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Hallo ich werde mir ein neues Womöglich beim Händler kaufen. Der Händler verkauft es im Kundenauftrag. Ich habe das Womöglich beim Händler besichtigt und auch alle Verhandlungen mit dem Händler geführt. Den Vorbesitzer habe ich nie gesehen und gesprochen. Das Geld wird auch bar bezahlt und geht nicht über die Bücher des Händler. Wie sieht es mit Reklamationen aus? rita111 Wenn der Händler nur als "Vermittler" auftritt,musst du dich bei Reklamationen an den Vorbesitzer halten. Vermittler ist ja gut, aber ich führe ja die ganzen Verhandlungen mit dem Händler. Er macht mir den TÜV und auch den Zahnriemen. Ich habe noch nichtmal die Adresse bzw. die Telefonnummer vom Vorbezitzer bekommen. Der Vorbesitzer will mit dem Verkauf nichts zu tun haben und erteilt den Händler den Auftrag, das Fahrzeug für ihn zu verkaufen. Alle Formalitäten und auch die Bezahlung erfolgt über den Händler. Da der Vorbesitzer höchst warscheinlich eine Privatperson ist, gibt es keine Garantie bzw. Gewährleistung (ausser grober Vorsatz). da möchte ein Händler vermutlich die Gewährleistung vermindern (wie der Name schon sagt "im Auftrage des Kunden") ... bemühe doch mal die Suche mit den Stichworten: "Kundenauftrag" oder "Privatverkauf" oder "Gewährleistung bei Verkauf im Kundenauftrag" --> Link --> Link wünsche viel Erfolg und keinen Ärger Vergessen :? Garantie/Gewährleistung gibt es in dem Fall für die Arbeiten, die der Händler durchführt. Also Zahnriemen und TÜV-Reparaturen. Aber nicht für das Fahrzeug selbst. Danke für die Hinweise. Wollen wir mal von ausgehen das alles in Ordnung ist. Habe ja einen ganzen Tag das Womo durch Gescheckt. Aber die Reparaturen Zahnriemen und vielleicht die Bremsen die der Händler macht darauf habe ich aber dann 1 Jahr Garantie. Oder? Hallo rita111, "Wollen wir mal von ausgehen das alles in Ordnung ist. Habe ja einen ganzen Tag das Womo durch Gescheckt." Das klingt ziemlich optimistisch. Merke aber: "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser"! Hatte gerade erfahren, gleich gelagerter Fall wie bei Dir. Womo vor einigen Wochen gleich alt beim Händler im Kundenauftrag gekauft, jetzt läuft Wasser übers Dach rein. Händler will von Gewährleistung nichts wissen. Jetzt ist der Anwalt dran. Deshalb auch Dichtigkeitsprüfung nicht vergessen. Hierzu ein Tip: --> Link Bin mit dem nicht verwandt und verschwägert. Hab ich irgendwo im Forum gelesen. mfG Helmut Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das ein Scherz sein soll. Wenn Du die Garantie schriftlich bestätigt bekommst - ja. moin rita111 , ein Händler verkauft Fahrzeuge nur dann im Kundenauftrag , wenn er sich : a: darauf spezialisiert hat , oder b: er sich an diesem Fahrzeug die Finger nicht "dreckig" machen will´. ich denke , im Vermittlungsgeschäft wird viel Schindluder getrieben . Wenn Ihr noch nicht gekauft habt , dann Finger weg und wenn es bereits zu spät ist für diese Warnung.... dann Glück auf ! Jan
Ulrich, nochmal nur für mich: WO kannst Du hier scherzhaftes erkennen??
