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Neues Wohnmobil zulassen


Pooh335 am 06 Dez 2013 21:59:34

Hallo!

Wie ist das eigentlich üblich? Wir haben nächste Woche Donnerstag den Termin zum Abholen vom Wohnmobil.
Wir sollen einen bankbestätigten Scheck mitbringen. Das finde ich auch vollkommen in Ordnung.
Aber wie läuft das mit der Zulassung? Ich hab zwar dann schon mein Kennzeichen und die Deckungskarte aber angemeldet ist es dann ja noch nicht.
Wie ist das denn üblich?
Mein Händler ist in Karlsruhe. Das Womo wird aber in Sprendlingen ausgeliefert. Sprendlingen ist von uns aus ne gute halbe Stunde zu fahren.
Ich hoffe auf gute Tipps. Wir wollen das Mobil ja auch mitnehmen...

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moorseecity am 06 Dez 2013 22:05:27

Was ist denn mit einem Kurzzeitkennzeichen. Wird es ein Eura :-) :lol:

Pooh335 am 06 Dez 2013 22:08:21

Es wird ein Forster und Kurzzeitkennzeichen wäre nur in der Not meine Wahl :)

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Gast am 06 Dez 2013 22:10:11

Moins,

ein Kuzzeitkennzeichen kostet keine Versicherung wenn es innerhalb kurzer Zeit danach angemeldet wird.

urmel71 am 06 Dez 2013 22:11:19

Der Händler kann den Brief zur Zulassungsstelle schicken, dort meldest Du Dein Objekt der Begierde an und kannst die Schilder gleich stempeln lassen. Oder halt nach der Übernahme stehen lassen, zulassen und dann abholen. Anders wird es wohl nicht funktionieren, wenn Du auf das Kurzkennzeichen verzichten möchtest.

kastenfreund am 06 Dez 2013 22:12:00

Moin.
Bei unserem Kauf hat uns die Firma alles notwendige zugeschickt.
Wir haben das WoMo bezahlt und konnten es zulassen, bevor wir es abgeholt haben.
Lief tadellos.

urmel71 am 06 Dez 2013 22:12:34

hennes hat geschrieben:Moins,

ein Kuzzeitkennzeichen kostet keine Versicherung wenn es innerhalb kurzer Zeit danach angemeldet wird.

aber nur wenn die Versicherung für das Kurzeitkennzeichen auch bei der Gesellschaft beantragt wird, bei der im Anschluss auch der Vertrag läuft.

Gast am 06 Dez 2013 22:13:34

... ich meine, wenn Du die Kennzeichen hast, darfst Du damit auf den kürzesten Weg zur Zulassung fahren und laß Dir die Vollkasko vorab bestätigen.

Bedenke, bei einem Kurzzeitkennzeichen hast Du keine Vollkasko !

urmel71 am 06 Dez 2013 22:14:21

kastenfreund hat geschrieben:Moin.
Bei unserem Kauf hat uns die Firma alles notwendige zugeschickt.
Wir haben das WoMo bezahlt und konnten es zulassen, bevor wir es abgeholt haben.


Dann kann es aber schlecht aussehen, wenn bei der Übergabe gravierende Mängel festgestellt werden. Vielleicht kann man sich mit dem Händler auf eine Teilzahlung einigen?

Gast am 06 Dez 2013 22:15:03

urmel71 hat geschrieben:
hennes hat geschrieben:Moins,

ein Kuzzeitkennzeichen kostet keine Versicherung wenn es innerhalb kurzer Zeit danach angemeldet wird.

aber nur wenn die Versicherung für das Kurzeitkennzeichen auch bei der Gesellschaft beantragt wird, bei der im Anschluss auch der Vertrag läuft.


... das setze ich natürlich voraus.

urmel71 am 06 Dez 2013 22:16:03

hennes hat geschrieben:... ich meine, wenn Du die Kennzeichen hast, darfst Du damit auf den kürzesten Weg zur Zulassung fahren und laß Dir die Vollkasko vorab bestätigen.

Bedenke, bei einem Kurzzeitkennzeichen hast Du keine Vollkasko !


Will ja nicht immer reinmurksen :razz: Aber beides ist definitiv falsch. Für ein KZK gibt es sehr wohl Vollkasko in Verbindung mit dem Hauptvertrag. Man muss es nur sagen, dass man es will. Nicht mal einen Meter, darfst Du ohne Zulassung auf öffentlichen Strassen dahingleiten.

Gast am 06 Dez 2013 22:18:21

Aber wenn Du doch schon dein kennzeichen und die Deckungskarte hast, wo ist denn dann das Problem????

