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Italienschild


columbia100 am 02 Jan 2006 14:53:53

Hallo,
kann jemand sagen ob das Italienschild, das mit den roten und weißen Streifen, an der überstehenden Ladung angebracht werden muss, oder ob ein befestigen am Fahrzeugheck ausreicht.
Wo kann man Informationen dazu bekommen?
ADAC ACE oder nur in Italien?
MfG
Michael

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Gast am 02 Jan 2006 15:29:01

Hi Columbia

schau mal in mein Profil

so sollte es aussehen


Hannes

mauimeyer am 02 Jan 2006 16:11:19

Immer an der überstehenden Ladung, denn das Schild ist dazu da die überstehende Ladung zu kennzeichen
!

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Oloeschi am 02 Jan 2006 16:44:54

Das sagt die StVO:
§ 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) richtet sich an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist und bestimmt, dass die Ladung verkehrssicher zu verstauen und gegen Herabfallen und vermeidbares Lärmen besonders zu sichern ist.
Die Ladung darf bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht nach vorn über das Fahrzeug hinausragen. Ab einer Höhe von 2,5 m darf der Ladungsüberstand nach vorn bis zu 50 cm über das Fahrzeug betragen.

Das Hinausragen der Ladung nach hinten ist grundsätzlich bis zu 1,5 m zugelassen. Ragt die Ladung bis zu 3 m hinaus, so ist dies nur bei einer Beförderung bis zu 100 km zulässig. Maßgebend hierbei ist die tatsächliche Wegstrecke von der Ladestelle bis zur Entladestelle.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Fahrzeug oder Zug samt Ladung nicht länger als 20,75 m sein dürfen. Ragt nun das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs hinaus, so ist dieses Ende kenntlich zu machen und zwar mindestens durch

eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne
ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung händelnd aufgehängtes Schild oder
einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm
Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,5 m über der Fahrbahn angebracht werden.

Immer dann, wenn aufgrund der Tageszeit oder der Sichtverhältnisse Beleuchtung erforderlich ist, muss die nach hinten überstehende Ladung mindestens durch eine Leuchte mit rotem Licht an der gleichen Stelle gekennzeichnet werden, an der die anderen Sicherungsmittel angebracht sind, außerdem ist dann ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm erforderlich.

In diesen Fällen ist auch seitlich überstehende Ladung nach vorne mit weißem und nach hinten mit rotem Licht zu kennzeichnen.
Wichtig! Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht hinausragen.

Informationen zur sachgerechten Sicherung der Ladung können den sog. VDI-Richtlinien 2700 "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" entnommen werden.

Pijpop am 02 Jan 2006 17:29:12

Das Jahr bringt viele Neuigkeiten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das die STVO jetzt in Italien gültig ist................................................
ist mir aber entgangen - Herr News Mod.

Pijpop

Hannelore am 02 Jan 2006 17:41:03

die Schadensfreude ist auch in 2006 offenbar immer noch die schönste Freude :razz: :razz:

Liebe Hannelore

columbia100 am 02 Jan 2006 18:30:34

Hallo,
schade, mir ging das gebammel von dem Schild an den Fahrrädern auf dem Heckträger immer auf den Geist.
Daher hatte ich überlegt das Schild unter dem Träger an der Rückwand zu befestigen.
Wenn dem so ist muss ich mir was anderes einfallen lassen, evtl. das Schild mit Schellen an der Stange unter der äußeren Fahrradschiene festschrauben.
Ist nur blöd wenn der Träger eingeklappt ist.
Oder hat da jemand noch eine tolle Lösung?

MfG
Michael

Gast am 02 Jan 2006 21:15:26

@ columbia,

ich hab an den 4 ecken je einen gepäckspanner(gummi) aus dem baumarkt angebracht. auf die rückseite der tafel haben ich eine 2 cm starke schaumstoffplatte geklebt, ebenfalls aus dem baumarkt. damit ist der lack der räder vor scheuern geschützt. mit den 4 spannern stramm befestigen dann "bammelt" da sicher nichts mehr. außerdem fahre ich fast immer mit plane über den rädern und da ist dann natürlich die tafel auf der plane mit den spannern bestigt.
diese lösung hat mich bis heute voll zufrieden gestellt.

Gast am 03 Jan 2006 02:00:39

Rider hat geschrieben:@ columbia, ich hab an den 4 ecken je einen ... stramm befestigen... dann "bammelt" da sicher nichts mehr....


yepp - so it is !!! ... ein wenig Bastelfinger und ein bisschen Forum - und fertig ist die Gebrauchsanweisung für den Womo-Alltag :pfeif:

emmesh am 11 Jul 2007 22:06:02

Hallo @all,
wie sind Eure Erfahrungen, kann man die Warntafel von Italien auch in Spanien verwenden oder gibt es da Probleme?

Danke für Eure Info!

Gast am 12 Jul 2007 03:37:19

columbia100

hier sind viele Antworten gegeben worden.
Aber ob sie alle so stimmen, ich habe meine Zweifel.

Frage: Wie ist es hier bei uns??
Beispiel: eine Leiter! Wo kommt der rote Lappen hin?
Du machst ihn am Heck feste, da schlabbert er nicht so, meinst Du.
Was sagen die Grünen???
Richtig!! er gehört ans Ende der Leiter.

Die italienische Polizei ist bestimmt nicht kleinlich,
aber Du solltest das Schild an den Gegenstand machen der am weitesten raussteht.
Da gibt es keine Fragen des rumwackelns, würde doch hier bei uns auch nicht anders gelten.
Selbst die hochgeklappte Fahrradhalterung, steht laut
Vorschrift über die Stoßstange, also über dem korrektem Maß hinaus. Habe also das Schild mit Spanngummis am Fahrradhalter montiert.
Alles korrekt sagt mir der Karabinieri aus dem Heimatdorf meiner Frau.
Wo gehört das Schild hin???
Immer an dem vorstehendem Teil!!!

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