scherzkäufer auszuschliessen. RK Eine Anzahlung von 15 % ist relativ viel, 5% bis max. 10 % sehe ich als Normal an. Theoretisch kann man einen Fixtermin vereinbaren und ausdrücklich jede andere Vereinbarung ausschließen. Nur ob sich der Händler darauf einläßt ist eine andere Sache.
Solange es sich nicht um Sonderanfertigungen handelt, ist das Begehren unseriös. Auch die voraussichtlich zu montierenden Sonderwunschteile sind ja wohl auch Serienprodukte, bei denen der Händler kein Risiko eingeht. Also, Ware gegen Geld, wie beim Bäcker. Der Preis spielt doch dabei keine Rolle. Wenn jeder sich daran halten würde, wäre der Markt relativ schnell bereinigt. Das mit dem Gebrauchten ist ein ganz anderer Fall. Die 1000€ sind wohl ein Pfand für das Risiko, das er eingeht, indem er das Mobil bis zum Frühjahr in seiner Obhut behält. Er hat das Objekt deiner Begierden. Aber 15% vom Kaufpreis für ein zu erwartendes Mobil,( also quasi nicht vorhandenes ) ist frech. Albert Also wenn ein "Scherzkäufer" einen Vertrag unterschreibt, dann ist das ein ganz schlechter Scherz für ihn, denn bei Nichtabnahme zahlt er was im Vertrag steht als Strafzahlung. Ich weis immer nicht was an meinem Namen schlechter sein soll als der von einem Händler. Als wir noch gemietet haben wollte auch mal einer 50% Anzahlung im July, das Mobil wollten wir im September, Ergebniss, der Vogel war Pleite und meine Urlaubskohle wäre über den Jordan gewesen. Mit Bankbürgschaften kenne ich mich nicht aus, wäre mir aber alles zu viel Aufwand. Matthias Bei vielen Kaufgeschäften (seien es Möbel, Autos usw.) fragt der Verkäufer nach einer Anzahlung. Wenn man dann vehement verneint, wird das Geschäft (fast immer) auch ohne Anzahlung gehen. So kaufe ich schon immer. :D In ganz wenigen Fällen wird das vielleicht erforderlich sein. Ich erinnere mich an einen Beitrag hier, wo ein Käufer bei Bimobil eine Anzahlung geleistet hat. Das passiert aber in der Regeln nur bei solchen Bauten nach Kundenwunsch. Da gibt es dann aber auch ohne Schwierigkeiten Absicherungen. is nu ma so, bei mir :mrgreen: Schließlich habt ihr beide einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag geschlossen, der mit Sicherheit Schadenersatzklauseln bei Nichtabnahme enthält. Einen Händler der eine Anzahlung haben will, würde ICH meiden und das nicht nur bei einem so teuren Objekt wie ein Womo. Matthias[/quote] Keinen Kaufvertrag, eine "verbindliche Bestellung" und da hat der Händler alle Rechte und der Käufer ur Pflichten!
Verstehe ich jetzt nicht....
Nicht unbedingt. In meinem Fall wurden über Winter schon Reeling und Leiter montiert. Im Frühjahr kamen dann noch andere Sachen wie Kabel, Stecker... dazu, die ich alle erst mit Lieferung bezahlt habe und die ein anderer Kunde evt. nicht so würde haben wollen. RK
Der hat dir eben vertraut. :D Es gibt nur wenige Händler die echte Kaufverträge machen die machen "verbindliche Bestellugen"
Ja klar und wenn dann die Auftragsbestätigung zu dieser Bestellung ergeht, ist das ein Kaufvertrag. Außerdem steht ja in einer verbindlichen Bestellungen, zu welchen Konditionen (Leistungen) ich bestelle. Und warum wird dann nicht gleich ein ordentlicher Kaufvertrag gemacht? Ein Schelm der böses dabei denkt!
Das hat manchmal gute Gründe. Du möchtest eine bestimmte Konstellation zu einem bestimmten Termin. Der Händler ist ja nur das Bindeglied zum Hersteller. Jetzt könnte es ja sein, dass bestimmte Konstellationen so nicht gehen oder zu einem anderen Termin. Deshalb dein Angebot einer verbindlichen Bestellung, die dann vom Hersteller geprüft und bestätigt oder aber auch abgeändert wird. Bei einer Änderung musst du dann dieser Änderung zustimmen. Es bleibt eine Bestellung die für den Käufer verbindlich und für den Verkäufer unverbindlich ist. So wie es der Name ja schon sagt!
Ja, du hast Recht und ich jetzt meine Ruhe.
Warum so intolerante ? Nur weil besser deutsch schreibe könne ? Oder tippisch Vereinsmeiere, immer Regel aufstelle wolle für andere, nur weil sich selber zu wichtig nehme! Lieber Didi, du solltest an deinem Ton arbeiten. Der ist jetzt etwas daneben. Ich habe nur keine Lust mehr, hier eine Diskussion zu führen, wo wir uns mangels Kenntnis im Kreis drehen. Ok?
