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WoMo Kauf Finanzierung


Elke und Robert am 27 Mär 2014 11:34:31

Hallo, möchten ein WoMo kaufen, das finanziert werden soll. Lt.. Händler kann er uns das Fahrzeug erst nach Ablauf der Widerspruchspflicht übergeben, d.h. Frühestens ab 11.04., wenn wir morgen unterschreiben. Die erste Rate wäre am 01.05. fällig. Hat dies eine rechtliche Grundlage?

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thomas56 am 27 Mär 2014 11:38:03

datiere den Vertrag zurück, dann ist die Widerspruchsfrist schon bei Unterschrift abgelaufen!

pipo am 27 Mär 2014 11:46:53

Oder schriftlich drauf verzichten.
Das sollte aber ein Händler wissen..

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Mann am 27 Mär 2014 12:01:17

der Händler will ausschliessen das der neue im Brief steht und dann die Finanzierung platzt, aus welchen Gründen auch immer.

Tortuga am 27 Mär 2014 12:56:29

Finger weg !

viking92 am 27 Mär 2014 13:06:13

Elke und Robert hat geschrieben: Hat dies eine rechtliche Grundlage?

Hy,

schaut mal hier: --> Link

Verstehen kann ich den Händler schon.
Ansonsten, so wie schon gesagt, das Ganze zurückdatieren. Haben beide Seiten was von :wink:

frboe am 27 Mär 2014 17:43:32

thomas56 hat geschrieben:datiere den Vertrag zurück, dann ist die Widerspruchsfrist schon bei Unterschrift abgelaufen!

das ist rechtlich nicht haltbar !

frboe am 27 Mär 2014 17:44:09

pipo hat geschrieben:Oder schriftlich drauf verzichten.

das ist nicht möglich !

frboe am 27 Mär 2014 17:44:44

Mann hat geschrieben:der Händler will ausschliessen das der neue im Brief steht und dann die Finanzierung platzt, aus welchen Gründen auch immer.

so ist es - das kann man dem händler auch nicht verdenken.

frboe am 27 Mär 2014 17:45:11

Tortuga hat geschrieben:Finger weg !

quatsch !

manfredsc am 30 Mär 2014 09:34:58

Die gesetzliche Widerrufsfrist ist 2 Wochen. Da kannst du drehen was du willst, wenn es hart auf hart kommt, zählt nur dies. Und glaub mir, es gibt genug Käufer, denen es erst nicht schnell genug gehen kann, und nach ein paar Tagen stellen sie fest, dass sie die Raten doch nicht bezahlen können. Für den Käufer ist die Sache hiermit beendet. Der Händler hätte jetzt aber ein zugelassenes, aber nicht verkauftes Fahrzeug am Hof stehen. Auf den angefallenen Kosten bleibt er größtenteils sitzen.

BadHunter am 31 Mär 2014 14:11:54

Verstehen kann ich das, kenne aber die rechtliche Lage nicht.
Wie sind denn die Konditionen? Also Zinssatz, RSV und sowas?
Wenn es ein Neufahrzeug ist mit entsprechend günstigem Zinssatz, OK, wenn es ein Gebrauchter ist, dann würde ich gucken, on die Finanzierung nicht genauso privat zu machen ist.
Vor knapp 8 Jahren beim Kauf unseres Gebrauchten haben wir einen Teil über die Santander Bank finanziert, direkt übers Internet. Dort haben wir die Restschuldversicherung direkt abgewählt, die Finanzierungsanfrage online gesendet, und nach 3-4 Tagen hatten wir das Geld auf dem Konto und konnten bar beim Händler bezahlen. Nach der Anmeldung des Fahrzeuges haben wir den Fahrzeugbrief an die Bank geschickt, bei der kompletten Tilgung des Restbetrages vor 4 Jahren dann anschließend die Papiere auch sofort zurückbekommen. Zinssatz war der gleiche den wir auch über den Händler bekommen hätten, viele Händler finanzieren Gebrauchte genauso.

bernhardm am 10 Apr 2014 11:38:27

Das ist bei vielen vergleichbaren Geschäften (Kauf mit Finanzierung) gängige Praxis und nicht unseriös. Würden die Händler das nicht machen, müssten sie erhebliche Risikozuschläge einkalkulieren.

Grundsätzlich gilt an der Stelle: Der Gesetzgeber will, daß der Verbraucher diese 14 Tage Widerrufsrecht wirklich hat (und nicht bei Widerruf der Finanzierung mit einem Kaufvertrag den er nicht erfüllen kann weil er die Kohle nicht hat da steht). Wer versucht diese mit irgendwelchen Tricks zu umgehen (zurück datieren, Vereinbarung kein Widerufsrecht sonstige kreative Varianten), sollte damit rechnen, daß das ein Gericht im Streitfall kassieren wird. Daher ist für BEIDE Seiten das Abwarten bis die Widerufsfrist abgelaufen ist eine sinnvolle und sichere Option.

JC312D am 30 Apr 2014 13:30:44

Das ist Verbraucherschutz!
Die Frist soll Dir auch nach Vertragsabschluss noch
die Überlegung ermöglichen, dass ein Verbrauchsgut
- wie es auch ein Mobil darstellt - eigentlich nicht
auf Pump gekauft werden sollte.


Mein Rat:
Miete Dir ein Mobil für den Urlaub
oder kauf Dir einen Gebrauchtwagen
vom vorhandenen Geld.

hirse am 30 Apr 2014 13:54:45

Ich bin der Meinung dass jeder selber entscheiden muss, ob er ein WoMo auf Finanzierung kauft oder nicht. Ich muss mich vor einer Finanzierung aber genau fragen, ob ich das Fahrzeug und den Unterhalt finanzieren kann oder nicht. Zudem sollten die Raten so gewählt sein, dass der Wert des Fahrzeugs der Restschuld entspricht oder übertrifft. Zudem sollte das Fahrzeug ausreichend versichert sein.

Wenn ich das Geld habe und es einsetzen möchte, dann sparst du vermutlich unterm Strich nichts, wenn du das Geld ansparst. Zinsen bekommst du zur Zeit kaum und es kommt ja fürs Mieten auch immer noch Kosten dazu. Das Wunschmobil wird in 5 Jahren sicher auch wieder teurer sein.

Ein Wohnmobil ist sicher kein Verbrauchsgut ;)

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