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Erfahrung mit Cargarantie


Peter123 am 03 Jan 2014 23:48:36

Hallo liebe Gemeinde,

heute habe ich in der Werkstatt erfahren, dass man auch nach Ablauf der normalen Garantie eine Art Versicherung abschliessen kann und zwar bei der Car-Garantie-GmbH. Vor Vertragsabschluss muss das Fahrzeug von einer Fachwerkstatt begutachtet werden und alle relevanten Mängel müssen beseitigt werden. Im Schadensfall werden dann die Materialkosten und Arbeitslohn ersetzt. Es gibt eine Auflistung der Teile welche versichert sind.
Ich frage nun, ob schon jemand eine solche Versicherung abgeschlossen hat, eventuell einen Schadensfall hatte und von der Regulierung desselben berichten kann.
Über jede Antwort würde ich mich freuen.


Peter123

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horst_1 am 04 Jan 2014 11:58:32

Hallo Peter,schau mal unter Vergölst-Reperaturversicherung nach. Geht bis 3,5 T , Achtung nur bis 5000 € im Schadensfall.
Horst

DirksBiMo am 04 Jan 2014 13:09:35

[quote="Peter123"

, dass man auch nach Ablauf der normalen Garantie eine Art Versicherung abschliessen kann und zwar bei der Car-Garantie-GmbH. Vor Vertragsabschluss muss das Fahrzeug von einer Fachwerkstatt begutachtet werden und alle relevanten Mängel müssen beseitigt werden. Im Schadensfall werden dann die Materialkosten und Arbeitslohn ersetzt. Es gibt eine Auflistung der Teile welche versichert sind.
Ich frage nun, ob schon jemand eine solche Versicherung abgeschlossen hat, eventuell einen Schadensfall hatte und von der Regulierung desselben berichten kann.



Peter123[/quote]

Moin,

nach Ablauf der Garantie kannst Du bei "meinem" Arbeitgeber nur eine Garantie abschließen wenn es ein Mercedes Benz oder ein Opel ist und diese dann auch nur bei dem Garantiegebendem Händler der seine Garantie bei uns ... der Car Garantie Versicherungs Aktiengesellschaft in Freiburg/Breisgau rück Versichert.
Die von Dir genannte Car Garantie GmbH ist kein Versicherer sondern unsere Tochter die für Händler oder auch Hersteller den Dienstleistungsverkehr abwickelt .... das wären z.B. Inspektions Programme wie z.B. Toyota Komplett oder auch Händler Eigengarantien.
Eine Garantie kannst Du bei uns lediglich in Zusammenhang mit einem Gebrauchtwagen kauf bei einem Markenhändler ( nur noch Restbestände aus der freien Händlerschaft sind bei uns Partner) oder aber als Neufahrzeuganschlussgarantie innerhalb der Werksgarantie abschließen .... diese Programme haben meist Hersteller bezogene Produktnamen.
Fiat ist als Hersteller kein Partner bei uns, dort ist das der FVD und die haben eigene Produkte die hier im Forum bereits beschrieben sind, bei VW ist das ähnlich, da ist der Versicherer der VVD bzw. der VW Financial Service.
Wenn Fiat Händler unsere Produkte anbieten handelt sich das meist um unser freies Garantieprogramm oder aber um ein speziell für den Händler entwickeltes Produkt.
Die Bandbreite geht hier von kleinen Baugruppengarantien über ZDK empfohlene Produkte bis hin zu Komplett Garantien die Hersteller Leistungsumfängen gleich sind .... das ist alles eine frage des Preises.
Für den Abschluss einer Neuwagen Anschlussgarantie innerhalb der Herstellergarantie verlangen wir keinen Werkstattcheck, lediglich das einhalten der vom Hersteller empfohlenen Wartungsarbeiten (nach Hersteller Vorgabe) während der Laufzeit ist eine Voraussetzung.

