Ob mit dem PKW oder dem Wohnmobil, ein Unfall kann immer mal passieren.
Und wenn das Wohnmobil dann nicht mehr fahrtüchtig ist, was dann?
In der Regel muss der Unfallverursacher (bzw. dessen Versicherer) für das Abschleppen aufkommen.
Besonders "schlaue" Versicherer versuchen jedoch in letzter Zeit, Abschleppkosten als zu hoch (aufgrund eines angeblichen Durchschnitts) zurückzuweisen -und kürzen kurzerhand die Rechnung ein!
Dies sollte man sich aber nicht gefallen lassen! Denn grundsätzlich entschied der Bundesgerichtshof, dass ein Versicherer die Mittel zur Schadensbeseitigung zur Verfügung stellen muss (BGH NJW 70, 1454). Gerichte entscheiden daher hierauf basierend in letzter Zeit nicht selten zu Gunsten der Geschädigten, gleich aus mehreren Gründen:
Zum einen ist es für den Laien (also ein Unfallopfer) nicht unbedingt zumutbar, am Unfallort zunächst eine Marktforschung zu betreiben, welcher Abschlepper wohl derzeit der preisgünstigste sei. Auch kommt erschwerend hinzu, dass Unfallopfer ggf. gar nicht den Abschlepper rufen, sondern dies durch Polizei und Feuerwehr ausgelöst wird.
Das AG Stade hat daher z.B. entschieden, dass Versicherer die Kosten grundsätzlich zu tragen haben (Az.: 61 C 946/11). Dies auch im Interesse aller Verkehrsteilnehmer, da auch das zügige Räumen der Unfallstelle ebenfalls eine gewisse Priorität hat (vor dem Interesse des günstigsten Abschleppers).
Achtet also bei eventuellen Problemen mit Abschleppkosten im Streit mit einer Versicherung nach einem Unfall darauf, dass euch nicht die Kosten fürs Abschleppen gekürzt werden!
Gerade beim Wohnmobil können die Abschleppkosten ja aufgrund des Mehraufwandes wegen Umfang und Gewicht schnell überdurchschnittlich ansteigen...
Björn

