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Kurze Frage zur HU und Zulassung


sleibnink am 04 Feb 2014 14:42:43

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage:

Ich kaufe ein Fahrzeug, dass Saison bedingt bis März abgemeldet ist.
Ich hole das Fahrzeug mit Kurzzeitkennzeichen zu mir.
Das Fahrzeug braucht im März auch TÜV.

Kann ich Anfang März zur Zulassungsstelle gehen(ohne das Fahrzeug) und das Fahrzeug anmelden und dann zum TÜV fahren?
Ich will mir nicht nochmal Kurzzeitkennzeichen kaufen müssen um zum TÜV zu fahren.

Bin mir gerade nicht sicher, aber eigentlich müsste das doch gehen, oder?

Danke für eure Hilfe!

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Kochgenie am 04 Feb 2014 14:44:03

wenn er bis märz noch Tüv hat kannst du es machen, wenn nicht dann brauchst du zuerst Tüv und dann die Zulassung.

sleibnink am 04 Feb 2014 14:46:20

Weil bis März heißt inklusive März, oder?

Danke für die fixe Antwort!

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Gast am 04 Feb 2014 15:11:57

sleibnink hat geschrieben:Weil bis März heißt inklusive März, oder?

Danke für die fixe Antwort!


Wenn er bis 3/14 Tüv hat kannst du ihn bis zum 31.03.2014 Zulassen

Joschuahr am 15 Feb 2014 15:44:55

Bei der Zulassung ist immer ein gültiger "TÜV" Bericht notwendig.

Falls dieser abgelaufen ist kannst du bei deiner Prüfstelle des Vertrauens aber auch nachfragen ob diese zu dir nach Hause kommen und die Prüfung dort machen.

SundL am 15 Feb 2014 15:52:33

..Falls Du einen Bremsenprüfstand im Vorgarten hast :wink:

mv4 am 15 Feb 2014 16:06:19

richtig ist das du einen gültigen TÜV zur Zulassung brauchst...falsch ist das der zu dir nach Hause kommt.. :D

du kannst mit deinen Wohnmobil ohne Zulassung und ohne Nummerschilder zum TÜV fahren und wieder heim (aber nur zum TÜV oder Dekra..GTÜ, also keinen Wochenendausflug daraus machen) um dir eine gültige TÜV Abnahme zu holen. Sicherheitshalber vorher dir einen Termin geben lassen. Ich habe das schon mehrmals so gemacht...und das ist auch so rechtens.

mv4 am 15 Feb 2014 16:09:18

achso...das Fahrzeug muss schon versichert sein !!! (Haftpflicht) sonst wird es teuer.

rolf51 am 15 Feb 2014 16:30:16

mv4 hat geschrieben: ohne Nummerschilder zum TÜV fahren und wieder heim (aber nur zum TÜV oder Dekra..GTÜ,...und das ist auch so rechtens.


Hallo,
kann ich mir nicht vorstellen! Die entstempelten Nummernschilder müssen montiert sein.

mv4 am 15 Feb 2014 16:36:35

was natürlich Quatsch ist...wenn ich ein Fahrzeug kaufe und überführe das mit Überführungskennzeichen...und stelle das bei mir in der halle ab...um es dann ein halbes Jahr später anzumelden...(der Tüv ist abgelaufen)...woher soll ich da Nummerschilder haben ?...

mv4 am 15 Feb 2014 16:38:34

du musst es auch nicht glauben...mir egal an was du glaubst

ich habe das schon mehrfach so praktiziert...und die Idee es so zu machen stammt nicht von mir...sondern ist gesetzlich so geregelt.

rolf51 am 15 Feb 2014 19:28:32

Hallo MV4,

§ 22 Kennzeichenmißbrauch

(1) Wer in rechtswidriger Absicht

13. das an einem Kraftfahrzeug oder einem
Kraftfahrzeuganhänger angebrachte
amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner
Erkennbarkeit beeinträchtigt,wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht
ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Besonderheit: Zulassungsfahrten mit ungestempeltem Kennzeichen erlaubt

Fahrten zur Zulassungsstelle sind in der FZV mit einem extra Paragraphen (§10 (4)) bedacht. Dieser legt fest, dass zur Zulassungsbehörde auch mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen und noch ungestempelten Kennzeichen gefahren werden darf.

