Hallo Miteinander
Ich wende mich an Euch , mit der Frage , muss an der Zusätzliche angebrachten Beleuchtung der Motorradbühne ein Rückstrahlendes Dreieck sein , J/N.
Der Grund meiner Frage : da ich immer wieder Wasser in den Bel Kammern und somit Kontakte Korodiert bzw ausfälle, habe ich mir aus der Bucht einen Satz LED komplett Verkabelt 4 funktionen bestellt, natürlich mit E4 Zulassung .
Nun mein mein Tüv Spezi mit einem :) natürlich , die Leuchten sind nicht zulässig weder für ( sie werden angeboten für Anhänger u Fahrradträger ) da sich in der Leuchte ein Rechteckiger Rückstrahler befindet.
Bisher ( und ich habe auch schon einige Trailer gebaut ) war mir nur bekannt das am Anhänger ein zusätzliches Dreick Je Seite , angebracht sein muss..
Beim Auto Sehe ich es ander´s , da die Heckbühne meiner Meinung nach , nur eine Verlängerung des KFZ darstellt...........
Ich weis das ich mir damit Behelfen kann , in dem ich den Reflektor zu klebe. :D
Ich Frage mich dennoch warum ein Sicherheits Relevantes KFZ Teil ein Zulassung bekommt , wenn der Gesetzes Text etwas anderes sagt.......
Wie sehen Eure Beleuchtungsanlagen aus............ Sollte ich einem Gedankenfehler unterliegen dann bitte ich um Aufklärung :? :roll:
Rudolf