Oder sprichst Du lediglich von einem Stück Blech, auf dem zufällig die Nummern stehen, die das gute Stück letztendlich tragen soll??

Entweder IST das Teil angemeldet und man pappt das NUMMERNSCHILD auf den Rollcontainer und fährt wohin man will ODER man besorgt "irgendwo" eine rote Nummer (Verkäufer/Händler) ODER ein Kurzzeit/Überführungskennzeichen ODER man meldet den Boiler vor Ort beim Straßenverkehrsamt an ODER man läßt sich die Papiere gegen ANzahlung schicken und meldet VOR der Abholung an.

Such Dir was aus!

Pooh335 am 06 Dez 2013 22:24:07

Na das sieht wohl nach entweder Kurzzeitkennzeichen aus oder wir machen die Übergabe, fahren nach Mainz zur Zulassungsstelle, melden an und dann wieder zurück nach Sprendlingen. In der Hoffnung, dass wir vor 17 Uhr zur Zulassungsstelle kommen.
Wir werden nächste Woche nochmal mit dem Händler telefonieren.

Gast am 06 Dez 2013 22:30:28

urmel71 hat geschrieben:
Will ja nicht immer reinmurksen :razz: Aber beides ist definitiv falsch. Für ein KZK gibt es sehr wohl Vollkasko in Verbindung mit dem Hauptvertrag. Man muss es nur sagen, dass man es will. Nicht mal einen Meter, darfst Du ohne Zulassung auf öffentlichen Strassen dahingleiten.


... das läßt sich ja leicht klären.

Gast am 06 Dez 2013 22:33:33

Kannst Du denn nicht in Sprendlingen nicht zulassen??

Wenn Du schon ne Nummer hast und die Bleche dazu, dann geht das auch.

Oder palaver mit dem Freundlichen, kabel etwas Kohle zu ihm rüber im "Tausch" für die Papiere und melde das Dingen direkt komplett an!
Ich habe meinen Rollcontainer eingetütet und 0,5 K€ angezahlt, habe dafür die Papiere mitgenommen und bin mit lupenreinen Blechen angerollt zur Abholung.
Einfacher gehts nicht!

urmel71 am 06 Dez 2013 22:36:00

hennes hat geschrieben:... das läßt sich ja leicht klären.


Ich stand vor etwa einem Jahr vor genau dem gleichen Problem. Als ich bei der Zulassungsstelle angerufen habe, ob ich eventuell die paar Meter mit dem "EVB" Ausdruck und meinen reservierten Schildern fahren durfte, erntete ich nur Hohn und Spott :(

wubro am 06 Dez 2013 23:15:15

Moin,

lass' Dir die Papiere schicken oder aushändigen (das Fahrzeug steht ja sicher beim Händler) - melde den Wagen an - Schilder abstempeln, mit den neuen Papieren zum Händler und fertig. Wenn Du Glück hast, kannst Du die ganze Anmeldezeremonie abends via Internet absolvieren - Du gibst einen Wunschtermin für Dein Erscheinen vor Ort an, und die ganze Aktion dauert keine 10 Minuten. Zum Bankscheck: kläre im Vorfeld ab, ob Deine Bank diese Schecks ausstellt - ich z. B. habe gestern erfahren, dass das bei der Santander-Bank nicht geht.

MfG

Bernd

olimoli am 06 Dez 2013 23:16:36

Hi,

als wir unseres abgeholt haben, gaben wir unseren Bus in Zahlung. Der wurde vonm Händler abgemeldet.
Für unseren "neuen" bekamen wir rote Nummern, fuhren nach Hause, meldeten das Womo an und schickten die roten zurück.

Pooh335 am 07 Dez 2013 08:22:08

Guten Morgen!
Danke erst mal für die vielen Antworten.
Fahren ohne Zulassung werden wir auf keinen Fall machen. Rote Nummernschilder dürfte auch nicht in Frage kommen, da die immer dem Händler gehören und der gibt die normal nicht aus der Hand. Dafür gabs meine ich mal nen anderen Fred.
Thema Zulassungsstelle geht, soweit ich weiß, nur Mainz und nicht Sprendlingen, da Sprendlingen zum Kreis Mainz-Bingen gehört und ich ja auch nicht in Mainz ein Auto aus Köln anmelden kann.
Ich probiere Mal die Variante Händler faxt an Zulassungsstelle.