Wenn ein Werkstatt Check verlangt wird für einen Garantie Abschluss ohne bestehende Garantie handelt es sich nicht um meinen Brötchengeber sondern um einen Wettbewerber bspw. ansässig in Coesfeld.
Von daher macht es sicherlich sinn in der Überschrift den richtigen Garantie Anbieter zu benennen.
Die Schadenabwicklung sollte Problemlos laufen wenn es mein AG ist ....lediglich eine telefonische oder eine Online Schadenmeldung vor Reparaturbeginn sowie das einhalten der Wartung nach Herstellervorgabe ist notwendig.
Wenn Du Deine Inspektionen in freien Werkstattsystemen durchführen lässt bist Du als Garantienehmer nachweispflichtig, dass die Herstellervorgabe eingehalten wurde (ATU bspw. vermerkt das auf den Rechnungen).
Da verfahren wir nach dem aktuellen BGH Urteil
Die Reparatur erfolgt möglichst in einem vom Hersteller autorisiertem Fachbetrieb, nach unseren Bedingungen regulieren wir auf Basis UPE (Teilepreis des Herstellers) sowie Lohn nach KM Tabelle nach STV des Händlers.
Eine Gebrauchtteile Zulieferung findet über uns nicht statt, von daher regulieren wir immer nur Neu Teile, aber auch da gibt es Anbieter die so was machen
Öle und sonstiges wie z.B. Klappergeräusche sind in den Garantien nicht enthalten.

Viel Spaß und Glück beim heraus suchen des richtigen Anbieters .... wenn Dein Mobil bereits außerhalb der Werksgarantie ist macht es meist wenig sinn eine Garantie abzuschließen ... sieh Dir dazu die Bedingungen genau an bevor Du solch ein Produkt kaufst.
Wenn Du einen Fiat als Fahrgestell fährst macht es sinn sich mit den Fiat Produkten zu beschäftigen ... die sind dafür mehr als vernünftig und der Versicherer ist ebenfalls einer von den Qualitätsanbietern.



Dirk

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DirksBiMo am 04 Jan 2014 13:30:08

.....
sorry .... das zitieren hat gerade nicht geklappt, kann das mal bitte einer der Mod`s " richtig " machen, dann lässt sich das bestimmt besser lesen.

Danke



Dirk

Ganzalleinunterhalter am 04 Jan 2014 14:03:16

Hier die Möglichkeit bei Fiat zu verlängern --> Link

Peter123 am 04 Jan 2014 17:43:21

Hallo,

danke vielmals für Eure wertvollen Hinweise, jetzt weiss ich schon etwas mehr.

Mein besonderer Dank gilt Dirk für seine so umfangreichen Infos.
Ich hätte dazu schreiben sollen, dass ich den Ford 2,2Ltr / 140PS 4 Jahre alt, habe. Der Anbieter von dem ich sprach, ist "deiner" aus Freiburg. Du meinst also, eine solcher Garantieabschluss wäre nicht so sinnvoll ?

Na gut , ich werde mich intensiv mit der Problematik beschäftigen.

Danke nochmals und

Peter123

brainless am 04 Jan 2014 21:15:53

Hallo Peter,

Dirk hatte ja schon geschrieben, daß seine Gesellschaft keinen Werkstatt-Check vor Abschluß verlangt.
Wenn Du nun sagst, daß es sich aber um seine Gesellschaft handelt, versucht dein Händler dich über'n Tisch zu ziehen mit dem zusätzlichen Werkstattumsatz durch den -vollkommen unnötigen- Check,


Volker ;-)

DirksBiMo am 04 Jan 2014 21:39:29

Moin,

ich habe Dir ne ausführliche KN geschickt.

Trotzdem .... ein Produkt für einen 4 Jahre alten Transit kann Dir aus unserem Hause nicht angeboten worden sein, so was haben wir nicht im Programm.
Es könnte natürlich sein, dass bei Deinem Ford Partner ein Mitarbeiter fehlerhafte Informationen hat.
Sollte dennoch eine Gebrauchtwagen Garantie (A1) ohne direkten Fahrzeugverkauf abgeschlossen werden hätte diese keine Gültigkeit.
Wenn Dir das tatsächlich über unsere GmbH Tochter angeboten worden ist, kann es nur eine Händlergarantie sein .... das kann ich nicht ausschließen, dann haftet aber eh in jedem Fall der Händler wir das dann nur abwickeln. (Prüfung der Eintrittspflicht etc. pp).
Du solltest also nochmal genau den Anbieter prüfen wenn es sich um eine Garantieversicherung handelt.

