|
Bei unserem in Deutschland gekauften Wo-Mo hat sich auf der Autobahn ein Reifen verabschiedet., da unser Wo-Mo erst 4 Jahre alt ist handelt es sich um die Erstbereifung. Der Reifen, ein Continental Camper, hat sich die Lauffläche total abgelöst, der Schaden am Radkasten betrug Fr. 1000.--. Wir konnten die 20 Km nach Hause noch auf der Karkasse fahren. Die Firma Continental hat den defekten Reifen ersetzt, den 2. Reifen habe ich selber bezahlt. Als Handwerker weiss ich, wenn ein Wasserschaden durch ein defektes Rohr entsteht kann ich nicht nur das Rohr ersetzen, ich muss auch für den Wasserschaden aufkommen. Für was hat man eine Rechtschutzversicherung, diese hat sich sehr bemüht und herausgefunden, wenn ein Reifen in Deutschland montiert wird hast du in der Schweiz keine Garantie. Seither weiss ich, dass alle Fahrzeuge ohne Reifen in die Schweiz kommen und diese erst hier montiert werden. Für diese wahnsinnigen Recherchen haben wir uns bei unserer Rechtschutzversicherung mit der Kündigung bedankt. Das kommt davon, wenn man die EU meidet, wie der Teufel das Weihwasser :D Moderation durch LowCostDriver:Wir befinden uns hier in einem Fachforum, ich bitte das entsprechend zu berücksichtigen und nicht mit Nonsens- Beiträgen zu zersetzen. Danke. ääät trachsel, nach 60000Km könnte so ein Reifen schon mal kaputtgehen. Die hätte er bei mir nämlich auf der Sohle. Lebenslange Garantie gibt es nicht. Oder haftest Du so lange für eine Reparatur? Die Aussage der RV ist allerdings abgewöhnungsbedürftig. Albert Wie bist du auf die 60 TKM gekommen Albert? Hab das gar nicht gelesen? Oder aus einem anderen Thread? Ansonsten sind Reifen immer eine schwierige Sache denke ich. Nicht umsonst sind diese bei den allermeisten Autovermietern nicht mit inkludiert, wenn mal etwas am Fahrzeug kaputt geht. Und der Hersteller des Reifens haftet ja m.E. auch nur für einen Produktionsfehler am Reifen, nicht aber durch den normalen Gebrauch und die Abnutzung der Sache. Wenn der Reifen wirklich 60 TKM runter hat, kann er bei dieser Laufleistung kaputt gehen. Zum Beispiel durch schleichenden Luftverlust (Idealfall, wenn man dies ohne Probleme bemerkt und nur den Reifen tauschen muss), oder eben auch durch einen heftigen Knall (Blöd, wenn dabei noch Kollateralschäden entstehen). Die dazugehörigen Schäden sind dann m.E. aber Teil des Risikos für mich als Nutzer einer Sache. Ähnlich einem Zahnriemen. Reißt der innerhalb der Garantie, kann ich den kaputten Motor sicherlich auch beim Händler geltend machen. bzw. es zumindest versuchen. Geht er im dritten Jahr nach 30 TKM kaputt, wird es dann schon schwieriger. So sehe ich das mit den Reifen auch. Was die Versicherung angeht: Die hätte ich an dieser Stelle auch gekündigt! Unglaublich sich hier auf eine solche abstruse Regelung zurückzuziehen. Björn Der Reifen war 4Jahre alt. Da kannst Du dich freuen, dass Du den Reifen ersetzt bekommen hast. Warum Du auch nur ansatzweise erwartest die Reparatur des Radkastens ersetzt zu bekommen ist mir Nicht verständlich. In der Gewährleistungszeit ja durch den Händler, aber 2 Jahre nach Ablauf darfst Du froh sein den einen Reifen ersetzt zu bekommen. Das ist schon reichlich kulant, denn der Hersteller weis ja nicht wie du den Reifen wo malträtiert hast, Bon Voyage |
Anzeige
|