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C1 + C Führerschein und FARBSEHSCHWÄCHE


okdinghy am 08 Dez 2013 18:14:56

Hallo,

Hab das Problem dass ich mich für den C Führerschein (LKW) in der Fahrschule angemeldet hab, bin dann noch zum Arzt usw, und alles wurde an die zuständige Behörde gesendet.
Jetzt hab ich ein schreiben der Behörde bekommen dass ich zu einer Ärztlichen Untersuchungskommission kommen soll, die dann entscheiden ob ich diesen Führerschein machen darf.
Hab angerufen und nachgefragt wieso es Probleme gäbe, die meinten ich hätte eine Grün-Rot Farbschwäche und müsste mich verschiedenen Test unterziehen, danach würde dann entschieden ob ich den C machen darf oder nicht.
Eigentlich wollte ich den C1 machen also bis 7,5 t, bei uns in der Gegend gibt es aber keine Fahrschule die den anbietet, also hab ich dann auf anraten der Fahrschule entschieden den C machen (LKW), den brauch ich aber nur für ein WOMO über 3,5 t fahren zu dürfen, werde keinen LKW fahren.
- Kennt jemand diese Probleme mit der Farbsehschwäche im Bezug auf Führerschein. ????
- Hab ich Chancen den machen zu dürfen oder????
Ich fahre seid 30 Jahren PKW bei ca 60.000 km pro Jahr und seid ca 25 Jahren WOMO 10000 km pro Jahr UNFALLFREI.

Ich sehe sehr wohl ob eine Ampel ROT ist oder GRÜN.
mfg und Dank
Michel

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murksmax am 08 Dez 2013 18:24:03

Moinsen,

ich weiß ja nicht wie das bei Euch in L mit der Bestandsregelung bzw. "alten" Führerscheinen geregelt ist. Bei uns in D sieht es so aus, dass die alten FS (rosa oder grau) "Bestandsschutz" haben. Ich darf also mit meiner alten "Klasse 3" (PKW) auch LKW bis 7,5 t fahren. Auch nach Umschreibung des alten Lappens auf Karte.

Geht das bei Euch nicht auch so? Weshalb dann ne neue Pappe machen?

Gast am 08 Dez 2013 18:27:25

Verstehe deine Aufregung nicht. Wenn du schon 30 Jahre PKW fährst, wozu brauchst du dann den Führerschein Klasse C, oder bist du seither ohne Fahrerlaubnis gefahren? Mit deiner Pappe darfst du mit Führerschein Klasse drei bis 7,5t fahren, oder hab ich irgend etwas verpasst?

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okdinghy am 08 Dez 2013 18:58:14

Hallo
bei uns hier in Luxemburg gab es den Führerschein B nie mit dem C1 zusammen, diesen musste man immer separat machen, so wie bei euch jetzt auch.
Deshalb jetzt auch so spär (nach 30 jahren) das Problem mit dieser Führerscheinerweiterung

mfg
Michel

Gast am 08 Dez 2013 19:03:56

Sorry Michel, ich hatte nicht darauf geachtet dass du in Luxemburg zu Hause bist. Nun ja, andere Länder andere Sitten.

Ganzalleinunterhalter am 08 Dez 2013 20:39:22

Hi Michel, hier kannst Du vorab Online den Test machen, vieleicht gibt es gar keine Schwierigkeiten
--> Link
--> Link
--> Link

okdinghy am 08 Dez 2013 23:24:36

Hallo,

Ja genau das ist ja das Problem,
bei dem ersten erkenn ich 11 von 30
bei dem 2 Test 2 von 6
und bei dem dritten 3 von 6

für mich im Strassenverkehr stellt das allerdings kein Problem dar ich kenne es ja nicht anders, was ich sehr wohl sehe ist wenn ne Ampel Rot ist, das Grün an der Ampel ist für mich allerdings eher ein helles grau aber wie schon gesagt ich kenn es ja nicht anders.
Auch wenn ein Fahrzeug vor mir bremst ist dies absolut kein Problem, ich kann auch Nachts klar die Lichter von den vor mir fahrenden Fahrzeugen erkennen und seh auch wenn jemand mit eingeschalteten Nebelscheinwerfer vor mir fährt.
Könnte es jetzt sein dass Sie mir untersagen den Führerschein zu machen oder werden Sie mich über die gefahren einer solchen Farbsehschwäche informieren und dann Ihr OK geben. Ich möchte ja keinen LKW fahren, die könnten ja auch draufschreiben weil ich den Schein ja nur für Privat brauche, "nur für WOMO zugelassen".

mfg
Michel

Ganzalleinunterhalter am 09 Dez 2013 02:23:52

Ich denke das die Farbsehschwäche normalerweise beim Autoverkehr kein problem darstellen dürfte, zumal die Ampeln aus diesem Grunde immer oben ROT und unten GRÜN geschaltet sind.
So ist die Gesetzeslage in Deutschland:
--> Link
und hier --> Link
Zitat:
Farbensehen:
Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 unzulässig bei den Klassen D, D1, DE, D1E und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Bei den Klassen C, C1, CE und C1E genügt Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung.