Demnach ist es möglich, mit einem erworbenen Gebrauchtwagen ohne Stempelplakette auf dem alten Nummernschild zur Zulassungsbehörde zu fahren. Auch Zulassungsfahrten mit neugeprägten Kennzeichen, die von der Zulassungsbehörde genehmigt, aber noch nicht gestempelt wurden, sind erlaubt.

Diese dürfen jedoch nur innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen die Nummernschilder montiert und die Fahrten von der Kfz-Haftpflichtversicherung erfasst sein.

mv4 am 15 Feb 2014 19:39:44

richtig...wenn das Fahrzeug schon vor der Stilllegung in meinen besitz war habe ich Nummerschilder !!
wenn es nicht vorher in meinen Besitz war...ich es also abgemeldet gekauft habe...was dann?

und genau um diesen Fall habe ich beschrieben...das was du beschreibst ist mir nicht neu... und das kennen wohl die meisten.

deedee am 15 Feb 2014 19:45:41

Richtig!
Ohne Zulassung darf das Kfz NUR zwecks sofortiger Zulassung (auch bei Abmeldung) im öff. Straßenverkwehr geführt werden (der selbe Tag ist auch maßgebend).
Sollte man aber, und da hat mv4 bedingt auch Recht, das nicht zugelassene, aber versicherte Fahrzeug zum TÜV fahren, greift der Tatbetand Pflichtversicherungesetz nicht und es bleibt nur (*) ne 35.- EUR Verwarnung weil nicht ordnungsgemäß mit Kennzeichen ausgerüstet.
Aber ...* Steuervergehen, daher auch VORHER mit der Kfz-Steuerstelle absprechen.

deedee am 15 Feb 2014 19:48:15

Ach ja, hab schon Zulassungsstellen erlebt, die haben bei der Zulassung gemeckert, weil das Fahrzeug nicht mehr mind. 6 Monate TÜV hatten.
In diesem Fall würd ich mir aber einen klagefähigen Bescheid geben lassen, warum das Fz. nicht zugelassen wird, sofern noch bis zum Ende des Montas TÜV besteht ....

rolf51 am 15 Feb 2014 20:04:20

Hallo,
es geht um die Aussage, darf man ohne Nummernschilder fahren.
Ich finde es schon mutig hier die Behauptung aufstellen man darf, obwohl es strafbar ist.
Bitte um ein § wo es erlaub ist, dann nehme ich alles zurück.

deedee am 15 Feb 2014 20:22:55

Rolf, mein <richtig> hat sich auf Deine Aussage bezogen .....
Beim § 22 ist die rechtswidrige Absicht entscheident. Die Verschleierung von Tatsachen (z. B. das Vortäuschenwollen, das Fz sei zugelassen pp.)
Hast Du ein Auto und gar kein Kennzeichen, darfst du ganz ohne Kennzeichen zur ZuSt fahren, um zuzulassen (bei der Abmeldung haste ja eins). Vorhandene Versicherung ist obligatorisch.
Hast Du ein Auto mit den alten, entstempelten Kennzeichen, solltest Du dieses montieren und so zur ZuSt fahren (das gleiche gilt auch für das auf DIESES Fz. verausgabte, abgelaufene Kurzzeitkennzeichen).
Du darfst aber nicht über bestimmte Grenzen hinaus ohne ordnungsgemäße Zulassung zur ZuSt fahren ....
In JEDEM Fall ist zu gewährleisten, dass beim Betrieb des nicht zugelassnen Fahrzeuges Versicherungsschutz besteht und zumindest ab diesem Tag die Kfz-Steuer (und somit Versicherung) anfällt.
Das Führen eines Kfz ohne Kennzeichen ist min. eine OWi, 35.- EUR, machst Du aber die Kennzeichen bei einem zugelassenen Kfz. ab, um z. B. 'umsonst' Tanken zu gehen, biste schon wieder im 22 StVG (die Verschleierung...).
Fährst Du aber mit dem nicht zugelassenen Fz. und ohne Kennzeichen zur Tanke, greift das Programm PflVersG , AO, Steuergesetz ......
Verändert Du ein 'zugelassenes' Kennzeichen, biste in der Urkundenfälschung, veränderst Du ein 'entstempeltes' Kennzeichen, greift wieder 22 StVG, genauso wie bei ausländischen Kennz. .....(sind keine amtl. Kennzeichen) .....
Aber wir driften hier ab .... Ohne Zulassung zum Tüv ... nee.

rolfwam am 15 Feb 2014 21:51:30

deedee hat geschrieben:Aber wir driften hier ab .... Ohne Zulassung zum Tüv ... nee.