Frag doch mal den Vorbesitzer, ob er (der Vorbesitzer) oder der Händler das Fahrzeug verkauft. Sagt der Vorbesitzer "das ganze geht mich nichts mehr an aber der Händler dürfe es in seinem Namen verkaufen" oder so ähnlich, dann will der Händler nur geltendes Recht umgehen, was laut Rechtsprechung nicht zulässig ist. In diesem Falle hättest du so oder so auf jeden Fall Anspruch auf die gesetzliche Sachmangelhaftung der Verkaufsfirma. ät Labrador - da steht er verkauft es im Kundenauftrag. Sicherlich wird der private Verkäufer jegliche Gewährleistung ausschließen und Garantie wir er keine geben. Als Interessent sollte man schon mal fragen, wenn man sich für ein Fahrzeug interessiert, wer denn der Verkäufer ist. Sollte der Verkäufer nicht mit dem letzten Besitzer im Fahrzeugschein übereinstimmen sollte man mal fragen, ob er einen Kaufvertrag hat usw. Man muss ja nicht IMMER das Allerschlechteste sehen und vermuten ... Zumeist ist die Situation folgende: Der Kunde des Händlers will schlichtweg (viel) mehr für seinen Gebrauchten haben als "Herr und Frau Schwacke" in der Bewertung veranschlagen. Als "Service" (also damit der Kunde trotzdem "den Neuen" kauft") bietet der Händler dann dieses "im Kundenauftrag" an. Und genau aus dem Grunde dass es dann zu solchen Threads kommt.... verkneift man sich soetwas als Händer !! Mein - hoffentlich noch - gesunder Menschenverstand (juristisch bin ich Laie) sagt mir, wenn mich jemand beauftragt, etwas zu verkaufen, stehe nicht ich als Verkäufer im Kaufvertrag, sondern, derjenige, der mich beauftragt hat. ..und wie bei jedem Privatverkauf würde ich als Käufer auch hier die Identität des Verkäufers prüfen und auch alles sonst, wie bei einem Privatverkauf/Privatkauf. Kaufe ich von Privat, habe ich keinen Anspruch auf Garantie.. Grundsätzlich - so sehe ich es - kann man dem Händer nichts böses unterstellen...er ist der Beauftragte des Verkäufers und wenn er für einen erfolgreichen Verkauf noch ne Provision erhält (was dran verdient) sollte es ihm gegönnt sein... Muss ja niemand kaufe.... Genauso ist das, der Besitzer stellt das WOMO beim Verkäufer ab weil es da Interessenten besser besichtigen können. Der Verkäufer = Händler erhält eine Provision für den Verkauf hat ansonsten nichts damit zu tun. Der Besitzer und tatsächlicher Verkäufer des Fahrzeugs ist ein Privatmann und verkauft das WOMO gegen Barzahlung und ausser bei fahrlässigem Verschweigen usw. haftet er nicht schließt Gewährleistung aus, gibt keinerlei Garantien. Frei nach dem Motto gekauft wie gesehen. so jetzt habe ich genug Antworten bekommen. Das Womo ist aus erster Hand. hat ein Rentner 6 jahre gefahren und jetzt will er nicht mehr, daher der Verkauf. Da er die ganzen verhandlungen und besichtigungen vielleicht nicht mehr ertragen kann verkauft der Händler es für Ihn. Das Womo hat voll Austatung und der Preis ist super daher habe ich ih besichtig und gekauft. Das Womo bekommt vorne und hinten neue Bremsen und der Zahnriemen wird auch neu gemacht. TÜV bekommt das Womo auch noch. Der Motor hat erst 60000 km gelaufen. jetzt möchte ich keine antworten mehr bekommen. Ich persönlich habe ein gutes gefühl. gruß rita111
:daumen2: Dann kauf lieber Privat und spar Dir ein Paar Euronen, dann bist Du gensau so dran :!: sparst aber Geld.. Diese Unsitte, im Kundenauftragund sich dann noch Händler schimpfen dürfen , nimmt langsam Überhand :twisted: ist schon komisch - das Fahrzeug ist erst 6 Jahre alt und der Händler will keine Gewährleistung übernehmen ? So sieht es jedenfalls für mich aus.... Normalerweise müsste der Wert noch so hoch sein, das es sich für den Händler auch mit Garantie noch lohnen müsste.
Durchaus verständlich. Manche "Kunden" meinen ja, dass auch bei einem 6 Jahre altem Fahrzeug nichts "kaputt" gehen darf und möchten selbst Verschleißteile auf Garantie. Und dann erklär mal jemanden mit so einer Einstellung, dass das nicht so ist. Diese endlose Diskussion mit anschließend schlechter Bewertung bzw. Schlechtmacherei in div. Foren möchten sich eben immer mehr Händler sparen. Im Übrigen kostet so eine Gebrauchtwagengarantie für so ein Fahrzeug je nach Versicherungsgesellschaft rd. 600,- Euro und im Schadenfall je nach Km Eigenbeteiligung des Kunden. Ich weiß nicht um welches Fahrzeug es geht - aber ich schätze Wert dürfte noch bei über 25 tEUR liegen - die Garantie wär mir dann schon 2tEUR Aufpreis Wert - gegenüber einem - und das ist es ja dann auch ("... im Auftrag") - Privatverkauf !
Bitte sofort den Thread sperren :D Rita, es geht nicht um Garantie sondern um Gewährleistung. Es gibt Gerichtsurteile, die auch Händler in die Haftung nehmen, die im Kundenauftrag verkaufen. Dein gutes Gefühl ist für den Eimer, wenn etwas schief geht. Was zählt, sind Fakten! Bitte den Thread schließen. Warum den Fred schließen? Gefallen Dir manche Aussagen nicht in den Kram? weil ich es gekauft habe und damit für mich die Sache erledigt ist. |
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