An sonsten mal Googeln "Farbsehschwäche + Führerschein "

Wo es ganz sicher Probleme gibt, wenn man die Pilotenlizens machen will.

wolfherm am 09 Dez 2013 07:35:16

Sind das die Regeln für Luxemburg?

wombat1 am 09 Dez 2013 14:56:49

Hallo Wolfherm,

die Regelung in Deutschland ist ähnlich. Es kommt immer darauf an wer die Untersuchung macht.
Unsere Firma schickt uns zum Areitsmedizinischen Dienst vom TÜV.
Dort dauert der Seh- und Hörtest ca 1,5-2 Std.

Manche frei schaffenden Ärtze machen das in 3 Min. Dort bekommst Du die Bescheinigung noch wenn Du mir einem weißen Stock und einer gelben Armbinde mir 3 schwarzen Punkten reinmarschierst.

Noch ein Hinweis - der TÜV hat hier einen gewissen Spielraum. Man kann schon darauf hinweisen, dass man den Führerschein nur privat braucht.


Wombat1

giorgiobastanz am 09 Dez 2013 15:25:19

okdinghi, ich hüte mich immer in die Regelung in anderen Ländern reinzureden , aber in Deutschland würde ich einem Probanden raten, zuerst zu einem Augenarzt seines Vertrauens zu gehen , dem zu erklären wie die Dinge stehen und von dem eín großes Gutachten erstellen zu lassen . In D hätte das eine aufhebende Wirkung gegen die amtliche Vorschrift .
Giovanni.

HarryOWL am 09 Dez 2013 16:43:13

als ich damals beim bund den bce machen musste, kam auch erst raus, dass ich ne grünschwäche (kein witz! ;)) habe. die wollten mir sogar anfangs den zivilen "3er" wegnehmen... glücklicherweise konnte ich (mit etwas hilfe ;)) dann doch den (verfeinerten) test bestehen.

ich drück dir die daumen, dass du da irgendwie durchkommst! ;)

okdinghy am 09 Dez 2013 17:08:44

Hallo,

Ja ich bin Augenblick echt fertig, kann mir gar nicht forstellen was ich machen soll wenn die NEIN sagen,
Hab jetzt am Mittwoch einen Termin beim Augenarzt um das ganze mal abzuklären und genau festzustellen wie stark dennn diese Farbsehschwäche ausgeprägt ist.

Michel.

PittiC am 09 Dez 2013 17:29:47

Auszug

"Farbensehen:
Rotblindheit oder Rotschwäche mit einem Anomalquotienten unter 0,5 unzulässig bei den Klassen D, D1, DE, D1E und der
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Bei den Klassen C, C1, CE und C1E genügt Aufklärung des Betroffenen über die mögliche Gefährdung."

Quelle: ADAC

giorgiobastanz am 10 Dez 2013 15:58:22

okdinghi , richtig , das ist die richtige und vordringlichste Verfahrensweise , zumal du in einem deutschen Forum da eignetlich an der falschen Stelle bist , denn FS Fragen sind immer noch an nationales Recht gebunden und ausser Schwatz ist da nicht viel zu erwarten .
Gib mal Laut , was der Augenarzt gesagt hat und wie es weitergeht . Sollte dieser Augenarzt nicht zu einem positivem Ergebnis kommen ist eine Zweitmeinung die Wahl der Mittel.
Aufgeben ist da erstmal nicht nötig , aber wie gesagt , - Nationales Recht -.
Viel Glück
Giovanni.

a.miertsch am 11 Dez 2013 11:38:05

Hey Michel,
Könntest du denn den Schein nicht in Deutschland machen?
Albert

giorgiobastanz am 11 Dez 2013 18:10:39

Solange er seinen Lebensmittelpunkt in Lux . begründet hat ist das nicht möglich .
Giovanni .

okdinghy am 13 Dez 2013 00:00:22

Hallo,
Einiges an Gesetzen lehnt an dem Deutschen, alles was zb Zulassungen von Fahrzeugen ist usw , usw, ich hoffe dass dies hier auch so der Fall ist.
Der Arzt sieht die Sache eigentlich Positiv, mit Brille ist meine Sicht jetzt 12,5 /10,
Ich benutze seid Jahren ........ und hab den zweiten AA den ich besucht habe darüber informiert, er meinte das würde bei einer Farbsehschwäche nicht funktionieren, ich hab Ihn dann dazu überredet es zu versuchen und es klappt bei mir. Den Test der Farbfehlsicht hab ich dann komplett bestanden Der Arzt hat aufgeschrieben mit ........ komplette Korrektur.(er war absolut erstaunt darüber)

mfg

tobi02 am 14 Dez 2013 12:33:54

Kannst du das nicht aufteilen? Keine Ahnung ob die Fahrschulen da mitspielen.