HarryOWL am 07 Dez 2013 09:22:06

sorry, aber ist doch nur ne halbe stunde fahrt... zur not holste ihn am nächsten tag, wenns auf der zulassungsstelle eng wird!

mir hat auch schonmal ein händler ein auto mit seinen roten nummern vor die tür gebracht und wir haben die übergabe hier gemacht... hat sich dann vom azubi abholen lassen! hab auch schon rote nummern vom händler bekommen, machen sie zwar nicht gern, aber dafür sind die doch da! üblich ist allerdings imo, der händler lässt den wagen direkt zu! nennt sich "zulassungsservice"! ;)

matkalainen am 07 Dez 2013 11:44:42

Ich schreib ganz einfach mal, wie wir es gemacht haben.

Vielleich kann der Eine oder Andere von dieser Vorgehensweise etwas gebrauchen.

Das Fahrzeug stand beim Händler im Verkaufsraum. An einem Montag wurden wir uns handelseinig und haben Unterschriften gemacht. Die Übergabe des neuen Fahrzeugs und Abgabe (Inzahlungnahme) des alten Fahrzeugs sollte in der gleichen Woche am Freitag geschehen. Das Geld sollte sich am Freitag beim Händler auf dem Konto befinden.

Vom Händler wurde veranlasst, daß das Werk per Express den Brief direkt an mich schickt. Die Papiere waren am Mittwoch da. Das Geld wurde überwiesen. Kurzer Besuch bei meinem Versicherungsagenten. Am Donnerstag wurde das Fahrzeug zugelassen. Am Freitag bin ich mit den neuen Nummernschildern zum Händler gefahren. Gut 100 km. Das Geld war auf seinem Konto und die Fahrzeuge wurden getauscht.

Alles ging problemlos, schnell, effektiv. Es gab noch eine kurze Einweisung (eine lange wollte ich nicht), danach freundliches Händeschütteln. Das wars


stegi am 07 Dez 2013 12:04:02

Hallole, mein Händler (Freizeit-NAGEL, Ansbach) sandte mir vorab den KFZ-Brief und ich konnte zur Zulassungstelle. Als ich dem Händler mitteilte: "Da sind Sie aber ganz schön mutig, weil ich ja dann den Brief habe", kam die Antwort:" Ja, ja, aber wir haben ja noch das Womo...!" Nach eingehender Einweisung und Durchsicht wurde mit bankbestätigtem Scheck ezahlt bund so konnte ich normal zugelassen mit den mitgebrachten Kennzeichen heimwärts tuckern.
Allzeit schöne Reiseerlebnisse wünscht
Stegi
Ach ja, bei der Abholung meines PKW montierte nach der Bezahlung der Händler seine roten Kennzeichen an meinen PKW und gab mir den Brief mit, daheim wurde zugleassen und die roten Kennezichen wurden per Post zturückgesandt. Ging prima.

andwein am 07 Dez 2013 12:20:45

Hallo,
vielleicht hift auch eine trockene Aufstellung der Fakten, ohne Prosa:
Zulassung zur Erlangung eines gültigen Kennzeichens. Folgende Papiere werden auf der Zulassungsstelle benötigt:
• Gültiger Ausweis oder Pass des zukünftigen Halters, Vollmacht falls Händler zulässt
• eVB Nummer (für Wohnmobil), Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte)
• Lastschriftermächtigung zum Einzug der Kfz-Steuer
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief)
• Ggf. COC-Bescheinigung des Herstellers
• Erstabnahme der Flüssiggasanlage, Herstellerbescheinigung, Prüfbescheinigung
• Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (bei Gebrauchtfahrzeug). Alle HU Prüfbescheinigungen ab 01.01.2010 beinhalten Haupt- u. Abgasuntersuchung sowie die Gasprüfung (bei Gebrauchtfahrzeug).
Andreas

Gast am 07 Dez 2013 13:34:00

Ich würde ihn mit Kurzkennzeichen abholen und ihn gar nicht anmelden! Die Anmeldung würde ich erst im Januar vollziehen, dann ist er ein 2014!!

dieter2 am 07 Dez 2013 13:56:26

Habe den Brief vorher vom Händler bekommen damit ich das Womo abholen kann.

Mit der Bundesbahn und Schilder nach Neustadt/Sachen nach Capron,10 € Übergabegebühren bezahlt, Schilder drann und gemütlich nach Haus gefahren.

Dieter

brainless am 08 Dez 2013 03:37:33

Besonderheit: Zulassungsfahrten mit ungestempeltem Kennzeichen erlaubt

Fahrten zur Zulassungsstelle sind in der FZV mit einem extra Paragraphen (§10 (4)) bedacht. Dieser legt fest, dass zur Zulassungsbehörde auch mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen und noch ungestempelten Kennzeichen gefahren werden darf.

