Hallo,
muß eigendlich ein im Fahrzeugschein eingetragener Motorradträger bei jeder Tüv-Püfung angebaut und mit vorgeführt werden? :?: :?: :?:
Manni
|
Hallo, muß eigendlich ein im Fahrzeugschein eingetragener Motorradträger bei jeder Tüv-Püfung angebaut und mit vorgeführt werden? :?: :?: :?: Manni Nein Danke! Manni Warum ist bei dir ein Motorrad-träger eingetragen ?...die haben doch alle nee ABE zumindest die neueren.
Es gibt auch selbstgebaute Träger :wink: Dieter Ich habe das Auto erst 1 1/2 Jahre und fahre damit nächstes Jahr das erste mal zum Tüv .Das WoMo ist von 2002 und der Träger war halt dabei und steht wie gesagt im Fahrzeugschein. Manni Der Träger muss bei der TÜV-Vorführung nicht montiert, und auch nicht eingetragen sein. Das kann man mit einem Dachgepäckträger vergleichen, der auch nicht eingetragen werden muss. Manche lassen sich einen Träger eintragen, warum habe ich auch nie verstanden. Es würde höchstens Sinn machen, wenn er fest mit dem Fahrzeug verbunden wäre, was wiederum nur bei Selbstbauten in Frage kommt. Ich würde sagen, fahre ohne das Teil zum TÜV. Frank
ja manche haben sogar 3 davon ...komplett aus ALU :wink: ich würde den TÜV Prüfer fragen ist m.E. abhängig von der Eintragung (ob abnehmbar oder fest ein-bzw. angebaut) Ja,er ist schon abnehmbar.2 Rechteckrohre werden in die Rechteckrohre des Chassis eingeschoben und dann mit Stiften gesichert. Werde also ohne Träger dort vorfahren. Danke an alle. Manni der Träger ist nicht fest mit dem Chassis verbunden...somit musst du ihn auch nicht dran haben. Das ist wie mit extra eingetragenen Felgen...die musst du ja auch nicht draufhaben wenn du zum TÜV wieder vorfährst.
Ganz einfach. Dann braucht man die ABE nicht mitschleppen und ggf im Ausland nicht mit irgendwelchen Ordnungshütern in fremden Sprachen zu diskutieren - weil es steht so in den Papieren. Macht aber ehr beim Motorrad Sinn. Wir haben unseren Eigenbau auch eintragen lassen. Dieser wurde in VA erstellt und von einem gelernten Kraftwerk Kesselbau Schweißer gefertigt. Das gute Stück wurde geprüft fotografiert und für sehr gut befunden. Desweiteren wurde die Fahrzeuglänge mit Träger in den Papieren angepasst. Dieser ist mit zwei Schrauben gesichert und abnehmbar. Da er hinten Vorschriften gerechte Beleuchtung hat und die Fahrzeuglänge laut Papiere angepasst ist brauchen wir keine Schilder in Spanien und Italien. Udo
Das nun wiederum würde ich als Allerletztes tun. Wer viel fragt, geht viel Irr! Die Tüvler können nämlich nur in Wortbausteinen antworten(oder auch im TÜV- Bericht schreiben) Beispiel :die Einkaufstasche(Smart) meiner Frau war beim Tüv. Ergebnis: Spurstangenkopf ausgeschlagen! Denkste, der Spurstangenkopf ist ein massives Stahlschmiedeteil mit einer konischen Bohrung, in welcher das Traggelenk resp. Spurstangengelenk fest und unbeweglich sitzt. Keine Bewegung, also auch kein Spiel. Alte Mechaniker - Regel! Also das Spurstangengelenk hatte Spiel und hätte als solches auch benannt werden müssen. Von Sachkenntnis also keine Spur. Blindes Vertrauen auf den Rechenknecht, der noch dazu mit fehlerhaften Informationen ausgestattet ist. Als Ersatz wird dafür halt das Ablaufdatum der Schere im Sanikasten bemängelt :lach: Deswegen Finger weg vom Tüv solange es nicht sein muss. Albert Da muß ich den Albert beipflichten,wer viel fragt bekommt viel Antwort :lach: Bestes Beispiel die Reifenaufrüstung beim Ducato auf 225er Viele wollen Gutachten sehen ,einige, die mit Sachverstand, schauen sich das an und tragen es ein es. Ich würde meine Oma verwetten des Du,wenn Du verschiedene TÜVs anfragst,verschiedene Antworten bekommst :) Dieter Hallo manni du Fragst . muß eigendlich ein im Fahrzeugschein eingetragener Motorradträger bei jeder Tüv-Püfung angebaut und mit vorgeführt werden? :?: :?: :?: Ich möchte nicht auf das vorher geschriebene eingehen, Ist der Motorradträger durch Schrauben fest mit dem Fzg verbunden , in den Papieren eingetragen inklus veränderten Fzg abm , dann sollte er bei der Vorführung angebaut sein, den der Prüfer ist dazu berechtigt ,da die Fzg abm nicht mehr stimmen und er das Teil nicht mit Prüfen kann , selbigen aus den Fzg Papieren auszutragen. Anders verhält es sich wenn der Träger Ohne grosse Schrauberei zb über schnellverschlüsse An u Ab zu bauen ist und eine ABE vorhanden ist .. dann nicht.. Hier wird zum teil dein Träger mit Felgen / Reifen unterschiedliche grössen usw verglichen , die se Vergleiche hinken, das ginge nur , wenn du in den Papieren stehen hättest Wahlweise mit oder ohne Motorradträger... Diese Meine Aussage basiert auf meiner Erfahrung , da ich in meinem bisherigen Leben so ca 30 Trailer von 1,5m bist 10 m für jeglichen Zweck Gebaut habe, von der zeichn bis zur Tüvabn. Auch Wechselbrücken für Pkw Trailer daher Wahlweise mit und ohne .... Und mitlerweile ist mit den meissten Prüfern nicht mehr zu Spassen, Übergeordnete Instanzen machen Ihnen das Leben schwerer ( Kontollen ) so das Sie fasst Angst haben etwas zu übersehen .. Rechtlich ist der Schwachsinn mitlerweile so das Sie keinen Spielraum bei nem Schlechten Heckwischer inklus einer Defekten Kenzeichenbeleuchtung haben , wenn er dich damit vom Hof Lässt und es steht ne Kontrolle , unangemeldet da , bekommt der einen Einlauf vom feinsten . ich hoffe das ich etwas Licht in´s Dunkel bringen konnte.. Rudolf |
Anzeige
|