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Alkoholtester


etta am 23 Dez 2013 20:22:54

Hallo an die Frankreichfahrer.Wie ist das denn jetzt mit dem Tester,muß der noch mit?ADAC schreibt das ja immer noch.Soll aber bei nichtmitführen kein Bußgeld kosten.
Wollen Anfang Jan.nach F muß ich mir noch so ein Teil besorgen?

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Randyandy01 am 23 Dez 2013 20:25:01

Nö, aber kannst mich mitnehmen, ich teste jegliche Art von Alkoholika.. :lol:

ALoisius am 23 Dez 2013 20:34:45

Seit Anfang diesen Jahres nicht mehr aktuell.
Gründe: Ungenauigkeit, Preis und Lieferschwierigkeiten. Zudem wurde diese Verordnung noch zu "Schaffenszeiten" von Sarkozy eingeführt.

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Gast am 23 Dez 2013 20:43:55

ALoisius hat geschrieben:Seit Anfang diesen Jahres nicht mehr aktuell.

Bist Du sicher? Hier heisst es, dass ab November Bussgeld fällig würde.
--> Link

Und hier steht was von 11 € Bussgeld.
--> Link

Wir fahren am Mittwoch, ich habe natürlich keine, aber wegen 11 € Bussgeld mache ich mir keinen Kopf.

frauke am 23 Dez 2013 20:47:46

Schaut mal hier, das Thema ist im Forum nicht neu... :wink:

--> Link
--> Link

ALoisius am 23 Dez 2013 20:55:57

Hi Thomas,

absolut sicher.... :D
Ist mein Job 8)

Gast am 23 Dez 2013 21:00:08

Hi Frank,

alles klar, danke! :top:

etta am 23 Dez 2013 22:57:10

Danke,dann können wir ja beruhigt los fahren. :)

rs270550 am 24 Dez 2013 13:43:11

Also mit wurde Anfang November bei der Durchfahrt durch FR von der Police klar gesagt, daß die Pflicht noch besteht, es aber Überlegungen zur Abschaffung gibt! Wenn Deine FR-Sprachkenntnisse so gut sind, daß Du Dich bei einer Kontrolle erklären kannst, so ists gut. Ansonsten gibt's die Dinger in jedem größeren Supermarkt in FR, kosten 2,95€, Du benötigst aber 2! Ja, das Gesetz wurde durch Sarkozy in Gang gebracht. Er hat einen "guten" Bekannten in S-Afrika, der die herstellt!!! UND nur diese sind in FR zulässig! NEIN!!!!! Bitte nichts böses denken. :eek: :idea:
Rolf

ALoisius am 24 Dez 2013 18:04:09

Im Juli 2012 wurde das Mitführen eines Alkotester in die franz. StVO Artikel 234-14 aufgenommen.
A compter d'une date et dans les conditions fixées par décret en Conseil d'Etat, tout conducteur d'un véhicule automobile devra justifier de la possession d'un éthylotest.
Das Nichtmitführen sollte zum 01.03.2013 mit einem Bußgeld geahndet werden.
Der franz. Innenminister Manuel Valls hat per Dekret Ende Februar 2013 dies aber abgeschafft.

Eine Vorschrift die für uns gesetzestreue Bürger etwas unglücklich formuliert ist.
Entweder ich erlasse eine Verordnung und stelle deren Nichtbeachtung unter Strafe oder ich lass es......
Fakt ist, das nicht Mitführen eines Alkotester ist nicht bußgeldbewehrt.

Roman am 24 Dez 2013 18:13:46

ALoisius hat geschrieben:...Fakt ist, das nicht Mitführen eines Alkotester ist nicht bußgeldbewehrt....


So ist es. Wir haben derzeit eine Baustelle, bei der eine französische Kolonne arbeitet. Da hatten wir das Thema bei einem Jour Fixe diskutiert, mit dem von Frank geposteten Ergebnis....Wir fahren mindestens einmal pro Woche ins "Cora" oder "Record" einkaufen, für die Dinger hat sich noch niemand interessiert...Also macht Euch nicht verrückt und fahrt einfach in dieses Womoparadies... ;D


Roman

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