Demnach ist es möglich, mit einem erworbenen Gebrauchtwagen ohne Stempelplakette auf dem alten Nummernschild zur Zulassungsbehörde zu fahren. Auch Zulassungsfahrten mit neugeprägten Kennzeichen, die von der Zulassungsbehörde genehmigt, aber noch nicht gestempelt wurden, sind erlaubt.

Diese dürfen jedoch nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen die Nummernschilder montiert und die Fahrten von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst sein.


Die FZV (FahrzeugZulassungsVerordnung) sieht ausdrücklich die Fahrt zur Zulassungsstelle mit ungestempelten Kennzeichen vor.
Da aber zwischen dem Abholort KA und dem heimatlichen Zulassungsbezirk MZ noch mindestens ein weiterer Zulassungsbezirk liegt, gilt die o.a. Ausnahme nicht für unseren TO.

Er kann das Fahrzeug überführen
- mit dem Händlerkennzeichen
- mit einem Kurzzeitkennzeichen
- mit dem gestempelten (endgültigen) Kennzeichen, falls er vorher die von Andreas andwein aufgeführten Unterlagen bei der Zulassungsstelle hatte.

Ich würde mir das Womo vom Händler mit seinem roten Kennzeichen nach Hause bringen lassen,


Volker :wink:

Krabbe65 am 08 Dez 2013 08:46:04

Oh Mann, ich hab grad festgestellt wie einfach ich es mir mache :roll: Ich lasse anmelden :D
Da unser Händler so einige KM entfernt ist haben wir uns entschieden die Zulassung abzugeben :)
Ich habe so überhaupt keine Lust auf diese Fahrerei um das neue Gefährt zuzulassen.
Bei unserem neuen Auto gehörte es zum Service das Fahrzeug für uns anzumelden :ja: Und das ohne zusätzlichen Gebühren.

tliner am 08 Dez 2013 10:34:08

Hallo,
Bei unserem Ersten vor 3,5 Jahren wurde der Brief zur Zulassungsstelle versendet (Finanziert) der Brief von dort zurück zur Bank.
Bei unserem Neuen dieses Jahr wurde uns der Brief vorab nach Hause geschickt. Ich sehe keine Probleme wenn man vorab alles mit dem Händler geklärt hat und dazu gehört auch die Zulassung.

dieter2 am 08 Dez 2013 13:17:29

Krabbe65 hat geschrieben:Bei unserem neuen Auto gehörte es zum Service das Fahrzeug für uns anzumelden :ja: Und das ohne zusätzlichen Gebühren.


Das machen sehr viele Händler,unser hat es uns auch angeboten.

Aber ich wollte das Womo selber vom Werk abholen,der Transport hätte fast 1000 € gekostet.
So nur den Sprit,Bahnkarte und 10 € Übergabegebühr.

Wollte aber nur mit Vollkasko fahren,darum bin ich mit gestempelten Schildern zum abholen gefahren.

Dieter

Ludmilla am 10 Dez 2013 08:20:08

Du hast ja ein 2014 Modell. Mit roten Nummerschilder überführen und dann in 2014 zulassen. Du kannst aber auch eine 5 Tageszulassung beantragen musst aber dann innerhalb von 4 Wochen dann das Auto zulassen . Somit wäre es zugelassen in 2014. Achtgeben musst du nur ,dass du die Abgasnorm 5b+ hast dann hast du Zeit bis 8/2016 mit der Erstzulassung. Ob du 5b+ hast kannst du über die letzten Ziffer
deiner Fahrgestellnummer erkennen. Falls dir Die Zulassungsstelle in 2014 Probleme macht bekommst du von Eura mobil eine Bescheinigung. Technisch hat sich von 5 auf 5B+ nichts geändert. Nur das Steuergerät
wurde "upgedatet"

willi_chic am 10 Dez 2013 09:16:28

Pooh335 hat geschrieben:...... Wir wollen das Mobil ja auch mitnehmen...

mitnehmen würde ich es nur wenn bei der Abnahme!! (nicht Übergabe) alle Funktionen getestet und ok sind. Wenn Mängel vorhanden sind, samt Scheck wieder nach Hause fahren und neuen Termin vereinbaren.

Ist nervenschonender als sich später mit der Gewährleistung rumzuschlagen

ich hab nach erfolgter Abnahme die Papiere bekommen, Nummernschilder besorgt, Geld überwiesen, und 2 Tage später das Mobil abgeholt. War bei Bestellung so vereinbart, Zugeständnisse lassen sich vor einer Unterschrift leichter aushandeln

grüße klaus

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