hallo oshatt,
da kann ich dir leider helfen...allerdings gilt alles was ich jetzt sage für pkw´s - wie es sich mit womos verhält kann ich nicht sagen.
wir haben letztes jahr einen vw t5 multivan gewandelt - der hatte 56 mängel, wovon 13 zum schluß - nach 11 werkstattbesuchen in 7 monaten - angeblich nicht zu beheben waren.
zu deiner frage: du bekommst den tatsächlich ausgewiesen kaufpreis angerechnet. hiervon zahlst du eine "verhandelbare" nutzungsentschädigung. die händler und hersteller wollen hier immer gerne 0,67% vom kaufpreis pro 1000km ansetzen.
allerdings liegt diesem faktor eine zu erwartende gesamtlaufleistung von nur 150.000km zu grunde. daher gibt es etliche rechtsprechungen, die auf 0,4% entschieden haben, was 250.000km entspricht.
auch wir haben 0,4% nach anfänglichem wiederstand durchgesetzt - wir streiten uns nun nur noch um die übernahme der anwaltskosten...
der händler hatte sich mit der inzahlungnahme unseres passat ein eigentor geschossen. den hatte er "überteuert" angekauft - dies war ein "versteckter" teil des rabatt vom t5. der ausgewiesene kaufpreis des t5 war also sehr hoch - und den haben wir, abzüglich der nutzungsentschädigung, erstattet bekommen.
denn wandlung heißt den kauf rückabwickeln - so als ob es das geschäft nie gegeben hätte.
wir haben auch den tankinhalt zum tagespreis, die kosten für zulassung und alle weiteren nachträglichen umbauten und nebenkosten nebst zinsen erstattet bekommen.
ich würde heute auch nicht mehr so viel geduld und rücksichtnahme aufbringen, sondern viel früher wandeln.
du musst wissen, das du nur zwei nachbesserungsversuch gestatten musst - und das der mangel nichtmal erheblich sein muß.
google mal nach "wandlung-e-klasse.de" - da hat einer seine e-klasse gewandelt, weil das soundsystem zu wenig bass brachte... noch fragen?
:wink: heiko
edit: hier noch der link:
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da kannst du die bei "konditionen" auch gleich entsprechende urteile ausdrucken - mir hat es geholfen...
eine weiter hilfe für die richtige vorhehensweise findest du hier:
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