Eine Empfehlung kann ich für ein Quereinstiegsprodukt eines Wettbewerbers eigentlich nicht geben .... überlege ganz einfach selbst wer im Quereinstieg viel Geld für eine Garantie ausgibt....?
... richtig .... entweder die ganz ängstlichen, die, die irgendwo privat gekauft haben und auf Nr. sicher gehen wollen ... oder die, die ihren Motor schon husten hören.
Dementsprechend eingeschränkt sind die Klauseln in den Angeboten und die Prämien sind dann meist auch nicht klein.
Was für einen Grund sollte es für einen Versicherer geben für kleines Geld ein evtl. hohes Risiko wie bspw. bestimmte Transit Motoren zu versichern ..... eigentlich keinen ... richtig.
Wenn so was vermarktet wird, dann maximal als "Abrundung" des Portfolios mit entsprechenden Einschränkungen.



Dirk

DirksBiMo am 04 Jan 2014 21:54:44

brainless hat geschrieben:Hallo Peter,

Dirk hatte ja schon geschrieben, daß seine Gesellschaft keinen Werkstatt-Check vor Abschluß verlangt.
Wenn Du nun sagst, daß es sich aber um seine Gesellschaft handelt, versucht dein Händler dich über'n Tisch zu ziehen mit dem zusätzlichen Werkstattumsatz durch den -vollkommen unnötigen- Check,


Volker ;-)


... das hat nichts mit über den Tisch ziehen zu tun .... wenn Garantien für den Quereinstieg verkauft werden, dann macht das sinn, da der Garantieversicherer im allgemeinen nur reparierte ... also Fahrzeuge ohne aktuell vorliegenden Schaden annimmt.
Wir tun das in diesem Fall nicht, da wir bei Ford kein Programm zum Quereinstieg providen ... bei einem Gebrauchtwagenkauf bestätigt der Händler durch Unterschrift die Schadenfreiheit bei Abschluss ... sprich Auslieferung an den Kunden.
Das ist bspw. bei einer Berufsunfähigkeit nicht anders .... wenn Du schon Berufsunfähig bist versichert Dich auch niemand mehr.

Ich bin immer wieder erstaunt weshalb sofort bei solchen Vorgaben immer wieder von "übern Tisch ziehen" geredet wird .... ein Hahnebüchener Blödsinn :lol: :roll: .

Anders rum wird ein Schuh draus .... wir providen bei einem "Deutschen Premium" Hersteller ein solches Produkt .... das wird überwiegend von "Oberklasse SUV Fahrern genutzt .... die haben nach Abschluss in den ersten Monaten eine Selbstbeteiligung .... selbstverständlich hat da natürlich keines dieser Fahrzeuge bei Abschluss die bei diesem Modell bekannten Geräusche aus dem Motor .... nach Ablauf der SB Zeit steigt merkwürdigerweise die Schadenhäufigkeit ..... ein Schelm wer böses dabei denkt :roll: .

Ich stelle mir da aus langjähriger Berufserfahrung immer wieder die Frage wer da wen über den Tisch zieht ... und warum manch einer meint, das Versicherer und Automobilhändler eh alles Be tr.... sind ..... für mich stellt sich da eher die Frage warum genau die Leute die so was von sich geben überhaupt Mobil sind ... wo kaufen die ihre Autos und wo versichern die das ????



Dirk

brainless am 05 Jan 2014 17:17:28

Ich antworte nur,

weil Du etwas von "hanebüchenem Unsinn", meinen Beitrag betreffend, geschrieben hast.

Das läßt mich annehmen, daß Du entweder nicht schreiben oder nicht lesen kannst.
Ich hatte mich ausdrücklich und ausschließlich auf deinen vorhergehenden Beitrag bezogen.
Dort schriebst Du:

"Für den Abschluss einer Neuwagen Anschlussgarantie innerhalb der Herstellergarantie verlangen wir keinen Werkstattcheck, lediglich das einhalten der vom Hersteller empfohlenen Wartungsarbeiten (nach Hersteller Vorgabe) während der Laufzeit ist eine Voraussetzung.

Wenn ein Werkstatt Check verlangt wird für einen Garantie Abschluss ohne bestehende Garantie handelt es sich nicht um meinen Brötchengeber sondern um einen Wettbewerber bspw. ansässig in Coesfeld."


Ergo bleibe ich bei meinem Schluß, daß der Händler versucht, den Kunden über'n Tisch zu ziehen mit dem -angeblich- notwendigen und kostentreibenden Werkstatt-Check: Entweder bietet er deine Gesellschaft an oder er gibt es nur vor und tatsächlich handelt es sich um euren Wettbewerber.

Was ist jetzt "hanebüchen"?


Volker :roll:

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