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Sitzplatzreduzierung bei Ablastung rückgängig machen


Gast am 09 Nov 2013 17:23:45

Hallo

Wir haben soeben einen Knaus 658 MF gekauft, welcher vom Vorbesitzer auf 3,5to abgelastet wurde.
Dieses ging einher mit einer Sitzplatzreduzierung auf Anzahl: 3

Kann man nun die 3,5to ZGG behalten und nur die Sitzplatzreduzierung wieder rückgängig machen?!

Hat da jemand einen (wirksamen) Ratschlag?


Die Bescheinigung zur Auflastung auf 3,85to haben wir bereits vorliegen; jedoch kämen wir auch mit 3,5to und 4 Plätzen hin.

Bevor die Frage kommt: Alle Anschnallgurte für 4 Plätze sind drin und auch die Plakette wurde damals nicht auf 3,5to geändert.
Somit sind alle Parameter iO.

Vorab DANKE für Hinweise!

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Gast am 09 Nov 2013 17:39:55

Frag doch einfach mal bei TÜV oder Dekra nach! Dort solltest du eine fachkundige Aussage bekommen.

Gast am 09 Nov 2013 19:03:02

Das ist geplant - wäre natürlich schön, wenn ich vorab schon was wüßte um das Gespräch dann ggf in "gewisse Bahnen" lenken könnte.
Manchmal ist es ja nicht ganz klar definiert und dann kann man durch leicht suggestive Fragestellung eher in die gewünschte Richtung lenken ;D

Ausgehend von einem benannten Fahrzeugleergewicht von 3.223 KG habe ich noch ca 270Kg Zuladung "frei" - ob das ausreichend ist muß man (ich) herausfinden, aber erstmal wäre es für den Anfang OK 4 Plätze zu haben und auf 3,5 zu bleiben.

Andererseits..... Solar soll noch drauf mit 2. (Gel)Batterie, Wechselrichter, Campingstühle und Tisch, 4 Räder sollen ab und an mit, der Gasgrill, ggf Seitenwände für die Markise, TV wäre auch schön....hmmmm, das läuft dann wohgl recht sicher auf 3,85 raus......

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mantishrimp am 09 Nov 2013 19:20:31

Hallo,

--> Link und dort --> Link
schreiben sie etwas von 75 kg pro Sitzplatz. Dir fehlen also jetzt schon 23 kg, beim genannten Leergewicht.

Gast am 09 Nov 2013 19:26:59

mantishrimp hat geschrieben:Hallo,

--> Link und dort --> Link
schreiben sie etwas von 75 kg pro Sitzplatz. Dir fehlen also jetzt schon 23 kg, beim genannten Leergewicht.

Dito -> genau so ist es , ist doch logisch :D , sonst könnt ja jeder wie er wollte :lol:

Gast am 09 Nov 2013 22:13:32

Danke für die zusätzlichen Infos.

Nun jaaa - da die beiden "Mitesser" gerade einmal 8+9 alt sind, kommen die nicht wirklich an die 75 KG ran.
Egtl sind die zusammen noch weit davon entfernt (obwohl sie mir die Haare vom Kopp.....)

Aber ist angekommen; nützt nix: 3,85 sind wohl gesetzt.

viking92 am 10 Nov 2013 18:09:05

Hy,

du könntest das Mobil "leerräumen", also von allen möglich Ballast befreien, um ein niedriges Leergewicht zu erreichen. Dann steht dem 4.Sitzplatz nichts mehr im Wege. :wink:
Nur wirst Du dann immer überladen unterwegs sein. Und bei 2 Kiddis kommt was zusammen....glaub mir :D

Vor einiger Zeit hatte ich nämlich dasselbe vor. Ablastung auf 3,5 t wäre nur mit Streichung eines SP möglich gewesen. Habs daher sein gelassen :wink:


eaglesandhorses am 10 Nov 2013 18:11:18

Ich würde auflasten.....und bist selbst dann sicherlich am Limit!!!

Dem TÜV ist es auch fürchterlich wurscht wie schwer deine Kiddies sind, es können ja auch Erwachsene auf den Plätzen mitfahren.

Gast am 10 Nov 2013 22:14:32

Yep - ist sicherlich auch sinnvoll.

Werde diese Woche dann mal auflasten :-)

dieter2 am 10 Nov 2013 22:21:47

Normal ist es eine Frechheit vom TÜV Plätze zu streichen.
Die Schränken den Nutzen vom Womo ein
Letztendlich ist der Fahrzeugführer zur Einhaltung des Gewichtes verantwortlich.
Und wenn alle Pasagiere ohne Gepäck mitfahren oder eben zwei leichte Kinder.
Wie das Gewicht zusammen kommt dürfte den TÜV nichts angehen.

Meine Meinung.

