Sitze gerade über den Versicherungsunterlagen.
Bei ESV file mir folgendes auf: Bei Abschluss VK mit TK150 sind Glasbruchschäden nur bis 1500,- versichert (Ausnahme Carthago und Adria) abzgl Selbsbehalt. Auf einem separaten Zettel werben sie für Glasbruchreparatur ohne den Selbstbehalt einzuforden?
Was gilt da jetzt? Was kostet dir Frontscheibe eines Flair2 oder die Seitenscheiben (Isolierglas)?
Dann weiter:
Bei Abrechnung eines Elementarschadens nach Gutachten oder Kostenvoranschlag werden nur50% erstattet wenn nicht repariert wird. Was bedeutet das bei einem Totalschaden nach Elementachaden? Werden dann nur 50% ersetzt das Reparatur nicht sinnvoll?
Bei der HUK gibt es all diese Einschränkungen nicht, aber die kostet mal eben 300,- pro Jahr mehr....