Theoristunden und Theoretische Prüfung bei euch im Ort für 7,5t (Ob du nun die echten LKW-Stunden nachweisen kannst oder die für 7,5t ist vermutlich egal wenn du nur den "kleinen" für 7,5t machst.)
Die Fahrstunden an 2 WE im Blockunterricht bei einer anderen Fahrschule machen. Wenn du seit 30 Jahren fährst wird das nicht das Problem für dich sein.

a.miertsch am 14 Dez 2013 15:36:39

Hallo,
OT_Frage: wie machst du das eigentlich in deinem OK-Dinghy an Wendemarken mit dem Backbord- und Steuerbordrunden? :boot:
Albert

okdinghy am 14 Dez 2013 18:09:01

Hallo,

Backbord und Steuerbug ist ja wohl jedem klar:

Backbord bezeichnet, vom Heck zum Bug gesehen, die linke Seite eines Wasser-, Luft- oder Raumfahrzeugs.
Die rechte Seite wird mit Steuerbord bezeichnet.

Was diese Frage hier aber jetzt soll kann ich nicht nachvollziehen ??

Michel

a.miertsch am 14 Dez 2013 19:13:51

Hey,
erstens war die Frage ja OT, zweitens ist ein OK-Dinghy nicht unbedingt ein Urlaubsschiff, drittens wird bei Wettfahrten eine Kursveränderung mit Farbsignalen an der entsprechenden Boje angezeigt. Aber sicher gehörst Du ja nicht zu den Wettseglern.
Aus allen diesen >Gründen habe ich das OT vorangestellt. War nämlich eine ernsthafte Frage, nicht son Schiet, den manche hier absondern.
Albert

okdinghy am 15 Dez 2013 01:03:15

Hallo Albert,

Dass die OK kein Urlaubsschiff ist weiss ich sehr wohl, segele so ein Teil ja bereits seid 1988 --> Link + FINN --> Link + Contender --> Link

Regatten auch --> Link Segele immer das Schiff mit LUX-1

PS: DEINE Fragestellung war FALSCH

okdinghy am 15 Dez 2013 01:04:25


LowCostDriver am 15 Dez 2013 01:08:12

Echt blöd, dass eure Führerscheinstelle nun Kenntnis der Problematik hat.
Sonst hätte ich dir ggf. auch empfohlen, den Lappen vielleicht doch unter anderen Regelungen im Ausland zu machen und dann in einen nationalen Führerschein umzuschreiben. Sofern du in Luxemburg nicht auffällig bist, ist das ja nicht verboten.
Wenn du nun aber mit einem ausländischen FS kommst, nachdem die dir bereits eine solche Mitteilung gemacht haben, wird die Behörde in jedem Fall misstrauisch.
Andererseits besteht diese Regelung ja auch irgendwo zurecht, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Alles Gute.


Björn

okdinghy am 15 Dez 2013 01:09:03

Da passt etwas nicht mit den LINKS
aber hier

da findest du alles --> Link

okdinghy am 15 Dez 2013 01:13:10

Hallo Björn,
ganz genau werd also anfang Januar da mal hingehen und hoffen dass es klappt, werd das Ergebniss mitteillen

mfg
Michel

giorgiobastanz am 15 Dez 2013 18:30:46

Lowcost , erst informieren . Er muss , da er seinen Wohnsitz in Lux hat,nach Europarecht einen Lux -Fs haben . Das ,was du ihm vorschlägst ,ist dem Wunschdenken entsprungen und gilt nicht .
Ausserdem müßte er mindestens 185 Tage im europäischen Ausland gemeldet sein , damit er z. B. eine deutsche FE einreichen dürfte . Dann dürfte er damit zwar überall , aber nicht in Lux fahren .
Nicht alles was sich leicht anhört, ist auch leicht ,und schon garnicht trifft das zu , was man sich so unter Kraftfahrern erzählt . Das Fahrerlaubnisrecht ist eine sehr komplizierte ,auch für Fachleute manchmal kaum zu durchschauende Sache geworden.
Giovanni.

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