Wolfgang, lass es! Es gibt schönere Themen. Beispiel: Habt ihr schon einen Weihnachtsbaum? :versteck: Albert Ja, im Garten....ins Haus kommt mir keiner mehr.. :D nadelt so sehr... :D
immer Regel aufstelle wolle für andere, nix isse gut! > Didi auch bei einem "normale" Kaufvertrag handelt es sich (sehr verkürzt) genauso um eine "Bestellung" des Käufers und eine "Auftragsbestätigung" des Verkäufers, nur dass sich beides auf dem selben Zettel befindet..... > Erst durch beide Unterschriften wird ein Vertrag drauss! Und daduch dass es sich bei Womos (zumeist) um eher komplexere Dinge handelt ist eine gewisse Zeitliche "Spanne" zwischen Verbindlicher Bestellung und AB manchmal ötig damit der Händer z.B beim Hersteller checken kann ob das Wunschfahrzueg des Kunden sowohl in der Ausführung als auch zum erwarteten Termin überhaupt möglich ist... Und mal so ganz nebenbei für den Kunden hat diese Vorgangsweise auch seine Vorteile...in dem Zeitfenster zwischen Bestellung und erhalt der AB hat er immer noch die Chance (nach einer schlaflosen Nacht) von seinem Ansinnen des Neukaufs Abstand zu nehmen ... Also bitte nicht alles und jedes sofort negativ sehen ! * Sundl hier ein Auszug aus den: "ADAC AUTORECHT aktuell Neuwagenkauf"! III. Bestellung des Neufahrzeugs Als Käufer bekommen Sie von Ihrem Verkäufer eine verbindliche Bestellung zur Unterschrift vorgelegt, die Sie unterzeichnen sollen. Vor Ihrer Unterschrift lesen Sie sich das Formular bitte genau durch und achten Sie darauf, dass alle wesentlichen Ergebnisse aus den Vertragsverhandlungen schriftlich festgehalten wurden. Insbesondere sollte die Ausstattung und eventuelles Zubehör aufgelistet werden, damit der Käufer Vereinbarungen hierüber später beweisen kann. Zwar sind auch mündliche Abmachungen bindend, können aber im Streit schwer bewiesen werden. Bei Unklarheiten fragen Sie beim Verkäufer nach! Die Bestellung ist für Sie bindend auch wenn der Kaufvertrag erst zustande kommt, wenn der Verkäufer ihn bestätigt. 1. Das Kleingedruckte Die Bestellformulare der Autohändler ähneln sich sehr. Meist benutzen die Verkäufer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), das ist das Kleingedruckte nach dem sich der Vertrag richtet. Für den Neuwagenkauf gibt es Bedingungen, die vom Verband der Automobilindustrie e.V. (VDA), dem Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. (VDIK) und dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) unverbindlich empfohlen wurden (letzter Stand 03/2008): Die „Neuwagenverkaufsbedingungen“ (NWVB). 2. Bindung an die Bestellung Die NWVB regeln, dass der Käufer an seine Bestellung 3 Wochen gebunden ist. Während dieser Zeit prüft der Verkäufer, ob er die Bestellung annimmt. Erst mit der Annahme oder der Lieferung des Fahrzeugs, kommt ein Vertrag zustande. Unternimmt der Verkäufer nichts, so ist der Käufer nach den 3 Wochen wieder frei, um einen anderen Vertrag zu schließen. Oder umgekehrt: Der Käufer ist an seine verbindliche Bestellung gebunden, ohne dass der Verkäufer sich schon festgelegt hat. Zu beachten ist, dass der Verkäufer die Annahme der Bestellung auch schon im Vorfeld oder zeitgleich mit der Unterschrift des Käufers auf dem Bestellformular erklären kann. Eine Bestätigung der Annahme mit neuen Konditionen (z.B. andere Ausstattung, höherer Preis) führt nicht zum Vertragsschluss, sondern stellt ein neues Angebot dar, das der Käufer annehmen oder ablehnen kann. Ist zweifelhaft, ob bereits ein Vertrag zustande gekommen ist, so sollten Sie sich beraten lassen, bevor Sie einen neuen Vertrag schließen, um nicht plötzlich zwei Neufahrzeuge abnehmen und bezahlen zu müssen! Ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es entgegen der Vorstellung vieler Käufer nicht! Die Bestellung ist für den Käufer zunächst einmal bindend. Persönliche Gründe, die den Käufer am Festhalten der Bestellung hindern, sind juristisch nicht relevant. Daher unterschreiben Sie eine Bestellung nur, wenn Sie sicher sind, dass Sie das Fahrzeug auch haben und bezahlen möchten. Nehmen Sie ein Fahrzeug nicht ab, so kann der Verkäufer die Zahlung von 15% des Kaufpreises verlangen (V. Absatz 2 Satz 2 der NWVB). Gegen Zahlung dieser Stornogebühr wird der Verkäufer Sie aus der verbindlichen Bestellung wieder herauslassen damit sollten die von dir aufstellten Thesen wohl nicht ganz den Tatsachen entsprechen! Moin, liebe Leute - die von mir gestellte Frage ist bereits beantwortet (wenn auch nicht nachvollziehbar). Das jetzt stattfindende Geplänkel ist für mich wenig hilfreich und dient letztendlich lediglich der Selbstdarstellung nach dem Motto "ätsch - ich hab' Recht und Du Unrecht". Ich frage mich, was soll.... MfG Bernd
du hast recht und damit Ende im Gelände!
Du hast aber die freie Wahl das "Geplänkel" nicht mehr zu lesen,oder sehe ich das falsch :roll: Und wenn die Antwort nicht nachvollziehbar ist ist es auch gut. Gib Deinen Händler die 15% Anzahlung und hoffe das die Kohle nicht weg ist :ja: Dieter
Ich glaube schon. Wenn ich einen Thread eröffne, in welchem ich um eine Auskunft bitte, dann lese ich alle Antworten in der Hoffnung auf Hilfe. Und es ist nicht sofort ersichtlich, dass es sich um irgendeinen persönlichen Hick-Hack handelt, der nun gar nichts mit meiner Frage zu tun hat. Allerdings gebe ich Dir insofern recht: Deinen Beitrag hätte ich ruhig überlesen können. MfG Bernd |
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