Dieter

thomas56 am 10 Nov 2013 22:45:44

dieter2 hat geschrieben:Normal ist es eine Frechheit vom TÜV Plätze zu streichen.
Die Schränken den Nutzen vom Womo ein
Letztendlich ist der Fahrzeugführer zur Einhaltung des Gewichtes verantwortlich.
Und wenn alle Pasagiere ohne Gepäck mitfahren oder eben zwei leichte Kinder.
Wie das Gewicht zusammen kommt dürfte den TÜV nichts angehen.


klar ist das eine Frechheit! :ja:
Aber die Verantwortlichen lesen auch in Foren mit und haben manchen IQ erkannt! :lach:

Gast am 11 Nov 2013 04:00:46

dieter2 hat geschrieben:Normal ist es eine Frechheit vom TÜV Plätze zu streichen.
Die Schränken den Nutzen vom Womo ein
Letztendlich ist der Fahrzeugführer zur Einhaltung des Gewichtes verantwortlich.


Sehe ich auch so - nur leider isses wohl offensichtlich nicht so.....

Nun, dann kommt jetzt auch "Butter bei die Fische" und es wird aufgerüstet. :eek:
Dann auch das volle Programm mit Solar, 2. Wohnraumbatterie, etc - halt alles was man(n) sich so einbildet ;D


...wenn frau mitspielt...... :roll:

Sina1 am 11 Nov 2013 07:26:59

Ich habe bei meinem Womo zwei zusätzliche Plätze eintragen lassen. Dazu hatte die Dekra ein mehrseitiges Dokument, wo zu den unterschiedlichen Baujahren die Bedingungen mittels Skizze und Text dargestellt waren. Bei mir ging es um die beiden rückwärts fahrenden Plätze in der Dinette. Bei Bj. 1997 brauchen diese weder Gurte noch Kopfstützen. Der Ingenieur rechnete pro Platz mit 75 kg Person + 70 kg Gepäck.... da ich ein von original 4,5 auf 5 t aufgelastetes Fahrzeug habe, erfolgte die Eintragung problemlos.

LG

Pooh335 am 11 Nov 2013 08:08:54

Ein wenig Off-Topic...
Bei einem abzulastenden Mobil schaut der TÜV ganz genau. Bei einer Neuanmeldung aber wohl nicht.
Nach der oben genannten Faustregel rechnet man also knapp 150 kg pro Person (75+70 kg).
Das sind bei einem 6-Personen Mobil schon zusätzlich 750 kg. Leergewicht hat das Fahrzeug laut Liste ca. 2900 kg. Das Fahrzeug mit Hecketagenbett hat sogar 7 Sitzplätze eingetragen. Wieso wird so etwas dann überhaupt als erstes zugelassen?
Wir haben uns bei der Rechnung gleich für die 4,25t Variante entschieden. Wir bringen auch selbst mehr als 75 kg auf die Waage. Da passt dann die Formel auch nicht mehr. Für den Händler war es aber normal zwar das größere Fahrwerk aber mit Ablastung uns anzubieten.

Sina1 am 11 Nov 2013 08:28:15

Pooh335 hat geschrieben:Für den Händler war es aber normal zwar das größere Fahrwerk aber mit Ablastung uns anzubieten.


Der Händler muss verkaufen.... ein Fahrzeug mit 3,5 t verkauft sich besser, das größere Fahrwerk bringt mehr Geld in die Kasse.

LG

viking92 am 11 Nov 2013 10:33:48

Pooh335 hat geschrieben:Ein wenig Off-Topic...
Bei einem abzulastenden Mobil schaut der TÜV ganz genau. Bei einer Neuanmeldung aber wohl nicht.

Genau so ist es ;-) ...zumindest bei uns hier.
Bei der Neuanmeldung, hätten wir ihn damals ohne Abnahme, TÜV Bericht usw. als 3,5 T zulassen können.


andwein am 11 Nov 2013 15:06:57

Sina1 hat geschrieben:Der Ingenieur rechnete pro Platz mit 75 kg Person + 70 kg Gepäck.... da ich ein von original 4,5 auf 5 t aufgelastetes Fahrzeug habe, erfolgte die Eintragung problemlos.
LG

Leider verstehe ich die Rechnung nicht. Laut DIN EN 1645-2 heißt es:
75kg Fahrergewicht sind im Leergewicht, also zusätzlich nur 10kg Gepäck für den Fahrer
75kg Person +10kg Gepäck für jede mitfahrende Person
Anzahl der mitfahrenden Personen = eingetragene Sitzplätze abzüglich Fahrer
10kg Zuladung pro Fahrzeugmeter
Bei 2 Erwachsenen und einem Womo mit 7m Länge heißt dies 265kg für alle Mitreisenden und deren Gepäck und 70Kg Zusatz für die Fahrzeuglänge = 335kg.
Ob jetzt die Zahlen Praxisgerecht sind sei dahingestellt. Aber die Frage bleibt: Rechnet der TÜV mit anderen Zahlen als die Norm????
Fragend, Andreas

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