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Wichtiges zum Thema Abschleppen und zu den Kosten!!


LowCostDriver am 10 Jan 2014 19:52:36

Ob mit dem PKW oder dem Wohnmobil, ein Unfall kann immer mal passieren.
Und wenn das Wohnmobil dann nicht mehr fahrtüchtig ist, was dann?
In der Regel muss der Unfallverursacher (bzw. dessen Versicherer) für das Abschleppen aufkommen.
Besonders "schlaue" Versicherer versuchen jedoch in letzter Zeit, Abschleppkosten als zu hoch (aufgrund eines angeblichen Durchschnitts) zurückzuweisen -und kürzen kurzerhand die Rechnung ein!
Dies sollte man sich aber nicht gefallen lassen! Denn grundsätzlich entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Versicherer die Mittel zur Schadensbeseitigung zur Verfügung stellen muss (BGH NJW 70, 1454). Gerichte entscheiden daher hierauf basierend in letzter Zeit nicht selten zu Gunsten der Geschädigten, gleich aus mehreren Gründen:
Zum einen ist es für den Laien (also ein Unfallopfer) nicht unbedingt zumutbar, am Unfallort zunächst eine Marktforschung zu betreiben, welcher Abschlepper wohl derzeit der preisgünstigste sei. Auch kommt erschwerend hinzu, dass Unfallopfer ggf. gar nicht den Abschlepper rufen, sondern dies durch Polizei und Feuerwehr ausgelöst wird.
Das AG Stade hat daher z.B. entschieden, dass Versicherer die Kosten grundsätzlich zu tragen haben (Az.: 61 C 946/11). Dies auch im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, da auch das zügige Räumen der Unfallstelle ebenfalls eine gewisse Priorität hat (vor dem Interesse des günstigsten Abschleppers).

Achtet also bei eventuellen Problemen mit Abschleppkosten im Streit mit einer Versicherung nach einem Unfall darauf, dass euch nicht die Kosten fürs Abschleppen gekürzt werden!
Gerade beim Wohnmobil können die Abschleppkosten ja aufgrund des Mehraufwandes wegen Umfang und Gewicht schnell überdurchschnittlich ansteigen...


Björn

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schaetzelein am 10 Jan 2014 20:11:48

Danke Björn, dein Beitrag ist sehr interessant.
Dass die Versicherer schon mal nen Abzug machen, wenn der Versicherte nicht den eigenen Abschleppdienst beauftragt hat, hab ich auch schon gehört. Dass das gesetzl. nicht erlaubt ist, wusste ich bis jetzt nicht.

hinni-hanni am 03 Mai 2014 22:13:54

Hallo,
Ist zwar schon ein älterer Thread, habe ihn aber jetzt erst entdeckt. Die Abschleppunternehmer haben sich selbst ein Preisgefüge gegeben, über Ihren Verband, für alle verbindlich. Leider halten sich viele nicht daran. Die Versicherungen prüfen über die Fa.Eucon, ob eine Rechnung dem Preisgefüge entspricht. Falls nicht, werden Abzüge vorgenommen. Dies aber nur, wenn der Rechnungsbetrag an das Abschleppunternehmen abgetreten wurde. Dem Geschädigten kann in diesem Fall nichts abgezogen werden. Allenfalls kann die Versicherung verlangen, dass die Rechte aus dem Abschleppvertrag an sie abgetreten werden und den zuviel gezahlte Betrag zurückfordern. Ich finde hieran nichts verwerfliches, man kann doch nicht irgendwelche Beträge willkürlich in seine Rechnung reinschreiben. Wenn die Versicherung die Rechnung prüft, kommt uns allen das über die Versicherungsbeiträge zu Gute.
Viele
Achim

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