Doch, weil ohne TÜV keine Zulassung. :P

frboe am 15 Feb 2014 21:54:39

Joschuahr hat geschrieben:Bei der Zulassung ist immer ein gültiger "TÜV" Bericht notwendig.

Falls dieser abgelaufen ist kannst du bei deiner Prüfstelle des Vertrauens aber auch nachfragen ob diese zu dir nach Hause kommen und die Prüfung dort machen.



was trinkst du gerade ?

Joschuahr am 23 Apr 2014 11:30:22

frboe hat geschrieben:was trinkst du gerade ?


Lecker Kaffee... :razz:

Nun mal wieder zur Tatsache zurück....

...Bremsenprüfstand hat wohl kaum einer zu Hause, genau wie die meisten Werkstätten die einen "TÜV" Sevice anbieten.

Einen Vor Ort Service zur Hauptuntersuchung ist sehr wohl möglich, man muss halt nur freundlich fragen, ob dies jetzt unbedingt beim TÜV oder einer der anderern Anbieter ist hängt ganz an der Servicebereitschaft der Örtlichen Unternehmen ab. Meist wird das dann von den Kollegen erledigt die eh schon in den Werkstätten unterwegs sind.

frebeka am 23 Apr 2014 16:51:42

Hallo,

hab das gerade hinter mir. Abgemeldetes Fahrzeug hatte bei der Wiederzulassung keinen TÜV( Kennzeichen vorhanden). Zulassung nur mit TÜV möglich. Die Fahrt dazu ist nur mit Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen möglich, alles andere ist verboten. Bei uns im Kreis gibt es eine Ausnahme, da gibt es für 6 Euro eine von der Zulassungsbehörde genehmigte Fahrt(Vorführgenehmigung) zum nächsten TÜV, die 3 Tage Gültigkeit hat.

rhein610 am 23 Apr 2014 19:22:45

Hallo

Grundsetzlich sind Fahrten ohne Nummernschild verboten.
Auch wenn diese geklaut wurden.
Es ist sogar strafbar die Nummernschilder hinter die Scheiben zustellen.

Ulli

wowo68 am 23 Apr 2014 22:44:35

ich habe das deie letzten 20 Jahre so praktiziert dass der Tüv bzw GTÜ zu mir nachhause kam. Wir hatten immer mehrere Fahrzeuge zusammen getan, dann war das nie ein Problem, auch ohne Bremsenbrüfstand.


wowo68

PS: Fahren ohne ein Kennzeichen kann ich mir nicht vorstellen dass das irgendwo in D zulässig ist. entweder
alte Kennzeichen und auf dem direkten Weg zur zulassungstelle oder Kurzzeitkennzeichen oder rotes Kennzeichen

Jagstcamp-Widdern am 24 Apr 2014 08:33:41

bei mir kam die dekra auch schon nach hause (womo, mein moped + 2 mopeds + 1 pkw von nachbarn), den bremsentest machen die dann im fahrversuch (auf einem Feldweg...) mit einem kästchen, das die verzögerung misst und darüber ein diagramm schreibt.

das gerät müssen die auch häufig bei tandemachsern verwenden, weil die nicht auf alle bremsenprüfstände passen.

deedee am 24 Apr 2014 16:00:04

Und bei Allradfahrzeugen mit dieser automatischen Zuschaltung (Mensch, wie heißt das Dingen noch) ist der Bremsenprüfstand auch völlig tabu .....

Bergbewohner1 am 24 Apr 2014 19:56:45

deedee hat geschrieben:Und bei Allradfahrzeugen mit dieser automatischen Zuschaltung (Mensch, wie heißt das Dingen noch) ist der Bremsenprüfstand auch völlig tabu .....

Bei VW "Motion"
Trotzdem macht kein Prüfer in einem "Hinterhof" ein HU.

dieter2 am 24 Apr 2014 20:18:50

Waldtroll hat geschrieben:Trotzdem macht kein Prüfer in einem "Hinterhof" ein HU.


Bei uns in der Firma, eine Spedition/Schwertransport, kommt immer der Prüfer und nimmt Fahrzeuge ab.
Ohne Bremsenprüfstand.

Und wenn er Zeit hat auch zwischendurch mal ein privat PKW.

Dieter

Gast am 24 Apr 2014 21:17:15

Zum Bremsentest: hier mal die aktuelle Rechtsgrundlage/ --> Link

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